Beratung und Erstellung eines Digitalisierungskonzepts für drei Forschungseinrichtungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 540.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.Profil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 538422-2025
- Verfahrensnummer
- d10af3e9-2391-4a1b-8ade-f16d82482cd9
- CPV-Codes
- 72222000 · Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie; 72224000 · Beratung im Bereich Projektleitung
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Kurzbeschreibung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. mit Sitz in Garching sucht Beratungs- und Unterstützungsleistungen für ein umfassendes Digitalisierungskonzept der Verwaltungen des Max-Planck-Instituts für Astrophysik, des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik und der Max Planck Computing and Data Facility. Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme von Systemen, Prozessen und IT-Strukturen, die Bewertung von Digitalisierungspotenzialen sowie die Entwicklung von Optimierungsmaßnahmen und einer zukunftsfähigen, durchgängigen Digitalisierungsstrategie. Der geschätzte Auftragswert beträgt 540.000 Euro, die vorgesehene Laufzeit 180 Tage; die Angebotsfrist endet am 1. September 2025 um 10:00 Uhr, Präsentationen geeigneter Angebote finden am 15. und 16. September 2025 in München statt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Es ist beabsichtigt, eine Abrufrahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungs-leistungen zur Erstellung eines Detailkonzepts zur Digitalisierung mit einem Berater abzuschließen. Konkret soll ein umfassendes Digitalisierungskonzept für die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA), des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE) und des Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) erstellt werden. Dies soll eine vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Systeme, Prozesse und IT-Strukturen unter Berücksichtigung der Strategie und Vorgaben der MPG sowie der Rah-menbedingungen des öffentlichen Sektors und der speziellen Anforderungen des Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie eine Bewertung und Einschätzung der Digitalisierungspotenziale beinhalten. Darauf basierend soll die Entwicklung von Maßnahmen zur Optimierung und Erweiterung bestehender Systeme unter Berücksichtigung der verschiedenen Bereiche der Verwaltung, sowie die Gestaltung eines Konzeptes einer zukunftsfähigen End-to-End-Digitalisierungsstrategie unter Einbezug der Kund*innenperspektive erfolgen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Konzept Digitalisierung540.000 EUR
Es ist beabsichtigt, eine Abrufrahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungs-leistungen zur Erstellung eines Detailkonzepts zur Digitalisierung mit einem Berater abzu-schließen. Konkret soll ein umfassendes Digitalisierungskonzept für die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA), des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE) und des Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) erstellt werden. Dies soll eine vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Systeme, Prozesse und IT-Strukturen unter Berücksichtigung der Strategie und Vorgaben der MPG sowie der Rah-menbedingungen des öffentlichen Sektors und der speziellen Anforderungen des Wissen-schafts- und Forschungsbereichs sowie eine Bewertung und Einschätzung der Digitalisie-rungspotenziale beinhalten. Darauf basierend soll die Entwicklung von Maßnahmen zur Op-timierung und Erweiterung bestehender Systeme unter Berücksichtigung der verschiede-nen Bereiche der Verwaltung, sowie die Gestaltung eines Konzeptes einer zukunftsfähigen End-to-End-Digitalisierungsstrategie unter Einbezug der Kund*innenperspektive erfolgen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Frist: 01.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Für alle Ausschlussgründe ist §§ 123, 124 GWB maßgeblich: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. [...] § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Am 15. und 16. September 2025 werden alle Bieter, die ein geeignetes Angebot abgegeben haben, das die Mindestanforderungen an die Leistung erfüllt, zu einer Präsentation in München eingeladen. Das für die Leistung vorgesehene Projektteam hat sich diesen Termin freizuhalten. Alternativtermine werden nicht gestellt. Eine Teilnahme an der Präsentation ist nicht verpflichtend, sie ist allerdings wertungsrelevant. Die Einladung und die Mitteilung der exakten Präsentationszeit wird dem Bieter kurzfristig, voraussichtlich am 10. September, über das Bieterportal bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Frist in der die Angebote nachgefordert werden, voraussichtlich kürzer als üblich ausfallen wird, um den anvisierten Präsentationstermin einhalten zu können. Voraussichtlich wird die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Unterlagen nicht mehr als drei Kalendertage (also u. U. auch über das Wochenende) betragen. Sie wird in jedem Fall an einem Werktag enden. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/ en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Konzept Digitalisierung
