Beratungsleistungen für Digitalisierungsvorhaben und Veränderungsmanagement

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.08.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.07.2025
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
474212-2025
Verfahrensnummer
c598fb3e-dde4-4d59-a265-326d97ff3e2b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Sitz in Bonn sucht im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen zur Unterstützung ihrer Digitalisierungsvorhaben und Veränderungsvorhaben. Gefragt sind unter anderem Projekt- und Geschäftsprozessmanagement, Changemanagement, agile Methoden, Design Thinking und Scrum sowie Unterstützung in den Bereichen elektronische Akte, SAP Balima, Geoinformationssysteme, digitaler Einkauf, Facility Management, Kommunikation und Wissensmanagement. Die Teilnahmefrist endet am 12. August 2025 um 07:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Beratungsleistungen: Für alle durch den Stabsbereich VOIG wahrgenommenen Aufgaben benötigt VOIG Unterstützung in Form von Beratungsleistungen wie folgt: - Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben in der BImA • Methodische Aufgabenschwerpunkte: > Projektmanagement > Geschäftsprozessmanagement > Changemanagement > Agiler Methodeneinsatz > Design Thinking > Scrum • Inhaltliche Schwerpunkte: > Elektronische Akte > SAP Balima > GIS > Digitaler Einkauf > Facility Management > Kommunikation und Wissen - Unterstützung von Änderungsvorhaben in der BImA

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen zur Unterstützung des Stabsbereichs Digitalisierung (VODG) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale

    Für alle durch den Stabsbereich VOIG wahrgenommenen Aufgaben benötigt VOIG Unterstützung in Form von Beratungsleistungen wie folgt: - Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben in der BImA • Methodische Aufgabenschwerpunkte: > Projektmanagement > Geschäftsprozessmanagement > Changemanagement > Agiler Methodeneinsatz > Design Thinking > Scrum • Inhaltliche Schwerpunkte: > Elektronische Akte > SAP Balima > GIS > Digitaler Einkauf > Facility Management > Kommunikation und Wissen - Unterstützung von Änderungsvorhaben in der BImA Die Einzelheiten sind insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 des Aufforderungsschreibens zur Abgabe eines Teilnahmeantrags) zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen zur Unterstützung des Stabsbereichs Digitalisierung (VODG) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale

