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Ersatzneubau BW 40/2
Vergabenummer: BauR I-40222-2026
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Projektbeschreibung
Inhalt 1 Allgemeines .................................................................................................................... 2 1.1 Objektbeschreibung und Lage ................................................................................. 2 1.2 Gegenstand dieses Vergabeverfahrens .................................................................. 2 2 Bauwerksbeschreibung .................................................................................................. 3 3 Planerische Aufgabenstellung ........................................................................................ 4 3.1 Objektplanung Ingenieurbauwerke .......................................................................... 4 3.2 Fachplanung Tragwerksplanung ............................................................................. 5 3.3 Planung der bauzeitlichen Verkehrsführung ............................................................ 5 3.4 Fachplanung Erdung ............................................................................................... 6 3.5 Baubetriebliche Anmeldung (technischer Anmelder) ............................................... 7 3.6 Weiteres .................................................................................................................. 7 4 Randbedingungen und Schnittstellen ............................................................................. 7 5 Planungsgrundlagen ...................................................................................................... 8 6 Projektorganisation ......................................................................................................... 9 6.1 Projektbeteiligte und Zusammenarbeit .................................................................... 9 6.2 Besprechungswesen ............................................................................................... 9 7 Angebotsbearbeitung ....................................................................................................10 8 Termine und Kosten ......................................................................................................10 8.1 Geplanter Projektverlauf und Termine ....................................................................10 8.2 Baukosten ..............................................................................................................11 9 Projektbearbeitung ........................................................................................................11 9.1 Erstellung Leistungsverzeichnisse ..........................................................................11 9.2 Terminplanung .......................................................................................................11 9.3 Kostenplanung im Zuge der Kostensteuerung ........................................................11 10 Datenaustausch .........................................................................................................11 10.1 EDV / CAD .............................................................................................................11 10.2 Planunterlagen und Dokumente .............................................................................11 11 Anlagen .....................................................................................................................12
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1 Allgemeines
1.1 Objektbeschreibung und Lage
Die Allacher Brücke wurde im Jahr 1964 als einfeldriges Spannbetonbauwerk mit längs- und quer vorgespannten Hohlkästen errichtet. Die Stützweite beträgt ca. 31,50 m bei einer Gesamtbreite von rund 29,75 m. Das Bauwerk führt eine vierstreifige Fahrbahn mit separater Busspur sowie beidseitige Geh- und Radwege. Unter dem Bauwerk verlaufen Gleise der Deutschen Bahn. Es kreuzt die Strecke 5501 in km 9,1+84. Die Lage über der DB-Trasse sowie die Einbindung in ein dichtes städtisches Verkehrsnetz prägen die besonderen Anforderungen an Planung, Bauablauf und bauzeitliche Verkehrsführung. Nordwestlich der Brücke befindet sich eine Treppe. Diese Treppe wird im Rahmen des Ersatzneubaus der Brücke ebenfalls instandgesetzt.
Abbildung 1 Übersicht Allacher Brücke (BW Nr. 40/2)
1.2 Gegenstand dieses Vergabeverfahrens
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung für den Rückbau und den Ersatzneubau der Brücke Allacher Straße (BW 40/2). Die Leistungen dienen der vollständigen planerischen Vorbereitung, Genehmigung, Vergabe und Realisierung des Rückbaus und des Ersatzneubaus des neuen Brückenbauwerks einschließlich aller bauzeitlich notwendigen Maßnahmen sowie der Koordination der damit verbundenen Schnittstellen. Die zu vergebenden Leistungen umfassen insbesondere die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 7 und die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 6. Die Leistungen sind integriert und aufeinander abgestimmt zu erbringen, da sie gemeinsam die planerische Grundlage für die bauliche Umsetzung sowie die verkehrliche und baubetriebliche Abwicklung der Maßnahme bilden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer ist im Falle
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einer Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsstufen besteht nicht. Die Leistungsphasen werden wie folgt in Leistungsstufen getrennt.
− Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1 tlw.) und Vorplanung (Lph. 2) einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 1
− Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph. 3) und Genehmigungsplanung OPL (Lph. 4) einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 2
− Leistungsstufe 3: Genehmigungsplanung TWP (Lph. 4), Ausführungsplanung (Lph. 5), Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) und Mitwirkung bei der Vergabe (Lph. 7) einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 3
2 Bauwerksbeschreibung
Das Bauwerk ist eine Straßenbrücke mit vierstreifiger Kernfahrbahn. Es gibt eine Busspur mit Fahrtrichtung Südost, einen Parkstreifen und beidseitig separate Fuß- und Radwege. Das Bauwerk wurde im Jahr 1964 fertiggestellt. Der Überbau besteht aus längs- und quer vorgespannten Hohlkästen, die aus Beton B 450 hergestellt wurden. Die Vorspannung erfolgte nach dem P&Z-Verfahren unter Verwendung von Spannstahl St 145/160. Die Konstruktionshöhe des Überbaus beträgt 1,35 m, die Stützweite 31,50 m. Die Brücke weist eine Gesamtbreite von 29,75 m auf. An beiden Gesimsen ist ein Berührschutz installiert. Der Unterbau ist aus B 300 hergestellt. Die Widerlager sind schlaff bewehrt und flach gegründet. Es gibt keine Zwischenunterstützungen.
Abbildung 2 Längsschnitt
Abbildung 3 Querschnitt
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Im Jahre 2022 wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt, das Ankündigungsverhalten des Bauwerks 40/2 nachzuweisen, da spannungsrisskorrosionsgefährdeter Stahl verbaut wurde. Da kein ausreichendes Ankündigungsverhalten nachgewiesen werden konnte, wurde das Bauwerk von der Belastungsklasse BK 60 auf die BK 45 herabgestuft. Mit dem Lastmodell BK 45 konnte das Ankündigungsverhalten nachgewiesen werden. Aufgrund des verbauten spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstahls ist ein zeitnaher Ersatzneubau des Brückenbauwerks vorgesehen. Der Ersatzneubau des Bauwerks ist voraussichtlich ab März 2031 geplant. Ein Monitoringsystem zur kontinuierlichen Überwachung des Bauwerks verbleibt bis zum Zeitpunkt des Ersatzneubaus am Bauwerk. Die Installation des Systems erfolgt vsl. im Jahr 2027. Im Jahr 2025 wurde eine Hauptprüfung des Bauwerks durchgeführt. Die Bauwerksnote liegt bei 2,5. Es gibt an der Überbauuntersicht keine Risse, die auf ein Versagen der Spanndrähte hinweisen. Die Überbauuntersicht ist über einen langen Zeitraum unverändert.
3 Planerische Aufgabenstellung
Für die Maßnahme ist im Wesentlichen die Vergabe der nachfolgend aufgeführten Planungsleistungen vorgesehen:
− Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 bis 3 und 6 gemäß § 41 ff. HOAI 2021 für den Rückbau
− Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 bis 7 gemäß § 41 ff. HOAI 2021 für den Ersatzneubau
− Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI 2021 für den Ersatzneubau
3.1 Objektplanung Ingenieurbauwerke
Die Objektplanung Ingenieurbauwerke umfasst die gesamtheitliche planerische Bearbeitung des Rückbaus des bestehenden Bauwerks sowie des Ersatzneubaus der Brücke Allacher Straße unter Berücksichtigung aller technischen, funktionalen, wirtschaftlichen, gestalterischen, verkehrlichen und baubetrieblichen Anforderungen. Ziel der Planungsleistungen ist die Entwicklung einer dauerhaft leistungsfähigen, nachhaltigen und wirtschaftlichen Brückenlösung, die den Anforderungen des innerstädtischen Verkehrsraums sowie den besonderen Randbedingungen einer Querung über eine hochfrequentierte Eisenbahnstrecke der Deutschen Bahn gerecht wird. Im Rahmen der Planung