Organisation und Durchführung von Innovationstouren für KMU im Rahmen des Markterschließungsprogramms 2026

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.04.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
3
Auftraggeber
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
20.03.2026
Bekanntmachungsnummer
193981-2026
Verfahrensnummer
0c02ccda-d747-4353-b5f6-1c52f5896a11
CPV-Codes
75131000 · Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

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Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sucht Dienstleister für die Organisation von drei Innovationstouren für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Jahr 2026. Die Touren führen nach Norwegen (CO2-Management), Großbritannien (KI in der Gesundheitswirtschaft) und in die USA (KI in der Fertigung). Ziel ist der Know-how-Transfer und die Erschließung neuer Märkte für deutsche Unternehmen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das BMWE-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Das Modul Innovationstour soll deutsche KMU unterstützen, sowohl neue Technologien und innovative Geschäftsmodelle als auch moderne Methoden und Lösungen vor Ort in den weltweiten Innovationszentren kennenzulernen, zu verstehen, weiterzuentwickeln und für ihre eigenen Produkte und Unternehmen anzuwenden. Das Ziel ist die Geschäftsfeldentwicklung deutscher KMU durch Einbindung relevanter innovativer Unternehmen sowie Organisationen in globalen Innovationszentren. Es soll den Teilnehmenden ermöglichen, einen Know-how-Transfer zu erzielen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und auszubauen. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1 - Norwegen

    Innovationstour für deutsche Unternehmen im Bereich CO2 Management entlang der Wertschöpfungskette: Capture-CO2 Logistik Offshore Speicherung Zielland: Norwegen Branche: Chemische Industrie / Prozesstechnik Möglicher Veranstaltungsort: Offen Möglicher Termin: 2026 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

    Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 02 - Vereinigtes Königreich

    Innovationstour für deutsche Unternehmen im Bereich KI in der Gesundheitswirtschaft Zielland: Vereinigtes Königreich Branche: Gesundheitswirtschaft (Exportinitiative) Möglicher Veranstaltungsort: Offen Möglicher Termin: 2026 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

    Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 03 - Vereinigte Staaten (USA)

    Innovationstour für deutsche Unternehmen im Bereich KI: Manufacturing and Physical AI Vereinigte Staaten (USA) Branche: Digitalisierung / Industrie 4.0 / KI / IKT Möglicher Veranstaltungsort: Westküste, Silicon Valley Möglicher Termin: 2026 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

    Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine; Vorlage einer Erklärung gem. § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere: • strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB, • Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten, • Insolvenz oder Liquidation, • sonstige schwere berufliche Verfehlungen, • wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 - Norwegen

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70 %
Preis
30 %

LOT-0002 · Los 02 - Vereinigtes Königreich

Qualität
70 %
Preis
30 %

LOT-0003 · Los 03 - Vereinigte Staaten (USA)

Qualität
70 %
Preis
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine; Vorlage einer Erklärung gem. § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere: • strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB, • Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten, • Insolvenz oder Liquidation, • sonstige schwere berufliche Verfehlungen, • wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 443656-2026
Vergleichbare Verfahren97vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag110 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 13 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
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CDCapgemini Deutschland GmbHKöln2001.04.2026 - stabil
DDDIHK DEinternational GmbHBerlin2008.08.2025 - fallend
PGPricewaterhouseCoopers GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftFrankfurt am Main2014.07.2025 - fallend
DHDeutsch-Niederländische HandelskammerBerlin1104.08.2026239 Tsd. €steigend
DSDKIHK Service GmbH - DKIHK poslovne usluge d.o.o.Zagreb1104.08.2026160 Tsd. €steigend
RARenewables Academy (RENAC) AGDen Haag1104.08.2026239 Tsd. €steigend
ABAlessandra BaldoniRom1104.08.2026160 Tsd. €steigend
DIDE International Egypt LLCKairo1104.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Hessen (41) · Nordrhein-Westfalen (20) · Berlin (16) · Bayern (4) · Baden-Württemberg (3) · Rheinland-Pfalz (2)

Laufende Rahmenverträge

Hessen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Aktiv seit 2024 · 46 Verfahren
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Verfahren pro Jahr18Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 46 seit 2024Spitze KW 19 · 2026 · 12

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SSSBS systems for business solutions GmbH504.08.2026493 Tsd. €
RARenewables Academy (RENAC) AG304.08.2026272 Tsd. €
DSDKIHK Service GmbH - DKIHK poslovne usluge d.o.o.104.08.2026160 Tsd. €
ABAlessandra Baldoni104.08.2026160 Tsd. €
DHDeutsch-Niederländische Handelskammer104.08.2026239 Tsd. €
DIDE International Egypt LLC104.08.2026 -
RARenewables Academy (RENAC) AG104.08.2026239 Tsd. €
EGenergiewaechter GmbH104.08.2026 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

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