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Anforderungen
Für alle Ausschlussgründe ist §§ 123, 124 GWB maßgeblich: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. [...] § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Am 15. und 16. September 2025 werden alle Bieter, die ein geeignetes Angebot abgegeben haben, das die Mindestanforderungen an die Leistung erfüllt, zu einer Präsentation in München eingeladen. Das für die Leistung vorgesehene Projektteam hat sich diesen Termin freizuhalten. Alternativtermine werden nicht gestellt. Eine Teilnahme an der Präsentation ist nicht verpflichtend, sie ist allerdings wertungsrelevant. Die Einladung und die Mitteilung der exakten Präsentationszeit wird dem Bieter kurzfristig, voraussichtlich am 10. September, über das Bieterportal bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Frist in der die Angebote nachgefordert werden, voraussichtlich kürzer als üblich ausfallen wird, um den anvisierten Präsentationstermin einhalten zu können. Voraussichtlich wird die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Unterlagen nicht mehr als drei Kalendertage (also u. U. auch über das Wochenende) betragen. Sie wird in jedem Fall an einem Werktag enden. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/ en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Änderungen und Bieterfragen
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Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 19.08.2025 | Beratung und Erstellung eines Digitalisierungskonzepts für drei Forschungseinrichtungen | Vergeben | CCCBR Consult & Invest GmbH | 540 Tsd. € |
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München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung und Bauabteilung in München, sucht eine Projektsteuerung für Bauarbeiten am Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Im Mittelpunkt stehen der Umbau des Gebäudes 3405 zu physikalischen Laborflächen von etwa 1.240 m² sowie die Errichtung oder Umnutzung von rund 684 m² Büroflächen; zusätzlich ist die parallel verlaufende Sanierung des verbundenen Gebäudes 3401 zu koordinieren. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.800 Tage, die Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr.
43 % ähnlichObjektplanung für Umbau von Laborflächen und Erweiterung von Büroflächen
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Bauabteilung in München, beschafft Objektplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Vorgesehen ist der Umbau von rund 1.240 m² Nutzungsfläche für Rein- und Grauräume sowie Laser- und Elektroniklabore einschließlich Brandschutzanpassungen, Rückbau und neuer Lüftungs-, Kälte-, Elektro- und Reinraumtechnik; zusätzlich sollen 684 m² Bürofläche durch einen Erweiterungsbau oder die Umnutzung eines Gebäudeteils entstehen. Zum Umfang gehören außerdem Arbeiten an unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Planung der Baustellenlogistik auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover; die Vertragsdauer ist mit 1.710 Tagen angegeben.
42 % ähnlichFachplanung Elektrotechnik für die Sanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude
München · Offen · Frist 05.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, sucht eine Fachplanung für die technische Ausrüstung mit Schwerpunkt Elektrotechnik für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Seminar-, Labor-, Lager- und Serverräumen sowie einem Decision Theatre umgebaut werden; vorgesehen sind Planungsleistungen von der Entwurfsplanung bis zur Objektüberwachung sowie besondere Leistungen. Das Projekt wird als Open-BIM-Projekt (Building Information Modeling mit offenem Datenaustausch) durchgeführt, die Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage und die Frist für Teilnahmeanträge endet am 5. Oktober 2026.
41 % ähnlichFachplanung für Labor- und medizintechnische Anlagen bei der Sanierung zweier Klinikgebäude in Jena
München · Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre GV-Bauabteilung in München, vergibt Fachplanungsleistungen für labor- und medizintechnische Anlagen im Rahmen der Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Seminar- und Laborflächen, Laborlagern, Serverräumen und einem Decision Theatre für das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie umgebaut werden; beauftragt werden die Planungsphasen 2, 3 und 5 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen sowie Leistungen im Building Information Modeling (BIM). Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage.