Preis: (max. 40 Punkte) Als Wertungspreis wird die Summe Netto-Gesamtpreis laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 40 % --- Zu Wertungspreis (40 % / 40 Punkte): Der im Vergleich aller Angebote niedrigste Gesamtpreis wird mit der maximal möglichen Punktzahl von 40,0 Punkten bewertet. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Angebote (a) wird durch Multiplikation der maximal möglichen Punktzahl von 40,0 Punkten mit dem Quotienten aus dem niedrigsten Gesamtpreis (b) und dem jeweils zu bewertenden Gesamtpreis (c) nach folgender Formel berechnet: Punktzahl a = 40 Punkte x (niedrigster Gesamtpreis/zu bewertender Gesamtpreis) = 40,0 x (b/c) Die sich nach dieser Formel jeweils ergebende Punktzahl (a) wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. --- Noch zu Zuschlagskriterien (Wertung 2. Stufe): Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
40 %
Konzept: (max. 32 Punkte) Beschreibung des konkreten Vorgehens in Bezug auf die sechs genannten Unterkriterien Gewichtung 32 % ---- Zum Konzept (32 % / 32 Punkte): • Zur Form In formaler Hinsicht soll das schriftliche Konzept nicht mehr als 8 Seiten DIN A 4 (bei der Schriftart Arial, Schriftgröße 12 und einem Zeilenabstand von 1,0 pt) umfassen. Eine Überschreitung der Seitenanzahl des schriftlichen Konzepts führt nicht zum Ausschluss, jedoch wird das jeweilige Konzept ab Seite 9 nicht mehr bewertet. Das Konzept muss digital auf neutralem Papier, d.h. ohne Firmenlogos o.ä., eingereicht werden, die ansonsten auf das Unternehmen des Bieters hinweisen. • Zum Inhalt Der Bieter hat in seinem einzureichenden Konzept zu jedem der folgenden sechs Unterkriterien jeweils unter einer eigenen Überschrift ausführlich und schlüssig Stellung zu nehmen: a) Konzept zur Einführung einer Priorisierungslogik und einer Ressourcenplanung für Digitalprodukte in der BImA b) Entwicklung eines Kommunikationskonzepts am Beispiel der Einführung eines Vergabemanagementsystems. c) Planung eines Design Thinking Workshops für die Startseite des neuen Internetauftritts der BImA d) Darstellung zur Einbeziehung des Geschäftsprozessmanagements (GPM) bei der Toolentwicklung für Bauprojekte in der BImA e) Darstellung von Chancen und Risiken der Cloudnutzung für die BImA am Beispiel SAP f) Planung der Nutzung von KI in der BImA im Bereich Wissensmanagement und Konzepterstellung Hierbei hat der Bieter jeweils seine Vorgehensweise / Methode darzulegen, wie er die vorgenannten Leistungen nach der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß erbringen wird und auf welche Art und Weise er sicherstellen wird, die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Das schriftliche Konzept für die Leistungserbringung bei der BImA wird anhand der vorstehenden 6 Unterkriterien bewertet. Für das schriftliche Konzept werden 0 bis 32 Punkte vergeben: 0 Punkte = Das Konzept ist nicht nachvollziehbar, wenn es in mindestens 4 Unterkriterien Einschränkungen gibt. 8 Punkte = Das Konzept ist trotz beachtlicher Einschränkungen noch nachvollziehbar, wenn es in 3 Unterkriterien Einschränkungen gibt. 16 Punkte = Das Konzept ist mit Einschränkungen nachvollziehbar, wenn es in 2 Unterkriterien Einschränkungen gibt. 24 Punkte = Das Konzept ist mit geringen Einschränkungen nachvollziehbar, wenn es in 1 Unterkriterium eine Einschränkung gibt. 32 Punkte = Das Konzept ist ohne Einschränkungen nachvollziehbar, wenn es in keinem Unterkriterium eine Einschränkung gibt. Einschränkungen in einem Unterkriterium im vorgenannten Sinne gibt es, wenn: - wesentliche Probleme nicht erkannt werden oder - die Vorgehensweise / Methode nicht oder nicht nachvollziehbar beschrieben wird oder - die Vorgehensweise / Methode im Hinblick auf die Zielerreichung nicht erfolgversprechend ist. Mindestanforderung: Das Konzept muss mindestens 8 Punkte erhalten (Ausschlusskriterium). Ein Angebot, des-sen Konzept mit 0 Punkten bewertet wird, wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen. ---- Noch zu Zuschlagskriterien (Wertung 2. Stufe): Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
32 %
Präsentation: (max. 28 Punkte) Darstellung des Konzeptes und Beantwortung der spontan gestellten Fragen Gewichtung 28 % ---- Zu Präsentation / Fragen (28 % / 28 Punkte): Der Bieter stellt in einer persönlichen Präsentation sein schriftliches Konzept aus dem indikativen Angebot vor und beantwortet mündlich spontan acht gestellte Fragen der BImA. Es gibt nur eine einmalige Präsentation und mündliche Befragung. Die Präsentation und mündliche Befragung werden also nicht wiederholt, wenn im letztverbindlichen Angebot erneut ein schriftliches Konzept abgefragt wird und dieses zweite schriftliche Konzept von dem ersten schriftlichen Konzept im indikativen Angebot abweichen sollte. Die Präsentation wird anhand der nachfolgenden drei Unterkriterien bewertet: 1.) Präsentation des schriftlichen Konzeptes 2.) Mündliche Antworten auf spontan gestellte Fachfragen 3.) Persönliche Vorstellung durch die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung Die Wertung erfolgt wie nachfolgend dargestellt: • 1. Unterkriterium: Präsentation des schriftlichen Konzeptes (max. 9 Punkte) 9 Punkte: Die Präsentation ist sehr gut strukturiert, schlüssig und nachvollziehbar gestaltet, die Vortragenden reden frei, gehen auf spontane Zwischenfragen ein und vermitteln einen fachlich hervorragenden Eindruck. 6 Punkte: Die Präsentation ist gut strukturiert, überwiegend schlüssig und nachvollziehbar gestaltet, die Vortragenden reden überwiegend frei, gehen zumeist auf spontane Zwischenfragen ein und vermitteln einen fachlich guten Eindruck. 3 Punkte: Die Präsentation ist weitestgehend gut strukturiert, in weiten Teilen schlüssig und nachvollziehbar gestaltet, die Vortragenden reden teilweise frei, gehen teilweise auf spontane Zwischenfragen ein und vermitteln einen fachlich durchschnittlichen Eindruck. 0 Punkte: Die Präsentation ist unstrukturiert, in Teilen unschlüssig und in großen Teilen nicht nachvollziehbar gestaltet, die Vortragenden reden teilweise frei, gehen nur teilweise auf spontane Zwischenfragen ein und vermitteln einen fachlich unterdurchschnittlichen Eindruck. • 2. Unterkriterium: Mündliche Antworten auf spontan gestellte Fachfragen (max. 16 Punkte) Während des Verhandlungsgesprächs werden insgesamt acht mündliche Fragen an den Bieter gestellt. Die Fragen werden mit jeweils maximal 2 Punkten nach dem folgenden Schema bewertet: 2 Punkte: Die Antwort ist inhaltlich-fachlich überdurchschnittlich gut und korrekt. 1 Punkte: Die Antwort ist inhaltlich-fachlich durchschnittlich gut und korrekt. 0 Punkte: Die Antwort ist inhaltlich-fachlich unterdurchschnittlich gut und korrekt, bzw. falsch. • 3. Unterkriterium: Persönliche Vorstellung durch die Projektleitung und die Stellvertretung 3 Punkte: Persönliche Vorstellung durch die Projektleitung und die Stellvertretung. 2 Punkte: Persönliche Vorstellung durch die Projektleitung. 1 Punkte: Persönliche Vorstellung durch die Stellvertretung. 0 Punkte: Weder Projektleitung noch Stellvertretung stellen persönlich vor. Die drei Unterkriterien werden im Anschluss addiert. In der Kategorie Präsentation/Fragen können somit maximal 28 Punkte erzielt werden. Mindestanforderung: Ein Angebot, dessen Präsentation in einer der drei Unterkriterien mit 0 Punkten bewertet wird, wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen. ---- Noch zu Zuschlagskriterien (Wertung 2. Stufe): Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
28 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 50195-2026

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