Kontrollprüfungen und Baustoffuntersuchungen für Straßenbau und Umweltanalytik

Status
Offen
Angebotsfrist
31.12.2029, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 35Profil ansehen
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.04.2025
Bekanntmachungsnummer
231026-2025
Verfahrensnummer
ab47c657-0f1e-4230-8061-6f7ce69db3a1
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros

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Kurzbeschreibung

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vergibt im Open-House-Verfahren einen nicht exklusiven Rahmenvertrag für Kontrollprüfungen und weitere Baustoffuntersuchungen in der Region Erfurt beziehungsweise Thüringen. Der Leistungsumfang reicht von Untersuchungen an Böden, ungebundenen und gebundenen Tragschichten, Beton, Asphalt und Bitumen über die Erfassung von Oberflächeneigenschaften bis zur Umweltanalytik sowie Personal-, Fahrt- und Sonderleistungen. Anträge können bis zum 31. Dezember 2029 um 9:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Leistungen folgender Leistungsbereiche: • Leistungsbereich I - Böden, Bodenverbesserung, Bodenverfestigung nach ZTV E-StB • Leistungsbereich II - Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB • Leistungsbereich III - Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB • Leistungsbereich IV - Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB • Leistungsbereich V - Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB / TL VBit-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB • Leistungsbereich VI - Oberflächeneigenschaften / Zustandserfassung • Leistungsbereich VII - Umweltanalytik • Leistungsbereich VIII - Personal-, Fahr- und Nebenkosten sowie Sonderleistungen Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungskatalog (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) und den dort näher dargestellten Leistungsbeschreibungen der Leistungsbereiche.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr, veröffentlicht 2025

    Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Kontrollprüfungen und weiteren Baustoffuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: • Leistungsbereich I - Böden, Bodenverbesserung, Bodenverfestigung nach ZTV E-StB • Leistungsbereich II - Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB • Leistungsbereich III - Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB • Leistungsbereich IV - Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB • Leistungsbereich V - Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB / TL VBit-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB • Leistungsbereich VI - Oberflächeneigenschaften / Zustandserfassung • Leistungsbereich VII - Umweltanalytik • Leistungsbereich VIII - Personal-, Fahr- und Nebenkosten sowie Sonderleistungen Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen im Leistungskatalog (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) und den dort näher dargestellten Leistungsbeschreibungen der Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.

    Frist: 31.12.2029, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

# 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), # 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, # 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), # 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, # 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, # 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), # 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), # 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), # 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder # 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- # 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, # 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, # 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; # 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, # 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, # 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, # 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, # 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder # 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. # 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder # 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann Sollte es Gründe geben, die eine Zulassung nicht erlauben (zum Beispiel fehlende Unterlagen oder Unklarheiten), so erhält der Interessent darüber eine Benachrichtigung, um seinen Antrag ggfs. anzupassen oder aufzuklären bzw. einen erneuten, korrigierten Antrag einzureichen.

Vergabeunterlagen

9 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
0 Anschreiben an Interessenten.pdfAnschreiben527 KB
1 Rahmenvertrag Prüfleistungen 03-2025.pdfVertragsbedingungen228 KB
Anlage 1 - Leistungskatalog Prüfleistungen 3-2025.pdfSonstiges447 KB
Anlage 2_Karte _RB__MTH100.pdfSonstiges16 MB
Anlage 2_Karte _RB__NTH100.pdfSonstiges8,4 MB
Anlage 2_Karte _RB__OTH100.pdfSonstiges13,1 MB
Anlage 2_Karte _RB__SWTH100.pdfSonstiges13,9 MB
Anlage 3_Zulassungsantrag Prüfleistungen_03-2025.pdfSonstiges423 KB
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB

Anforderungen

# 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), # 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, # 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), # 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, # 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, # 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), # 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), # 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), # 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder # 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- # 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, # 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, # 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; # 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, # 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, # 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, # 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, # 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder # 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. # 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder # 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann Sollte es Gründe geben, die eine Zulassung nicht erlauben (zum Beispiel fehlende Unterlagen oder Unklarheiten), so erhält der Interessent darüber eine Benachrichtigung, um seinen Antrag ggfs. anzupassen oder aufzuklären bzw. einen erneuten, korrigierten Antrag einzureichen.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren260vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag201 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 43 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
BLBodenmechanisches Labor GummLaufersweiler5004.02.2026168 Tsd. €steigend
HIHNL Ingenieur- und Prüfgesellschaft mbHPrisdorf3015.09.2026332 Tsd. €steigend
LILPI Ingenieurgesellschaft mbHHannover3024.07.202625,2 Mio. €steigend
IPIngenieurgesellschaft PTM Hamburg mbHHamburg2020.07.2026109 Tsd. €stabil
IDIngenieurbüro Dr. Stefan Henning GmbHDortmund2006.07.20261,5 Mio. €stabil
GGGBA Gesellschaft für Bioanalytik mbHPinneberg2006.07.2026 - stabil
AUAGROLAB Umwelt GmbHKiel2001.07.2026349 Tsd. €steigend
LBLGA Bautechnik GmbHNürnberg2023.06.2026265 Tsd. €stabil
UCUEZ Consult GmbHErfurt2022.06.2026130 Tsd. €steigend
GMGTU Mobility GmbH & Co.KGHannover2019.05.202698 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (40) · Thüringen (36) · Bayern (28) · Sachsen (20) · Berlin (19) · Niedersachsen (16)

Laufende Rahmenverträge

Thüringen
  • Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik bei Sanierung und Umbau im BestandHKL Ingenieurgesellschaft mbHFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, Deutschland
    570 Tsd. €
    24.08.2026noch 24 Monate14.09.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 35

Aktiv seit 2025 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2025Spitze KW 15 · 2025 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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