Objektplanung Gebäude und Innenräume für Sanierung und Erweiterung der Grundschule Kleinlüder

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
11.02.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
99373-2026
Verfahrensnummer
e4c0e444-0945-455d-a912-feffcaa8d573

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Fulda beauftragt die Planung von Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an der Grundschule Kleinlüder. Die Leistungen umfassen die Objektplanung für Gebäude, Innenräume, energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Brandschutz. Das Projekt hat eine geplante Laufzeit von 720 Tagen und ein geschätztes Gesamtvolumen von ca. 2,175 Mio. € brutto.

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Leistungsbeschreibung

Grundschule Kleinlüder, Sanierung und Erweiterung - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Architektenleistung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Grundschule Kleinlüder, Sanierung und Erweiterung - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Architektenleistung

    Der Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Finkenbergschule in Kleinlüder. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Anbau einschl. Kellergeschoss - (Eingeschossiger) Neubau / Erweiterung zur Deckung des fehlenden Raumbedarfs - Energetische Sanierung + Umbau Bestandsgebäude + Herstellung Barrierefreiheit im Bestand / Brandschutzsanierung Die Gesamtkosten (KG 300-700) nach DIN 276 werden auf ca. 2,175 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume vgl. Teilleistun-gen LPH 1 + 2 erbracht. Eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung verschiedener Varianten liegt vor. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume Besondere Leistungen: - Der Abbruch des Anbaus einschl. Kellergeschoss soll durch den Architekten geplant und betreut werden - Die Freianlagen (KG 500) sollen durch den Architekten geplant und betreut werden - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: - Start umgehend nach Abschluss VgV (voraussichtlich 07/2026) - Planungsphase 2026 / 2027 - Baubeginn Mitte 2027 - Die Bauausführung erfolgt in einem Zug - Auslagerung der Klassen während der Bauphase durch AG - Baubeginn Außenanlagen nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus - Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus bis Mitte 2028 - Gesamtfertigstellung bis Herbst 2028 / Schuljahresbeginn 2028/29

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (BT 809) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Grundschule Kleinlüder, Sanierung und Erweiterung - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Architektenleistung

Bürovorstellung
9 %
Fachkunde und Qualifikation
21 %
Projektabwicklung / Organisation / Qualitätssicherung / Dokumentation
12 %
Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
12 %
Verfügbarkeit / Kapazitäten / Präsenz
9 %
Gesamteindruck der Präsentation / Eindruck der verantwortl. Personen
16 %
Honorar
21 %

Vergabeunterlagen

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Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (BT 809) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 565850-2026

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