Rahmenvertrag für die Geschäftsstelle des Innovationsnetzes „Civic Coding“

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.08.2024, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.09.2024
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen der Verwaltung (75100000)
  • Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
533050-2024
Verfahrensnummer
5d899949-b414-4c89-bb23-78fcf97c8bdd

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschafft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Geschäftsstelle für die Initiative „Civic Coding – Innovationsnetz Künstliche Intelligenz für das Gemeinwohl“. Die Geschäftsstelle soll die Ressorts bei der Umsetzung, Verwaltung, Ausgestaltung und Sichtbarmachung gemeinsamer Aktivitäten unterstützen, die Vernetzung fördern und die interministerielle Arbeitsgruppe inhaltlich sowie organisatorisch begleiten; das Leistungsspektrum umfasst fünf Arbeitspakete. Der Auftrag ist der Region Berlin zugeordnet, die Teilnahmefrist endete am 14. August 2024.

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Leistungsbeschreibung

Um Soziale Innovationen und insbesondere die gesellschaftliche Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Dienste des Allgemeinwohls auch über die Ressortgrenzen hinaus zu fördern, haben das BMAS, BMUV und BMFSFJ gemeinsam die Initiative „Civic Coding ‒ Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl“ ins Leben gerufen. Durch die Bündelung und Vernetzung der KI-bezogenen Projekte, Programme und Strukturen der drei beteiligten Ressorts werden Synergien genutzt sowie die Sichtbarkeit und Strahlkraft der gemeinsamen Aktivitäten erhöht. Ziel ist, ein sichtbares und wirksames Innovationsnetz zu schaffen und auszubauen, das die gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von KI langfristig unterstützt und sichert. Zur Unterstützung der gemeinsamen Aktivitäten von „Civic Coding“ planen BMAS, BMUV und BMFSFJ die erneute Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle. Diese soll die drei Ressorts im Sinne einer Servicestelle mit der Umsetzung und Fortsetzung der überwiegend gemeinsamen Aktivitäten unterstützen (insbes. Umsetzung, Verwaltung, Ausgestaltung und Sichtbarmachung). Des Weiteren unterstützt die Geschäftsstelle die drei Ressorts in der Zusammenarbeit und Vernetzung bei übergeordneten Fragen und wirkt dabei mit inhaltlichen Impulsen, begleitet Arbeitsprozesse der interministeriellen Arbeitsgruppe kontinuierlich inhaltlich und organisatorisch. Weisungsbefugt gegenüber der Geschäftsstelle ist die interministerielle Arbeitsgruppe. Diese kann Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse arbeitsteilig untereinander aufteilen. Das Leistungsspektrum umfasst fünf Arbeitspakete. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag: Gemeinsame Geschäftsstelle für die Initiative Civic Coding ‒ Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl von BMAS, BMUV und BMFSFJ

    Um Soziale Innovationen und insbesondere die gesellschaftliche Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Dienste des Allgemeinwohls auch über die Ressortgrenzen hinaus zu fördern, haben das BMAS, BMUV und BMFSFJ gemeinsam die Initiative „Civic Coding ‒ Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl“ ins Leben gerufen. Durch die Bündelung und Vernetzung der KI-bezogenen Projekte, Programme und Strukturen der drei beteiligten Ressorts werden Synergien genutzt sowie die Sichtbarkeit und Strahlkraft der gemeinsamen Aktivitäten erhöht. Ziel ist, ein sichtbares und wirksames Innovationsnetz zu schaffen und auszubauen, das die gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von KI langfristig unterstützt und sichert. Zur Unterstützung der gemeinsamen Aktivitäten von „Civic Coding“ planen BMAS, BMUV und BMFSFJ die erneute Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle. Diese soll die drei Ressorts im Sinne einer Servicestelle mit der Umsetzung und Fortsetzung der überwiegend gemeinsamen Aktivitäten unterstützen (insbes. Umsetzung, Verwaltung, Ausgestaltung und Sichtbarmachung). Des Weiteren unterstützt die Geschäftsstelle die drei Ressorts in der Zusammenarbeit und Vernetzung bei übergeordneten Fragen und wirkt dabei mit inhaltlichen Impulsen, begleitet Arbeitsprozesse der interministeriellen Arbeitsgruppe kontinuierlich inhaltlich und organisatorisch. Weisungsbefugt gegenüber der Geschäftsstelle ist die interministerielle Arbeitsgruppe. Diese kann Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse arbeitsteilig untereinander aufteilen. Das Leistungsspektrum umfasst fünf Arbeitspakete. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 13779-2025

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