VII124_Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung.xlsx

Planung des Rückbaus und Ersatzneubaus der Allacher Straßenbrücke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 11:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Projektgrundlagen

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11
Fachplanung TragwerksplanungVII.12.4ProjektgrundlagenProjektgrundlagenZellverknüpfungenBezeichnung Tabellenblatt:
Projektgrundlagen / HinweiseVertragsnr.:Projektgrundlagen
Maßnahmennr:12ll.200034Vergabenr.:BauR I-40222-2026
Maßnahme:Ersatzneubau BW 40/2
Bieter:
Angaben zur Maßnahme
1Fachbereich
1.1StraßenbauTrue
1.2HochbauFalse
2Finanzierung
2.1Landesmaßnahme / DritteTrue
2.2BundesmaßnahmeFalse
Teil dieser Angebotsabfrage, -erstellung und Abrechnung sind:Steuerung Arbeitsmappe:
TeilInhaltBezeichnung Tabellenblatt (mit Link)TrueStraßenbau
AErmittlung der anrechenbaren KostenA anrechb KostenFalseHochbau  Land
BErmittlung der HonorarzoneB HZoneFalseHochbau  Bund
StB-C1Festlegung der Grundleistungen StraßenbauStB-C1 GrundlstgFalse-
HB-C1Festlegung der Grundleistungen Hochbau - LandHB-C1 Grundlstg Land
HB-C2Festlegung der Grundleistungen Hochbau - BundHB-C2 Grundlstg Bund
StB-D1Festlegung der Besonderen Leistungen StraßenbauStB-D1 Besondere Lstg
HB-D1Festlegung der Besonderen Leistungen Hochbau - LandHB-D1 Besondere Lstg Land
HB-D2Festlegung der Besonderen Leistungen Hochbau - BundHB-D2 Besondere Lstg Bund
EBerechnung des HonorarsE HonorarberechnungStand: 04.01.2024
FHonorarübersichtF Honorarübersicht
GAbrechnung des HonorarsG Honorarabrechnung
HHonorartafel nach §52 HOAIH §52 HOAI
Hinweise zur Bedienung für den Bieter
Zur Bearbeitung wird die Excel-Arbeitsmappenansicht „Normal“ empfohlen. Eintragungen in Felder mit blauem Hintergrund sind dem Auftraggeber vorbehalten. Eintragungen des Bieters sind unzulässig. Die in den Teilen D und E rot hinterlegten Felder sind vom Bieter zwingend zu befüllen (gelbe Felder sind optional zu befüllen), der Eintrag von "0" ist regelmäßig zulässig. Werden die Felder befüllt, wechselt die Farbe auf gelb. Auf die Folgen unvollständiger oder unzulässiger Eintragungen des Bieters, insbesondere entsprechend der §§ 56 und 57 VgV, die auch unterschwellig entsprechend Anwendung finden können, wird hiermit hingewiesen. Bei mehreren Angebotsdateien ist die "Angebotssumme brutto" in Teil E vom Bieter manuell in das "Angebotsdokument" zu übertragen. Es gelten die Einheitspreise in der Angebotsdatei Um unbeabsichtigten Änderungen insbesondere in den Formeln vorzubeugen, wurden die Tabellenblätter geschützt.
Hinweise zur Bedienung für den Auftraggeber
Zur Bearbeitung wird die Excel-Arbeitsmappenansicht „Normal“ empfohlen. Eintragungen in Felder mit blauem Hintergrund und roter Umrandung (gekennzeichnet mit seitlichem roten Pfeil) sind vom Auftraggeber zwingend auszufüllen. Es wird empfohlen, nichtbenötigte Tabellenblätter auszublenden (nicht löschen!). Dies ist auch mit ganzen Zeilen oder Spalten möglich. Beim Einfügen von zusätzlichen Zeilen mit Kontrollkästchen, müssen die Zellverknüpfungen manuel angepasst werden. Bei mehreren Angeobtsdateien ist die Bezeichnung der Honorarangebotsdatei manuell in das "Angebotsdokument" zu übertragen. Um unbeabsichtigten Änderungen insbesondere in den Formeln vorzubeugen, wurden die Tabellenblätter geschützt.

A anrechb Kosten

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11
Fachplanung TragwerksplanungVII.12.4Teil Aanrechenbare KostenZellverknüpfungenBezeichnung Tabellenblatt:
Anrechenbare KostenVertragsnr.:A anrechb Kosten
Maßnahmennr:12ll.200034Vergabenr.:BauR I-40222-2026
Maßnahme:Ersatzneubau BW 40/2
Bieter:
Objektwahl und Angabe der Baukosten
Zeile [Z]nach Kostenrahmen (nur bei Straßenbau)True
nach KostenschätzungEUROFalse
nach Kostenberechnung[netto]False
1ObjektwahlEingabe für StB:Eingabe für HB:
1.1Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen (§ 50 (1) HOAI)FalseTrueFalse
1.2Gebäude mit hohem Anteil an Kosten der Gründung und Tragkonstruktionen (§ 50 (2) HOAI)False
1.3Ingenieurbauwerke gem. § 41 Nr. 1 bis 5 HOAI (§ 50 (3) HOAI)False
1.4Ingenieurbauwerke gem. § 41 Nr. 6 und 7 HOAI (§ 50 (3) HOAI) (für Verkehrsanlagen)True
1.5Traggerüste bei Ingenieurbauwerken (§ 50 (4) HOAI)False
1.6Arbeiten, die nicht in § 50 (1) bis (4) HOAI erfasst sind (§ 50 (5) HOAI):False
2Kosten der Baukonstruktion8910000
ohne Kosten für die technischen Anlagen
Der Wert beinhaltet mehrere vergleichbare Tragwerke (§ 11 (2) HOAI)False
2.155% der Kosten der Baukonstruktion [0,55 x Z2]0
2.290% der Kosten der Baukonstruktion [0,90 x Z2]8019000
3Kosten der Technische Anlagen / Ausrüstung
3.110 % der Kosten für technische Anlagen / Ausrüstung [0,10 x Z2]0
3.215 % der Kosten für technische Anlagen / Ausrüstung [0,15 x Z2]0
4Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz mvB (§ 4 (3) HOAI)
4.1Kosten der mvB der Baukonstruktion
4.2Kosten der mvB der Technischen Anlagen / Ausrüstung
4.3Anrechenbare Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz [Z 4.1 + Z 4.2]0
5Kosten für Traggerüste und Baustelleneinrichtung bei IngenieurbauwerkenFalse
5.1Herstellkosten bzw. Neuwert bei mehrfach verwendeten Bauteilen
5.2Zugehörige Kosten für Baustelleneinrichtung
5.3Anrechenbare Kosten Traggerüst [Z 5.1 + Z 5.2]0
6Kosten für Arbeiten, die nicht in § 50 (1) bis (4) HOAI erfasst sind
6.1100% der Kosten für Arbeiten nach § 50 (5) HOAI [1,00 x Z6]0
(<> HT)
7Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 1 bis 9   [Z 2.1 + Z 2.2 + Z 3.1 + Z 3.2 + Z 4.3 + Z 5.3 + Z 6.1]8019000False