sind mindestens drei geeignete Varianten für den Ersatzneubau zu entwickeln, zu untersuchen und vergleichend zu bewerten. Dabei sind insbesondere die technische Machbarkeit, die Auswirkungen auf den Bahnbetrieb und den Straßenverkehr, die Bauzeit, die Baukosten, die Lebenszykluskosten sowie die baubetriebliche Umsetzbarkeit zu berücksichtigen. Die Planung hat grundsätzlich einen Ersatzneubau am bestehenden Standort vorzusehen. Darüber hinaus ist eine Variantenuntersuchung einschließlich der Bewertung einer möglichen Weiterverwendung der bestehenden Widerlager durchzuführen, wobei die hierfür erforderlichen Zustandsuntersuchungen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Objektplanung ist die Optimierung der Querschnittsgestaltung des Neubaus unter Berücksichtigung der Anforderungen an Funktionalität, Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit, Barrierefreiheit sowie an die städtebauliche Einbindung des Bauwerks. Die Anordnung und Dimensionierung der Verkehrsflächen für den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen
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Personennahverkehr, den Radverkehr und den Fußgängerverkehr sind im Rahmen der Planung zu entwickeln und mit den zuständigen Fachreferaten des Auftraggebers sowie den betroffenen Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Die Objektplanung umfasst ferner die Entwicklung und Bewertung geeigneter Rückbau-, Bauablauf- und Bauphasenkonzepte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Bahnbetrieb, der Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs sowie des Schutzes von Anwohnern und Umwelt. Bestandteil der Leistungen sind zudem sämtliche erforderlichen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn, den zuständigen Behörden, den Leitungsträgern sowie weiteren Projektbeteiligten einschließlich der planerischen Integration angrenzender Bauwerke, Verkehrsanlagen und technischer Infrastrukturen.
3.2 Fachplanung Tragwerksplanung
Die Fachplanung Tragwerksplanung umfasst die statisch-konstruktive Bearbeitung des Ersatzneubaus der Brücke Allacher Straße sowie die Entwicklung eines wirtschaftlichen, dauerhaften und den projektspezifischen Randbedingungen angepassten Tragwerkskonzepts. Die Leistungen beinhalten die Erarbeitung, Untersuchung und Optimierung der Tragwerkslösungen in enger und kontinuierlicher Abstimmung mit der Objektplanung Ingenieurbauwerke. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die konstruktiven Anforderungen aus der Lage des Bauwerks über den Bahnanlagen der Deutschen Bahn, die Bauzustände während des Rückbaus und der Herstellung des Ersatzneubaus sowie auf die betrieblichen und terminlichen Randbedingungen des Projekts zu legen. Gegenstand der Tragwerksplanung sind die Erstellung sämtlicher erforderlicher statischer Berechnungen, Nachweise und Bemessungen für den Endzustand sowie für sämtliche bauzeitlichen Zustände, Hilfskonstruktionen und Bauphasen. Hierzu zählen insbesondere die Bemessung der Überbauten, Unterbauten und Gründungselemente sowie die Tragwerksnachweise für Bauzustände und gegebenenfalls temporäre Verkehrsführungen. Die Tragwerksplanung hat dabei die Anforderungen an Dauerhaftigkeit, Robustheit, Instandhaltungsfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus des Bauwerks zu berücksichtigen. Als integraler Bestandteil der Gesamtplanung ist sie eng mit den übrigen Fachplanungen sowie den Anforderungen der Deutschen Bahn, der Genehmigungsbehörden und weiterer Beteiligter zu koordinieren und bis in die Vergabe- und Ausführungsvorbereitung fachtechnisch zu begleiten.
