Anschreiben_OHV_11.12.2025.pdf

Rahmenvertrag für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 13:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Abteilung Straßenverkehr, Straßeninfra- Ministerium für Verkehr | Postfach 10 34 52 | 70029 Stuttgart struktur

Name: Zentrale Vergabestelle An alle Interessenten zur E-Mail: Vergabestelle-sbv@vm.bwl.de Teilnahme am Open-House-Verfahren Geschäftszeichen: VM2-3952-34/22/6 (bei Antwort bitte angeben)

Datum: 11.12.2025

Abschluss eines nicht exklusiven Rahmenvertrags

im Open-House-Verfahren:

Bauwerksprüfungen an Bauwerken nach DIN 1076 2025 ff.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (nachfolgend: „AG“) freut sich über Ihr Inte- resse an dem veröffentlichten Verfahren.

Das Verfahren dient dazu, den Bedarf des AG an den in den Leistungsbeschreibungen (Anla- gen 01 bis 03 zum Rahmenvertrag) definierten Bauwerksprüfungen durch den Abschluss von Rahmenverträgen mit mehreren Auftragnehmern („AN“) zu decken. Für die in Abschnitt II be- schriebenen Leistungsbereiche sollen jeweils mehrere AN zugelassen und entsprechende Rah- menverträge geschlossen werden. Vertragspartner des Rahmenvertrags ist der AG. Die im Rah- menvertrag benannten Dienststellen der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg sind zum Abruf berechtigt und treten im jeweiligen Einzelauftrag als Auftraggeber auf.

Mit diesem Anschreiben informieren wir Sie über die Art und den Gegenstand des durchgeführ- ten Open-House-Verfahrens. Zudem teilen wir in diesem Schreiben das Prozedere und die Zu- lassungsvoraussetzungen mit, um im Wege des Verfahrens einen Rahmenvertrag mit dem AG abzuschließen.

Seite 1 von 6

Dorotheenstraße 8 Homepage: vm.baden-wuerttemberg.de 70173 Stuttgart Serviceportal: service-bw.de E-Mail: poststelle@vm.bwl.de Datenschutz: vm.baden-wuerttemberg.de/datenschutz Telefon: +49 711 89686-0

[Seite 2]

I. Art des Verfahrens Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 01 bis 03 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“. Auch wenn die verwendete Verfahrensvorlage auf den ersten Blick den Eindruck eines Offenen Verfahrens vermittelt, liegt tatsächlich kein solches Vergabeverfahren vor.

In diesem Verfahren sind die bekannt gegebenen Zulassungsvoraussetzungen (siehe unter Zif- fer V dieses Schreibens) gegenüber dem AG zwingend mittels des zur Verfügung gestellten Zu- lassungsformulars nachzuweisen.

Der AG schließt mit jedem Interessenten einen Rahmenvertrag ab, der die Zulassungsvoraus- setzungen formgerecht nachgewiesen hat. Ein Anspruch auf den Abruf von Einzelaufträgen wird durch den Abschluss des Rahmenvertrags nicht begründet. Nähere Regelungen enthält der auf der Vergabeplattform veröffentliche Rahmenvertragstext.

Der AG geht davon aus, dass dieses Open-House-Verfahren als Zulassungsverfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung, verbindlich vorgegebener Vertragsbedingungen und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Interessenten zu diesem Rahmen- vertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Ungeachtet dessen, erfolgt die Bekanntmachung dieses Open-House-Verfahrens zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Gleichbehandlung über das Supplement des EU-Amtsblatts (abrufbar unter https://ted.europa.eu) sowie über die Vergabeplattform Baden-Württemberg (https://vergabe.landbw.de).

II. Gegenstand des Open-House-Verfahrens bzw. der in diesem Wege abgeschlossenen Rahmenverträge Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je AN individuell diejenigen in der Leis- tungsbeschreibung (Anlage 01 bis 03 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbe- reiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wur- den. Für folgende Leistungsbereiche kann (allesamt oder einzeln) ein Zulassungsantrag ge- stellt werden und somit ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden:

 Leistungsbereich 01: Einfache Prüfung,  Leistungsbereich 02: Hauptprüfung,  Leistungsbereich 03: Sonderprüfung.

Seite 2 von 6

[Seite 3]

In Bezug auf alle Leistungsbereiche, für die ein Antragsteller einen Zulassungsantrag stellt, hat der Antragsteller die Wahl, ob der Zulassungsantrag und das damit verbundene Angebot zum Abschluss eines Rahmenvertrags auf den Verantwortungsbereich aller Dienststellen der Stra- ßenbauverwaltung Baden-Württemberg oder nur für die Verantwortungsbereiche einzelner, vom Antragsteller ebenfalls im Zulassungsformular anzugebende Dienststellen bezieht.

Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein AN zu- gelassen wurde.

III. Laufzeit des Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) sowie Laufzeit der abge- schlossenen Rahmenverträge Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung und endet am 08.12.2027, vorbehaltlich einer maximal zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Zulassungsanträge kön- nen während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens gestellt werden.

