IT-Beratung und Unterstützung für die Verwaltungsdigitalisierung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.01.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.01.2026
CPV-Codes
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  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
  • Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
  • Entwicklung von branchenspezifischer Software (72212100)
  • Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie (72222000)
  • Beratung im Bereich Projektleitung (72224000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
47361-2026
Verfahrensnummer
50caea56-3c26-4c27-945d-9b115a20e449

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in München sucht einen strategischen Partner für einen Rahmenvertrag zur umfassenden Digitalisierung seines Geschäftsbereichs und der nachgeordneten Behörden. Der Auftrag umfasst Beratung, die Konzeption innovativer Lösungen sowie die Begleitung komplexer Digitalisierungsvorhaben von der Strategie bis zum Betrieb. Die Leistungen werden in Bayern erbracht; die Vertragslaufzeit beträgt 360 Tage, und die Angebotsfrist endet am 28. Januar 2026 um 13:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Das StMI treibt die digitale Transformation seines Geschäftsbereichs konsequent voran. Ziel ist die Etablierung einer modernen, bürgernahen und effizienten Verwaltung durch die durchgängige Digitalisierung von Prozessen und die Nutzung innovativer Technologien. Die vorliegende Ausschreibung zielt auf den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem strategischen Partner, der das StMI und seine nachgeordneten Behörden bei dieser Volldigitalisierung unterstützt. Der Fokus liegt dabei auf einer ganzheitlichen Transformationspartnerschaft. Der Auftragnehmer soll das StMI proaktiv beraten, innovative Lösungen konzipieren und die Umsetzung komplexer Digitalisierungsvorhaben von der Strategie bis zum Betrieb begleiten. Es wird ein Partner gesucht, der nicht nur technologische Expertise einbringt, sondern auch ein tiefes Verständnis für die organisatorischen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen der bayerischen Verwaltung besitzt und aktiv zur Realisierung einer messbaren „digitalen Dividende“ beiträgt.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · IT-Beratungs- und Unterstützungsleistungen Verwaltungsdigitalisierung

    Das StMI treibt die digitale Transformation seines Geschäftsbereichs konsequent voran. Ziel ist die Etablierung einer modernen, bürgernahen und effizienten Verwaltung durch die durchgängige Digitalisierung von Prozessen und die Nutzung innovativer Technologien. Die vorliegende Ausschreibung zielt auf den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem strategischen Partner, der das StMI und seine nachgeordneten Behörden bei dieser Volldigitalisierung unterstützt. Der Fokus liegt dabei auf einer ganzheitlichen Transformationspartnerschaft. Der Auftragnehmer soll das StMI proaktiv beraten, innovative Lösungen konzipieren und die Umsetzung komplexer Digitalisierungsvorhaben von der Strategie bis zum Betrieb begleiten. Es wird ein Partner gesucht, der nicht nur technologische Expertise einbringt, sondern auch ein tiefes Verständnis für die organisatorischen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen der bayerischen Verwaltung besitzt und aktiv zur Realisierung einer messbaren „digitalen Dividende“ beiträgt.

    Frist: 28.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahltatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Es ist daher nach § 42 Abs. 1 VgV das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB zu prüfen. Dies erfolgt mithilfe des Dokuments "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Verordnung EU 833/2014 Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Mit der Verordnung EU 833/2014 wurden seitens der EU umfangreiche Sanktionen gegen die russische Föderation entschieden. Hiervon sind auch die Vergaben öffentlicher Aufträge betroffen. Um eine Prüfung der dahingehenden zwingenden Ausschlussgründe gewährleisten zu können reichen Sie bitte das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" vollständig ausgefüllt ein. Abfrage Wettbewerbsregister Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 € (netto) ist es verpflichtend, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, anzufordern. Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Dokumente "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" und/oder "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" sowie ggfs. auch bereits das Dokument "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · IT-Beratungs- und Unterstützungsleistungen Verwaltungsdigitalisierung

Preis
30 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Leistungspunkte (max. 100) setzen sich aus folgenden gewichteten Unterkriterien zusammen: • Einsatz qualifizierten und erfahrenen Personals: 30% (der Leistungsnote), • Konzeptbewertung 1 – künftige Auftragserbringung Qualität des Angebotskonzepts: 50% (der Leistungsnote), • Konzeptbewertung 2 – Organisation der Auftragsausführung und Agilität im Abrufprozess: 20% (der Leistungsnote). Alle Kriterien sind genauer in den Beschaffungsunterlagen (insb. Dokument "Anlage 2: Formblatt Wertungskriterien" ) aufgeführt.
70 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahltatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Es ist daher nach § 42 Abs. 1 VgV das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB zu prüfen. Dies erfolgt mithilfe des Dokuments "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Verordnung EU 833/2014 Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Mit der Verordnung EU 833/2014 wurden seitens der EU umfangreiche Sanktionen gegen die russische Föderation entschieden. Hiervon sind auch die Vergaben öffentlicher Aufträge betroffen. Um eine Prüfung der dahingehenden zwingenden Ausschlussgründe gewährleisten zu können reichen Sie bitte das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" vollständig ausgefüllt ein. Abfrage Wettbewerbsregister Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 € (netto) ist es verpflichtend, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, anzufordern. Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Dokumente "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" und/oder "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" sowie ggfs. auch bereits das Dokument "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 218921-2026

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