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Beratung und Unterstützung für internationale Energiepartnerschaften und Energiedialoge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 10:46 (Europe/Berlin)

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ZC4 – 17104/004-26#026 IIB6 – 34101/004#001

Rahmenvereinbarung

Länderübergreifende Beratungs- und

Unterstützungsleistungen zur

internationalen Energiekooperation für folgende

Energiepartnerschaften und Energiedialoge:

Los 1 – Australien und Neuseeland

Los 2 – Korea und Japan

Los 3 – Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische

Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar)

Los 4 – USA und Kanada

Leistungsbeschreibung

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Hintergrund und Zielsetzungen ........................................................................... 3

  2. Leistungsinhalte und -umfang ............................................................................. 4

2.1. Organisatorische Anforderungen an Sekretariatsstrukturen vor Ort und Projektsteuerung / -koordinierung ........................................................................... 5

2.2. Handlungsfelder ........................................................................................... 6

2.2.1. Handlungsfeld 1: Energiepolitischer Regierungsdialog mit Partnerländern und -regionen .............................................................................. 6

2.2.2. Handlungsfeld 2: Unterstützende Energiepolitikberatung ..................... 9

2.2.3. Handlungsfeld 3: Kooperation mit der Privatwirtschaft und weiteren Stakeholdern ..................................................................................................... 12

  1. Ausführungsbedingungen .................................................................................. 13

3.1. Vertragslaufzeit .......................................................................................... 13

3.2. Zusammenarbeit mit dem BMWE ............................................................... 14

3.3. Arbeitssprache ........................................................................................... 14

3.4. Erstellung barrierefreier Veröffentlichungen und Online-Angebote ............ 15

3.5. Vergütung ................................................................................................... 15

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  1. Hintergrund und Zielsetzungen

Die globale Energieversorgung befindet sich in einem tiefgreifenden strukturellen Wandel. Der Ausbau erneuerbarer Energien, die Fragmentierung und zunehmende Unsicherheit globaler Lieferketten, die Dekarbonisierung industrieller Prozesse sowie der Aufbau internationaler Wasserstoffmärkte verändern bestehende Handels- und Kooperationsbeziehungen grundlegend. Neue Wertschöpfungsketten entstehen, etablierte Lieferbeziehungen werden neu ausgerichtet, und internationale Kooperationsformate gewinnen weiter an Bedeutung.

Deutschland verfolgt als exportorientierte Industrienation mit ambitionierten klima- und energiepolitischen Zielen ein doppeltes Interesse: Einerseits soll die eigene Energieversorgung diversifiziert, resilient, bezahlbar und langfristig klimaneutral gestaltet werden. Andererseits ergeben sich durch den Export von Technologien und Know-how sowie durch Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten erhebliche wirtschaftliche Chancen für deutsche Unternehmen.

Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge1 (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung dieser internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können.

Die strategische Ausrichtung der Zusammenarbeit mit den Partnerländern orientiert sich an den zentralen Zielen der deutschen Energiepolitik: der Gewährleistung einer sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Energieversorgung, dem Klima- und Umweltschutz sowie der Unterstützung der internationalen Positionierung deutscher Unternehmen und Technologien. Die Energiepartnerschaften bündeln dabei die Aktivitäten der Bundesregierung, erhöhen die Sichtbarkeit deutscher Energiepolitik in den Partnerländern und fördern einen kohärenten außenwirtschafts- und energiepolitischen Auftritt.

Zugleich fließen die Interessen der deutschen Wirtschaft in die Energiepartnerschaften ein. Ziel ist es insbesondere, den Partnerländern deutsches Know-how sowie innovative Technologien für eine nachhaltige Energieversorgung zugänglich zu machen. Gleichzeitig bieten die Energiepartnerschaften deutschen Unternehmen Informationen über energiepolitische Entwicklungen sowie Zugänge zu relevanten

1 Energiedialoge sind grundsätzlich identisch mit Energiepartnerschaften, jedoch in Umfang und Menge der Aktivitäten tendenziell kleiner. Im Folgenden sind bei der Verwendung des Begriffs „Energiepartnerschaft“ immer auch Energiedialoge mitumfasst.

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politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern in den Partnerländern.

Die vorliegende Beauftragung dient der Operationalisierung dieser Ziele. Dabei entwickeln sich die Energiepartnerschaften zunehmend von klassischen Dialogformaten der Energiewende zu strategischen Kooperationsplattformen innerhalb der globalen Energie- und Industrieordnung. Im Fokus stehen insbesondere:

• die Versorgungssicherheit Deutschlands hinsichtlich von Energieträgern

und relevanten Rohstoffen,

• die wettbewerbsfähige Transformation der Industrie im Kontext der

Dekarbonisierung sowie die Förderung innovativer Energietechnologien,

• die Unterstützung der deutschen Energiewirtschaft und die Umsetzung

gemeinsamer bilateraler Projekte, etwa im Bereich Wasserstoffwirtschaft,

industrieller Plattformen oder grenzüberschreitender

Energieinfrastruktur.

