Beratung und Erstellung eines Digitalisierungskonzepts für drei Forschungseinrichtungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
540.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.Profil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.08.2025
Bekanntmachungsnummer
538422-2025
Verfahrensnummer
d10af3e9-2391-4a1b-8ade-f16d82482cd9
CPV-Codes
72222000 · Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie; 72224000 · Beratung im Bereich Projektleitung

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. mit Sitz in Garching sucht Beratungs- und Unterstützungsleistungen für ein umfassendes Digitalisierungskonzept der Verwaltungen des Max-Planck-Instituts für Astrophysik, des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik und der Max Planck Computing and Data Facility. Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme von Systemen, Prozessen und IT-Strukturen, die Bewertung von Digitalisierungspotenzialen sowie die Entwicklung von Optimierungsmaßnahmen und einer zukunftsfähigen, durchgängigen Digitalisierungsstrategie. Der geschätzte Auftragswert beträgt 540.000 Euro, die vorgesehene Laufzeit 180 Tage; die Angebotsfrist endet am 1. September 2025 um 10:00 Uhr, Präsentationen geeigneter Angebote finden am 15. und 16. September 2025 in München statt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Es ist beabsichtigt, eine Abrufrahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungs-leistungen zur Erstellung eines Detailkonzepts zur Digitalisierung mit einem Berater abzuschließen. Konkret soll ein umfassendes Digitalisierungskonzept für die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA), des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE) und des Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) erstellt werden. Dies soll eine vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Systeme, Prozesse und IT-Strukturen unter Berücksichtigung der Strategie und Vorgaben der MPG sowie der Rah-menbedingungen des öffentlichen Sektors und der speziellen Anforderungen des Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie eine Bewertung und Einschätzung der Digitalisierungspotenziale beinhalten. Darauf basierend soll die Entwicklung von Maßnahmen zur Optimierung und Erweiterung bestehender Systeme unter Berücksichtigung der verschiedenen Bereiche der Verwaltung, sowie die Gestaltung eines Konzeptes einer zukunftsfähigen End-to-End-Digitalisierungsstrategie unter Einbezug der Kund*innenperspektive erfolgen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Konzept Digitalisierung540.000 EUR

    Es ist beabsichtigt, eine Abrufrahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungs-leistungen zur Erstellung eines Detailkonzepts zur Digitalisierung mit einem Berater abzu-schließen. Konkret soll ein umfassendes Digitalisierungskonzept für die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA), des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE) und des Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) erstellt werden. Dies soll eine vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Systeme, Prozesse und IT-Strukturen unter Berücksichtigung der Strategie und Vorgaben der MPG sowie der Rah-menbedingungen des öffentlichen Sektors und der speziellen Anforderungen des Wissen-schafts- und Forschungsbereichs sowie eine Bewertung und Einschätzung der Digitalisie-rungspotenziale beinhalten. Darauf basierend soll die Entwicklung von Maßnahmen zur Op-timierung und Erweiterung bestehender Systeme unter Berücksichtigung der verschiede-nen Bereiche der Verwaltung, sowie die Gestaltung eines Konzeptes einer zukunftsfähigen End-to-End-Digitalisierungsstrategie unter Einbezug der Kund*innenperspektive erfolgen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.

    Frist: 01.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Für alle Ausschlussgründe ist §§ 123, 124 GWB maßgeblich: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. [...] § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Am 15. und 16. September 2025 werden alle Bieter, die ein geeignetes Angebot abgegeben haben, das die Mindestanforderungen an die Leistung erfüllt, zu einer Präsentation in München eingeladen. Das für die Leistung vorgesehene Projektteam hat sich diesen Termin freizuhalten. Alternativtermine werden nicht gestellt. Eine Teilnahme an der Präsentation ist nicht verpflichtend, sie ist allerdings wertungsrelevant. Die Einladung und die Mitteilung der exakten Präsentationszeit wird dem Bieter kurzfristig, voraussichtlich am 10. September, über das Bieterportal bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Frist in der die Angebote nachgefordert werden, voraussichtlich kürzer als üblich ausfallen wird, um den anvisierten Präsentationstermin einhalten zu können. Voraussichtlich wird die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Unterlagen nicht mehr als drei Kalendertage (also u. U. auch über das Wochenende) betragen. Sie wird in jedem Fall an einem Werktag enden. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/ en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Konzept Digitalisierung

s. Vergabeunterlagen
40 %
s. Vergabeunterlagen
20 %
s. Vergabeunterlagen
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Für alle Ausschlussgründe ist §§ 123, 124 GWB maßgeblich: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. [...] § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Am 15. und 16. September 2025 werden alle Bieter, die ein geeignetes Angebot abgegeben haben, das die Mindestanforderungen an die Leistung erfüllt, zu einer Präsentation in München eingeladen. Das für die Leistung vorgesehene Projektteam hat sich diesen Termin freizuhalten. Alternativtermine werden nicht gestellt. Eine Teilnahme an der Präsentation ist nicht verpflichtend, sie ist allerdings wertungsrelevant. Die Einladung und die Mitteilung der exakten Präsentationszeit wird dem Bieter kurzfristig, voraussichtlich am 10. September, über das Bieterportal bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Frist in der die Angebote nachgefordert werden, voraussichtlich kürzer als üblich ausfallen wird, um den anvisierten Präsentationstermin einhalten zu können. Voraussichtlich wird die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Unterlagen nicht mehr als drei Kalendertage (also u. U. auch über das Wochenende) betragen. Sie wird in jedem Fall an einem Werktag enden. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/ en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 733303-2025
Vergleichbare Verfahren266vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag245 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 54 Vergaben