B HZone

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13
Fachplanung TragwerksplanungVII.12.4Teil BHonorarzoneZellverknüpfungenBezeichnung Tabellenblatt:
HonorarzoneVertragsnr.:B HZone
Maßnahmennr:12ll.200034Vergabenr.:BauR I-40222-2026
Maßnahme:Ersatzneubau BW 40/2
Bieter:
Angabe der Honorarzone
Honorarzone gem. § 52 (2) und (3) HOAITrue
Die Leistung wird zugeordnet der Honorarzone:4.0
0

StB-C1 Grundlstg

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14
Fachplanung TragwerksplanungVII.12.4Teil StB-C1StB GrundleistungZellverknüpfungenBezeichnung Tabellenblatt:
Grundleistungen StraßenbauVertragsnr.:StB-C1 Grundlstg
Maßnahmennr:12ll.200034Vergabenr.:BauR I-40222-2026
Maßnahme:Ersatzneubau BW 40/2
Bieter:
Grundleistungen Straßenbau HOAI-Text gemäß LeistungsbildOrientie-rungswertBewertung
mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv)[v.H.-Satz][v.H.-Satz]
Es handelt sich um Nachrechnen gem. NachrechnungsrichtlinieFalse
(Sofern das Honorar nicht als v.H.-Sätze der HOAI-Berechnungstabelle ermittelt werden kann, sind die Positionen in die Besonderen Leistungen zu übertragen und als Pauschalen anbieten zu lassen.)(Eingabe 'Einzelleistung' richtig)
Es handelt sich um eine Ausführungsplanung im Holzbau nach § 51 Abs. 2 Nr. 2 HOAI.FalseFalse
Es handelt sich um eine Ausführungsplanung mit einer sehr engen Bewehrung nach § 51 Abs.4 HOAI.False
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung *
a)Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der10False
Bedarfsplanung des Auftraggebers
Klären der Aufgabenstellung unter Berücksichtigung der „Beschreibung der Planungsaufgaben und Planungsziele“
Sichten der Unterlagen der Objektplanung in Hinblick auf Auswirkungen für die Tragwerksplanung
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: Sichtung und Auswertung der Bestandsunterlagen, der Bauwerksbücher und der Hauptprüfberichte gemäß Nachrechnungsrichtlinie und Prüfung auf Plau-sibilität
b)Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden10False
Planungsabsichten
Zusammenstellung der Planungsrandbedingungen aus der Objektplanung, die sich auf die statisch-konstruktiven Anforderungen für die Planungsaufgabe auswirken
(z.B. Auswirkungen auf Gradiente, Stützweite, verkehrliche Belange, Zwangspunkte).
c)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse10False
Beschreibung des Istzustandes
Beschreibung des Planungszieles in Abstimmung auf die weitere Bearbeitung
Aufzeigen aller Sachverhalte, die die Maßnahme/ das Objekt beeinflussen
Mitwirkung bei der Entwicklung eines Arbeits- und Terminplanes für die Planungsleistungen als Zuarbeit für den Objektplaner
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: Dokumentation der örtlichen Besichtigung, Beschreibung des Bauwerkszu-stands und weiterführende Unterlagen zur Erfassung des Bauwerkszustands
* Für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen
nach § 41 Nr. 6 HOAI und sonstige Einzelbauwerke (§ 41 Nr. 7 HOAI) sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung in der Leistungsphase 1 im Leistungsbild Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gemäß § 43 enthalten (§ 51, Abs. 5 HOAI).
Summe Leistungsphase 1 (VHF max. 3,00 %)30
Leistungsstufe 1B Leistungsphase 2: Vorplanung
a)Analysieren der Grundlagen11True
Sichten von vorhandenen Unterlagen, z. B. Bauwerksbuch, Bauwerksakte
Bewerten der Unterlagen hinsichtlich des Planungszieles
Sichten und Bewerten der Unterlagen aus vorausgegangenen Untersuchungen (z.B. OSA, Gutachten, Schriftverkehr)
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: Sichten und Bewerten von Unterlagen aus vorausgegangenen Untersuchun-gen (z. B. OSA, Gutachten, Schriftverkehr)
b)Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der22True
Belange der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der Wirtschaftlichkeit
Systematische Untersuchung und Beurteilung aller Sachverhalte, die die Maßnahme/das Objekt beeinflussen und Aufzeigen der daraus entstehenden Konsequenzen mit Vor- und Nachteilen
c)Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich44True
Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart
Mitwirken bei der Bearbeitung von Varianten (unterschiedliche Tragwerksarten, Bauweisen, Baustoffe, Stützweiten) zuzüglich sich eventuell ergebender Untervarianten (z.B. verschiedene Überbauquerschnitte, Stützenformen, Gründungsvarianten, Geländerformen, Gestaltungsmöglichkeiten) in Abstimmung mit dem Objektplaner.
Die Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (z.B. Geologie, UVS, Artenschutz) sind für jede Variante zu berücksichtigen.
Mitwirken bei der Feststellung der Vorzugsvariante in Abstimmung mit dem Objektplaner. Für die Vorzugsvariante sind die überschlägigen tragwerksplanerischen Nachweise (Vorstatik) zu erstellen.
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: Überprüfung der Bestandspläne (z. B. Bewehrung, Stahlverteilung) in Bezug auf die für die Nachrechnung erforderlichen Konstruktionsdetails
d)Mitwirken bei Vorverhandlungen der Vorzugsvariante mit Behörden und11True
anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Vorabstimmung und fachspezifische Beratung des Objektplaners
e)Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung11True
Ermitteln der überschlägigen Mengen und schätzen der Kosten aufgrund von Erfahrungswerten (z.B. Brückenfläche * Euro/m²)
Mitwirkung bei der Erstellung eines groben Rahmenterminplans in Abstimmung mit dem Objektplaner
f)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse11True
Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse in schriftlicher und zeichnerischer Form mit Erläuterung der endgültigen Vorzugsvariante. Es ist darzustellen, welche Varianten betrachtet wurden, aus welchem Grund sie untersucht wurden und welche Varianten aus welchem Grund wieder fallengelassen wurden. Mitwirkung bei der Einarbeitung der Ergebnisse in die Objektplanung.
