Rahmenvertrag für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.12.2027, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.12.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Kontrolle von Brücken (71631450)
- Bekanntmachung
- vergabe.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 830154-2025
- Verfahrensnummer
- cd1fb610-9f96-40cd-b824-a2ecaf284d53
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart beschafft Bauwerksprüfungen nach DIN 1076, einer deutschen Norm für die Prüfung von Bauwerken. Der nicht exklusive Rahmenvertrag umfasst einfache Prüfungen, Hauptprüfungen und Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfungen) und wird im Open-House-Verfahren geschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage; die Frist endet am 10. Dezember 2027.
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Leistungsbeschreibung
Bauwerksprüfungen an Bauwerken nach DIN 1076
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Abschluss Rahmenvertrag OHV: Bauwerksprüfungen an Bauwerken nach DIN 1076
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags für Bauwerksprüfungen 2025 ff. im Open-House-Verfahren. Die Prüfleistungen gliedern sich in folgende Leistungsbereiche: - Leistungsbereich 01: Einfache Prüfung - Leistungsbereich 02: Hauptprüfung - Leistungsbereich 03: Prüfung aus besonderem Anlass (Sonderprüfung) Der Abschluss der Rahmenverträge über die in der Leistungsbeschreibung (Anlagen 01-03 zum Rahmenvertrag) detailliert aufgeführten Leistungen erfolgt im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Weiterführende Hinweise finden sich im Abschnitt "Zusätzliche Angaben" sowie im Anschreiben, das über die im Abschnitt "Kommunikation" genannte elektronische Adresse abrufbar ist. Der jeweilige Rahmenvertrag umfasst für jeden Auftragnehmer genau die Leistungsbereiche aus der Leistungsbeschreibung (Anlagen 01-03), für die die Zulassungsvoraussetzungen im Zuge des Zulassungsantrags nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags vergebene Einzelaufträge können sämtliche oder auch nur ausgewählte Leistungen eines oder mehrerer zugelassener Leistungsbereiche enthalten. Der Antragsteller kann zudem für jeden beantragten Leistungsbereich (Anlagen 01-03) wählen, ob sein Zulassungsantrag für alle Dienststellen oder nur für die von ihm im Zulassungsformular genannten einzelnen Dienststellen gelten soll. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 10.12.2027 und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge - und damit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags - sind während der gesamten Laufzeit des Verfahrens möglich. Ein Rahmenvertrag tritt mit der Zulassung des jeweiligen Antragsteller in Kraft und endet, vorbehaltlich der Verlängerungsoptionen, am 10.12.2027. Er kann - entsprechend den Regelungen zum Open-House-Verfahren - zweimal verlängert werden, jeweils bis zum 10.12.2028 bzw. 10.12.2029. Die Einzelheiten regelt der Rahmenvertrag.
Frist: 10.12.2027, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben im Zulassungsantrag, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben im Zulassungsantrag, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben im Zulassungsantrag, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Siehe Zulassungsantrag sowie Zulassungsformular Referenzangaben
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LOT-0000 · Abschluss Rahmenvertrag OHV: Bauwerksprüfungen an Bauwerken nach DIN 1076
- Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs und/oder Qualitätswettbewerbs statt.
- 100 %
Vergabeunterlagen
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| Anschreiben | 153 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 705 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 127 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 122 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Angaben im Zulassungsantrag, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben im Zulassungsantrag, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben im Zulassungsantrag, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Siehe Zulassungsantrag sowie Zulassungsformular Referenzangaben
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