Unterstützende Leistungen für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Modul 2 und 4)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 12.680.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- CPV-Codes
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- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Website-Gestaltung (72413000)
- Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
- Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
- Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste (79400000)
- Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung (79411100)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 448332-2026
- Verfahrensnummer
- 07d0faff-9286-453d-896e-bc5045b33601
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht einen Dienstleister für die fachlich-technische Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen im Rahmen der Förderrichtlinie BEW. Der Auftrag umfasst die Unterstützung bei der Administration der Module 2 und 4, die operativ beim BAFA angesiedelt sind. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 12,68 Millionen Euro.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die vorwiegend fachlich-technische Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen aus der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW), Modul 2 und 4, welche grundsätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert wird.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Unterstützende Leistungen für die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ Modul 2 und Modul 412.680.000 EUR
Gegenstand des Auftrags ist die vorwiegend fachlich-technische Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen aus der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW), Modul 2 und 4, welche grundsätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert wird.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Die Qualität wird anhand folgender Zuschlagskriterien ermittelt: - Personal - 30 % innerhalb innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien (Ziff.4.1.1 Verfahrensbeschreibung) - Arbeitsorganisation und -abläufe - 40 % innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien (Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung) - Umsetzungskonzept zu inhaltlichen Anforderungen - 30 % innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien (Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung)
- 70 %
- Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. Die Stundensätze beinhalten alle Personalkosten, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden damit nicht gesondert vergütet. Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Nettogesamthöchstpreises besteht nicht. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)2: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
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