Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau des Schulzentrums Emmerthal
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.10.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Hameln-Pyrmont - Baumanagement -Profil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 14.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 631893-2026
- Verfahrensnummer
- cbaaecf7-c23c-4701-9cb6-467a6758a735
- CPV-Codes
- 45431000 · Boden- und Fliesenarbeiten
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Hameln-Pyrmont beschafft Fliesen- und Plattenarbeiten für den zwei- bis dreigeschossigen Neubau eines Schulzentrums mit Mensa in Emmerthal. Das Gebäude umfasst drei Schulhäuser mit gemeinsamer Schulstraße und rund 9.735 m² Bruttogeschossfläche; vorgesehen sind unter anderem Bodenfliesen für Sanitär- und Küchenbereiche sowie Feinsteinzeugbeläge für einen Balkon in einer Größenordnung von mindestens etwa 517 m². Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 9:30 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
VE363.01 - Fliesen- und Plattenarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · LK - Neubau Schulzentrum Emmerthal - Fliesen- und Plattenarbeiten
2-3-geschossige Schulneubau einschl. Mensa. Schulgebäude besteht aus 3 einzelnen "Schulhäusern", die durch eine gemeinsame "Schulstraße" über alle Ebenen miteinander verbunden sind. Die Gesamt-Bruttogeschossfläche des Neubaus beträgt ca. 9.735 m² BGF Ausführung von Bodenfliesen in WC und Küchen Bereiche, W1-I, Steinzeug R10 B, 20x20cm, etwa 400 m2. Ausführung von Bodenfliesen Küche, W3-I, Feinsteinzeug R12 ca.20x20cm, etwa 57 m2. Balkonbelag Feinsteinzeugfliesen, ca.60x60cm, R11 auf Tragschienensystem, etwa 215 m2 Ausführung von Wandfliese, Steinzeug, ca.10x10cm, etwa 535 m2. Ausführung von Wandfliese, W3-I, Steinzeug, ca.20x20 cm, etwa 110 m2.
Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. - Eigenerklärung "RUS Sanktion", - Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB" - Erklärung "Information zum Bieter" - Eigenerklärung Tariftreue (NTVergG) - Kontrollvereinbarung § 14 Abs. 5 NTVergG - Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" - Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" - Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
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LOT-0000 · LK - Neubau Schulzentrum Emmerthal - Fliesen- und Plattenarbeiten
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Anforderungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. - Eigenerklärung "RUS Sanktion", - Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB" - Erklärung "Information zum Bieter" - Eigenerklärung Tariftreue (NTVergG) - Kontrollvereinbarung § 14 Abs. 5 NTVergG - Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" - Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" - Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
Änderungen und Bieterfragen
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Landkreis Hameln-Pyrmont - Baumanagement -
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60 % ähnlichFliesenarbeiten – Verbundabdichtungen, Wandbekleidung und Bodenbeläge
Erlangen · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Erlangen vergibt Fliesenarbeiten in zwei Bereichen: Im Werkstattflügel mit Verbinder sind Verbundabdichtungen für Böden und Wände sowie Wandbekleidung aus glasiertem Steingut und Bodenbeläge aus Feinsteinzeug herzustellen (insgesamt ca. 696 m²), in der Mensa zusätzlich Wandbekleidung und Bodenbeläge (ca. 521 m²). Das Verfahren ist offen, Zuschlagskriterium ist allein der Preis. Bewerbungsfrist ist der 29. September 2026.
59 % ähnlichFliesen- und Sanierungsarbeiten an Boden-, Wand- und Bestandsfliesen im Kreishaus
Ratzeburg · Offen · Frist 12.10.2026
Der Kreis Herzogtum Lauenburg vergibt Fliesen- und Sanierungsarbeiten für die Erweiterung und Sanierung des Kreishauses in Ratzeburg. Vorgesehen sind Bodenfliesen einschließlich Verbundabdichtung auf etwa 500 m², Wandfliesen einschließlich Verbundabdichtung auf etwa 900 m² sowie rund 35 eingeflieste Spiegel. Zusätzlich sollen etwa 1.500 m² bestehende Fliesen- und Spaltklinkerflächen gereinigt und aufgearbeitet sowie rund 150 m² ergänzt und saniert werden. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 08:15 Uhr eingereicht werden.
59 % ähnlichFliesenarbeiten für den Anbau und die Erweiterung der Grundschule Affaltrach
Obersulm · Offen · Frist 15.10.2026
Die Gemeinde Obersulm vergibt Fliesenarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Affaltrach. Das Bauvorhaben umfasst einen Anbau mit Lehrerbereich und Mensaerweiterung sowie die Anpassung des Gebäudes an den Betrieb als 2,5-zügige Grundschule mit Ganztagesbetrieb und Inklusion. Der Ausführungsort liegt in der Region Heilbronn-Franken (NUTS-Code DE118); die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
59 % ähnlichFliesenarbeiten für die Sporthalle des Gymnasiums Langenhorn
Hamburg · Offen · Frist 06.10.2026
SBH | Schulbau Hamburg beschafft Fliesenarbeiten für den Neubau der Sporthalle des Gymnasiums Langenhorn in Hamburg. Der Leistungsumfang umfasst Abdichtungsarbeiten an Wänden und Böden von etwa 270 m², rund 95 m² Bodenfliesen, etwa 170 m² Wandfliesen sowie Bemusterung und Gewerkedokumentation. Der geschätzte Auftragswert beträgt 51.000 Euro, die Ausführungsdauer 30 Tage; Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 8:00 Uhr, eingereicht werden.