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: Zusammenstellen der Ergebnisse mit Erläuterungen
Summe Leistungsstufe 1B (VHF max. 10,00 %)1010
Leistungsstufe 2A Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
a)Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die33True
Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
Grundlegende Festlegung der Abmessungen und der konstruktiven Details auch unter Berücksichtigung der „Richtzeichnungen für Ingenieurbauwerke (RiZ ING)"
Zeichnerische Darstellung des konstruktiven Entwurfs als Beitrag für den Bauwerksentwurfs des Objektplaners
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: Grundlegende Festlegung zur Bestimmung der Tragwerkswiderstände (z. B. Bewehrungsmenge oder Stahlquerschnitte in Nachweispunkten)
b)Überschlägige statische Berechnung und Bemessung55True
Überschlägige überprüfbare statische Berechnung und Bemessung (Entwurfsstatik) für die Haupttragwerke unter Berücksichtigung der Herstellung und der Bauverfahren. Hierzu gehören z.B. folgende Leistungen:
-Überbau
-Festlegung des wirtschaftlichsten Querschnittes und dessen Abmessungen,
-Bemessung der maßgebenden Querschnitte
-Ermittlung der Auflagerkräfte und Dimensionierung der Lager,
-Ermittlung der an den Lagern und Fahrbahnübergängen zu erwartenden Bewegungen,
und, soweit kritisch
-Nachweis der Sicherheit gegen Verformungen und Stabilitätsnachweis,
-Nachweis der Setzungsempfindlichkeit des gewählten Systems
-Unterbauten
-Festlegung der erforderlichen Abmessungen,
-Bemessung der maßgebenden Querschnitte
und soweit erforderlich
-Standsicherheitsnachweis.
-Gründung
-Wahl der geeigneten Gründungsart in Bezug auf die vorhandenen Baugrundverhältnisse unter Berücksichtigung des geotechnischen Bericht
-Festlegung der Hauptabmessungen der Gründungskonstruktion
-Nachweis der Bodenpressung sowie der Kipp-, Gleit-, und Grundbruchsicherheiten
-Berechnung wahrscheinlicher und möglicher Setzungen und Verschiebungen für die Gründungskonstruktion.
c)Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und22True
Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel
Entsprechende Darstellung von Konstruktionsdetails mit den erforderlichen Angaben  zur Einarbeitung in den Bauwerksentwurf des Objektplaners.
d)Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im  Stahlbetonbau,22True
der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurbau
Überschlägige Ermittlung der wesentlichen Mengen (z.B. Betonstahlmengen, Spannstahlmengen, Baustahlmengen, Holzmengen)
e)Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht0.50.5True
Beschreibung des Tragwerks unter Berücksichtigung der Herstellung und der Bauverfahren als Zuarbeit für den Erläuterungsbericht des Objektplaners
f)Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung0.50.5True
fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Mitwirken u. a. bei
-der Abstimmung des Bauwerksentwurfes mit Dritten
-der Verhandlung mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
-der Einarbeitung der Ergebnisse der Fachbeiträge in den Bauwerksentwurf
g)Mitwirken bei der Kostenberechnung und der Terminplanung11True
Mitwirken bei der Kostenberechnung des Objektplaners
Fortschreiben des Rahmenterminplans in Abstimmung mit dem Objektplaner
h)Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der0.50.5True
Kostenschätzung
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung aus Leistungsphase 2
i)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse0.50.5True
Zusammenstellen der Ergebnisse des konstruktiven Entwurfs in schriftlicher und zeichnerischer Form mit Erläuterungen und Dokumentation
Summe Leistungsstufe 2A (VHF max. 15,00 %)1515
Leistungsstufe 3A Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
a)Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk2020True
unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen
Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen gemäß ZTV-ING
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie:
Aufstellen der prüffähigen statischen Nachrechnung gemäß Stufe 1 der Nachrechnungs-12False
richtlinie Das Bauwerk ist auf der Grundlage der in der Nachrechnungsrichtlinie Abschnitt 4.2 näher spezifizierten Stufe 1 zu bearbeiten. Als Ziellastniveau ist hierbei anzusetzen (vgl. Nachrechnungsrichtlinie 10.1.2):
LMM – Lastmodell 1 nach  DIN EN 1991-2/NAFalse
LM 1 – Lastmodell 1 nach DIN-Fachbericht 101 (März/2009)False
BK 60/30 – Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 (1985)
BK 60 – Brückenklasse 60 nach DIN 1072 (1967)
BK 30/30 – Brückenklasse 30/30 nach DIN 1072 (1985)
Die Nachrechnung umfasst die grundsätzlich zu erbringenden Leistungen für:
Überbau in Quer- und Längsrichtung inkl. AuflagerkräfteFalse
Die Nachrechnung umfasst weitere Leistungen für: (Zustimmung des AG erforderlich)
Lagerkräfte/-verformungen (einschl. Betongelenk)False
UnterbautenFalse
GründungFalse
Aufstellen der prüffähigen statischen Nachrechnung gemäß Stufe 2 der Nachrechnungs-7False
richtlinie (Zustimmung des AG erforderlich) Ergänzung und Überarbeitung der prüffähigen statischen Nachrechnung nach Stufe 1 unter Berücksichtigung spezieller Regelungen gemäß Stufe 2 – ggf. Abminderung des Ziellastniveaus - mit Angabe von Kompensationsmaß-nahmen bzw. Nutzungsauflagen für ggf. verbleibende Nachweisdefizite inkl. Zusammenstellung des Auslastungsgrades κ gemäß Nachrechnungsrichtli-nie, Anlage 2.
Bewertung der Ergebnisse der Nachrechnung1False
Ingenieurmäßige Bewertung der Ergebnisse gemäß Nachrechnungsrichtlinie Abschnitt 8.1
b)Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen55True
Aufstellen der Standsicherheitsnachweise für die maßgebenden Bauzustände
c)Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der22True
statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners
Übersichtliche Zusammenstellung der Positionen und wesentlichen Angaben gemäß ZTV-ING (z.B. in Form eines Standardsachregisters).
Anzufertigen sind u.a.:
-Positionspläne als Ergänzung zu Schal- und Bewehrungsplänen mit Angabe der Betonierabschnitte
