Kontrollprüfungen für ungebundene Schichten, Beton, Asphalt, Bitumen und Fahrbahneigenschaften
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 31.12.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 824758-2025
- Verfahrensnummer
- 6bfcc986-714e-4692-acf3-ec8f04b6f9a4
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest in Hannover, sucht Vertragspartner für einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag über Kontrollprüfungen. Der Leistungsumfang umfasst Prüfungen an Schichten ohne Bindemittel, Beton- und Asphaltbauweisen, Bitumen und Emulsionen sowie Messungen der Längsebenheit und Griffigkeit. Das Open-House-Verfahren läuft nach den vorliegenden Angaben bis zum 31. Dezember 2026.
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Leistungsbeschreibung
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen 2024ff. im Open House Verfahren der Niederlassung Nordwest Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 01: Schichten ohne Bindemittel des Loses / Leistungsbereiches 02: Betonbauweisen, des Loses / Leistungsbereiches 03: Asphaltbauweisen, des Loses / Leistungsbereiches 04: Bitumen und Emulsionen, des Loses / Leistungsbereiches 05: Längsebenheitsmessungen, des Loses / Leistungsbereiches 06: Griffigkeitsmessungen Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen 2024ff. im Open House Verfahren der Niederlassung Nordwest
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Kontrollprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Durchführung von Kontrollprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Schichten ohne Bindemittel Leistungsbereich 02: Betonbauweise Leistungsbereich 03: Asphaltbauweise Leistungsbereich 04: Bitumen und Emulsionen Leistungsbereich 05: Längsebenheitsmessungen Leistungsbereich 06: Griffigkeitsmessungen Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1,2,3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1,2,3 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Frist: 31.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
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LOT-0000 · Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen 2024ff. im Open House Verfahren der Niederlassung Nordwest
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Vergabeunterlagen
11 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Leistungsverzeichnis | 140 KB | |
| Sonstiges | 121 KB | |
| Sonstiges | 206 KB | |
| Sonstiges | 104 KB | |
| Sonstiges | 44 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 885 KB | |
| Sonstiges | 12,5 MB | |
| Anschreiben | 364 KB | |
| Sonstiges | 79 KB | |
| Vertragsbedingungen | 266 KB | |
| Formular | 507 KB |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Änderungen und Bieterfragen
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