3.3 Planung der bauzeitlichen Verkehrsführung
Die Planung der bauzeitlichen Verkehrsführung stellt aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung der Allacher Straße sowie der Lage des Bauwerks über einer stark frequentierten Strecke der Deutschen Bahn einen wesentlichen Schwerpunkt der Gesamtplanung dar. Ziel der Leistungen ist die Entwicklung eines verkehrlich, technisch und baubetrieblich tragfähigen Bauphasen- und Verkehrsführungskonzepts, das während der gesamten Bauzeit die Verkehrssicherheit gewährleistet und die Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr, den Radverkehr sowie den Fußgängerverkehr auf das erforderliche Maß reduziert. Hierzu sind bereits in den frühen Planungsphasen unterschiedliche Bau- und Verkehrsführungsvarianten zu entwickeln, zu untersuchen und hinsichtlich ihrer technischen Umsetzbarkeit, ihrer Auswirkungen auf den Straßen- und Bahnbetrieb, ihrer terminlichen
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Konsequenzen sowie ihrer wirtschaftlichen und baubetrieblichen Vor- und Nachteile vergleichend zu bewerten. Die Bewertung der Varianten erfolgt unter Zusammenarbeit AG und den beteiligten Referaten. Dabei sind insbesondere Konzepte zur teilweisen Aufrechterhaltung des Verkehrs, zum abschnitts- oder halbseitigen Rück- und Neubau des Bauwerks sowie Varianten mit zeitlich begrenzten Voll- oder Teilsperrungen zu betrachten und hinsichtlich ihrer verkehrlichen Leistungsfähigkeit, ihrer konstruktiven Machbarkeit und ihrer Auswirkungen auf Bauablauf und Projektrisiken zu beurteilen.Auf Grundlage dieser Untersuchungen ist ein abgestimmtes Bauphasen- und Verkehrsführungskonzept zu erarbeiten, das den zeitlichen und räumlichen Ablauf der Baumaßnahme nachvollziehbar abbildet und als wesentliche Grundlage für die weitere Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung dient. Das Konzept ist im weiteren Projektverlauf fortzuschreiben, fortlaufend zu konkretisieren und unter Berücksichtigung der Anforderungen des Auftraggebers, der Verkehrsbehörden, der Deutschen Bahn sowie weiterer beteiligter Stellen abzustimmen. Die Erstellung von detaillierten Verkehrszeichenplänen zur Beantragung von verkehrsrechtlichen Anordnungen ist nicht Bestandteil des vorliegenden Auftrags.
3.4 Fachplanung Erdung
Die Fachplanung Erdung und Rückstromführung umfasst die planerische Bearbeitung sämtlicher für den Ersatzneubau der Brücke Allacher Straße erforderlichen Erdungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen aus der Kreuzung einer elektrifizierten Bahnstrecke der Deutschen Bahn. Ziel der Leistung ist die Entwicklung eines den eisenbahnspezifischen und elektrotechnischen Anforderungen entsprechenden Erdungs- und Rückstromführungskonzepts für den Endzustand, das den Personen-, Anlagen- und Betriebsschutz dauerhaft gewährleistet und die Anforderungen der einschlägigen Regelwerke der DB InfraGO AG erfüllt. Die Leistung umfasst die Ermittlung und Bewertung der bestehenden Erdungs- und Rückstromverhältnisse im Projektbereich sowie die Planung aller erforderlichen Maßnahmen der inneren und äußeren Erdung unter Berücksichtigung der Bahnstromversorgung mit 16,7 Hz, der angrenzenden Oberleitungsanlagen sowie der Schnittstellen zu weiteren technischen Anlagen und Fachplanungen. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen an den Schutz gegen Streuströme, Potentialverschleppungen und unzulässige Berührungsspannungen sowie die Vorgaben zum Personen- und Anlagenschutz zu berücksichtigen. Die Fachplanung ist eng mit den Fachbereichen Oberleitungsanlagen, 50-Hz-Anlagen, Konstruktiver Ingenieurbau sowie den zuständigen Anlagenverantwortlichen und Fachstellen der Deutschen Bahn abzustimmen. Bestandteil der Leistung ist ferner die Erstellung sämtlicher erforderlicher Berechnungen, Nachweise, Erläuterungsberichte, Erdungs- und Potentialausgleichspläne sowie die fachtechnische Begleitung der weiteren Planungs- und Ausführungsphasen einschließlich der Mitwirkung bei Abnahmen und Inbetriebnahmen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und nachzuweisen, dass die geplanten Erdungs- und Rückstromführungsmaßnahmen den betrieblichen Vorgaben des Infrastrukturbetreibers sowie den geltenden bahnspezifischen und elektrotechnischen Regelwerken entsprechen. Die Fachplanung der Oberleitungsanlagen einschließlich der hierfür notwendigen Vorabmaßnahmen und Bauzwischenzustände ist nicht Bestandteil des vorliegenden Auftrags und wird durch den Auftraggeber gesondert vergeben.