41 % ähnlichFachplanung für technische Ausrüstung von Laboren bei der Sanierung zweier Klinikgebäude
Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung, sucht Planungsleistungen für die technische Ausrüstung von Laborbereichen. Gegenstand ist der Umbau und die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena zu einem Institutsgebäude für Geoanthropologie; ein Auftragswert oder genauer Leistungsumfang ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
40 % ähnlichFachplanung Gebäudeautomation für die Sanierung denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena
München · Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, sucht eine Fachplanung für die Gebäudeautomation im Rahmen der Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Seminar- und Laborräumen sowie Serverbereichen und einem Decision Theatre für das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie umgebaut werden. Beauftragt werden Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in den Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen sowie Leistungen für Building Information Modeling (BIM), ein digitales Planungs- und Koordinationsverfahren; die vorgesehene Dauer beträgt 1.740 Tage, die Teilnahmefrist endet am 7. Oktober 2026.
40 % ähnlichFachplanung der elektrotechnischen Anlagen für Umbau und Erweiterung in Hannover
München · Offen · Frist 30.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, beschafft Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Gebäudes 3405 am Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik in Hannover. Gegenstand sind insbesondere die Auslegung und Anpassung der Mittelspannungs- und Transformatorenanlagen mit Anschlussleistungen von 1.600, 1.000 und 630 Kilovoltampere, eine unterbrechungsarme Interimsversorgung sowie gegebenenfalls Notstrom, Telekommunikationsanschluss und Campus-Vernetzung. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.710 Tage; die Frist für Teilnahmeanträge beziehungsweise Angebote endet am 30. September 2026 um 10:00 Uhr.
38 % ähnlichObjektplanung für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena
München · Offen · Frist 08.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung-Bauabteilung, beauftragt die Planung und Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Seminar-, Labor-, Lager- und Serverflächen. Gesucht werden Leistungen der Gebäude- und Innenraumplanung für alle Leistungsphasen 1 bis 9 sowie besondere Leistungen einschließlich der Gesamtkoordination im Building Information Modeling (BIM), einer digitalen Planungsmethode. Die Gebäude und die Gartenanlage stehen unter Denkmalschutz, weshalb eine Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden erforderlich ist; die vorgesehene Laufzeit beträgt 1.740 Tage.
38 % ähnlichBetriebs-, Support- und Projektleistungen für zentrale Kommunikations- und Kollaborationsplattformen
München · Offen · Frist 16.10.2026
Die Max Planck Information and Technology (MaxIT) in München beschafft Betriebs-, Support-, Projekt- und Weiterentwicklungsleistungen für zentrale Kommunikations- und Kollaborationsplattformen. Die Vergabe umfasst zwei Bereiche: die Cisco-VoIP-Telefonieinfrastruktur einschließlich ergänzender Kommunikationsdienste sowie Videokonferenzen mit Telefoniefunktionen über Webex und künftig Microsoft Teams beziehungsweise Microsoft 365; für den Videobereich ist auch die Migration von Webex zu Microsoft Teams vorgesehen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt insgesamt rund 4,135 Millionen Euro netto, die Höchstwerte der Rahmenvereinbarungen liegen zusammen bei 4,962 Millionen Euro netto; Angebote sind bis zum 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) einzureichen.
37 % ähnlichFachplanung für technische Gebäudeausrüstung beim Umbau eines Forschungsinstituts
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung-Bauabteilung, beauftragt Ingenieurleistungen für die Sanitär-, Wärmeversorgungs-, Lüftungs-, nutzungsspezifischen und Gebäudeautomationstechnik beim Umbau und der Erweiterung des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem die Planung einer Reinraum- und Versuchshalle mit Reinraumklassen ISO 7 und ISO 5, Laborflächen, erdverlegter Leitungen sowie erforderlicher Provisorien; die Leistungen werden stufenweise von der Vorplanung bis zur Objektüberwachung abgerufen. Die anrechenbaren Kosten der technischen Anlagen werden auf rund 4,661 Millionen Euro netto, die Gesamtbaukosten auf rund 25,74 Millionen Euro netto geschätzt; die Vertragsdauer beträgt voraussichtlich 1.710 Tage, und die Teilnahmefrist endet am 28. September 2026.