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die zur Umsetzung der Energiepartnerschaften erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die in den Losen 1 bis 4 benannten Länder und Regionen.

Die Energiepartnerschaften mit diesen wirtschaftlich relativ entwickelten Partnerländern zielen derzeit insbesondere auf die Zusammenarbeit bei der Dekarbonisierung, der Entwicklung und Verbreitung innovativer Energietechnologien sowie der Transformation industrieller Prozesse. Die Ausrichtung der Energiepartnerschaften und die Aktivitäten im Einzelnen werden durch das BMWE innerhalb eines klaren strategischen Rahmens flexibel gesteuert und mit den Partnerländern abgestimmt. Grundlage hierfür sind die jährlich abgestimmten Arbeitsprogramme der Energiepartnerschaften, in denen die konkreten Schwerpunkte und geplanten Aktivitäten gemäß den beiderseitigen Interessen festgelegt werden. Auf dieser Basis werden konkrete Maßnahmen bedarfsgerecht durch den AG abgerufen und begleitet. Dadurch wird gewährleistet, dass die Aktivitäten der Energiepartnerschaften sowohl auf aktuelle Entwicklungen reagieren können als auch konsequent an den strategischen Interessen Deutschlands ausgerichtet bleiben.

  1. Leistungsinhalte und -umfang

Die nachstehend aufgeführten Leistungsformate sind grundsätzlich für alle Energiepartnerschaften der Lose 1 bis 4 zu erbringen. Grundsätzlich beziehen sich alle aufgeführten Leistungen auf die fachliche und organisatorische Unterstützung des AG bei der Erfüllung seiner ministeriellen Kernaufgaben mit Blick auf die Energiepartnerschaften nach dessen Weisungen.

Der Leistungsumfang je Los und Vertragsjahr ergibt sich aus dem Mengengerüst.

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Darin sind die Mengenansätze pro Jahr zu den einzelnen Leistungsformaten vorgegeben. Das tatsächliche Leistungsvolumen kann – in Abhängigkeit von den jeweiligen politischen Rahmenbedingungen – während der Leistungserbringung erheblich variieren. Die Vergütung erfolgt – mit einzelnen Ausnahmen für permanente Leistungskomponenten im Zusammenhang mit dem Sekretariatsbetrieb und der Projektsteuerung und -koordinierung nach Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung – nach tatsächlichem Bedarf und Aufwand sowie vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Der AN wird bei der Umsetzung der Leistungen den Weisungen des AG folgen und dessen Interessen und Anliegen berücksichtigen.

2.1. Organisatorische Anforderungen an Sekretariatsstrukturen vor Ort und Projektsteuerung / -koordinierung

Der AN stellt für die jeweilige Energiepartnerschaft2 im Rahmen der Lose 1 bis 4 ein Büro zur Verfügung (im Folgenden als „Sekretariat“ bezeichnet) und gewährleistet einen adäquaten Dienstbetrieb im Partnerland.

Die vom AN vorzusehende personelle, logistische und technische Ausstattung des Sekretariates stellt sicher, dass mit dem BMWE vereinbarte Maßnahmen fachlich und organisatorisch umgesetzt werden können, die Arbeitsergebnisse zeitnah für das BMWE abrufbar sind und der AN eine enge Abstimmung mit dem für Energie zuständigen Personal an der jeweiligen/den jeweiligen Auslandsvertretung(-en) und Auslandshandelskammer(-n) vor Ort gewährleistet.

Der AN stellt überdies losspezifisch und ganzheitlich eine ordnungsgemäße Projektsteuerung und -koordinierung sicher.

Der AN erstellt geeignete Kommunikationsprodukte, um die Ziele der Energiepartnerschaft voranzutreiben. Dies umfasst insbesondere die Pflege der

2 Gegenwärtig sind die jeweiligen Sekretariate in folgenden Städten angesiedelt:

Los 1: Sydney; Los 2: Tokyo und Seoul; Los 3: Abu Dhabi und Riad. Los 4: Chicago und Toronto.

Für die Angebotserstellung zu vorliegender Ausschreibung gilt:

Los 1: Der AN kann die Energiepartnerschaft Neuseeland auch aus Australien betreuen; umgekehrt ist dies wegen der deutlich größeren Bedeutung der Partnerschaft mit Australien nicht der Fall. Der Standort sollte nach Möglichkeit in Sydney angesiedelt sein, um eine effektive Zusammenarbeit mit der AHK und der deutschen Wirtschaft vor Ort sicherzustellen.