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3.5 Baubetriebliche Anmeldung (technischer Anmelder)
Die baubetriebliche Anmeldung und Koordination der für die Planung und Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Sperrpausen, Betriebsbeeinflussungen und sonstigen betrieblichen Einschränkungen im Bereich der Bahnanlagen ist als besondere Leistung Bestandteil der Planungsleistungen. Hierzu sind die erforderlichen Sperr- und Bauzustandskonzepte sowie Bauphasenplanungen zu entwickeln und auf die Anforderungen des Bahnbetriebs abzustimmen. Der Auftragnehmer hat die für Rückbau, Neubau und sonstige bahnbetriebsrelevante Arbeiten erforderlichen Sperrzeiten zu ermitteln, die hierfür notwendigen baubetrieblichen Anmeldungen vorzubereiten und die fristgerechte sowie qualitätsgesicherte Einpflege der Anmeldungen in die von der DB InfraGO AG vorgegebenen Systeme und Portale (insbesondere PzE und BBPneo) durchzuführen. Dabei sind die jeweils gültigen Regelwerke der Deutschen Bahn sowie der Bau- und Sperrzeitenkatalog zu beachten. Die Leistungen umfassen außerdem die kontinuierliche Abstimmung mit den zuständigen DB- Fachstellen, der Betriebsplanung, den Projektbeteiligten und ausführenden Unternehmen sowie die frühzeitige Identifikation baubetrieblicher Risiken und Abhängigkeiten. Ziel ist die Entwicklung eines belastbaren baubetrieblichen Gesamtkonzeptes, das die erforderlichen Sperrpausen nachvollziehbar herleitet, die Kapazitätsanforderungen des Bahnbetriebs berücksichtigt und eine termingerechte Projektabwicklung unterstützt. Die Vorbereitung und Beantragung der erforderlichen Betriebs- und Bauanweisungen (Betra) ist nicht Bestandteil des vorliegenden Auftrags und wird durch den Auftraggeber gesondert vergeben.
3.6 Weiteres
Neben den verkehrlichen und konstruktiven Anforderungen ist zudem die Integration umwelt- und genehmigungsrechtlicher Belange Bestandteil der Planungsaufgabe. Hierzu zählen unter anderem Aspekte des Lärm- und Erschütterungsschutzes, des Artenschutzes, sowie der Entwässerung. Die Planung hat die Ergebnisse begleitender Fachgutachten aufzunehmen und in die Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsunterlagen und Ausschreibungsunterlagen zu integrieren. Schnittstellen zu anderen Maßnahmen im Projektumfeld sind zu identifizieren und planerisch zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat die Planung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie mit den beteiligten Behörden, der Deutschen Bahn, den Spartenträgern und weiteren Projektbeteiligten zu erbringen.
