Rahmenvereinbarung für Bauüberwachung und Sicherungsleistungen im Bahnbereich
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.04.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen im Bauwesen (71500000)
- Baustellenüberwachung (71521000)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 279323-2025
- Verfahrensnummer
- fb8f9b1a-e1ea-470b-87c6-a33343db14d9
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Essen, Amt für Straßen und Verkehr, beschafft Bauüberwachungs- und Sicherungsleistungen für Maßnahmen an Ingenieurbauwerken im Essener Stadtgebiet. Die Leistungen werden bei Unterhaltungsmaßnahmen, Prüfungen sowie Abbruch- und Neubauvorhaben an Anlagen der Deutschen Bahn (DB) und gegebenenfalls Dritter wie des Regionalverbands Ruhr benötigt. Für die Laufzeit von drei Jahren werden unter anderem etwa 40 Brückenprüfungen mit rund 34 Einsatzschichten sowie etwa vier weitere Bau-, Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen erwartet.
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Leistungsbeschreibung
Vertragsgegenstand: Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Sicherungsleistungen sowie zur Bauüberwachung im Bereich Bahn. Die Leistungen werden im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen, Prüfungen sowie Abbruch- und Neubaumaßnahmen an Ingenieurbauwerken im Essener Stadtgebiet benötigt. Der Umfang der abzurufenden Leistungen richtet sich insbesondere nach den Vorgaben der Deutschen Bahn AG (DB). Neben Gleisanlagen der DB können im Zuge der Maßnahmen auch Anlagen Dritter (z.B. des Regionalverbands Ruhr - RVR) betroffen sein. Etwaige Vorgaben dieser Dritten sind ebenfalls entsprechend zu berücksichtigen. Die Leistungen sind in zwei Lose unterteilt: Los 1: Bauüberwachung Bahn Los 2: Sicherungsleistungen Bahn
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Bauüberwachung Bahn
Leistungsumfang: Bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, basierend auf Erfahrungswerten der letzten drei Jahre sowie unter Berücksichtigung anstehender Neubau-, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen. Für die ausgeschriebene Laufzeit von drei Jahren wird von folgendem Bedarf ausgegangen: - ca. 40 Brückenprüfungen mit einem voraussichtlichen Sperrzeitenbedarf von 34 Einsatzschichten - ca. 4 Neubau-, Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen mit einem geschätzten Sperrzeitenbedarf von 35 Einsatzschichten Die benötigten Leistungen werden im Bedarfsfall im Wege eines Einzelabrufs direkt beauftragt. Nach Auftragserteilung ist mit der Leistungserbringung innerhalb von drei Kalendertagen zu beginnen, sofern projektspezifische Anforderungen (z.B. Sperrzeiten gemäß Betra) keinen späteren Beginn notwendig machen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen aus der Rahmenvereinbarung in begründeten Fällen auch anderweitig zu vergeben (z.B. im Zusammenhang mit Förderprojekten). Ein Anspruch auf Abruf von Leistungen - und somit auf Vergütung - besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Eine Vereinbarung zu Mindest- oder Höchstabnahmemengen wird nicht getroffen. Laufzeit: Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Eine einmalige Verlängerung um 12 Monate ist möglich. Diese ist bis drei Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Eine Vertragsverlängerung kommt aus Sicht des AG insbesondere dann in Betracht, wenn sich eine große Anzahl geplanter Maßnahmen aus der dreijährigen Laufzeit in das Folgejahr verschieben.
Frist: 26.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Sicherungsleistungen Bahn
Leistungsumfang: Bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, basierend auf Erfahrungswerten der letzten drei Jahre sowie unter Berücksichtigung anstehender Neubau-, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen. Für die ausgeschriebene Laufzeit von drei Jahren wird von folgendem Bedarf ausgegangen: - ca. 40 Brückenprüfungen mit einem voraussichtlichen Sperrzeitenbedarf von 34 Einsatzschichten - ca. 4 Neubau-, Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen mit einem geschätzten Sperrzeitenbedarf von 35 Einsatzschichten Die benötigten Leistungen werden im Bedarfsfall im Wege eines Einzelabrufs direkt beauftragt. Nach Auftragserteilung ist mit der Leistungserbringung innerhalb von drei Kalendertagen zu beginnen, sofern projektspezifische Anforderungen (z.B. Sperrzeiten gemäß Betra) keinen späteren Beginn notwendig machen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen aus der Rahmenvereinbarung in begründeten Fällen auch anderweitig zu vergeben (z.B. im Zusammenhang mit Förderprojekten). Ein Anspruch auf Abruf von Leistungen - und somit auf Vergütung - besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Eine Vereinbarung zu Mindest- oder Höchstabnahmemengen wird nicht getroffen. Laufzeit: Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Eine einmalige Verlängerung um 12 Monate ist möglich. Diese ist bis drei Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Eine Vertragsverlängerung kommt aus Sicht des AG insbesondere dann in Betracht, wenn sich eine große Anzahl geplanter Maßnahmen aus der dreijährigen Laufzeit in das Folgejahr verschieben.
Frist: 26.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV). Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV). Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 465624-2025
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