Los 2: Nach Möglichkeit soll es bei den bisherigen Standorten Tokyo und Seoul bleiben, um eine effektive Zusammenarbeit mit der AHK und der deutschen Wirtschaft vor Ort sicherzustellen. In jedem Falle ist für jedes einzelne Land ein Sekretariat vorzusehen.

Los 3: Die Energiepartnerschaften für die vier Länder können aus einem oder mehreren der bestehenden Standorte betreut werden, um eine effektive Zusammenarbeit mit der AHK und der deutschen Wirtschaft vor Ort sicherzustellen. In welchem der Kooperationsländer dieses angesiedelt ist, wird nicht vorgegeben.

Los 4: Nach Möglichkeit soll bei den bisherigen Standorten der Sekretariate Chicago und Toronto bleiben, um eine effektive Zusammenarbeit mit der AHK und der deutschen Wirtschaft vor Ort sicherzustellen. In jedem Falle ist für jedes einzelne Land ein eigenes Sekretariat vorzusehen.

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Internetseite der jeweiligen Energiepartnerschaft3, Newsletter sowie Social Media- Kanäle.4 Er unterstützt den für die Globalkommunikation der Energiepartnerschaften beauftragten Durchführer nach dessen Anforderungen.

Das Sekretariat soll in angemessenen, gut erreichbaren Räumlichkeiten angesiedelt und grundsätzlich werktags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr (lokale Ortszeit) erreichbar sein. Die Räumlichkeiten sollen dazu geeignet sein, vor Ort z.B. Workshops mit Experten durchzuführen und Vertretern von Unternehmen oder der BMWE-Fachebene zu empfangen. Zur Abdeckung der inhaltlichen Aufgaben und als Ansprechpartner zur Beantwortung kurzfristiger fachlicher Anfragen des BMWE sollen in die Arbeit des jeweiligen Sekretariats Fachexperten eingebunden sein, darunter mindestens ein deutschsprachiger Fachexperte.

2.2. Handlungsfelder

Zur Umsetzung der Energiepartnerschaften sind umfassende externe Unterstützungs- und Beratungsleistungen in den nachstehenden Handlungsfeldern zu erbringen. Während der Vertragslaufzeit wird der AN nach Vorgaben des BMWE jährliche Arbeitsprogramme bzw. Arbeitspläne für das jeweilige Partnerland entwerfen und dem AG vorlegen. Der Arbeitsplan dient der Konkretisierung der im jeweiligen Jahr vertraglich vorgesehenen Leistungen sowie der Erfolgskontrolle (siehe unten Abschnitt 3.2). Die Beauftragung der Teilleistungen erfolgt im Rahmen von Leistungsabrufen durch das BMWE nach einem vom AG vorgegebenen Format. Zur Erbringung der beschriebenen Leistungen kann der AN in Abstimmung mit dem AG und im Rahmen des verfügbaren Gesamtbudgets Dienstleistungen an Dritte vergeben. Bei der Umsetzung sind bereits existierende und ggf. in Zusammenarbeit mit dem AN noch zu verfassende Durchführungs- und Verfahrenshinweise (z.B. Handbücher und Leitlinien) zu berücksichtigen bzw. anzuwenden. Zwischen den Handlungsfeldern und den Teilleistungen bestehende Synergien sind bestmöglich zu nutzen.

2.2.1. Handlungsfeld 1: Energiepolitischer Regierungsdialog mit Partnerländern und -regionen

Der AN trägt mit seinen Unterstützungsleistungen in den Partnerländern dazu bei, dass die jeweilige bilaterale EP operationalisiert wird. In Absprache mit dem AG können Aktivitäten auch in Deutschland, anderen Ländern oder länderübergreifend (regional) stattfinden.

Im Mengengerüst ist für die relevanten Leistungsformate jeweils eine voraussichtliche Anzahl an virtuellen und Präsenzterminen ausgewiesen worden. Während der

3 Die Pflege der zentrale Internetseite der Energiepartnerschaften (https://energiepartnerschaften.org/) ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Der AN ist lediglich verpflichtet, die länderspezifische Unterseite zu pflegen (z.B. für Japan: https://energypartnership-japan.org/ ).

4 Kommunikationsprodukte des AG, sofern der AG Herausgeber ist, müssen im Corporate Design des AG erstellt werden und dürfen erst nach Freigabe des AG veröffentlicht werden.

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Leistungserbringung sind vorab bedarfsabhängig die Art der Durchführung, Inhalte und Teilnehmende mit dem AG abzustimmen.

Folgende Teilleistungen können vom AG abgerufen werden:

• Unterstützung für Steuerungsgruppentreffen wechselweise im Partnerland

und in Deutschland (hochrangiges Steuerungsgremium der Partnerschaft,

beschließt Richtlinien der Zusammenarbeit)

Hierzu zählt die inhaltliche und organisatorische Unterstützung des AG bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung inkl. Vorbereitung der Arbeitsprogramme, Einspeisung der Ergebnisse in den politischen Dialog und etwaiger Dokumentationen (Fachbeiträge, Berichte an den AG o. ä.). Sitzungen können ggf. auch digital stattfinden.