35 % ähnlichTragwerksplanungsleistungen für Neubau- und Sanierungsprojekte
München · Offen · Frist 06.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft vergibt über ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) über voraussichtlich sechs Jahre Leistungen der Tragwerksplanung für verschiedene Bauvorhaben. Die Einzelaufträge betreffen Büro- und Verwaltungsgebäude sowie hochkomplexe Gebäude für wissenschaftliche Nutzungen, sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen im Bestand, und werden bundesweit vergeben. Die Teilnahmefrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
35 % ähnlichFachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude
Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre GV-Bauabteilung, sucht eine Fachplanung für die Technische Ausrüstung beim Umbau und bei der Generalsanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude zu einem Institutsgebäude. Der Standort ist Jena in Thüringen. Die Frist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
34 % ähnlichFachplanung für Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik bei Institutssanierung in Jena
München · Offen · Frist 05.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre GV-Bauabteilung in München, vergibt die Fachplanung der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büros, Seminarräumen, Laboren, Lager- und Serverräumen sowie einem Decision Theatre für das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie umgebaut werden; vorgesehen sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen und digitaler Koordination im Building Information Modeling (BIM). Die Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage, die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
33 % ähnlichFachplanung technischer Ausrüstung für Labor-, Reinraum- und Laserbereiche
München · Offen · Frist 30.09.2027
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre GV-Bauabteilung in München, vergibt Planungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Gebäudes 3405 am Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik in Hannover. Vorgesehen sind unter anderem Reinräume, Laser- und Elektroniklabore, ein Chemielabor sowie eine zweigeschossige Laserhalle mit Vakuumtanks; der Raumbedarfsplan umfasst rund 1.240 m² Nutzfläche, überwiegend für hochinstallierte Labor- und Experimentierbereiche. Die Vertragslaufzeit ist mit 1.710 Tagen angegeben, die Frist für Bewerbungen beziehungsweise Angebote endet am 30. September 2027 um 10:00 Uhr.
33 % ähnlichBeratungsleistungen zur digitalen Transformation und technischen Umsetzung für hessische Kommunen
Wiesbaden · Offen · Frist 15.10.2026
Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, beschafft Beratungsleistungen für das Format „Digi-Expert-kommunal“ des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation. Die Leistungen sind in zwei Bereiche gegliedert: Grundlagen der digitalen Transformation sowie technische Umsetzung und konkrete Anwendungen in hessischen Kommunen. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 2.258.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
33 % ähnlichTragwerksplanung für den Umbau und die Erweiterung von Labor- und Büroflächen
München · Offen · Frist 30.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Bauabteilung in München, vergibt Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Albert-Einstein-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Geplant sind etwa 1.240 m² Laborflächen mit Rein- und Grauräumen sowie Laser- und Elektroniklaboren und zusätzlich 684 m² Büroflächen; dazu gehören unter anderem bauliche Anpassungen, neue technische Versorgung sowie Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Maßnahme findet auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover bei laufendem Betrieb der Nachbargebäude statt, die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.710 Tage und die Frist endet am 30. September 2026 um 10:00 Uhr.
33 % ähnlichLieferung eines wissenschaftlichen MPI-Instruments
Bonn · Offen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. in Bonn beschafft ein System beziehungsweise Instrument, das in den Unterlagen als „MPI instrument“ bezeichnet wird. Die technischen Einzelheiten sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung festgelegt; die Ausschreibung ist der Region Lübeck (NUTS-Code DEF03) zugeordnet. Ein Auftragswert und eine Frist sind nicht angegeben.