58 % ähnlichVerlegung von Fliesen in der Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt die Fliesenlegerarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einem geschätzten Auftragswert von rund 179.870 EUR. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 28. September 2026.
58 % ähnlichEstrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten für den Neubau eines Hallenbads
Oppenheim · Offen · Frist 22.09.2026
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz beschafft Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten für den Neubau des Hallenbads in Oppenheim. Der Leistungsumfang betrifft eine Grundfläche von etwa 2.230 m² und umfasst unter anderem rund 1.300 m² Zementheiz- und Verbundestrich, Abdichtungen, Wand- und Bodenfliesen sowie Arbeiten an einem Lehrschwimmbecken und einem Kleinkinderbecken mit Glasmosaikfliesen. Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 7:30 Uhr (Koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
58 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau der Stadtverwaltung in Lippstadt
Lippstadt · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Lippstadt, vertreten durch die Vergabestelle des Fachdienstes Organisation und Digitales, beschafft Fliesenarbeiten für den Neubau der Stadtverwaltung in Lippstadt. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Verlegung von Wand- und Bodenbelägen aus Feinsteinzeug- und Steinzeugplatten für ein Bauvorhaben mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 16.500 Quadratmetern. Angebote können bis zum 23. September 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
58 % ähnlichVerlegung von Wand- und Bodenfliesen in Sanitär- und Eingangsbereichen
Berlin · Offen · Frist 06.10.2026
Das Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, vertreten durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH, beschafft Fliesen- und Plattenarbeiten für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes in Berlin. Der Leistungsumfang umfasst etwa 345 m² Bodenfläche mit Oberflächenvorbereitung, Ausgleich, Abdichtungen sowie der Verlegung von Mosaikfliesen in Sanitärbereichen und größeren Bodenfliesen in Eingangsbereichen. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 08:10 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
58 % ähnlichFliesenarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses
Offen · Frist 05.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolmirstedt beschafft Fliesenarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Glindenberg, Wolmirstedt. Zum Umfang gehören unter anderem Wand- und Bodenfliesen, Sockelfliesen, ein Fliesenspiegel, Nebenabdichtungsarbeiten und Edelstahl-Trennwinkel in den genannten Mengen. Die Bemusterung ist vom 3. bis 9. November 2026 vorgesehen, die Ausführung der Fliesenarbeiten vom 7. Januar bis 10. Februar 2027; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 10:30 Uhr elektronisch eingereicht werden.
57 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
260 vergleichbare Verfahren, davon 144 mit erfasstem Zuschlag · 79 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 139.203,25 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 79 % aus 17 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Fliesen Röhlich GmbH · Wendelstein
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ViRus Bau GmbH · Leipzig
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fliesen Mauz GmbH · Mainz
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bau Kaltenberg GmbH · Leipzig
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fliesenfachgeschäft Geringer GmbH · Aurich
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fliesen Görner GmbH · Hermsdorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Logemann GmbH · Bückeburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fliesen Nurkic GmbH · Riederich
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fliesenlegermeister Holger Lüttke GmbH · Nauen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Obel Natursteine GmbH · Treuchtlingen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Zeitvertragsarbeiten für Fliesen- und Plattenarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Fliesen Krüger GmbH
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 90.436,4 EUR
- Rahmenvertrag für Fliesenarbeiten im Lahn-Dill-Kreis 2026–2028
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises 12.4 Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle · Wetzlar
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.05.2028
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Fliesenarbeiten im Rahmenvertrag 2026–2028
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises 12.4 Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle · Wetzlar
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.05.2028
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Technisches Gebäudemanagement mit Wartung, Prüfung und Instandsetzung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.11.2028
Auftragnehmer: Jürgen Knebel Handwerk Service GmbH
Vertragsschluss: 28.05.2025
Zuschlagswert: 1.275.000 EUR
- Instandsetzungs- und Ausbauarbeiten im technischen Gebäudemanagement in der Region Aachen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2028
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Vertragsschluss: 07.09.2026
Zuschlagswert: 2.898.753 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Hameln-Pyrmont - Baumanagement -
31785 · Hameln
vergabestelle@hameln.de+49 515120232151 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de000
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131153308
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
vergabestelle@hameln.de+49 51512023215
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 17.09.2026, 22:59 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 14.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 14.09.2026, 06:24 (Europe/Berlin)
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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