Mit der Zulassung tritt für den jeweiligen Antragsteller ein Rahmenvertrag in Kraft, dessen indi- viduelle Vertragslaufzeit mit dem Datum der Zulassung beginnt und längstens bis zum Ende der jeweils geltenden (ggfls. verlängerten) Laufzeit des Open-House-Verfahrens reicht. Jeder Rahmenvertrag endet – sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt – spätestens mit Ablauf der maximal verlängerten Laufzeit des Open-House-Verfahrens, somit spätestens am 31.12.2029. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

IV. Unterlagen zum Verfahren Die folgenden, neben diesem Anschreiben für das Verfahren zu beachtenden Unterlagen, sind auf der Vergabeplattform Baden-Württemberg unter dem Verfahren „Abschluss eines nicht ex- klusiven Rahmenvertrags im Open-House-Verfahren: Bauwerksprüfungen an Bauwerken nach DIN 1076 2025 ff.“ abrufbar:

 Zulassung  Zulassungsantrag  Zulassungsformular Referenzangaben

 Rahmenvertrag  Anlage 01: Leistungsbeschreibung E – Einfachprüfung_08.12.2025  Anlage 02: Leistungsbeschreibung H – Hauptprüfung_08.12.2025

Seite 3 von 6

[Seite 4]

 Anlage 03: Leistungsbeschreibung S – Sonderprüfung_08.12.2025  Anlage 04: Regelwerke_08.12.2025  Anlage 05: Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Stra- ßen- und Brückenbau (AVB F-StB), HVA F-StB Ausgabe 2022  Anlage 06: Adressenverzeichnis Regierungspräsidien_08.12.2025  Anlage 07: Einzelabruf (Muster) _08.12.2025  Anlage 08: Projektverantwortliche_08.12.2025  Anlage 09: Niederschrift förmliche Verpflichtung_Muster_08.12.2025  Anlage 10: Datenschutz_08.12.2025  Katalog Interessentenfragen sowie Hinweise und Antworten der Zulassungsstelle (sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden in der zu diesem Zeitpunkt gel- tenden Fassung).

Zu beachten ist außerdem die im Supplement des EU-Amtsblatts veröffentlichte Bekanntma- chung sowie ggfls. hierzu erfolgte Änderungsbekanntmachungen (abrufbar über https://ted.europa.eu) sowie in Kopie über Vergabeplattform Baden-Württemberg.

V. Zulassungsmodalitäten Sofern Sie Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrags über eine oder mehrere der unter Zif- fer II dieses Schreibens aufgeführten Leistungsbereiche haben, reichen Sie bitte einen Zulas- sungsantrag unter Beachtung der nachfolgend dargestellten formellen und inhaltlichen Anfor- derungen ein.

Zulassungsanträge sind während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens (vgl. Zif- fer III dieses Schreibens) zulässig.

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihres Zulassungsantrags, ob zwischenzeitlich Änderungen an den Verfahrensunterlagen veröffentlicht wurden. Eine freiwillige Registrierung auf Vergabe- plattform Baden-Württemberg wird dringend empfohlen, da Sie dadurch automatisch über Ak- tualisierungen informiert werden.

Formelle Anforderungen: Der Zulassungsantrag ist unter Verwendung

  1. des bereitgestellten Zulassungsantrags einschließlich der Anlage „Zulassungsformular Referenzangaben“ samt ggfls. aller weiteren zugehörigen Unterlagen

Seite 4 von 6

[Seite 5]

sowie

  1. des bereitgestellten Rahmenvertrags, ergänzt um die am Ende des Vertragstextes vor- gesehene verbindliche Erklärung in Textform ausschließlich

per Nachricht aus dem Bietercockpit

über die Vergabeplattform Baden-Württemberg

als PDF- /zip-Dateianhang einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um ein Offenes Verfahren, wie dies auf den ersten Blick erscheinen könnte, sondern um ein Open-House-Verfahren handelt. Der Zulassungsan- trag kann daher nicht über die Angebotsmaske im Bietercockpit eingereicht werden. Eine dort eingestellte Unterlage würde systemseitig erst nach Ablauf der Angebotsfrist geöffnet werden können – und damit erst nach Ende der Laufzeit des Open-House-Verfahrens.

Inhaltliche Anforderungen: Die mittels Zulassungsformular sowie den ggf. gemäß dort geforderten Anlagen nachzuwei- senden Zulassungsvoraussetzungen sind in der Bekanntmachung unter Abschnitt 5.1.9 (abruf- bar über https://ted.europa.eu bzw. vgl. Ziffer IV dieses Schreibens) aufgeführt.

Weiterer Ablauf nach Einreichung eines Zulassungsantrags: Geht aus der Prüfung des Zulassungsantrags und der eingereichten Unterlagen hervor, dass sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhält der Antragsteller eine Bestätigung über die Zulassung. Mit dieser Bestätigung wird zugleich das Angebot auf Abschluss des Rah- menvertrags angenommen; der Rahmenvertrag kommt damit wirksam zustande. Zugleich in- formiert der AG den zugelassenen Antragsteller über den Termin für die notwendige Verpflich- tung nach dem Verpflichtungsgesetz.

Ergeben sich im Rahmen der Prüfung Gründe, die einer Zulassung entgegenstehen – etwa feh- lende Unterlagen oder fachliche bzw. formale Unklarheiten – wird der Antragsteller hierüber informiert, sodass er seinen Antrag ergänzen, erläutern oder in korrigierter Form erneut einrei- chen kann.

Seite 5 von 6

[Seite 6]

VI. Fragen zum Verfahren Fragen zum Verfahren senden Sie bitte gerne per Nachricht aus dem Bietercockpit über die Vergabeplattform: Vergabeplattform Baden-Württemberg.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Vergabestelle Zentrale Vergabestelle der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg

Seite 6 von 6

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung