Rahmenvereinbarung für Monitore, Notebooks und Computerzubehör

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.07.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.07.2025
CPV-Codes
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  • Tragbare Computer (30213100)
  • Flachbildschirme (30231310)
  • Computerzubehör (30237200)
  • Computertastaturen (30237460)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
439766-2025
Verfahrensnummer
d82876d4-589e-49f3-926c-08783322e3d8

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz beschafft einheitliche Hardware für ihre Arbeitsplätze. Dazu gehören Monitore für 377 stationäre Arbeitsplätze an drei Standorten, der chargenweise Ersatz vorhandener Notebooks sowie Tastaturen, Mäuse, Headsets und Kameras. Die Rahmenvereinbarung läuft vier Jahre bis zu 1.440 Tage; konkrete Abnahmemengen sind nicht garantiert.

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Leistungsbeschreibung

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung einheitlicher Hardware abzuschließen. Ziel ist es, alle vorhandenen stationären Arbeitsplätze während der Laufzeit mit neuen Monitoren auszustatten, ebenso chargenweise die vorhandenen Notebooks durch neue zu ersetzen und im Anschluss einen Zyklus von ca. 3-4 Jahren für den Austausch der Notebooks beizubehalten. Zum Zubehör zählen Tastatur, Maus, Headsets und Kameras.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Arbeitsplatzausstattung und Zubehör

    Die Rahmenvereinbarung wird über einen Zeitraum von 4 Jahren abgeschlossen. Abrufaufträge können innerhalb des Rahmenvertragszeitraums erteilt werden. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung aus der Rahmenvereinbarung für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die vollen Mengen der Geräte abzunehmen. Die ISB verfügt aktuell über ca. 400 Mitarbeitende mit 377 stationären Arbeitsplätze an 3 verschiedenen Standorten: - 250 Arbeitsplätze; Holzhofstraße 4, Mainz - 30 Arbeitsplätze; Holzhofstraße 7, Mainz - 97 Arbeitsplätz: BCM (Business Campus Mainz) Alle gelieferten Geräte müssen fabrikneu und in einwandfreiem Zustand sein. Eine Garantie von mindestens 24 Monaten auf alle gelieferten Produkte ist erforderlich. Ein erweiterter Geschäftskundensupport für die Notebooks wird erwartet. Der Dienstleister übernimmt die Lieferung und Übergabe der Hardware. Weiterhin ist in der Rahmenvereinbarung ein Kontingent zur Dienstleistungsunterstützung in Höhe von 10 Projekttagen für den Aufbau der neuen Prozesse, Inventarisierung sowie die Registrierung der Notebooks in Microsoft Intune/AutoPilot durch den Lieferanten enthalten.

    Frist: 18.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit und auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Arbeitsplatzausstattung und Zubehör

In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums (ZK) "Preis" fließen die vom Bieter gemachten Angaben im Preisblatt gem. "C10 Preisblatt" der Vergabeunterlagen ein. Hierzu wird zunächst der niedrigste Bewertungspreis ermittelt. Das günstigste Angebot erhält dabei die maximale Punktzahl von 80 Punkten. Der Punkt, bei dem ein Preis mit 0 Punkten bewertet werden würde, liegt bei dem Doppelten des niedrigsten Bewertungspreises. Die Bewertungspunkte für die Preise der Angebote zwischen diesen beiden Punkten werden linear ermittelt. Es werden keine negativen Punkte vergeben.
80 %
In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Qualität" fließen die vom Bieter gemachten Angaben gem. "C11 Wertungsmatrix Qualität" der Vergabeunterlagen ein. Hierzu werden die Angaben der B-Kriterien bewertet, jeweils multipliziert mit dem individuellen Gewichtungsfaktor. Bewertet werden im Einzelnen: - Umsetzungskonzept (10 Punkte) - Nachhaltigkeitskonzept (10 Punkte) In Summe können maximal 20 Punkte erreicht werden.
20 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit und auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 596811-2025

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