Analysen und Lösungsentwicklung für das Engpassmanagement im Stromnetz 2030
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.06.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 850.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 379428-2026
- Verfahrensnummer
- 683a4f46-901a-4a12-8731-d8174c875ec1
- CPV-Codes
Dienstleistungen im Energiebereich (71314000); Systemberatung und technische Beratung (72220000); Planung im Bereich Systemimplementierung (72224100); Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000); Rechtsberatung (79111000); Rechtsberatung und -auskunft (79140000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin beauftragt Analysen und die Entwicklung von Lösungsoptionen für ein effizientes Engpassmanagement im Stromnetz angesichts wachsender Prognoseunsicherheiten bei erneuerbaren Energien. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: eines zur Quantifizierung der Herausforderungen, zu Instrumentenoptionen sowie zur Beratung und operativen Unterstützung und eines zur rechtlichen Bewertung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 850.000 Euro; die Laufzeit beträgt je Los 540 Tage, der Leistungsort ist Berlin. Angebote können bis zum 22. Juni 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Analysen und Entwicklung von Lösungsoptionen für ein effizientes Engpassmanagement im Stromnetz vor dem Hintergrund wachsender EE-Prognoseunsicherheiten
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1
Arbeitspaket 1: Quantifizierung der Herausforderungen für den Systembetrieb 2030 Arbeitspaket 2: Analyse von Instrumentenoptionen Arbeitspaket 3: Ad-Hoc Beratung Arbeitspaket 4: Operative Unterstützung
Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2
Arbeitspaket 5: rechtliche Bewertung
Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 25 % innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 75 % innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung
- 50 %
- Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Details siehe Ziff. 4.3 Verfahrensbeschreibung
- 50 %
- Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 25 % innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.2.1 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 75 % innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.2.2 Verfahrensbeschreibung
- 50 %
- Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Details siehe Ziff. 4.3 Verfahrensbeschreibung
- 50 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 650058-2026
- 03.06.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.