• Unterstützung für Arbeitsgruppentreffen wechselweise im Partnerland und in

Deutschland (Fachebene der Ministerien oder/und andere Stakeholder;

Dialog zu länderspezifischen Schwerpunktthemen der Partnerschaft)

Hierzu zählt die inhaltliche und organisatorische Unterstützung des AG bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung inkl. Vorbereitung der Arbeitsprogramme, Einspeisung der Ergebnisse in den politischen Dialog und etwaiger Dokumentationen (Fachbeiträge, Berichte an den AG o. ä.).

• Unterstützung für lokale Wirtschaftsbeiräte im Partnerland (Vertreter der

deutschen Wirtschaft vor Ort sowie Regierungsvertreter)

Hierzu zählt die inhaltliche und organisatorische Unterstützung des AG bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung inkl. Vorbereitung der Arbeitsprogramme, Einspeisung der Ergebnisse in den politischen Dialog und etwaige Dokumentationen (Fachbeiträge, Berichte an den AG o. ä.).

• Unterstützung für Leitungsreisen in das Partnerland (bilaterale Besuche auf

Leitungsebene, d.h. Ministerin/Staatssekretär/Abteilungsleitung)

Hierzu zählt die fachliche, inhaltliche, organisatorische und logistisch- administrative Unterstützung des AG bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leitungsreisen. In der Regel umfasst dies nach den Vorgaben des AG u.a. die Identifikation und Ansprache relevanter Personen vor Ort, die Unterstützung bei der zeitlichen und logistischen Planung inkl. ggf. hochrangiger Veranstaltungen und ggf. eine Reisebegleitung als Experten sowie die Unterstützung bei der Erstellung geeigneter gesprächsvorbereitender Unterlagen (inkl. Hintergrundanalysen und Sachständen zu relevanten energiepolitischen Entwicklungen). Des Weiteren gehören dazu die Unterstützung bei der Einspeisung der Ergebnisse in den politischen Dialog und Zulieferung zu etwaigen

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Dokumentationen (Fachbeiträge, Berichte an den AG o. ä.). Bspw. Unterstützung bei einer dreitätigen Reise eines Staatssekretärs in ein Partnerland anlässlich einer Energiemesse mit Terminen in den Partnerministerien vor Ort, Unternehmensbesuche sowie Termine mit Verbänden und Wissenschaft vor Ort. Die Reisekosten der Angehörigen der Ministerien werden durch die Ministerien übernommen.

• Unterstützung für Treffen hochrangiger Regierungsvertreter im Partnerland

oder in Deutschland)

Diese Leistung betrifft Unterstützung von Leitungsreisen und ähnlichen Formate in ein Partnerland, welche nicht anlässlich der Energiepartnerschaft erfolgen und daher grundsätzlich von einer anderen Arbeitseinheit des BMWE organisiert werden. Lediglich einzelne oder mehrere Elemente des Reiseprogramms, wie z.B. ein Unternehmensbesuch, finden in Verantwortung der Energiepartnerschaft statt. Hierzu zählt die fachliche, inhaltliche, organisatorische und logistisch- administrative Unterstützung des AG bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung derartiger Treffen. In der Regel umfasst dies nach den Vorgaben des AG u.a. die Identifikation und Ansprache relevanter Personen vor Ort, die Unterstützung bei der zeitlichen und logistischen Planung inkl. ggf. hochrangiger Veranstaltungen und ggf. eine Reisebegleitung als Experten sowie die Unterstützung des AG bei der Erstellung geeigneter gesprächsvorbereitender Unterlagen (z.B. Hintergrundanalysen und Sachständen zu relevanten energiepolitischen Entwicklungen). Des Weiteren gehört dazu die Unterstützung bei der Einspeisung der Ergebnisse in den politischen Dialog und Zulieferung zu etwaigen Dokumentationen (Fachbeiträge, Berichte an den AG o. ä.). Die Reisekosten der Angehörigen der Ministerien werden durch die Ministerien übernommen

• Unterstützung für Reisen auf Fachebene in das Partnerland

Hierzu zählt die fachliche, inhaltliche, organisatorische und logistisch- administrative Unterstützung des AG bei derartigen Reisen. In der Regel umfasst dies nach den Vorgaben des AG u.a. die Identifikation und Ansprache relevanter Personen vor Ort, die Unterstützung bei der zeitlichen und logistischen Planung und ggf. eine Reisebegleitung als Experten sowie die Unterstützung des AG bei der Erstellung geeigneter gesprächsvorbereitender Unterlagen (z.B. Hintergrundanalysen und Sachständen zu relevanten energiepolitischen Entwicklungen). Des Weiteren gehört dazu die Unterstützung bei der Einspeisung der Ergebnisse in den politischen Dialog und Zulieferung zu etwaigen Dokumentationen (Fachbeiträge, Berichte an den AG o. ä.). Bspw. Unterstützung bei einer dreitägigen Reise auf Fachebene (z.B. Referatsleitung) zum Thema Energieeffizienz mit Terminen in den Partnerministerien vor Ort, Unternehmensbesuche sowie Termine mit Verbänden und Wissenschaft vor Ort.