-Positionspläne für Fertigteile
-Positionspläne für Stahlbauteile mit Angabe der Montageschüsse
d)Zusammenstellung der Unterlagen der Tragwerksplanung zur11True
Genehmigung
Zusammenstellung der Unterlagen gemäß ZTV-ING
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: Systematische Zusammenstellung der Ergebnisse gemäß Nachrechnungs- richtlinie Abschnitt 9.
e)Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle11True
Abstimmung der Unterlagen mit dem AG bzw. der von ihm vorgesehenen Prüfungsinstanz.
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: Abstimmung der Unterlagen mit dem vom AG vorgesehenen Prüfungsingenieur
f)Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne11True
Überarbeiten der Unterlagen nach Prüfung
Überarbeiten der vervollständigten Unterlagen an den AG zur abschließenden Genehmigung
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: Überarbeiten der Unterlagen nach Prüfung Übergabe der vervollständigten Unterlagen an den AG
Summe Leistungsstufe 3A (VHF max. 30,00 %)5030
Leistungsstufe 3B Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
a)Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter1010True
Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen*
* Abweichende Bewertung mit 13,00 %, sofern ein Holzbau mit durchschnittlicher bzw. hoher Schwierigkeit vorliegt.
Erstellung der objektbezogenen Ausführungsunterlagen gemäß ZTV-ING unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und den Anforderungen anderer fachlich Beteiligten (z.B. Wasserhaltung, Baugrubenverbau, Traggerüste, Betoniervorgänge).
Hierzu gehört auch das Zusammenstellen, Auswerten und Berücksichtigen der umweltrelevanten Vorgaben, die sich aus dem allgemeinen Umweltrecht ergeben. Zu den auszuwertenden Unterlagen gehören neben dem Planfeststellungsbeschluss mit seinen Anlagen auch Vereinbarungen mit Dritten.
b)Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten1010True
Ausführungspläne des Objektplaners*
* Abweichende Bewertung mit 20,00 %, sofern nur Schalpläne in Auftrag gegeben werden § 51 (3) HOAI.
Anfertigung der Schalpläne mit Angaben zu Abmessungen, Betongüte, Stahlsorte und Fugenausbildung, Richtzeichnungen, Einbauteilen etc.
c)Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und1515True
Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)*
* Abweichende Bewertung mit 18,00 %, sofern ein Stahlbetonbau mit sehr enger Bewehrung vorliegt.   Abweichende Bewertung mit 20,00 %, sofern ein Holzbau mit durchschnittlicher bzw. hoher Schwierigkeit vorliegt.
Anfertigung von Bewehrungsplänen mit Angaben zur Stahlbewehrung mit Angabe der Bauteilabmessungen gemäß Schalplan
Anfertigung von Ausführungsplänen zur Spanngliedführung mit Angaben zum Spannverfahren gemäß Zulassung
Anfertigen von Stahlbauplänen, Materialverteilungsplänen und Korrosionsschutzplänen mit Festlegung von Montageschüssen
Anfertigung von Holzkonstruktionsplänen
Mitwirken beim Erstellen von Montage- und Arbeitsanweisungen
Anfertigung von Ausführungsunterlagen als Ergänzung der Pläne z.B. für Brückenausstattung, Lageversetzplan, Entwässerung, Bauablaufplan
d)Aufstellen von Stahl- und Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen33True
Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung*
* Abweichende Bewertung mit 4,00 %, sofern ein Holzbau mit durchschnittlicher bzw. hoher Schwierigkeit vorliegt.   Abweichende Bewertung mit 4,00 %, sofern ein Stahlbetonbau mit sehr enger Bewehrung vorliegt.
Anfertigung von Stahl- und Stücklisten mit Angaben zur Bewehrungsform und Abmessung
e)Fortführung der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren22True
oder Eigenkontrolle*
* Abweichende Bewertung mit 3,00 %, sofern ein Holzbau mit durchschnittlicher bzw. hoher Schwierigkeit vorliegt.
Abstimmung  der Unterlagen mit dem AG bzw. der von ihm vorgesehenen Prüfungsinstanz.
Überarbeiten der Unterlagen nach Prüfung
Übergabe der Unterlagen an den AG zur abschließenden Genehmigung
Summe Leistungsstufe 3B (VHF max. 44,00 %)4040
Leistungsstufe 3C Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
a)Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen11True
in Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners
Genaue Mengenermittlung für die geplante Bauleistung einschließlich Massenbilanz und Zuordnung entsprechend der Gliederung des Leistungsverzeichnisses (LV) sowie nach Einzelpositionen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung:
-Ermittlung der Betonmengen und Betonstahlmengen
-Ermittlung der Spannstahlmengen
-Ermittlung der Baustahlmengen und der Beschichtungsflächen
-Ermittlung der Holzmengen
b)Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile0.50.5True
und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau
Überschlägige Mengenermittlung der konstruktiven Stahlteile
Überschlägige Mengenermittlung der Verbindungs- und Befestigungsmittel im Holzbau
c)Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den0.50.5True
Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks
Aufstellen der Leistungsbeschreibung nach dem „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA B-StB) mit Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis (unter Anwendung des STLK (Standardleistungskatalog) bzw. des RLK (Regionalleistungskatalog) mit der Straßenbauverwaltung des betreffenden Landes) und Abstimmung mit dem AG
Abstimmung mit dem AG zur grundsätzlichen Gliederung der Vergabeunterlagen in Abschnitte (Lose) und wesentlicher Ausführungsphasen
Summe Leistungsstufe 3C (VHF max. 2,00 %)22
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
False
Summe Leistungsphase 7 (VHF max. 0,00 %)00
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
False
Summe Leistungsphase 8 (VHF max. 0,00 %)00
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
False
Summe Leistungsphase 9 (VHF max. 0,00 %)00
Summe der Grundleistungen über alle Leistungsphasen (VHF max. 104,00 %)12097

