Rahmenvereinbarung über Kauf und bundesweite Lieferung von LED-Stehleuchten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- CPV-Codes
- Spotlights (31527000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 745538-2026
- Verfahrensnummer
- 9e5b30df-cd7a-453b-b5d3-5d0705fe1dcd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt eine Rahmenvereinbarung über den Kauf und die bundesweite Lieferung von LED-Stehleuchten für Arbeitsplätze mit zwei Bildschirmen aus. Die Leuchten können wahlweise betriebsbereit montiert geliefert werden; zusätzlich ist ein Rabattsatz für weitere Leuchten sowie Zubehör und Ersatzteile aus den angebotenen Produktprogrammen vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage; die angegebenen Gesamtmengen beziehen sich auf diesen Zeitraum.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über den Kauf und Lieferung von Stehleuchten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV Stehleuchten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Kauf und die bundesweite Lieferung von LED-Stehleuchten für Doppel-Bildschirmarbeitsplätze wahlweise mit oder ohne betriebsbereiter Montage. Darüber hinaus ist Gegenstand dieser Ausschreibung ein Rabattsatz für optionale Käufe von weiteren Stehleuchten oder Zubehör und Ersatzteile aus dem/ den angebotenen Fabrikat/ Programm(en). Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Gesamtmengen beziehen sich auf die gesamte Vertragslaufzeit und dienen zur Kalkulation der Preise. Die Abrufe können in unregelmäßigen Zeitabständen erforderlich werden. Die Anzahl und der Zeitpunkt der Abrufe sind nicht vorhersehbar. Die Höchstmenge für diese Beschaffung ist die Schätzmenge laut Leistungsverzeichnis plus 20%. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.04.2027 und endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Allgemeine Leistungsanforderungen: Der AN muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Für die LED-Stehleuchten gelten die gesetzlichen Anforderungen an die Produktsicherheit, insbesondere das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG). Im Bereich der BA kommen gewöhnlich nur solche (Einrichtungs-) Gegenstände zum Einsatz, die bereits einige Zeit auf dem Markt angeboten werden und bereits über das GS-Zeichen "Geprüfte Sicherheit", z.B. TÜV/GS-Zertifikat" (A-Kriterium) verfügen. Die angebotenen LED-Stehleuchten müssen daher ein gültiges GS-Zeichen1 und zudem das CE-Zertifikat / EU-Konformität über den gesamten Vertragszeitraum besitzen. Die einschlägigen Normen und Richtlinien DIN, EN, sind während der kompletten Leistungsausführung zu erfüllen, wobei gesetzliche Vorschriften und Richtlinien zu beachten sind. Von Bietern des EU-Wirtschaftsraumes ist die jeweils DIN- entsprechende EU-Norm bzw., wenn eine solche EU-Norm noch nicht existiert, einer der DIN-Norm vergleichbare Inlandsnorm zu erfüllen. Sollte es jedoch auch keine DIN- entsprechende Inlandsnorm geben, gelten die deutschen DIN-Vorgaben. Alle genannten DIN-Normen sind unter diesem Aspekt zu bewerten. DIN-Normen sind erhältlich über den Beuth Verlag GmbH, E-Mail: info@beuth.de, Internet: www.beuth.de. Bedienungsanleitungen des jeweiligen Produkts sind in Papierform und in elektronischer Form (PDF, o.ä.) für die Einstellung in das Intranet der BA gem. Kapitel 2.6 zur Verfügung zu stellen. Zudem sind Produktdatenblätter der BA mit Angebotsabgabe einzureichen und (nach Zuschlag) im Katalogmanagementsystem der BA hochzuladen. Teststellung: Zur Überprüfung des Angebotes wird der wirtschaftlichste Bieter voraussichtlich im Zeitraum KW 52/2026 - KW 02/2027 zu einer verifizierenden Teststellung des angebotenen Produktes aufgefordert. Bei nicht erfolgreicher Teststellung wird der zweitwirtschaftlichste Bieter zur Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich bis zur erfolgreichen Teststellung oder bis keine verwertbaren Angebote mehr zur Verfügung stehen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
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Anforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
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