Digitalisierungsberatung für Infrastruktur- und Informationstechnologie-Großprojekte

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.05.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.04.2024
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
252501-2024
Verfahrensnummer
c283358b-e1f4-488e-a903-c88c672f199c

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Kurzbeschreibung

Die Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, in Frankfurt am Main sucht Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Digitalisierung und Modernisierung ihrer Infrastruktur- und Informationstechnologie-Großprojekte. Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Vertragspartnern, unter anderem für Machbarkeitsstudien, Risikoanalysen, Projektplanung, Infrastruktur- und Applikationsstrategien sowie strategische IT-Entscheidungen; Einzelaufträge werden über Mini-Wettbewerbe vergeben. Die Leistungen werden für den Standortbereich Frankfurt am Main benötigt und müssen die Vorgaben der Bundesbank, des Bundes und der Europäischen Zentralbank (EZB) berücksichtigen; die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2024 um 9:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Im Zusammenhang mit dem Voranschreiten des Megatrends Digitalisierung in der Deutschen Bundesbank und der damit einhergehenden Festlegung der vier Kernleistungen i. Digital-by-default ii. User-centricity iii. Co-creation iv. Once-only wurden Prioritäten für die großflächige Modernisierung der technischen Anwendungslandschaft gesetzt. Ziel ist es, auch in IT-Großprojekten Innovationen frühzeitig und umfangreich zu berücksichtigen sowie die Umsetzung nachhaltig, iterativ und kundenzentriert zu gestalten. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt daher, eine Rahmenvereinbarung Digitalisierung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Infrastruktur- und Großprojekten mit bis zu fünf Vertragspartnern abzuschließen. Die zu erbringenden Leistungen fokussieren sich auf solche Projekte, die einen tiefen Eingriff in die bestehende Infrastruktur vornehmen oder diese um einen essenziellen technologischen Baustein ergänzen. Die beim Auftraggeber bestehende Systemlandschaft ist bei der Beratungsleistung adäquat zu berücksichtigen. Dies umfasst auch die Beachtung übergeordneter Vorgaben aus dem Bereich Infrastruktur (z. B. verwendete Datenbank- oder Netzwerktechnologien und Betriebssysteme) sowie Sicherheitsvorgaben. Zusätzlich sollen auch strategische IT-Grundsatzentscheidungen unterstützt und in Maßnahmenprogramme überführt werden können, deren Teilmaßnahmen dann bei Bedarf getrennt beschafft werden können. Die jeweiligen Anforderungen werden von den einzelnen Fachbereichen / Bedarfsträgern gestellt; die Einzelbeauftragungen erfolgen in Form von Mini-Wettbewerben mit den Vertragspartnern. Dabei sind immer die Vorgaben der Bundesbank-IT, des Bundes oder der EZB einzuhalten. Der Fokus liegt hierbei darin, Innovation und Digitalisierung vollumfänglich und auf die Bedürfnisse einer Zentralbank zugeschnitten zu fördern.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Digitalisierung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Infrastruktur- und Großprojekten