HB-C1 Grundlstg Land

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14
Fachplanung TragwerksplanungVII.12.4Teil HB-C1HB Grundleist. LandZellverknüpfungenBezeichnung Tabellenblatt:
Grundleistungen Hochbau LandVertragsnr.:HB-C1 Grundlstg Land
Maßnahmennr:12ll.200034Vergabenr.:BauR I-40222-2026
Maßnahme:Ersatzneubau BW 40/2
Bieter:
Grundleistungen Hochbau Land Anlage zu § 6 (Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Tragwerksplanung)Orientie-rungswertBewertung
HOAI-Text gemäß LeistungsbildGrundleistungen Hochbau Land sind nicht Teil dieser Honorarermittlung![v.H.-Satz][v.H.-Satz]
(Eingabe 'Einzelleistung' richtig)
Es handelt sich um eine Ausführungsplanung im Holzbau nach § 51 Abs. 2 Nr. 2 HOAI.FalseFalse
(Anpassung der Teilleistungen LPH 5 auf Grund Zuordnung Honorarzone)
Es handelt sich um eine Ausführungsplanung mit einer sehr engen Bewehrung nach § 51 Abs.4 HOAI.False
(Anpassung der Teilleistungen LPH 5)
Leistungsstufe 1A Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung*
a)Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder2.60True
der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
b)Zusammenstellung der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten0.250True
c)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse0.150True
* Für konstruktive Ingenieurbauwerke für VerkehrsanlagenFalse
nach § 41 Nr. 6 HOAI und sonstige Einzelbauwerke (§ 41 Nr. 7 HOAI) sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung in der Leistungsphase 1 im Leistungsbild Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gemäß § 43 enthalten (§ 51, Abs. 5 HOAI).
Summe Leistungsstufe 1A - Lph 100
Leistungsstufe 1B Leistungsphase 2: Vorplanung
a)Analysieren der Grundlagen0.10.1True
b)Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der0.50.5True
Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit
c)Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich88True
Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart
d)Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der0.50.5True
Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
e)Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung0.650.65True
f)Zusammenfassen, Erläutern, Dokumentieren der Ergebnisse0.250.25True
und Übergeben der Unterlagen
Summe Leistungsstufe 1B - Lph 200
Leistungsstufe 1C Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
a)Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die8.58.5True
Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
b)Überschlägige statische Berechnung und Bemessung1.51.5True
c)Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und2.252.25True
Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel
d)Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau,11True
der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau
e)Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht0.50.5True
f)Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung0.250.25True
fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
g)Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der Terminplanung0.50.5True
h)Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der0.250.25True
Kostenschätzung
i)Zusammenfassen, Erläutern, Dokumentieren der Ergebnisse0.250.25True
und Übergeben der Unterlagen
Summe Leistungsstufe 1C - Lph 300
Leistungsstufe 1D Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
a)Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk2121True
unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen
b)Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen11True
c)Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der77True
statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, 'der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners
d)Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmigung0.250.25True
und Übergeben der Unterlagen in digitaler Form sowie in Papier
in dreifacher Ausfertigung
e)Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle unter0.50.5True
Einbeziehung des Auftraggebers
f)Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne nach0.250.25True
Maßgabe der Ergebnisse des bauaufsichtlichen Verfahrens
Summe Leistungsstufe 1D - Lph 400
Leistungsstufe 2 Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
a)Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter99True
Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen
b)Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten1010True
Ausführungspläne des Objektplaners
c)Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und1818True
Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)*
* Abweichende Bewertung mit 21,00 %, sofern ein Stahlbetonbau mit sehr enger Bewehrung vorliegt (§51 (4) HOAI).
d)Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen2.52.5True
Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung*
*  Abweichende Bewertung mit 3,50 %, sofern ein Stahlbetonbau mit sehr enger Bewehrung vorliegt (§51 (4) HOAI).
e)Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder0.50.5True
Eigenkontrolle
Summe Leistungsstufe 2 - Lph 500
Leistungsstufe 3A Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
a)Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im11True
Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners
b)Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und0.50.5True
statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau
c)Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu0.50.5True
den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks
Summe Leistungsstufe 3A - Lph 600
Leistungsstufe 3B Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
False
Summe Leistungsstufe 3B - Lph 700
Leistungsstufe 4 Leistungsphase 8: Objektüberwachung
False
Summe Leistungsstufe 4 - Lph 800
Leistungsstufe 5 Leistungsphase 9: Objektbetreuung
False
Summe Leistungsstufe 5 - Lph 900
Summe Grundleistungen über alle Leistungsphasen00