4 Randbedingungen und Schnittstellen
Die Planung und Umsetzung des Rückbaus und des Ersatzneubaus der Brücke Allacher Straße ist durch eine Vielzahl technischer, verkehrlicher und organisatorischer Randbedingungen geprägt. Ein wesentlicher Bestandteil der Planungsaufgabe besteht daher in der frühzeitigen Identifikation und Koordination der projektspezifischen Schnittstellen, um Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und in ein genehmigungsfähiges Gesamtkonzept zu überführen. Schnittstelle Deutsche Bahn Die Anforderungen der Deutschen Bahn sind frühzeitig und über den gesamten Planungsprozess hinweg zu berücksichtigen. Eingriffe in den Bahnbetrieb sind auf das technisch unvermeidbare Maß zu beschränken. Die Planung des Auftragnehmers hat sich an
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den Vorgaben der Deutschen Bahn zu orientieren und die hierfür erforderlichen Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse vollständig einzubeziehen. Aufgrund der Lage des Bauwerks über einer Strecke der Deutschen Bahn sind Bauzustände, Bauverfahren und Arbeiten im Einflussbereich der Gleisanlagen unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen der Bahn zu entwickeln. Dabei ist sicherzustellen, dass der sichere und ungestörte Bahnbetrieb jederzeit gewährleistet bleibt. Erforderliche Sperrpausen, bauzeitliche Einschränkungen des Bahnverkehrs sowie besondere Bauzustände über der Gleisanlage sind durch den Auftragnehmer bereits in frühen Planungsphasen zu identifizieren, planerisch zu berücksichtigen und mit der Deutschen Bahn im Detail abzustimmen. Schnittstellen Straße, ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr Die Allacher Straße ist eine innerstädtische Verkehrsverbindung mit hoher Bedeutung für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr. Zusätzlich übernimmt das Bauwerk eine wichtige Funktion für den Fuß- und Radverkehr. Diese Anforderungen sind bei der Planung der Bauphasen und der Verkehrsführung als maßgebliche Randbedingungen zu berücksichtigen. Die bauzeitliche Verkehrsführung ist mit den zuständigen Fachstellen der Landeshauptstadt München abzustimmen und in das bestehende Verkehrsnetz einzubinden. Dabei sind insbesondere die Anforderungen des Busverkehrs sowie die sichere Führung des Fuß- und Radverkehrs zu berücksichtigen. Umwelt- und genehmigungsrechtliche Randbedingungen Die Planung des Ersatzneubaus unterliegt umwelt- und genehmigungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Lärm- und Erschütterungsschutz, Artenschutz, Bodenschutz sowie wasserrechtliche Belange wie Grundwasser, Entwässerung und Versickerung. Die Ergebnisse der erforderlichen Fachgutachten sind in die Planung zu integrieren und im Projektablauf zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind Eingriffe in Natur und Umwelt auf das notwendige Maß zu beschränken und möglichst gering zu halten. Dies gilt insbesondere für die Inanspruchnahme von Vegetationsflächen und erforderliche Baumfällungen. Spartenträger und sonstige Beteiligte Im Bauwerksbereich sowie im angrenzenden Straßenraum befinden sich Anlagen unterschiedlicher Spartenträger. Diese sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen und erforderliche Abstimmungen planerisch vorzubereiten und zu begleiten. Darüber hinaus bestehende Schnittstellen zu angrenzenden Bauwerken, Anlagen oder weiteren Maßnahmen im Projektumfeld sind im Rahmen der Bauphasen- und Ablaufplanung zu berücksichtigen, um gegenseitige Beeinträchtigungen zu vermeiden. Die Koordination der Sparten im Bereich des Bauwerks sowie die Abstimmung mit den Spartenträgern ist als Besondere Leistung in den Leistungsphasen 1 bis 6 vorgesehen. Hierzu gehören die Erfassung und Plausibilisierung der vorhandenen Sparteninformationen, die Abstimmung bauzeitlicher Sicherungs-, Provisorien- und Umverlegungsmaßnahmen sowie die planerische Koordination mit dem Abbruch und Ersatzneubau des Bauwerks.
