Analysen und Lösungsentwicklung für das Engpassmanagement im Stromnetz 2030

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.06.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
850.000 EUR
Lose
2
Auftraggeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
29.05.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
379428-2026
Verfahrensnummer
683a4f46-901a-4a12-8731-d8174c875ec1
CPV-Codes
Dienstleistungen im Energiebereich (71314000); Systemberatung und technische Beratung (72220000); Planung im Bereich Systemimplementierung (72224100); Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000); Rechtsberatung (79111000); Rechtsberatung und -auskunft (79140000)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin beauftragt Analysen und die Entwicklung von Lösungsoptionen für ein effizientes Engpassmanagement im Stromnetz angesichts wachsender Prognoseunsicherheiten bei erneuerbaren Energien. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: eines zur Quantifizierung der Herausforderungen, zu Instrumentenoptionen sowie zur Beratung und operativen Unterstützung und eines zur rechtlichen Bewertung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 850.000 Euro; die Laufzeit beträgt je Los 540 Tage, der Leistungsort ist Berlin. Angebote können bis zum 22. Juni 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Analysen und Entwicklung von Lösungsoptionen für ein effizientes Engpassmanagement im Stromnetz vor dem Hintergrund wachsender EE-Prognoseunsicherheiten

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1

    Arbeitspaket 1: Quantifizierung der Herausforderungen für den Systembetrieb 2030 Arbeitspaket 2: Analyse von Instrumentenoptionen Arbeitspaket 3: Ad-Hoc Beratung Arbeitspaket 4: Operative Unterstützung

    Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2

    Arbeitspaket 5: rechtliche Bewertung

    Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 25 % innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 75 % innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung
50 %
Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Details siehe Ziff. 4.3 Verfahrensbeschreibung
50 %
Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 25 % innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.2.1 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 75 % innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.2.2 Verfahrensbeschreibung
50 %
Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Details siehe Ziff. 4.3 Verfahrensbeschreibung
50 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

§ 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 650058-2026
  2. 03.06.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert

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