Architektenleistungen für Erweiterung und Sanierung der Grundschule Marbach

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.02.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
118468-2026
Verfahrensnummer
9e9a098b-b618-4812-a1fc-09f5179e5078

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Fulda sucht Architektenleistungen für die Erweiterung und Sanierung der denkmalgeschützten Grundschule Marbach. Das Projekt umfasst den Abbruch eines Zwischenbaus, den Neubau einer Ganztagsbetreuung, die Sanierung und Umstrukturierung des bestehenden Schulgebäudes sowie die Überarbeitung der Pausenhöfe. Die Gesamtkosten werden auf etwa 3,9 Millionen Euro brutto geschätzt, die Projektdauer beträgt 720 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung

    Der Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung und Umstrukturierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes der Grundschule Marbach sowie die Erweiterung einer Ganztagsbetreuung. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Zwischenbau - Erweiterungsneubau Ganztagsbetreuung - Sanierung / Umstrukturierung "Alter Neubau" und im sensiblen Denkmal - Überarbeitung Pausenhöfe + Erneuerung Einfriedung Die Gesamtkosten (KG 200-700) nach DIN 276 werden auf ca. 3,90 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume vgl. Teilleistungen LPH 1 + 2 erbracht. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten untersucht. Im Ergebnis soll grundsätzlich Variante D weiterverfolgt werden. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. - Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen, gem. den Vertragsmustern nach HAV-KOM - Die Vergabe erfolgt ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer. Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Freianlagen Besondere Leistungen: - Der Abbruch des Zwischenbaus soll durch den Architekten geplant und betreut werden - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: - Start umgehend nach Abschluss VgV (voraussichtlich 07/2026) - Planungsphase 2026 / 2027 - Baubeginn Mitte 2027 - Die Bauausführung erfolgt in Abschnitten - Baubeginn Außenanlagen nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus - Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus bis Mitte 2028 - Gesamtfertigstellung bis Herbst 2028 / Schuljahresbeginn 2028/29

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (5.1.9) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung

Bürovorstellung
9 %
Ideenteil
13 %
Fachkunde und Qualifikation
16 %
Projektabwicklung / Organisation / Qualitätssicherung / Dokumentation
11 %
Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
11 %
Verfügbarkeit / Kapazitäten / Präsenz
9 %
Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortliche Personen
13 %
Honorarangebot
18 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (5.1.9) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 585029-2026

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