Planung und Neubau der Grundschule Kirchhatten mit Außenanlagen

Status
Offen
Angebotsfrist
22.09.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Gemeinde HattenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
01.09.2026
Bekanntmachungsnummer
602514-2026
Verfahrensnummer
b1000000-c0de-4000-a000-00d462673903
CPV-Codes
45214210 · Bau von Grundschulen; 71221000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden; 71222000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen; 71321000 · Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen; 71327000 · Dienstleistungen in der TragwerksplanungMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Hatten vergibt die Planung und Errichtung eines vollständigen Ersatzneubaus für die Grundschule Kirchhatten in Kirchhatten, einschließlich fester Möblierung, Erschließung, Außenanlagen, Pausenhof, Mensabereich, Mehrzweckhalle und Umzug von Möbeln. Der Neubau umfasst eine Programmfläche von etwa 1.750 m² auf einem rund 14.000 m² großen Grundstück; mindestens 2.200 m² Pausenhoffläche sind herzustellen. Die Übergabe des Gebäudes einschließlich Grobumzug ist bis zum 14. Mai 2029 vorgesehen, die Außenanlagen sollen spätestens am 29. August 2029 fertiggestellt sein; zusätzlich sind Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für vier Jahre zu erbringen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des hier zu vergebenen Auftrages sind Planungsleistungen und Bauleistungen (Totalunternehmerleistung) basierend auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Inhalt der ausgeschriebenen Leistung ist der Neubau der Grundschule Kirchhatten. Gegenstand des Projekts ist die Planung und Errichtung eines Neubaus für die Grundschule Kirchhatten auf dem hierfür vorgesehenen Grundstück (zukünftig Schulstraße 9a, Kirchhatten). Auftraggeber des Projekts ist die Gemeinde Hatten. Nach einer intensiven Vorberatung hat der Rat der Gemeinde Hatten in seiner Sitzung am 13.10.2022 beschlossen, die Grundschule Kirchhatten neu zu errichten. Hintergrund dieser Entscheidung ist der bauliche und funktionale Zustand der bestehenden Schule, die den aktuellen Anforderungen an einen zeitgemäßen und ganztags geeigneten Grundschulbetrieb nur noch eingeschränkt gerecht wird. Insbesondere im Hinblick auf den künftig erforderlichen Ganztagsbetrieb besteht Anpassungsbedarf, dem mit dem Neubau Rechnung getragen werden soll. Hintergrund ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführte Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter, der bundesrechtlich geregelt ist und in Niedersachsen maßgeblich durch Ganztagsgrundschulen umgesetzt wird. Hieraus ergeben sich für den Schulträger erhöhte Anforderungen an das Raumangebot, die Aufenthaltsqualität sowie an die Organisation von Bildung, Betreuung und Verpflegung. Die Maßnahme umfasst den Neubau (inkl. fester Möblierung gem. Ausstattungslisten) auf dem dem Bestand benachbarten ehemaligen Sportplatz, die notwendige Erschließung, die Pausenhofgestaltung sowie den Umzug von Möbeln aus dem Bestand in den Neubau. Maßnahmen an den Bestandsgebäuden sind nicht beinhaltet. Der Schulneubau umfasst eine Programmfläche von ca. 1.750 m² gemäß Raumprogramm der Phase 0. Hinzu kommen Nebenflächen mit einem Ansatz von bis zu 39 % der Programmfläche sowie Konstruktionsgrundflächen mit einem Ansatz von ca. 15 % der Programm- und Nebenflächen. Der Neubau ist als vollständiger Ersatzneubau vorgesehen und soll zeitgemäße Unterrichtsräume, Fachräume, Verwaltungsflächen sowie Gemeinschaftsflächen mit Essenseinnahmefläche und Küche enthalten. Das im Raumprogramm definierte Nutzungsspektrum umfasst insbesondere Bereiche für den allgemeinen Unterricht sowie den Fachunterricht einschließlich Kunst, Musik und Theater, Werken sowie Experimentieren, jeweils mit zugehörigen Sammlungs- und Nebenflächen. Ergänzend sind Funktions- und Gemeinschaftsflächen für den Ganztagsbetrieb sowie Lehrkräfte- und Verwaltungsbereiche vorgesehen. Im Zuge der Ausrichtung als ganztags geeignete Grundschule ist zudem ein Essensbereich mit Mensabetrieb Bestandteil des Raumprogramms; die Küche wird durch den Auftragnehmer für die spätere Einrichtung einer Aufwärm- oder Mischküche vorgerüstet. Bestandteil des Schulgebäudes ist darüber hinaus eine Pausen- und Mehrzweckhalle, die sowohl für den regulären Schulbetrieb als auch durch den Auftraggeber bzw. öffentlich im außerschulischen Betrieb genutzt werden soll. Mit dem Schulneubau sollen pädagogisch hochwertige, flexible Flächen für die Schulgemeinschaft geschaffen werden. Es wird ein architektonisch ansprechendes Gebäude erwartet, welches sich in die Umgebung des Standorts einfügt. Der Hauptzugang des neuen Schulgebäudes soll in Richtung Schulstraße angeordnet werden. Die Aula muss auch getrennt von außen zugänglich sowie im Innenbereich von den schulinternen Nutzungen abtrennbar sein, ohne die Flucht- und Rettungswege einzuschränken. Das für den Schulneubau vorgesehene Grundstück liegt nordöstlich in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grundschule Kirchhatten und weist eine Gesamtfläche von rund 14.000 m² auf (Plangebiet des Bebauungsplans 8a für Gemeinbedarf Sport/Schule). Als nutzbare Pausenhoffläche sind mindestens 2.200 m² zu gestalten. Die Lage des Grundstücks erfordert eine angemessene Berücksichtigung der angrenzenden Nutzungen sowie eine verträgliche Einbindung des Schulneubaus und der Außenanlagen in das bestehende Umfeld. Die Freianlagen umfassen unter anderem den Schulhof mit Grün- und Bewegungsflächen, Kfz- und Fahrradstellplätze sowie alle betriebsrelevanten Zu-, Umfahrten und Aufstellflächen einschließlich sportlicher Nutzungen. Für die Umsetzung werden Fördermittel des Landes Niedersachsen für die Ganztagsgestaltung angestrebt. Die vorhandene Bestandsschule kann während der gesamten Bauzeit weiter betrieben werden. Die Herstellung von Ausweich- oder Interimsflächen ist nicht erforderlich. Bei der Baustellenlogistik ist zu beachten, dass der Schulbetrieb nicht eingeschränkt wird; es sind besonders geräuscharme Maschinen und Geräte einzusetzen. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Planung und Errichtung eines anforderungskonformen Schulgebäudes einschließlich der zugehörigen Freianlagen auf Basis der funktionalen Leistungsbeschreibung. Dem Auftragnehmer werden Verantwortlichkeiten und Risiken für Planung und Ausführung übertragen; er dient dem Auftraggeber als zentraler Ansprechpartner. Neben den Planungs- und Bauleistungen umfasst der Leistungsumfang die Koordination und Durchführung eines Grobumzugs sowie Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für einen Zeitraum von vier Jahren. Für die terminliche Abwicklung sind verbindliche Meilensteine bis zur Übergabe des Gebäudes einschließlich Grobumzug bis zum 14.05.2029 sowie der Fertigstellung der Außenanlagen bis spätestens 29.08.2029 einzuhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die funktionale Leistungsbeschreibungen (15 - VOB/A EU - ANG) verwiesen. Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, das Baufeld sowie dessen Umgebung eigenverantwortlich in Au genschein zu nehmen und sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Ein Termin zur Besichtigung nichtöffentlicher Bereiche wird auf Anfrage über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform vereinbart. Die Bewerber werden gebeten in der Anfrage einen Ansprechpartner mit Angabe der Telefonnummer zu benennen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubau GS Kirchhatten TU

