Planung des Rückbaus und Ersatzneubaus der Allacher Straßenbrücke
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.12.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 05.11.2026
- CPV-Codes
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 768005-2026
- Verfahrensnummer
- 3661b721-e4c9-4af0-957f-c3a699166fec
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, vergibt die Objektplanung für den Rückbau und Ersatzneubau sowie die Tragwerksplanung für die Allacher Brücke über die Allacher Straße in München. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 7; der Ersatzneubau ist vorgesehen, weil die 1964 errichtete Spannbetonbrücke als gefährdet eingestuft wurde.
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Leistungsbeschreibung
Objektplanung Ingenieurbauwerk und Fachplanung Tragwerksplanung Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung für den Rückbau und den Ersatzneubau und die Fachplanung Tragwerksplanung für den Ersatzneubau für die Leistungsphasen 1 bis 7 für den Ersatzneubau der Straßenbrücke BW 40/2 Allacher Brücke in München. Aufgrund der Bauweise von 1964 mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl, unzureichendem rechnerischen Nachweis und einer Herabstufung der zulässigen Belastung auf BK 45 ist das Bauwerk als gefährdet eingestuft. Daher ist ein Ersatzneubau vorgesehen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Objektplanung Ingenieurbauwerk und Fachplanung Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Objektplanung Ingenieurbauwerk und die Fachplanung Tragwerksplanung für die Straßenbrücke BW 40/2 Allacher Brücke in München. Die Allacher Brücke überführt die Allacher Straße über eine viergleisige Strecke der Deutschen Bahn südlich des Bahnhofs München-Moosach. Das Bauwerk wurde 1964 als Spannbetonbrücke mit längs- und quer vorgespannten Hohlkästen errichtet. Die Brücke ist ein Einfeldträger und hat eine Spannweite von ca. 30,5m und eine Breite von ca. 30m. Aufgrund der Verwendung von spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl sowie eines rechnerisch nicht ausreichend nachgewiesenen Ankündigungsverhaltens unter der Belastungsklasse BK 60 wird das Bauwerk als gefährdet eingestuft. Der Weiterbetrieb ist derzeit nur unter Herabstufung auf die Belastungsklasse BK 45 möglich. Daher ist ein Ersatzneubau vorgesehen. Eine genaue Prognose zum Korrosionsfortschritt bzw. der Korrosionsgeschwindigkeit ist nicht möglich, weswegen ein Schallemissionsmonitoring installiert werden wird. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung Ingenieurbauwerke, sowie Fachplanung Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1 bis 7 für den Ersatzneubau der Allacher Brücke. Die Leistungen umfassen die planerische Begleitung des Rückbaus und Ersatzneubaus der Allacher Brücke. Die Beauftragung erfolgt in mehreren Leistungsstufen. Der Auftragnehmer ist im Fall der Beauftragung verpflichtet, sämtliche Leistungsstufen zu übernehmen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Die Vergütung erfolgt stufenweise gemäß dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die zu vergebenden Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 und der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 werden wie folgt in Leistungsstufen aufgeteilt: - Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1 tlw.) und Vorplanung (Lph. 2) einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 1 - Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph. 3) und Genehmigungsplanung OPL (Lph. 4) einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 2 - Leistungsstufe 3: Genehmigungsplanung TWP (Lph. 4), Ausführungsplanung (Lph. 5), Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) und Mitwirkung bei der Vergabe (Lph. 7) einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 3
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bewerber hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV
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LOT-0000 · Objektplanung Ingenieurbauwerk und Fachplanung Tragwerksplanung
- Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
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- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- 20 %
Vergabeunterlagen
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bewerber hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV
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