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Die Reisekosten der An- und Abreise der Angehörigen der Ministerien werden durch die Ministerien übernommen.

• Unterstützung für Workshops im Partnerland (Fachexperten verschiedener

Interessenvertreter diskutieren spezifische Fachthemen ggf. mit Teilnahme von Regierungsvertretern)5

Hierzu zählt die fachliche, inhaltliche, organisatorische und logistisch- administrative Unterstützung. In der Regel umfasst dies nach den Vorgaben des AG u.a. die Identifikation und Ansprache relevanter Personen vor Ort, die zeitliche und logistische Unterstützung bei der Planung sowie ggf. die Unterstützung des AG bei der Erstellung geeigneter gesprächsvorbereitender Unterlagen (z.B. Hintergrundanalysen und Sachständen zu relevanten energiepolitischen Entwicklungen). Des Weiteren gehört dazu die Unterstützung bei der Einspeisung der Ergebnisse in den politischen Dialog und Zulieferung zu etwaigen Dokumentationen (Fachbeiträge, Berichte an den AG o. ä.).

• Unterstützung für Energietag (oder -forum) im Partnerland oder in

Deutschland (Energiekonferenz unter Einbeziehung von externen

Teilnehmern (in der Regel Experten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaft und

Regierungsvertreter), welche im Rahmen der Energiekooperationen stattfindet)6

Hierzu zählt die fachliche, inhaltliche, organisatorische und logistisch- administrative Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung derartiger Konferenzen. In der Regel umfasst dies nach den Vorgaben des AG u.a. die Identifikation und Ansprache relevanter Personen, die zeitliche und logistische Unterstützung bei der Planung inkl. ggf. hochrangiger Veranstaltungen und ggf. eine Reisebegleitung als Experten sowie die Unterstützung des AG bei der Erstellung geeigneter gesprächsvorbereitender Unterlagen (z.B. Hintergrundanalysen und Sachständen zu relevanten energiepolitischen Entwicklungen). Des Weiteren gehört dazu die Unterstützung bei der Einspeisung der Ergebnisse in den politischen Dialog und Zulieferung zu etwaigen Dokumentationen (Fachbeiträge, Berichte an den AG o. ä.).

2.2.2. Handlungsfeld 2: Unterstützende Energiepolitikberatung

Der AN trägt mit seinen Unterstützungsleistungen in den Partnerländern dazu bei, dass die jeweilige bilaterale Energiepartnerschaft operationalisiert wird.

5 Sofern in Präsenz, finden Workshops–– in Räumlichkeiten des Partnerlandes statt (z.B. eines Ministeriums). 6 Hinsichtlich der Angebotserstellung: Es ist von ca. 150 Teilnehmern je Konferenz auszugehen. Die Veranstaltung soll in Räumlichkeiten des Partnerlandes (z.B. eines Ministeriums).oder des BMWE stattfinden (inkl. Catering).

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Folgende Teilleistungen können vom AG abgerufen werden:

2.2.2.1. Energiepolitikberatung für die Partnerländer und BMWE

Der AN erbringt nach Rücksprache mit dem AG energiepolitische Beratungsleistungen für die Partnerländer und das BMWE. Dazu zählen folgende Teilleistungen:

• Fachstudie – Ausarbeitung von Fachstudien zu energiewirtschaftlichen

Themen und regulatorischen oder technologischen Fragestellungen.

• Anlassbezogene Aufbereitung und Kommunikation aktueller

energiepolitischer und -wirtschaftlicher Entwicklungen in DEU und in

jeweiliger Partnerregion.

Hinweis: Die allgemeinen Inhalte (z. B. Bilderpool, Factsheets,
Präsentationsfolien sowie Infografiken und Kurzvideos) zur Kommunikation der
deutschen Energiepolitik, die im Rahmen der durchgeführten Veranstaltungen
in den Partnerländern benötigt werden, werden dem AN zur Verfügung gestellt.
Dies dient der Kohärenz der Kommunikation der deutschen Energiepolitik in den
Energiepartnerschaften. Spezielle Fragen der Partnerschaft, also Fragen, die
sich konkret auf die Übertragung auf das Partnerland beziehen, müssen
hingegen vom AN erarbeitet werden (z. B. über die o. g. Fachstudien).