    Konkret ergeben sich die folgenden Bedarfe und Handlungsfelder: a) Projektbewertung und -planung: - Durchführung von Machbarkeitsstudien und Risikoanalysen - Unterstützung bei der Entwicklung von Projektstrategien und -plänen und der Vorbereitung von strategischen Richtungsentscheidungen - Entwicklung und Ausbau übergeordneter IT-Infrastrukturstrategien (Hardware, Betriebssysteme und Netzwerke) oder Applikationsstrategien - Produktneutrale Beratung bei der Auswahl geeigneter Technologien und Lösungen b) Projektbegleitende Maßnahmen: - Anforderungsmanagement - Stakeholdermanagement - Kommunikations- bzw. Changemanagement c) Design und Architektur: - Entwurf von Netzwerkarchitekturen, Datenverarbeitungssystemen und anderen relevanten Infrastrukturkomponenten - Sicherstellung der Skalierbarkeit, Sicherheit und Effizienz der Infrastruktur d) Implementierungsunterstützung: - Technische Unterstützung bei der Umsetzung von Infrastruktur- oder IT-Großprojekten in interdisziplinären Teams nach agilen oder klassischen Projektmanagement-Methoden - Koordination und Überwachung der Implementierung mit verschiedenen Stakeholdern e) Qualitätssicherung: - Überwachung und Bewertung der Leistungsindikatoren während der Implementierung - Durchführung von Tests und Validierung der Infrastrukturkonfigurationen f) Dokumentation und Schulung: - Erstellung detaillierter Dokumentationen für Systeme und Prozesse - Schulung des internen Personals in Bezug auf neue Technologien und Verfahren g) Nachbetreuung und Optimierung: - Bereitstellung von Support nach der Implementierung zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs - Regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Infrastruktur Hinweis: Der Bedarf kann die Gesamtprojektleitung enthalten. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn die Deutsche Bundesbank dies selbst oder über einen anderen Partner realisiert. ************************************************************************************************************************************************************************************** Leistungsumfang und - anforderungen: Die initiale Bedarfsplanung erstreckt sich über die Gesamtvertragslaufzeit auf bis zu 56.000 Personentage (448.000 Zeitstunden) und verteilt sich auf verschiedene Berater-Kategorien schätzungsweise wie folgt: -> Kategorie 1 - "Partner" mit schätzungsweise 5.500 Personentagen (44.000 Zeitstunden) und folgenden Mindestanforderungen: - Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, davon 5 Jahre Beratungserfahrung - Dies umfasst insbesondere Erfahrungen in der Beratung öffentlicher Institutionen und einschlägige Erfahrung in der Leitung von Infrastruktur- oder vergleichbaren Großprojekten im öffentlichen Sektor und/oder der Finanzindustrie. -> Kategorie 2 - "Manager" mit schätzungsweise 20.000 Personentagen (160.000 Zeitstunden) und folgenden Mindestanforderungen: - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre Beratungserfahrung - Dies umfasst insbesondere Erfahrungen in der Beratung öffentlicher Institutionen und einschlägige Projekterfahrung in Infrastruktur- oder vergleichbaren Großprojekten. -> Kategorie 3 - "Consultant" mit schätzungsweise 30.500 Personentagen (244.000 Zeitstunden) und folgenden Mindestanforderungen: - Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der im jeweiligen Abruf eingesetzten Technologie, davon 1 Jahr Beratungserfahrung Hierbei handelt es sich um kalkulatorische Annahmen, welche dem derzeitigen Planungsstand entsprechen. Rückschlüsse auf tatsächliche Inanspruchnahmen lassen sich daraus grundsätzlich nicht ableiten; diese erfolgen bedarfsgerecht mit den Einzelbeauftragungen (Abrufen) und entweder in Form von Blöcken (kontinuierlichen oder mehreren zusammenhängenden Tagen), einzelnen Tagen oder auch stundenweise. Eine Mindestabnahmemenge ist nicht vorgesehen; ebenso wenig eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers gegenüber einem bestimmten Vertragspartner. Die schriftliche und mündliche Kommunikation erfolgt in der Regel in deutscher Sprache. Ebenso sind alle zu erstellenden Dokumentationen in deutscher Sprache zu verfassen. Innerhalb eines Projektes kann es nach Absprache Abweichungen geben. Sofern im Rahmen des jeweiligen Mini-Wettbewerbes nicht anders vereinbart, werden Kenntnisse in Wort und Schrift inkl. des technischen Fachvokabulars gemäß der Stufe B2 des europäischen Referenzrahmens (CEFR) bei den einzusetzenden Beratungskräften vorausgesetzt. Weitere, auf Grundlage des jeweiligen Abrufs basierende, Anforderungen werden im Rahmen der einzelnen Mini-Wettbewerbe gestellt und bewertet.

    Frist: 27.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV. Bitte beachten Sie auch die Regelung unter Verfahren -> Zusätzliche Informationen -> Nr. 8.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Digitalisierung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Infrastruktur- und Großprojekten

