Cloudbasierte Telefonie- und Kommunikationslösung als Softwaredienst
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Unstrut-Hainich
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- CPV-Codes
- Internet-Telefondienste (64215000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 689934-2026
- Verfahrensnummer
- 2341c43c-0ca9-4a81-9499-b656805f8e32
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich in Mühlhausen/Thüringen beschafft eine cloudbasierte Telefonie- und Kommunikationslösung als Softwaredienst, die das bestehende Telefonsystem ablösen soll. Sie ist für rund 595 Nutzer an vier Standorten ausgelegt und umfasst unter anderem Telefonie, ergänzende Kommunikationsfunktionen, die Rufnummernübernahme sowie Einrichtung, Migration, Schulung und Support. Die Vertragsdauer beträgt 1.440 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß Vergabeverordnung (VgV), die bestehende AVAYA IP Office Serveredition R11.1 durch eine cloudbasierte VoIP-/UCC-Lösung als Software as a Service (SaaS) abzulösen. Gegenstand der Beschaffung ist die betriebsfertige Bereitstellung und der Betrieb einer zentral administrierbaren, hochverfügbaren Kommunikationslösung für vier Standorte und ca. 595 Nutzer. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die SaaS-Plattform, Standardtelefonie und UCC-Funktionen, Softphone- und Mobile-Clients, öffentliche Telefonie über SIP einschließlich Carrier-/SBC-Funktionen, die Übernahme und Portierung der vorhandenen Rufnummern, bis zu zehn physische IP-Telefone, zehn Analogwandler mit jeweils zwei a/b-Schnittstellen, einen zentralen Vermittlungsarbeitsplatz sowie eine KI-gestützte Vermittlungsfunktion. Weiterhin sind Projektierung, Proof of Concept, VoIP-Readiness- und Abnahmemessung, Migration und Umschaltung, Schulung, Dokumentation sowie Systemservice und Support Bestandteil der Leistung.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Cloudbasierte VoIP-/UCC-Lösung als SaaS
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß Vergabeverordnung (VgV), die bestehende AVAYA IP Office Serveredition R11.1 durch eine cloudbasierte VoIP-/UCC-Lösung als Software as a Service (SaaS) abzulösen. Gegenstand der Beschaffung ist die betriebsfertige Bereitstellung und der Betrieb einer zentral administrierbaren, hochverfügbaren Kommunikationslösung für vier Standorte und ca. 595 Nutzer. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die SaaS-Plattform, Standardtelefonie und UCC-Funktionen, Softphone- und Mobile-Clients, öffentliche Telefonie über SIP einschließlich Carrier-/SBC-Funktionen, die Übernahme und Portierung der vorhandenen Rufnummern, bis zu zehn physische IP-Telefone, zehn Analogwandler mit jeweils zwei a/b-Schnittstellen, einen zentralen Vermittlungsarbeitsplatz sowie eine KI-gestützte Vermittlungsfunktion. Weiterhin sind Projektierung, Proof of Concept, VoIP-Readiness- und Abnahmemessung, Migration und Umschaltung, Schulung, Dokumentation sowie Systemservice und Support Bestandteil der Leistung.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen liegt den Vergabeunterlagen bei. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Sollten Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV. Werden Nachforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Cloudbasierte VoIP-/UCC-Lösung als SaaS
- 100 %
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 07.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 94 KB | |
| Anschreiben | 148 KB | |
| Anschreiben | 69 KB | |
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| Anschreiben | 112 KB | |
| Sonstiges | 77 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 742 KB | |
| Sonstiges | 5,6 MB | |
| Anschreiben | 103 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 50 KB | |
| Formular | 256 KB | |
| Formular | 617 KB | |
| Formular | 131 KB | |
| Formular | 188 KB | |
| Sonstiges | 786 KB | |
| Formular | 313 KB | |
| Vertragsbedingungen | 38 KB |
Anforderungen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen liegt den Vergabeunterlagen bei. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Sollten Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV. Werden Nachforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
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