5 Planungsgrundlagen
Die Planung des Ersatzneubaus der Brücke Allacher Straße erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der im Projektverlauf zu erhebenden und zu erarbeitenden zusätzlichen Grundlagen. Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Informationen im Rahmen der Grundlagenermittlung zu sichten, auf Plausibilität zu prüfen und
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frühzeitig zum Abschluss der Lph. 1 ergänzende Untersuchungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzuschlagen. Als wesentliche Planungsgrundlagen stehen insbesondere die Bedarfsplanung zum Ersatzneubau der Brücke Allacher Straße, Bestandsunterlagen zum Bauwerk, vorhandene Prüfberichte, die Ergebnisse der Spartenabfragen sowie die Untersuchung des Ankündigungsverhaltens zur Verfügung. Für die Planung sind weiterhin die einschlägigen technischen Regelwerke, Richtlinien und Normen in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Dies betrifft insbesondere die Regelwerke für Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen sowie die relevanten Vorschriften und Richtlinien der Deutschen Bahn. Umwelt-, genehmigungs- und sicherheitsrelevante Vorgaben sind ebenso zu berücksichtigen wie die projektbezogenen Anforderungen der Landeshauptstadt München. Erforderliche ergänzende Grundlagen, wie beispielsweise zusätzliche Vermessungsleistungen, Baugrunduntersuchungen oder spezielle Fachgutachten, sind im Rahmen der Planung zu identifizieren und dem Auftraggeber rechtzeitig anzuzeigen. Die Ergebnisse sind durch den Auftragnehmer in die Planung zu integrieren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die neu gewonnenen Planungsgrundlagen konsistent verwendet, vollständig dokumentiert und fortgeschrieben werden. Änderungen oder Ergänzungen der Planungsgrundlagen sind transparent darzustellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ziel ist eine belastbare und nachvollziehbare Planungsgrundlage für alle weiteren Leistungsphasen.
6 Projektorganisation
6.1 Projektbeteiligte und Zusammenarbeit
Vorhabenträger und Bauherr der Maßnahme ist die Landeshauptstadt München, vertreten durch das Baureferat, Hauptabteilung Ingenieurbau, Sachgebiet J22. Der Auftraggeber übernimmt die Gesamtverantwortung für das Projekt und steuert die Maßnahme in enger Abstimmung mit den beteiligten Fachreferaten und externen Stellen. Der Auftragnehmer erbringt die Planungsleistungen in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sowie mit den im Projektverlauf beteiligten Behörden, Fachstellen und sonstigen Projektbeteiligten. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass eine enge fachliche Abstimmung zwischen den einzelnen Leistungsbildern sowie mit den übrigen Projektbeteiligten sichergestellt ist. Schnittstellen zwischen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und weiteren Planungsleistungen sind aktiv zu koordinieren. Änderungen, neue Randbedingungen oder erkannte Risiken sind frühzeitig zu kommunizieren und mit dem Auftraggeber abzustimmen und zu dokumentieren. Die planerische Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage klar definierter Zuständigkeiten und abgestimmter Kommunikationswege. Der Auftragnehmer wirkt an der Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen mit und unterstützt den Auftraggeber bei der Koordination und Abstimmung mit externen Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Deutschen Bahn sowie der genehmigenden Stellen.
6.2 Besprechungswesen
Die Planung und Umsetzung des Ersatzneubaus der Brücke Allacher Straße erfordert eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer sowie den beteiligten Behörden, Fachstellen und sonstigen Projektbeteiligten. Aufgrund der zahlreichen
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Schnittstellen, insbesondere zur Deutschen Bahn sowie zu verkehrlichen und genehmigungsrechtlichen Belangen, kommt dem Abstimmungs- und Besprechungswesen eine zentrale Bedeutung zu. Der Auftragnehmer nimmt an den erforderlichen Abstimmungs-, Koordinations- und Planungsbesprechungen teil und bereitet diese fachlich vor. Die Besprechungen werden projekt- und leistungsphasengerecht durchgeführt, bei Bedarf in Präsenz oder digital, und insbesondere in frühen Planungsphasen intensiviert. Zusätzlich sind themenbezogene Abstimmungen, insbesondere mit der Deutschen Bahn und den Genehmigungsbehörden, durchzuführen. Die Besprechungen sind vom AN vorzubereiten und zu protokollieren. Die Protokolle, einschließlich Anwesenheitsliste, sind unverzüglich, nach Ablauf von spätestens drei Werktagen an den Auftraggeber (zur Freigabe) sowie an alle relevanten Projektbeteiligten zu übermitteln. Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare Entscheidungsfindung und ein reibungsloser Informationsfluss über alle Projektphasen hinweg. Es ist davon auszugehen, dass
− in Leistungsstufe 1 ein Startgespräch beim AG vor Ort mit einer Dauer von 2 Stunden,
− in Leistungsstufe 1 durchschnittlich 4-wöchentlich eine 2-stündige Besprechung,
− in Leistungsstufe 2 durchschnittlich 4-wöchentlich eine 2-stündige Besprechung,
− in Leistungsstufe 3 durchschnittlich 4-wöchentlich eine 2-stündige Besprechung stattfindet. Die Planungsbesprechungen finden als Online-Besprechung statt. Es ist davon auszugehen, dass je Quartal eine Besprechung vor Ort beim Auftraggeber in München stattfindet. Die Teilnahme an den Besprechungen sowie die Vor- und Nachbereitung sind als besondere Leistung in der Unterlage VII.14.4 Teil D sowie VII.15.4 Teil D aufgeführt.
