Netzwerkkomponenten, Online-Shop und Instandhaltungsleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
27.500.000 EUR
Lose
3
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.12.2023
CPV-Codes
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
775122-2023
Verfahrensnummer
5830b22a-7c66-4c1d-ad7a-e9b464cb41d7

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (MPG) in München beschafft Netzwerkkomponenten verschiedener Hersteller einschließlich Zubehör und Instandhaltungsleistungen. Bestandteil des Auftrags sind außerdem die Bereitstellung, Anbindung und der Betrieb eines Online-Shops mit Rechercheshop für die MPG. Die Beschaffung erfolgt über Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern in drei Losen für Installationsswitches, Switches für Desktop-, Access-, Distribution- und Core-Bereiche sowie Datacenter-Switches; der geschätzte Gesamtwert beträgt 27,5 Millionen Euro.

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Leistungsbeschreibung

Die MPG hat Bedarf an Lieferleistungen von Netzwerkkomponenten verschiedener Hersteller und weiteren Leistungen hierzu. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, für jedes Los mehrere Auftragnehmer zu finden, die auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung den Auftraggeber mit Netzwerkkomponenten versorgen. Dem Auftraggeber kommt es dabei in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters je Los an den angebotenen Hersteller erfolgen muss und Zuschläge nicht auf Angebote von mehreren Bietern mit demselben Hersteller je Los erfolgen. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG (inkl. Rechercheshop) • Veräußerung und Lieferung von Netzwerkkomponenten inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) • Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen)

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Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Installationsswitch4.500.000 EUR

    Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Ziel des Vergabeverfahrens ist es daher, für Los 2 bis zu sechs Auftragnehmer zu finden, die den Auftraggeber bei Bedarf bei der Auswahl von Netzwerkkomponenten unterstützen und ihn damit versorgen. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Das von der MPG benötigte und von den RV-Partner anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgenden sieben Geräteklassen mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt werden (vgl. Kap. 5.2): Geräteklasse 1: Installations-Switch Geräteklasse 2: Desktop-Switch Geräteklasse 3: Access Switch Geräteklasse 4: Distribution Switch (Router) Geräteklasse 5: Core-Switch (Router) Geräteklasse 6: DataCenter-Switch 10 bis 25 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Geräteklasse 7: DataCenter-Switch 40 bis 100 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Da nicht alle Geräteklassen von allen Herstellern von Netzwerkkomponenten abgedeckt werden können, werden die Geräteklassen auf Lose aufgeteilt (vgl. Kapitel 1.4). Hier: LOS 1 : Geräteklasse 1: Installations-Switch Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch Instandhaltungsleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör (z.B. optische Transceiver, Patchkabel) aus einem vielfältigen Sortiment. Das Zubehör muss auch isoliert bestellbar sein. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Beschaffung von WLAN-Komponenten, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von SAN-Switches, da diese ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Punktuelle Konfigurationsberatung: Es muss eine Konfigurationsberatung als Konfigurations-Option im Online-Shop wählbar sein. Wählt der Bedarfsträger diese aus, so nimmt ein Systemberater des Auftragnehmers Kontakt zum Bedarfsträger auf und berät ihn hinsichtlich der optimalen Konfiguration. Der Systemberater unterstützt den Bedarfsträger punktuell bei einzelnen Fragestellungen. Sind die Anforderungen des Bedarfsträgers komplexer, so hat der Systemberater die Möglichkeit mit dem Bedarfsträger eine Architekturberatung zu vereinbaren. In diesem Fall wird der Prozess für Architekturberatung durchzuführen, d.h. insbesondere müssen die Kosten der Beratung vorab bestimmt werden. Die punktuelle Konfigurationsberatung kann vom Bedarfsträger z.B. auch dann in Anspruch genommen werden, wenn zwar eine Standard-Konfiguration (u.a. Referenzgerät) verfügbar ist, er diese selbst aber nicht als die Korrekte identifizieren kann. Als Ergebnis der punktuellen Konfigurationsberatung kann unter Umständen eine Konfigurationsempfehlung resultieren, die auch Systemkomponenten enthält, die im Online-Shop nicht selektiert werden können, aber für die Funktion eines Systems zwingend notwendig sind. Bei den Komponenten ist im Einzelfall zu begründen, warum nur mit diesen eine korrekte Funktion sichergestellt werden kann. Zur Preisbildung in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Die punktuelle Konfigurationsberatung wird als üblicher Akquisitionsaufwand nicht separat vergütet. Architekturberatung: Neben der punktuellen Konfigurationsberatung muss vom Auftragnehmer auch eine Beratungsleistung zu Systemarchitektur angeboten werden. Diese Beratung ist durch einen qualifizierten Systemarchitekten auszuführen und umfasst insbesondere die Planung der Integration, Anpassung (Customizing), Konfiguration (des Systems) und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Der Systemarchitekt hat die Ergebnisse der Beratungsleistung in einer Architekturempfehlung schriftlich auszuarbeiten. Die Architekturempfehlung muss dabei mindestens folgende Bestandteile umfassen/aufweisen: Darstellung der Anforderungen des Kunden, Lösungsbeschreibung inkl. Skizze, Durchzuführende Arbeitsschritte bis zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft inkl. Aufwendungen in Stunden für den Systemarchitekt bzw. -techniker Artikelliste mit Kurzbeschreibung der einzelnen Artikel und deren benötigte Anzahl und Ausführliche Beschreibung der Artikel inklusive Abbildung und Detailangaben, wie Abmessungen, Leistungsdaten etc. Die vom Systemarchitekten geplanten Tätigkeiten werden in der Umsetzung vom Systemtechniker ausgeführt. Daher ist im Preisblatt für den Systemarchitekten und für den Systemtechniker jeweils ein separater Tagessatz anzugeben, der für die Vertragslaufzeit fix ist. Der Systemarchitekt muss in seiner Planung alle Angebotsbestandteile (z.B. System, Wartung, Kosten für die Architekturberatung, Kosten für den Systemtechniker vor Ort) einkalkulieren und im Systempreis einzeln darstellen. Zur Bildung des Preises in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Der eigentlichen Beratungsleistung zur Systemarchitektur geht zwingend immer eine Kostenschätzung für die Architekturberatung selbst voraus ("Kostenvoranschlag" der Systemarchitekturberatung). Diese Kostenschätzung wird nicht vergütet. Sie umfasst die Ermittlung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit der Anforderungen und die Abschätzung des maximalen Aufwands für die Architekturberatung. Die eigentliche Architekturberatung wird dann auf Basis dieses Kostenvoranschlags vergütet.

