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Festnetzanschlüsse für Telefonie und Breitbandinternet

Status
Offen
Angebotsfrist
12.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
7.468.467,45 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Post- und Fernmeldedienste (64000000)
  • Fernsprech- und Datenübertragungsdienste (64210000)
Bekanntmachung
vergabe.hessen.de
Bekanntmachungsnummer
709369-2026
Verfahrensnummer
eda4ad07-1a58-429d-88c7-1d6c33e75467

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD), beschafft für Landesdienststellen, Hochschulen und Universitäten sowie die Föderale IT-Kooperation AöR Festnetzanschlüsse für Telefonie und Breitbandinternet. Die Rahmenvereinbarung umfasst unter anderem zentrale SIP-Trunks mit bis zu 8.000 Sprachkanälen sowie dezentrale All-IP-Anschlüsse; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 7,47 Millionen Euro. Die Leistungen sind für Hessen vorgesehen; Angebote müssen bis zum 12. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung von Festnetzanschlüssen "Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet" für das Land Hessen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Beschaffung von Festnetzanschlüssen Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet für das Land Hessen7.468.467,45 EUR

    Die HZD schließt für die Dienststellen des Landes Hessen, Hochschulen und Universitäten sowie die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO) eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Festnetzanschlüssen für die Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet. Dazu gehören: • Bereitstellung von redundanten zentralen SIP-Trunks (bis zu 8.000 Sprachkanälen) • Bereitstellung von dezentralen All-IP-Anschlüssen (Anlagenanschlüsse und Standardsprachanschlüsse) • Bereitstellung von Breitbandanschlüssen mit Internet • Telefonverbindungen (Flatrate) Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Beschaffung von Festnetzanschlüssen Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet für das Land Hessen

Kriterienkatalog und Teststellung
50 %
Preisblatt
50 %

Vergabeunterlagen

27 Dateien laut Portal · Stand 14.10.2026
Ausschreibungsbestimmungen.pdfSonstiges332 KB
Bewerbergemeinschaftserklaerung.pdfFormular47 KB
BVB_Hessen.pdfSonstiges114 KB
Change Request.docxSonstiges26 KB
Eigenerklaerung_Art. 5k EU-Verordnung 833-2014.pdfFormular104 KB
Eigenerklaerung_Par_123_GWB.pdfFormular79 KB
Eigenerklaerung_Par_124_GWB.pdfFormular74 KB
Eignung.xlsxSonstiges29 KB
Erklaerung_Unternehmensdaten.pdfFormular15 KB
HZD_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots_EU.pdfAnschreiben191 KB
Kriterienkatalog.xlsxSonstiges50 KB
Leere_Datei.pdfSonstiges9 KB
Leistungsbeschreibung - Anlage 1 -Zivile Verteidigung.pdfLVLeistungsverzeichnis234 KB
Leistungsbeschreibung.docxLVLeistungsverzeichnis910 KB
Preisblatt.xlsxSonstiges128 KB
Rahmenvereinbarung.docxSonstiges467 KB
Referenzen.pdfSonstiges228 KB
Teilnahmeantrag.pdfAnschreiben109 KB
Teilnahmewettbewerbsbestimmungen.pdfSonstiges324 KB
Verpflichtungserklaerung_oeff_AG.pdfFormular143 KB
Vordruck Verhandlungsvorschlaege.xlsxFormular56 KB
Vordruck_Bewerberfragen.docxFormular392 KB
Vorlage Abrufschein.docxSonstiges31 KB
235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdfSonstiges623 KB
236_Verpflichtungserklaerung.pdfFormular629 KB
632_EU_Bewerbungsbedingungen_EU.pdfAnschreiben46 KB
635_ZVB.pdfSonstiges713 KB

Anforderungen

Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

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