7 Angebotsbearbeitung
Die Nebenkosten sollen als pauschaler Prozentsatz des Honorars vereinbart werden. Die besonderen Leistungen, die nicht als Pauschale abgerechnet werden, werden nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand vergütet. Für die Wertung der Angebote wird der im Formular des Leistungsumfangs (VII.14.4, VII.15.4 etc.) angesetzte Aufwand herangezogen.
8 Termine und Kosten
8.1 Geplanter Projektverlauf und Termine
Folgender Projektverlauf wird angestrebt: Vergabe der Planungsleistungen 03/2027 Leistungsstufe 1: Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ 04/2027 - 06/2027 Leistungsphase 2 „Vorplanung“ 07/2027 - 10/2027 Projektauftrag 10/2027
Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ 03/2028 - 09/2028
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Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung OPL“ 10/2028 - 01/2029 Projektgenehmigung 01/2029
Leistungsstufe 3: Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung TWP“ 02/2029 - 10/2029 Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ 02/2029 - 10/2029 Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ 11/2029 - 03/2030 Leistungsphase 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“ 04/2030 - 07/2030
8.2 Baukosten
Zum aktuellen Zeitpunkt wird von einem Kostenrahmen für die anrechenbaren Baukosten in Höhe von 891.000 € netto für den Rückbau und 8.910.000 € netto für den Ersatzneubau ausgegangen.
9 Projektbearbeitung
9.1 Erstellung Leistungsverzeichnisse
Bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen sind die Angaben des Vergabehandbuches der LHM (VHBM R250) in Verbindung mit dem Vergabehandbuch Bayern zu beachten.
9.2 Terminplanung
Der Auftragnehmer erstellt und pflegt die für seine Planungsleistungen erforderlichen Planungsterminpläne und stimmt diese mit dem Auftraggeber und der Projektsteuerung ab. Die übergeordnete Projektterminsteuerung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. die Projektsteuerung. Bei der Fortschreibung der Terminpläne sind Änderungen und Abweichungen zu kennzeichnen und zu erläutern. Risiken sind darzulegen.
9.3 Kostenplanung im Zuge der Kostensteuerung
Die Kosten sind gem. den Anforderungen der DIN 276:2018-12 und den Vorgaben des AG zu ermitteln.
10 Datenaustausch
10.1 EDV / CAD
Es wird auf die Regelungen in den jeweiligen Verträgen verwiesen.
10.2 Planunterlagen und Dokumente
Für das Projekt wird eine Projektplattform des Anbieters „think project“ eingerichtet. Der AN ist verpflichtet, die Projektplattform zu nutzen und seine Arbeitsergebnisse unverzüglich (Dokumente, Planunterlagen etc.) auf die Projektplattform einzustellen. Die Aufwendungen für die Nutzung der Projektplattform sind mit dem beauftragten Honorar abgegolten. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter/innen über grundlegende Kompetenzen zur Verwendung einer gemeinsamen Datenumgebung und zur Umsetzung von Datensicherheit sowie Datenschutz verfügen. Auf die Regelungen im Vertrag § 6 wird verwiesen.
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Sämtliche Unterlagen sind zu übergeben
− 2-fach in Papierform und
− digital über die Austauschplattform „think project“
11 Anlagen
Anlage 1: Bestandsplan Anlage 2: Positionsplan der Hohlkästen
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