  • LOT-0002 · Switches: Desktop-Access-Distribution-Core11.500.000 EUR

    Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Ziel des Vergabeverfahrens ist es daher, für Los 2 bis zu sechs Auftragnehmer zu finden, die den Auftraggeber bei Bedarf bei der Auswahl von Netzwerkkomponenten unterstützen und ihn damit versorgen. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Das von der MPG benötigte und von den RV-Partner anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgenden sieben Geräteklassen mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt werden (vgl. Kap. 5.2): Geräteklasse 1: Installations-Switch Geräteklasse 2: Desktop-Switch Geräteklasse 3: Access Switch Geräteklasse 4: Distribution Switch (Router) Geräteklasse 5: Core-Switch (Router) Geräteklasse 6: DataCenter-Switch 10 bis 25 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Geräteklasse 7: DataCenter-Switch 40 bis 100 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Da nicht alle Geräteklassen von allen Herstellern von Netzwerkkomponenten abgedeckt werden können, werden die Geräteklassen auf Lose aufgeteilt (vgl. Kapitel 1.4). Hier: LOS 2 : Geräteklassen 2, 3, 4 und 5. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch Instandhaltungsleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör (z.B. optische Transceiver, Patchkabel) aus einem vielfältigen Sortiment. Das Zubehör muss auch isoliert bestellbar sein. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Beschaffung von WLAN-Komponenten, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von SAN-Switches, da diese ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Punktuelle Konfigurationsberatung: Es muss eine Konfigurationsberatung als Konfigurations-Option im Online-Shop wählbar sein. Wählt der Bedarfsträger diese aus, so nimmt ein Systemberater des Auftragnehmers Kontakt zum Bedarfsträger auf und berät ihn hinsichtlich der optimalen Konfiguration. Der Systemberater unterstützt den Bedarfsträger punktuell bei einzelnen Fragestellungen. Sind die Anforderungen des Bedarfsträgers komplexer, so hat der Systemberater die Möglichkeit mit dem Bedarfsträger eine Architekturberatung zu vereinbaren. In diesem Fall wird der Prozess für Architekturberatung durchzuführen, d.h. insbesondere müssen die Kosten der Beratung vorab bestimmt werden. Die punktuelle Konfigurationsberatung kann vom Bedarfsträger z.B. auch dann in Anspruch genommen werden, wenn zwar eine Standard-Konfiguration (u.a. Referenzgerät) verfügbar ist, er diese selbst aber nicht als die Korrekte identifizieren kann. Als Ergebnis der punktuellen Konfigurationsberatung kann unter Umständen eine Konfigurationsempfehlung resultieren, die auch Systemkomponenten enthält, die im Online-Shop nicht selektiert werden können, aber für die Funktion eines Systems zwingend notwendig sind. Bei den Komponenten ist im Einzelfall zu begründen, warum nur mit diesen eine korrekte Funktion sichergestellt werden kann. Zur Preisbildung in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Die punktuelle Konfigurationsberatung wird als üblicher Akquisitionsaufwand nicht separat vergütet. Architekturberatung: Neben der punktuellen Konfigurationsberatung muss vom Auftragnehmer auch eine Beratungsleistung zu Systemarchitektur angeboten werden. Diese Beratung ist durch einen qualifizierten Systemarchitekten auszuführen und umfasst insbesondere die Planung der Integration, Anpassung (Customizing), Konfiguration (des Systems) und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Der Systemarchitekt hat die Ergebnisse der Beratungsleistung in einer Architekturempfehlung schriftlich auszuarbeiten. Die Architekturempfehlung muss dabei mindestens folgende Bestandteile umfassen/aufweisen: Darstellung der Anforderungen des Kunden, Lösungsbeschreibung inkl. Skizze, Durchzuführende Arbeitsschritte bis zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft inkl. Aufwendungen in Stunden für den Systemarchitekt bzw. -techniker Artikelliste mit Kurzbeschreibung der einzelnen Artikel und deren benötigte Anzahl und Ausführliche Beschreibung der Artikel inklusive Abbildung und Detailangaben, wie Abmessungen, Leistungsdaten etc. Die vom Systemarchitekten geplanten Tätigkeiten werden in der Umsetzung vom Systemtechniker ausgeführt. Daher ist im Preisblatt für den Systemarchitekten und für den Systemtechniker jeweils ein separater Tagessatz anzugeben, der für die Vertragslaufzeit fix ist. Der Systemarchitekt muss in seiner Planung alle Angebotsbestandteile (z.B. System, Wartung, Kosten für die Architekturberatung, Kosten für den Systemtechniker vor Ort) einkalkulieren und im Systempreis einzeln darstellen. Zur Bildung des Preises in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Der eigentlichen Beratungsleistung zur Systemarchitektur geht zwingend immer eine Kostenschätzung für die Architekturberatung selbst voraus ("Kostenvoranschlag" der Systemarchitekturberatung). Diese Kostenschätzung wird nicht vergütet. Sie umfasst die Ermittlung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit der Anforderungen und die Abschätzung des maximalen Aufwands für die Architekturberatung. Die eigentliche Architekturberatung wird dann auf Basis dieses Kostenvoranschlags vergütet.

