Beratung und Unterstützung für internationale Energiepartnerschaften und Energiedialoge
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 24.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
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- Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
- Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung (79411100)
- Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 727545-2026
- Verfahrensnummer
- 2a50459b-1d26-4535-ac56-5ce793a49757
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung bilateraler Energiepartnerschaften und Energiedialoge. Die Leistungen betreffen Australien und Neuseeland, Korea und Japan, die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Oman und Katar sowie die USA und Kanada; die Ausschreibung ist in vier Lose aufgeteilt.
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Leistungsbeschreibung
Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die zur Umsetzung der Energiepartnerschaften erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die in den Losen 1 bis 4 benannten Länder und Regionen: Los 1 – Australien und Neuseeland Los 2 – Korea und Japan Los 3 – Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar) Los 4 – USA und Kanada
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Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 1: Australien und Neuseeland"
Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Los 1 – Australien und Neuseeland
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 2: Korea und Japan"
Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Los 2 – Korea und Japan
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 3: Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar)"
Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Los 3 - Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar)
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 4: USA und Kanada"
Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Los 4: USA und Kanada
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV. siehe § 56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 1: Australien und Neuseeland"
- Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal - Kernteam (30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Beispielaufgabe 1 (25 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beispielaufgabe 2" (25 von 50%) - ACHTUNG: Die Beispielaufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
- 70 %
- - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit . Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
- 30 %
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 2: Korea und Japan"
- Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal - Kernteam (30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Beispielaufgabe 1 (25 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beispielaufgabe 2" (25 von 50%) - ACHTUNG: Die Beispielaufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
- 70 %
- - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit . Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
- 30 %
LOT-0003 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 3: Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar)"
- Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal - Kernteam (30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Beispielaufgabe 1 (25 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beispielaufgabe 2" (25 von 50%) - ACHTUNG: Die Beispielaufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
- 70 %
- - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit . Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
- 30 %
LOT-0004 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 4: USA und Kanada"
- Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal - Kernteam (30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Beispielaufgabe 1 (25 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beispielaufgabe 2" (25 von 50%) - ACHTUNG: Die Beispielaufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
- 70 %
- - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit . Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
- 30 %
Vergabeunterlagen
21 Dateien · geladen 21.10.2026| Sonstiges | 1 KB | ||
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Anforderungen
§ 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV. siehe § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
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