HB-C2 Grundlstg Bund

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14
Fachplanung TragwerksplanungVII.12.4Teil HB-C2HB Grundleist. BundZellverknüpfungenBezeichnung Tabellenblatt:
Grundleistungen Hochbau BundVertragsnr.:HB-C2 Grundlstg Bund
Maßnahmennr:12ll.200034Vergabenr.:BauR I-40222-2026
Maßnahme:Ersatzneubau BW 40/2
Bieter:
Grundleistungen Hochbau Bund Anlage zu § 6 (Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Tragwerksplanung)Orientie-rungswertBewertung
HOAI-Text gemäß LeistungsbildGrundleistungen Hochbau Bund sind nicht Teil dieser Honorarermittlung![v.H.-Satz][v.H.-Satz]
(Eingabe 'Einzelleistung' richtig)
Es handelt sich um eine Ausführungsplanung im Holzbau nach § 51 Abs. 2 Nr. 2 HOAI.FalseFalse
(Anpassung der Teilleistungen LPH 5 auf Grund Zuordnung Honorarzone)
Es handelt sich um eine Ausführungsplanung mit einer sehr engen Bewehrung nach § 51 Abs.4 HOAI.False
(Anpassung der Teilleistungen LPH 5)
Leistungsstufe 1 Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung*
a)Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der2.60False
Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
b)Zusammenstellung der die Aufgabe beeinflussenden0.250False
Planungsabsichten
c)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse0.150False
* Für konstruktive Ingenieurbauwerke für VerkehrsanlagenFalse
nach § 41 Nr. 6 HOAI und sonstige Einzelbauwerke (§ 41 Nr. 7 HOAI) sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung in der Leistungsphase 1 im Leistungsbild Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gemäß § 43 enthalten (§ 51, Abs. 5 HOAI).
Summe Leistungsstufe 1 - Lph 1 (HOAI/ RBBau max. 3,00 %)Summe Leistungsphase 1 (HOAI/ RBBau max.0,00 %)00
Leistungsstufe 1 Leistungsphase 2: Vorplanung
a)Analysieren der Grundlagen0.10False
b)Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung0.50False
der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit
c)Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich80False
Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart
d)Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der0.50False
Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
e)Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung0.650False
f)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse0.250False
Summe Leistungsstufe 1 - Lph 2 (HOAI/ RBBau max. 10,00 %)00
Leistungsstufe 1 Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
a)Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch8.50False
die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
b)Überschlägige statische Berechnung und Bemessung1.50False
c)Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und2.250False
Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel
d)Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau,10False
der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau
e)Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht0.50False
unter Verwendung des Musters 7
f)Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung0.250False
fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
g)Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der Terminplanung unter0.50False
Verwendung des Musters 6
h)Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung0.250False
i)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse als0.250False
Beitrag zur Entwurfsunterlage Bau / HU-Bau1 / Bauunterlage nach Abschnitt F 2 RBBau und Übergeben auf Datenträgern und
in fünffacher Ausfertigung
1 Nur bei Baumaßnahmen der Gaststreitkräfte
Summe Leistungsstufe 1 - Lph 3 (HOAI/ RBBau max. 15,00 %)00
Leistungsstufe 1 Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
a)Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk210False
unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen
b)Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen10False
c)Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen70False
der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners
d)Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur0.250False
Genehmigung und Übergeben der Unterlagen
in dreifacher Ausfertigung
e)Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle unter0.50False
Einbeziehung des Auftraggebers
f)Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne nach0.250False
Maßgabe der Ergebnisse des bauaufsichtlichen Verfahrens
Summe Leistungsstufe 1 - Lph 4 (HOAI/ RBBau max. 30,00 %)00
Summe Leistungsstufe 1 (HOAI/ RBBau max. 58,00 %)00
Leistungsstufe 2 Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
a)Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter70False
Beachtung der durch  die Objektplanung integrierten Fachplanungen*
* Abweichende Bewertung mit 10,00 %, sofern ein Holzbau mit durchschnittlicher bzw. hoher Schwierigkeit vorliegt (§ 51 (2) Nr.2 HOAI)
b)Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten120False
Ausführungspläne des Objektplaners*
* Abweichende Bewertung mit 20,00%, sofern nur Schalpläne in Auftrag gegeben werden § 51 (3) HOAI
c)Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und180False
Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)*
* Abweichende Bewertung mit 23,50 %, sofern ein Holzbau mit durchschnittlicher bzw. hoher Schwierigkeit vorliegt (§ 51 (2) Nr.2 HOAI). Abweichende Bewertung mit 21,00 %, sofern ein Stahlbetonbau mit sehr enger Bewehrung vorliegt (§51 (4) HOAI).
d)Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen2.50False
Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung*
* Abweichende Bewertung mit 3,50 %, sofern ein Holzbau mit durchschnittlicher bzw. hoher Schwierigkeit vorliegt (§ 51 (2) Nr.2 HOAI).   Abweichende Bewertung mit 3,50 %, sofern ein Stahlbetonbau mit sehr enger Bewehrung vorliegt (§51 (4) HOAI).
e)Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren0.50False
oder Eigenkontrolle*
* Abweichende Bewertung mit 1,00 %, sofern ein Holzbau mit durchschnittlicher bzw. hoher Schwierigkeit vorliegt (§ 51 (2) Nr.2 HOAI).
Summe Leistungssstufe 2 - Lph 5 (HOAI/ RBBau max. 44,00 %)00
Leistungsstufe 3 Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
a)Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen10False
im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners
b)Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und0.50False
statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau
c)Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung0.50False
zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks
Summe Leistungsstufe 3 - Lph 6 (HOAI/ RBBau max. 2,00%)00
Leistungsstufe 3 Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
False
Summe Leistungsstufe 3 - Lph 7 (HOAI/ RBBau max. 0,00%)00
Summe Leistungsstufe 3 (HOAI/ RBBau max. 2,00%)00
Leistungsstufe 4 Leistungsphase 8: Objektüberwachung
False
Summe Leistungsstufe 4 - Lph 8 (HOAI/ RBBau  max. 0,00 %)00
Leistungsstufe 5 Leistungsphase 9: Objektbetreuung
False
Summe Leistungsstufe 5 -  Lph 9 (HOAI/ RBBau max. 0,00 %)00
Summe Grundleistungen über alle Leistungsphasen (HOAI/ RBBau max. 104 %)00