32 % ähnlichProjektsteuerung für Teilumbau und Sanierung von Labor-, Büro- und Technikflächen
München · Offen · Frist 19.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Bauabteilung in München, beauftragt die Projektsteuerung für den Teilumbau und die Sanierung des Max-Planck-Instituts für Biophysik in Frankfurt am Main. Vorgesehen sind unter anderem Großraumlabore mit Auswertplätzen, ein Reinraumbereich, die Erweiterung der Elektronenmikroskopie, die Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen und die Sanierung von Büroflächen; die veranschlagten Gesamtbaukosten betragen rund 17,95 Millionen Euro netto. Die Bauarbeiten sollen im laufenden Betrieb in vier aufeinanderfolgenden Bauabschnitten erfolgen, die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.680 Tage und die Teilnahmefrist endet am 19. Oktober 2026.
31 % ähnlichFachplanung Elektrotechnik für Umbau und Generalsanierung zweier Klinikgebäude
Offen · Frist 05.10.2026
Ausgeschrieben ist die Fachplanung der technischen Ausrüstung mit Schwerpunkt Elektrotechnik für den Umbau und die Generalsanierung von zwei denkmalgeschützten Klinikgebäuden zu einem Institutsgebäude des Max-Planck-Instituts für Geoanthropologie in Jena. Auftraggeber ist die Bauabteilung der Max-Planck-Gesellschaft. Die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
31 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: CBR Consult & Invest GmbH
Zuschlagswert: 540.000 EUR · Vertragsschluss: 06.10.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
266 vergleichbare Verfahren, davon 172 mit erfasstem Zuschlag · 245 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 580.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 54 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Bechtle AG · Neckarsulm
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Berlin
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Deloitte Consulting GmbH · Düsseldorf
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Accenture GmbH · Kronberg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Microstaxx GmbH · München
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
netgo Ost GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
RSB Rudolstädter Systembau GmbH · Rudolstadt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
adesso SE · Dortmund
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CONET Solutions GmbH · Bonn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PwC PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsgesellschaft GmbH · Frankfurt am Main
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Beratung und Projektsteuerung für klinische und administrative Digitalisierungsvorhaben
München Klinik gGmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 13.01.2027
Auftragnehmer: Deloitte Consulting GmbH
Vertragsschluss: 13.01.2025
Zuschlagswert: 2.000.000 EUR
- IT-Beratung und Unterstützung für die Verwaltungsdigitalisierung
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 27.03.2027
Auftragnehmer: Unternehmensberatung H & D GmbH
Vertragsschluss: 27.03.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
- Projektleitung für KDialog und die elektronische Akte in der Finanzverwaltung
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.09.2027
Auftragnehmer: Vision Consulting GmbH
Vertragsschluss: 05.09.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Entwicklung eines TBA-Portalsystems im Rahmen einer Rahmenvereinbarung
Freistaat Bayern vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.10.2027
Auftragnehmer: adesso SE
Vertragsschluss: 24.10.2025
Zuschlagswert: 752.000 EUR
- Umsetzung der Netzwerkarchitektur für ein neues Rechenzentrum und Beratungsleistungen
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 09.12.2027
Auftragnehmer: pico engineering GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 09.12.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Unterstützungsleistungen für SAP-Abfallwirtschaftslösung und SAP-Technik
Landeshauptstadt München, IT@M-GL4, Vergabemanagement · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.08.2029
Auftragnehmer: Gruler und Cleve Consulting GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 14.08.2025
Zuschlagswert: 6.198.490 EUR
- Rahmenvereinbarung für IT-Projektmanagement-Dienstleistungen
Landeshauptstadt München, IT@M-BO4, Vergabemanagement · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.07.2030
Auftragnehmer: LEITWERK Consulting GmbH
Vertragsschluss: 14.07.2026
Zuschlagswert: 27.170.108,89 EUR
- Rahmenvertrag für IT-Projektmanagement und PMO-Unterstützung
Flughafen München GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2031
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Vertragsschluss: 04.11.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
85748 · Garching
vergabeverfahren@abante.de+49 341 238203-001 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
München
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+49 89 2176-2411
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 341 238203-00
Quellen und Datenstand
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Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 19.08.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:38 (Europe/Berlin)
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