• Unterstützung für Expertenreisen (externe Expertendelegation reist aus dem

Partnerland nach Deutschland, um sich über spezielle Fragen der deutschen

Energiepolitik zu informieren bzw. aus Deutschland in das Partnerland, ggf.

Begleitung durch AN-Mitarbeiter).

Hierzu zählen die Unterstützung bei der konzeptionellen Vorbereitung und organisatorischen Umsetzung der Expertenreisen, ggf. in Verbindung mit Reisen des BMWE (vgl. Handlungsfeld 1). In der Regel umfasst die Organisation für den AN nach den Vorgaben des AG die Identifikation und Ansprache relevanter Personen im Partnerland, die Identifikation relevanter Gesprächspartner und Ziele in Deutschland, die Planung der Logistik sowie Reisebegleitung durch Experten.7 Zudem erfolgt eine Nachbereitung inkl. Unterstützung bei der Einspeisung der Ergebnisse in den politischen Dialog und Zulieferung zu etwaigen Dokumentationen (Fachbeiträge, Berichte an den AG o. ä.).

Eine „durchschnittliche“ Expertenreise wird hier wie folgt exemplarisch dargestellt:

7 Hinsichtlich der Angebotserstellung: Der AN trägt ggf. die Kosten der Reise (z.B. Flug, Hotel) für das eigene Personal. In der Regel wird eine Person als Reiseleitung ausreichen. Die Experten reisen auf eigene Kosten.

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Sie umfasst fünf Tage einschließlich An- und Abreise aus der einem Partnerland8 sowie zwei Stationen (Berlin und Hamburg) in Deutschland.

• Beratungsleistungen für das BMWE

Hierzu zählen die vertiefte Recherche und umfassende Aufbereitung von komplexen energiepolitischen Sachverhalten auf Anforderung durch den AG. Der AN arbeitet, sofern zweckmäßig, hierfür mit weiteren Durchführungsorganisationen des AG zusammen. Der AG kann thematische Schwerpunkte der fachlichen Beratung setzen.

2.2.2.2. Dokumentation und Unterstützungsleistungen für das BMWE

Der AN unterstützt das BMWE beratend bei der strategischen Ausrichtung und inhaltlichen Weiterentwicklung von Energiepartnerschaften, analysiert und aggregiert die im Rahmen seiner Beratungsleistungen in den aufgeführten Partnerländern gewonnenen Erkenntnisse über energiepolitische Entwicklungen und berät das BMWE bei Bedarf auf bilateraler und regionaler Ebene, auch im Hinblick auf multilaterale Aspekte. Der AN bemüht sich fortlaufend bei allen Aktivitäten aktiv um eine Verzahnung der Energiepartnerschaften mit energie- oder klimapolitischen Initiativen des BMWE und anderer Ressorts im Partnerland und – wenn relevant – auch in Deutschland.

Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:

• Dokumentation (Berichte an den AG).

Dokumentation der Aktivitäten und Erkenntnisse (bzgl. aktueller energiepolitischer und -wirtschaftlicher Entwicklungen inkl. „Trendscouting“ neuer Themen und Lösungsansätze aus den einzelnen Partnerländern, die eine hohe Relevanz für die globale Energiewende haben) inkl. Zusammenstellung und Aufbereitung der wichtigsten Kennzahlen (Energiedaten) der Partnerländer im vorgegebenen Format für zwei Zielgruppen:

a) Verwendung intern nur gegenüber BMWE: Fortlaufende

Dokumentation per E-Mail.

Hinweis:
Durch die Dokumentationen erfolgt ein fortlaufendes Monitoring der
Tätigkeiten und sie leistet einen Beitrag zur entsprechenden
Erfolgskontrolle durch das BMWE. Notwendige Korrekturen sind in
Absprache mit dem BMWE zeitnah umzusetzen.

b) Verwendung intern nur gegenüber BMWE: Aufschlüsselung der

8 Für Los 1: Abreise aus Sydney. Für Los 2: Abreise aus Tokyo. Für Los 3: Abreise Abu Dhabi. Für Los 4: Abreise aus Washington.

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Kosten der durchgeführten Aktivitäten pro Land zum jeweiligen

Jahresende gegenüber dem AG (das Format wird vom AG

festgelegt).

c) Aktives Wissensmanagement gegenüber AN anderer Energie-

partnerschaften des BMWE z. B. im monatlichen E-Mail-

Newsletterformat.

• Vorbereitung und Teilnahme (einmal pro Quartal) am gemeinsamen (ggf.

digitalen) Dialogformat mit den Durchführern aller anderen

Partnerschaftsländer und dem BMWE in Berlin in den Räumlichkeiten des BMWE.