StB-D1 Besondere Lstg

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15
Fachplanung TragwerksplanungVII.12.4Teil StB-D1StB Besondere Lstg.ZellverknüpfungenBezeichnung Tabellenblatt:
Besondere Leistungen StraßenbauVertragsnr.:StB-D1 Besondere Lstg
Maßnahmennr:12ll.200034Vergabenr.:BauR I-40222-2026
Maßnahme:Ersatzneubau BW 40/2
Bieter:
Beschreibung der Besonderen Leistungen Straßenbau LeistungstextMengeEinheitEP   [EURO netto]GP [EURO netto]
mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv)Leistungen gem. Nachrechnungsrichtlinie:
zu Leistungsphase 10.0
1.01Ortsbesichtigung gem. NachrechnungsrichtlinieFalse
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: Ortsbesichtigung aller Teilbauwerke mit dem AG zur visuellen Überprüfung der Bestandsunterlagen auf Plausibilität und zur Einschätzung des allgemeinen Bauwerkszustandes, vgl. Nachrechnungsrichtlinie. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Bauwerksbesichtigung sind bei der weiteren Bearbeitung der statischen Nachrechnung zu berücksichtigen, vgl. Nachrechnungsrichtlinie.
1.02False
1.03False
1.04False
Summe Leistungsphase 1
zu Leistungsstufe 1B
2.01Aufstellen von Vergleichsberechnungen fürFalse
mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen
2.02Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als1psch0True
Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
2.03Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicherFalse
tragender Teile
2.04Vorläufige nachprüfbare Berechnung der GründungFalse
2.05Machbarkeitsuntersuchung zur Bauwerks-False
ertüchtigung
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: In der Machbarkeitsstudie sind für alle Teilbauwerke geeignete Verstärkungsmaßnahmen zur Behebung der in der Nachrechnung festgestellten Defizite aufzuzeigen. Die statischen Nachweise sind an allen Punkten zu führen, an denen die Lasten aus der Verstärkung in den Bestand eingeleitet werden. Die vorgesehenen Verstärkungsmaßnahmen (inklusive der Konstruktion und der Bauverfahrenstechnik) sind skizzenhaft darzustellen. Es ist eine Kostenschätzung gemäß HOAI § 2 aufzustellen, die als Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dienen soll.
2.06WirtschaftlichkeitsuntersuchungFalse
Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß „Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/ Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken, RI-WI-BRÜ“ durch Vergleich der Verstärkungsmaßnahmen aus der Machbarkeitsstudie mit einem Ersatzneubau mit Vorschlag für das weitere Vorgehen.
2.07False
2.08False
Summe Leistungsstufe 1B0
zu Leistungsstufe 2A
3.01Vorgezogene, prüfbare und für die AusführungFalse
geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile
3.02Vorgezogene, prüfbare und für die AusführungFalse
geeignete Berechnung der Gründung
3.03Mehraufwand bei Sonderbauweisen oderFalse
Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails
3.04Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung desFalse
Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für die Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird
3.05Nachweise der ErdbebensicherungFalse
3.06False
3.07False
Summe Leistungsstufe 2A
zu Leistungsstufe 3A
4.01Nachweis zum konstruktiven Brandschutz, soweitFalse
erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)
4.02Statische Berechnung und zeichnerische DarstellungFalse
für Bergschadenssicherungen und Bauzustände bei Ingenieurbauwerken, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen
4.03Zeichnungen mit statischen Positionen und denFalse
Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen
4.04Aufstellen der Berechnungen nach militärischen1psch0True
Lastenklassen (MLC)
4.05Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken,False
in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht
4.06Statische Nachweise an nicht zum TragwerkFalse
gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden)
4.07Aufstellen der prüffähigen statischen BerechnungFalse
nach der Nachrechnungsrichtlinie Abschnitt 4.2.(7).
Nachrechnen gem. Nachrechnungsrichtlinie: Statische Berechnung und Bemessung von Betonbrücken nach den seinerzeit gültigen Normen unmittelbar vor Einführung der DIN-Fachberichte unter Anwendung des globalen Sicherheitskonzeptes:
BK 60/30 – Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 (1985)False
BK 60 – Brückenklasse 60 nach DIN 1072 (1967)
BK 30/30 – Brückenklasse 30/30 nach DIN 1072 (1985)
Aufstellen einer prüffähigen statischen Berechnung gem. „Handlungs-
anweisung zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit vorgespannter Bewehrung von älteren Spannbetonüberbauten, Ausgabe 1998“ (Handlungsanweisung Koppelfugen).
4.08Aufstellen einer prüffähigen statischen BerechnungFalse
gemäß „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Bauwerken, die mit vergütetem spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden“ (Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion).
bei Nachrechnen gem. Nachrechnungsrichtlinie
4.09Aufstellen einer prüffähigen statischen BerechnungFalse
hinsichtlich der Zulässigkeit einer Baustellenverkehrsführung (z. B.4+0) bzw. der Nachweis der BK 60 nach DIN 1072 gemäß Anlage 5 der 1. Ergänzung zur Nachrechnungsrichtlinie
bei Nachrechnen gem. Nachrechnungsrichtlinie
4.10Aufstellen einer prüffähigen statischen BerechnungFalse
des Nachweises zum Ankündigungsverhalten ggf. unter Berücksichtigung der Verstärkung gemäß Abschnitt 12.8 der 1. Ergänzung zur Nachrechnungsrichtlinie
bei Nachrechnen gem. Nachrechnungsrichtlinie
4.11Aufstellen einer prüffähigen statischen BerechnungFalse
zur Ermittlung des Vergleichswertes η
Nachrechnen gem. Nachrechnungsrichtlinie: Der auf das definierte Ziellastniveau bezogene Vergleichswert der Einwirkung mit dem Lastmodell LMM ist sowohl für die Grenzzustände der Tragfähigkeit als auch für die Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit für die maßgebenden Bauteile und Nachweisquerschnitte für
die Längs- und Querrichtung des Überbaus
die Unterbauten
die Gründung
zu ermitteln. (Hinweis: Art und Umfang der zu ermittelnden Auslastungsgrade ist eindeutig festzulegen.)
4.12False
4.13False
Summe Leistungsstufe 3A0
zu Leistungsstufe 3B
5.01Konstruktion und Nachweise der AnschlüsseFalse
im Stahl- und Holzbau
5.02Werkstattzeichnungen im Stahl- und HolzbauFalse
einschließlich Stücklisten,  Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten
5.03Berechnen der Dehnwege, Festlegen desFalse
Spannvorganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau
5.04Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, dieFalse
auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen
5.05False
5.06False
Summe Leistungsstufe 3B
zu Leistungsstufe 3C
6.01Beitrag zur Leistungsbeschreibung mitFalse
Leistungsprogramm des Objektplaners
Hinweis: Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase
6.02Beitrag zum Aufstellen von vergleichbarenFalse
Kostenübersichten des Objektplaners
6.03Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses1psch0True
des Tragwerks
6.04False
6.05False
6.06False
Summe Leistungsstufe 3C0
zu Leistungsphase 7
7.01Mitwirken bei der Prüfung und Wertung derFalse
Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners
7.02Mitwirken bei der Prüfung und Wertung vonFalse
Nebenangeboten
7.03Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oderFalse
anderer Vorgaben des Auftraggebers aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten
7.04False
7.05False
Summe Leistungsphase 7
zu Leistungsphase 8
8.01Ingenieurtechnische Kontrolle der AusführungFalse
des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
8.02Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe,False
zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen
8.03Kontrolle der Betonherstellung und –verarbeitungFalse
auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfung
8.04Betontechnologische BeratungFalse
8.05Mitwirken bei der Überwachung der AusführungFalse
der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen
8.06False
8.07False
8.08False
Summe Leistungsphase 8
zu Leistungsphase 9
9.01Baubegehung zur Feststellung und ÜberwachungFalse
von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen
9.02False
Summe Leistungsphase 9
Summe über alle Leistungsstufen0