Bei der Bewertung des Angebotsvergleichspreises erhält das günstigste Angebot den maximal zu vergebenen Anteil von 30 %. Alle Angebote mit einem höheren Angebotsvergleichspreis werden jeweils ins (lineare) Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt. Hierbei wird die Preisdifferenz zwischen dem zu bewertenden und dem günstigsten Angebot ins Verhältnis mit 1/30tel des günstigsten Angebotes gesetzt. Das daraus resultierende Ergebnis wird vom maximal zu vergebenden Anteil (30 %) abgezogen und mindert damit die Bewertung für den Angebotsvergleichspreis. Angebote, deren Angebotsvergleichspreis doppelt so hoch oder noch höher als das günstigste Angebot ist, erhalten für den Preis 0 %.
30 %
Die fachliche Wertung der Qualität der angebotenen Dienstleistung erfolgt auf Basis der im Dokument "B3_Vertrag EVB-IT Dienstleistung_Anlage 3 Bewertungsmatrix_23-2000021743" genannten Anforderungen, Kriterien sowie Bewertungsmaßstäbe und untergliedert sich wie folgt: 1. Konzepte zur Auftragsausführung / Lösungskonzepte (Buchbewertung) (50 %) 2. Angebotspräsentation (20 %) Zu 1.: Eine Erfüllung aller darin aufgeführten Mindestanforderungen (A-Kriterien in Form einer zwingenden Einreichung aller fünf Konzepte zur Auftragsausführung / Lösungskonzepte mit einer Angebotsabgabe sowie an die in der Buchbewertung mindestens zu erreichende (gewichtete) Leistungspunktzahl i. H. v. 180 - zugleich Leistungspunktuntergrenze) zu den in der Bewertungsmatrix ausgewiesenen Aufgabenstellungen ist obligatorisch. Die Nichterfüllung bereits einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss. Bitte beachten Sie, dass hierbei je Konzept jeweils mindestens 50 % der maximal erreichbaren (gewichteten) Leistungspunkte zu erzielen sind und eine Kompensationsmöglichkeit unter den Konzepten nicht gegeben ist. Für die Konzepte zur Auftragsausführung / Lösungskonzepte sind in Summe maximal 360 (gewichtete) Leistungspunkte erzielbar. Dies entspricht einem Erfüllungsgrad zu 100 % und im hier übertragenen Sinne den vollen 50 % für den 1. Teilaspekt / Bestandteil der Qualität der angebotenen Leistung. Zu 2.: Alle Bieter, welche die Leistungspunktuntergrenze erreichen oder übersteigen, werden zu Angebotspräsentationsgesprächen eingeladen. Hierzu wird mit jedem Bieter ein gesonderter Termin vereinbart. Hiervon ausgenommen sind jedoch zudem diejenigen Bieter, welche auf Basis der Ergebnisse aus der Buchbewertung unter Berücksichtigung der festgelegten Zuschlagskriterien und Gewichtungen bereits zu diesem Zeitpunkt rein rechnerisch für eine Zuschlagserteilung nicht mehr infrage kämen. Die Gespräche haben zum Ziel, die Umsetzungen der angebotenen Dienstleistung auf Grundlage des vorliegenden Angebotes zu plausibilisieren und zu konkretisieren. Für die Angebotspräsentation sind maximal 80 (gewichtete) Leistungspunkte erzielbar. Dies entspricht einem Erfüllungsgrad zu 100 % und im hier übertragenen Sinne den vollen 20 % für den 2. Teilaspekt / Bestandteil der Qualität der angebotenen Leistung. Das Erreichen der Leistungspunktuntergrenze mit mindestens 40 (gewichteten) Leistungspunkten ist obligatorisch. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss. Zu 1. und 2.: In Summe sind für die Konzepte (1.) und die Angebotspräsentation (2.) 440 (gewichtete) Leistungspunkte erzielbar. Dies entspricht einem Erfüllungsgrad zu 100 % und im hier übertragenen Sinne den vollen 70 % für die Qualität der angebotenen Dienstleistung. Die (Teil)Zielerreichungsgrade für die Qualität der angebotenen Dienstleistung werden unter Anwendung des einfachen Dreisatzes jeweils wie folgt ermittelt: Zu 1.: Die maximal erreichbare (gewichtete) Leistungspunktzahl (hier: 360) wird mit dem höchstens zu vergebenen Anteil von 50 % gleichgesetzt. Die erreichte (gewichtete) Leistungspunktzahl wird mit 50 multipliziert und durch die maximal erzielbare (gewichtete) Leistungspunktzahl dividiert. Zu 2.: Die maximal erreichbare (gewichtete) Leistungspunktzahl (hier: 80) wird mit dem höchstens zu vergebenen Anteil von 20 % gleichgesetzt. Die erreichte (gewichtete) Leistungspunktzahl wird mit 20 multipliziert und durch die maximal erzielbare (gewichtete) Leistungspunktzahl dividiert. Zu 1. und 2.: Der Gesamtzielerreichungsgrad (in %) für die Qualität der angebotenen Dienstleistung ergibt sich aus der Summe der beiden prozentualen (Teil)Zielerreichungsgrade aus 1. und 2.
70 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV. Bitte beachten Sie auch die Regelung unter Verfahren -> Zusätzliche Informationen -> Nr. 8.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 587503-2024

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