• Aktive Teilnahme und Mitwirken an der Organisation eines jährlichen

Strategie-Workshops/Jahrestreffens in Berlin zur Weiterentwicklung der EP mit

dem BMWE, den Durchführern der weiteren Partnerländer und den Sekretariaten

(federführende Organisation übernimmt ein anderer Durchführer).

• Anlassbezogene Aufbereitung und Kommunikation aktueller

energiepolitischer und -wirtschaftlicher Entwicklungen aus dem Partnerland

(z. B. als Newsletter oder auf der Internetseite der Energiepartnerschaft). Die

technische Betreuung der Internetseite ist nicht Bestandteil dieses Auftrages,

sondern wird von einem anderen Vertragspartner des BMWE gewährleistet.

• Auf Anforderung aus dem BMWE Unterstützung bei der Erstellung von

Sachständen, Gesprächsvorbereitungen und ähnlichen Unterlagen.

• Einmal jährlich Zuarbeit zum Jahresbericht der Energiepartnerschaften (eine

Seite pro Energiepartnerschaft zu den Aktivitäten der Energiepartnerschaft).

2.2.3. Handlungsfeld 3: Kooperation mit der Privatwirtschaft und weiteren Stakeholdern

Dem Privatsektor kommt innerhalb der Energiepartnerschaften eine essentielle Rolle zu. Der AN arbeitet daher nach den Vorgaben des AG eng mit den örtlichen und regionalen Auslandshandelskammern (AHK) sowie, wo vorhanden, GTAI- Repräsentanzen zusammen. Auch die Außenwirtschaftsförderinstrumenten des AG, insbesondere die Zusammenarbeit mit der Exportinitiative Energie und der Exportinitiative Umwelttechnologien spielen eine wichtige Rolle. Ziel ist die Identifizierung sowohl von Chancen und Risiken als auch konkreter Geschäftsopportunitäten für deutsche Unternehmen vor Ort und in Deutschland und das aktive Hinwirken auf ein für deutsche Unternehmen und deren Investitionen

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günstiges regulatorisches Umfeld im jeweiligen Partnerland. Identifizierte Geschäftsopportunitäten sollen mit örtlichen bzw. regionalen AHK und GTAI- Repräsentanzen geteilt werden um gezielte Business-to-Business Kontakte zu ermöglichen. Arbeitskontakte im Rahmen der Energiepartnerschaften sollen genutzt werden, um verantwortliche Stellen in den Partnerländern für konkrete privatwirtschaftliche Anliegen zu sensibilisieren bzw. diesen Stellen Zugang zu Informationen über privatwirtschaftliche Entwicklungen in Deutschland im direkten Austausch mit interessierten Unternehmen zu verschaffen. Diese Maßnahmen ergänzen die Organisation der im Handlungsfeld 1 aufgeführten lokalen Wirtschaftsbeiräte.

Der AN gewährleistet überdies eine enge Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen und Think Tanks zur Bewertung globaler und sich lokal auf die Partnerländer auswirkender Entwicklungen. Durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen mit der Wissenschaft soll der AN dazu beitragen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse in den energiepolitischen Diskurs des Partnerlandes einfließen.

Auch die Einbindung zivilgesellschaftlicher Interessengruppen sichert die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz und Unterstützung für eine erfolgreiche Fortentwicklung des Energiesystems. Der AN gewährleistet und organisiert die enge Kooperation mit Organisationen der Zivilgesellschaft.

Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:

• Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft vor Ort, Flankierung konkreter Projekte deutscher Unternehmen vor Ort und die zielgerichtete Zusammenarbeit mit relevanten Multiplikatoren. Insbesondere Identifizierung und Vorentwicklung konkreter neuer Geschäftsopportunitäten für die deutsche Wirtschaft (inkl. Ausschreibungen im Partnerland im Energiesektor) und Ermöglichung von Business-to-Business Kontakten zwischen Vertretern der deutschen Wirtschaft und Vertretern der Wirtschaft des Partnerlands, in enger Abstimmung mit örtlichen bzw. regionalen AHK bzw. GTAI-Repräsentanzen.

Dies umfasst beispielsweise den niedrigschwelligen Dialog mit Regierungsvertretern des Partnerlands, die fachliche Beratung deutscher Unternehmen zu spezifischen energiepolitischen Themen im Partnerland sowie die Zusammenarbeit mit Multiplikatoren zu Themen von Relevanz für deutsche energiepolitische Interessen im Partnerland.

  1. Ausführungsbedingungen

3.1. Vertragslaufzeit

Die Leistungserbringung je Los erfolgt voraussichtlich ab 01.01.2027 für einen

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Zeitraum von drei Jahren.