    Beschreibung siehe Ziff. 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung) Gegenstand des Projekts ist die Planung und Errichtung (Totalunternehmerleistung) eines Neubaus für die Grundschule Kirchhatten auf dem hierfür vorgesehenen Grundstück (zukünftig Schulstraße 9a, Kirchhatten). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die funktionale Leistungsbeschreibung (15 – VOB/A EU - ANG) verwiesen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 und 3 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 1 Var. 1 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 4 Nr. 1 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 4 Nr. 1 Var. 2 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 1 Var. 3 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 1 Var. 2 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 2 Var. 1 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 2 Var. 1 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 2 Var. 3 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 8 VOB/A EU. Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. „Russlanderklärung“). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU. Auf gesonderte Anforderung sind die Eignungs- und Verpflichtungserklärungen für Drittunternehmen (einfache Nachunternehmer, qualifizierte Nachunternehmer, Eignungsleihe) einzureichen. Diese können auch bereits mit dem Teilnahmeantrag freiwillig eingereicht werden.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 und 3 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 1 Var. 1 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 4 Nr. 1 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 4 Nr. 1 Var. 2 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 1 Var. 3 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 1 Var. 2 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 2 Var. 1 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 2 Var. 1 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 2 Var. 3 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 8 VOB/A EU. Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. „Russlanderklärung“). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU. Auf gesonderte Anforderung sind die Eignungs- und Verpflichtungserklärungen für Drittunternehmen (einfache Nachunternehmer, qualifizierte Nachunternehmer, Eignungsleihe) einzureichen. Diese können auch bereits mit dem Teilnahmeantrag freiwillig eingereicht werden.

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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GHGemeinde Henstedt-UlzburgHenstedt-Ulzburg414.08.2026
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Laufende Rahmenverträge

Niedersachsen

Gemeinde Hatten

Aktiv seit 2025 · 6 Verfahren
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Verfahren pro Jahr6Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 6 seit 2025Spitze KW 19 · 2026 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

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AGASITEC GmbH127.07.20267 Tsd. €
BABruns+Hayungs Architekten GbR118.05.20261 €

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nach voraussichtlichem Vertragsende

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