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Objektplanung Hochbau für Labor- und Institutsgebäude in Göttingen und HannoverMax-Planck-Gesellschaft , GV-BauabteilungMünchen, Deutschland08.10.20251 €
Rahmenvereinbarung für IT-Beratung zu DigitalisierungsinitiativenPhysikalisch Technische Bundesanstalt BraunschweigBraunschweig, Deutschland04.03.2026 -
Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Rechenzentrums in MartinsriedMax-Planck-Gesellschaft, GV, Stabsreferat EKMünchen, Deutschland27.07.20260 €
Jahresabschlussprüfungen und Rechnungslegungsberatung 2027–2030Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;München, Deutschland18.02.2026 -
Rahmenvereinbarung für IT-Dienstleistungen zur Prozess-, Projekt- und BetriebsunterstützungMax Planck Information and Technology (MaxIT)München, Deutschland31.07.2026 -
Full-Service-Marketing für die Max Planck SchoolsMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. GeneralverwaltungMünchen, Deutschland05.03.20261,1 Mio. €
Rahmenvereinbarung für sachverständige Beratungsleistungen im Bau- und VertragsmanagementMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;München, Deutschland02.06.2026 -
Rahmenvertrag für Mitarbeiterbefragungen an über 80 EinrichtungenMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;München, Deutschland03.02.20261,9 Mio. €

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
BABechtle AGNeckarsulm5029.06.202614,6 Mio. €steigend
KAKPMG AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftBerlin4001.04.20261,4 Mio. €fallend
DCDeloitte Consulting GmbHDüsseldorf3018.05.2026667 Tsd. €fallend
AGAccenture GmbHKronberg3001.04.20260,01 €steigend
MGMicrostaxx GmbHMünchen3029.05.202417,5 Mio. €stabil
NOnetgo Ost GmbHBerlin2011.08.20269,8 Mio. €steigend
RRRSB Rudolstädter Systembau GmbHRudolstadt2031.07.2026894 Tsd. €stabil
ASadesso SEDortmund2009.06.202668,4 Mio. €steigend
CSCONET Solutions GmbHBonn2004.06.20261,4 Mio. €steigend
PPPwC PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsgesellschaft GmbHFrankfurt am Main2022.01.2026 - stabil

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (121) · Berlin (27) · Nordrhein-Westfalen (26) · Baden-Württemberg (20) · Hessen (15) · Niedersachsen (12)

Laufende Rahmenverträge

Bayern
  • Projektleitung für KDialog und die elektronische Akte in der FinanzverwaltungVision Consulting GmbHZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernMünchen, Deutschland
    0 €
    05.09.2025noch 12 Monate05.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Entwicklung eines TBA-Portalsystems im Rahmen einer Rahmenvereinbarungadesso SEFreistaat Bayern vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)München, Deutschland
    752 Tsd. €
    24.10.2025noch 13 Monate24.10.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Umsetzung der Netzwerkarchitektur für ein neues Rechenzentrum und Beratungsleistungenpico engineering GmbH +1 weitereZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernMünchen, Deutschland
    0 €
    09.12.2025noch 15 Monate09.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Unterstützungsleistungen für SAP-Abfallwirtschaftslösung und SAP-TechnikGruler und Cleve Consulting GmbH +1 weitereLandeshauptstadt München, IT@M-GL4, VergabemanagementMünchen, Deutschland
    6,2 Mio. €
    14.08.2025noch 35 Monate14.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für IT-Projektmanagement-DienstleistungenLEITWERK Consulting GmbHLandeshauptstadt München, IT@M-BO4, VergabemanagementMünchen, Deutschland
    27,2 Mio. €
    14.07.2026noch 46 Monate14.07.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für IT-Projektmanagement und PMO-UnterstützungAuftragnehmer nicht veröffentlichtFlughafen München GmbHMünchen, Deutschland
    04.11.2025noch 52 Monate31.01.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.

Aktiv seit 2025 · 1 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr1Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2025Spitze KW 34 · 2025 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
CCCBR Consult & Invest GmbH106.10.2025540 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
19.08.2025Beratung und Erstellung eines Digitalisierungskonzepts für drei ForschungseinrichtungenVergebenCCCBR Consult & Invest GmbH540 Tsd. €

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.