  • LOT-0003 · Datacenter Switches11.500.000 EUR

    Alle Anlagen- und Kapitelgverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Ziel des Vergabeverfahrens ist es daher, für Los 2 bis zu sechs Auftragnehmer zu finden, die den Auftraggeber bei Bedarf bei der Auswahl von Netzwerkkomponenten unterstützen und ihn damit versorgen. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Das von der MPG benötigte und von den RV-Partner anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgenden sieben Geräteklassen mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt werden (vgl. Kap. 5.2): Geräteklasse 1: Installations-Switch Geräteklasse 2: Desktop-Switch Geräteklasse 3: Access Switch Geräteklasse 4: Distribution Switch (Router) Geräteklasse 5: Core-Switch (Router) Geräteklasse 6: DataCenter-Switch 10 bis 25 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Geräteklasse 7: DataCenter-Switch 40 bis 100 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Da nicht alle Geräteklassen von allen Herstellern von Netzwerkkomponenten abgedeckt werden können, werden die Geräteklassen auf Lose aufgeteilt (vgl. Kapitel 1.4). Hier: LOS 3 : Geräteklassen 6 und 7. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch Instandhaltungsleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör (z.B. optische Transceiver, Patchkabel) aus einem vielfältigen Sortiment. Das Zubehör muss auch isoliert bestellbar sein. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Beschaffung von WLAN-Komponenten, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von SAN-Switches, da diese ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Punktuelle Konfigurationsberatung: Es muss eine Konfigurationsberatung als Konfigurations-Option im Online-Shop wählbar sein. Wählt der Bedarfsträger diese aus, so nimmt ein Systemberater des Auftragnehmers Kontakt zum Bedarfsträger auf und berät ihn hinsichtlich der optimalen Konfiguration. Der Systemberater unterstützt den Bedarfsträger punktuell bei einzelnen Fragestellungen. Sind die Anforderungen des Bedarfsträgers komplexer, so hat der Systemberater die Möglichkeit mit dem Bedarfsträger eine Architekturberatung zu vereinbaren. In diesem Fall wird der Prozess für Architekturberatung durchzuführen, d.h. insbesondere müssen die Kosten der Beratung vorab bestimmt werden. Die punktuelle Konfigurationsberatung kann vom Bedarfsträger z.B. auch dann in Anspruch genommen werden, wenn zwar eine Standard-Konfiguration (u.a. Referenzgerät) verfügbar ist, er diese selbst aber nicht als die Korrekte identifizieren kann. Als Ergebnis der punktuellen Konfigurationsberatung kann unter Umständen eine Konfigurationsempfehlung resultieren, die auch Systemkomponenten enthält, die im Online-Shop nicht selektiert werden können, aber für die Funktion eines Systems zwingend notwendig sind. Bei den Komponenten ist im Einzelfall zu begründen, warum nur mit diesen eine korrekte Funktion sichergestellt werden kann. Zur Preisbildung in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Die punktuelle Konfigurationsberatung wird als üblicher Akquisitionsaufwand nicht separat vergütet. Architekturberatung: Neben der punktuellen Konfigurationsberatung muss vom Auftragnehmer auch eine Beratungsleistung zu Systemarchitektur angeboten werden. Diese Beratung ist durch einen qualifizierten Systemarchitekten auszuführen und umfasst insbesondere die Planung der Integration, Anpassung (Customizing), Konfiguration (des Systems) und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Der Systemarchitekt hat die Ergebnisse der Beratungsleistung in einer Architekturempfehlung schriftlich auszuarbeiten. Die Architekturempfehlung muss dabei mindestens folgende Bestandteile umfassen/aufweisen: Darstellung der Anforderungen des Kunden, Lösungsbeschreibung inkl. Skizze, Durchzuführende Arbeitsschritte bis zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft inkl. Aufwendungen in Stunden für den Systemarchitekt bzw. -techniker Artikelliste mit Kurzbeschreibung der einzelnen Artikel und deren benötigte Anzahl und Ausführliche Beschreibung der Artikel inklusive Abbildung und Detailangaben, wie Abmessungen, Leistungsdaten etc. Die vom Systemarchitekten geplanten Tätigkeiten werden in der Umsetzung vom Systemtechniker ausgeführt. Daher ist im Preisblatt für den Systemarchitekten und für den Systemtechniker jeweils ein separater Tagessatz anzugeben, der für die Vertragslaufzeit fix ist. Der Systemarchitekt muss in seiner Planung alle Angebotsbestandteile (z.B. System, Wartung, Kosten für die Architekturberatung, Kosten für den Systemtechniker vor Ort) einkalkulieren und im Systempreis einzeln darstellen. Zur Bildung des Preises in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Der eigentlichen Beratungsleistung zur Systemarchitektur geht zwingend immer eine Kostenschätzung für die Architekturberatung selbst voraus ("Kostenvoranschlag" der Systemarchitekturberatung). Diese Kostenschätzung wird nicht vergütet. Sie umfasst die Ermittlung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit der Anforderungen und die Abschätzung des maximalen Aufwands für die Architekturberatung. Die eigentliche Architekturberatung wird dann auf Basis dieses Kostenvoranschlags vergütet.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Installationsswitch

Qualität
50 %
Preis
50 %

LOT-0002 · Switches: Desktop-Access-Distribution-Core

Qualität
50 %
Preis
50 %

LOT-0003 · Datacenter Switches

Qualität
50 %
Preis
50 %

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