3.2. Zusammenarbeit mit dem BMWE

Für alle Arbeitsschritte hat der AN im Rahmen des jeweiligen Loses eine enge Abstimmung mit dem AG vorzusehen. Der AN benennt für jedes Los jeweils eine deutschsprachige Ansprechperson/Stellvertretung für die Gesamtkoordination des Auftrags als zentrale Anlaufstelle für alle administrativen und fachlichen Belange der Leistungserbringung und Vertragsdurchführung. Mindestens eine dieser Ansprechpersonen ist grundsätzlich montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr (Ortszeit Berlin) telefonisch erreichbar und nimmt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sämtliche Anfragen und Informationen entgegen. Die Ansprechperson/Stellvertretung koordiniert das für die Vertragsdurchführung vorgesehene Team und nimmt im Bedarfsfall auch kurzfristig an Besprechungen in Präsenz mit dem AG in Berlin teil.

Der AN ist verpflichtet, auch mit anderen, vom AG benannten Auftragnehmern, Dienstleistern oder sonstigen Dritten vertrauensvoll und kooperativ zusammen zu arbeiten.

Der AN ist verpflichtet, an einer begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle durch den AG sowohl auf Ebene der einzelnen Energiepartnerschaften mittels der jährlich erstellten Arbeitspläne als auch auf Ebene des Gesamtinstruments umfassend mitzuwirken.9 Hierzu wirkt er insbesondere an der Erstellung, Fortschreibung und Auswertung der jährlich mit den Partnerländern abgestimmten Arbeitsprogramme einschließlich der darin festgelegten Ziele und Maßnahmen mit und stellt die für die Bewertung der Zielerreichung durch den AG erforderlichen Informationen in dem vorgegebenen Format bereit. Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer die Umsetzung eines länder- und durchführerübergreifenden Indikatoren- und Zielsystems für alle Energiepartnerschaften des AG durch die Erhebung relevanter Indikatoren, die Anwendung der festgelegten Ziele sowie die Mitwirkung an den durch den AG vorgesehenen Berichtszyklen bzw. -formaten.

3.3. Arbeitssprache

Arbeitssprache im Verhältnis zum BMWE ist grundsätzlich Deutsch. Sämtliche Ausarbeitungen, Unterlagen usw. sind grundsätzlich, soweit dies nicht anders vereinbart wird oder in der Natur des Auftrags begründet liegt, in deutscher Sprache zu erstellen. Die Dokumente sind auf Anforderung auch auf Englisch vorzulegen.

Die Ausführung der Dienstleistungen in den jeweiligen Partnerländern erfolgt in der Regel in Englisch.

9 Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse über die einzelnen Partnerschaften und Durchführer hinweg weiter zu stärken, wird der AG ein einheitliches, ex-ante definiertes Indikatoren- und Zielsystem auf Ebene des Gesamtinstruments entwickeln und die Mitwirkungspflichten im Einzelnen konkretisieren.

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Die entsprechenden Leistungsformate, die sich an Stakeholder der EP richten, sind ebenfalls überwiegend in englischer Sprache zu erstellen sowie – im Einzelfall, je losspezifischer Ausprägung – auch in den Amtssprachen der jeweiligen Länder.

3.4. Erstellung barrierefreier Veröffentlichungen und Online-Angebote

Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle Veröffentlichungen, die vom AG online bereitgestellt werden sollen, sind die Vorgaben der derzeit gültigen Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung, derzeit BITV 2.0, zu erfüllen. Damit verbundene Leistungsbestandteile sind vom AN stets entsprechend der Verordnung zu erbringen und ggf. nachzubessern, bis eine endgültige Abnahme durch den AG erfolgt.

Bezüglich der anzuwendenden Standards verweist die BITV 2.0 auf die aktuellen harmonisierten EU-Normen. Die aktuelle Norm EN 301 549 bezieht sich ihrerseits auf die allgemein gültigen Anforderungen für Barrierefreiheit digitaler Inhalte der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Jedoch sind dort keine konkreten An- forderungen für barrierefreie PDF-Dokumente geregelt. Um für Veröffentlichungen im PDF-Format einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist daher zusätzlich die Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA anzuwenden. Dies ist der dem Stand der Technik entsprechende Standard für barrierefreie PDF-Dokumente.

Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn der AG Her- ausgeber, Mitherausgeber oder Beauftragender der Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die Veröffentlichung unabhängig vom Herausgeber in einem Internetangebot des AG erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen neben Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten, Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und Vergleichbares.

3.5. Vergütung

Bei der Angebotserstellung ist ein gemittelter Stundensatz auf Grundlage der im Mengengerüst dargestellten Leistungskomponenten und Häufigkeiten zu bilden. In diesen sind alle mit der Leistungserbringung verbundenen Personal-, Sach- und Reisekosten einzukalkulieren. Personal-, Sach- und ggf. Reisekosten des Dienstleisters werden damit nicht gesondert abgerechnet oder vergütet (vgl. Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung).

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