HB-D1 Besondere Lstg Land

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15
Fachplanung TragwerksplanungVII.12.4Teil HB-D1HB Besond. Lstg. LandZellverknüpfungenBezeichnung Tabellenblatt:
Besondere Leistungen Hochbau LandVertragsnr.:HB-D1 Besondere Lstg Land
Maßnahmennr:12ll.200034Vergabenr.:BauR I-40222-2026
Maßnahme:Ersatzneubau BW 40/2
Bieter:
Beschreibung der Besonderen Leistungen Hochbau Land Leistungstext (Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichen zum Vertrag)Vorgabe AG [optional]v.H. Satz (von Teil E  Z 4.9)pauschal [EURO netto]GP [EURO netto]Übertrag Honorar
Besondere Leistungen Hochbau Land sind nicht Teil dieser Honorarermittlung!490475.1716
zu Leistungsstufe 1Av.H.-Satzpsch
1.01FalseFalseFalse
1.02FalseFalseFalse
1.03FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 1A0
zu Leistungsstufe 1B
2.01FalseFalseFalse
2.02FalseFalseFalse
2.03FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 1B0
zu Leistungsstufe 1C
3.01Vorgezogene prüfbare und für die AusführungFalseFalseFalse
geeignete Berechnungen wesentlicher tragender Teile
3.02Nachweise zur Erdbebensicherung (vereinfachterFalseFalseFalse
und/oder genauer rechnerischer Nachweis)
3.03FalseFalseFalse
3.04FalseFalseFalse
3.05FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 1C0
zu Leistungsstufe 1D
4.01Nachweise zum konstruktiven BrandschutzFalseFalseFalse
4.02FalseFalseFalse
4.03FalseFalseFalse
4.04FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 1D0
zu Leistungsstufe 2
5.01FalseFalseFalse
5.02FalseFalseFalse
5.03FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 2:0
zu Leistungsstufe 3A
6.01FalseFalseFalse
6.02FalseFalseFalse
6.03FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 3A0
zu Leistungsstufe 3B
7.01Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung derFalseFalseFalse
Angebote
7.02FalseFalseFalse
7.03FalseFalseFalse
7.04FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 3B0
zu Leistungsstufe 4
8.01Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des0TrueTrueTrue
Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
8.02FalseFalseFalse
8.03FalseFalseFalse
8.04FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 40
zu Leistungssstufe 5
9.01FalseFalseFalse
9.02FalseFalseFalse
9.03FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 50
Summe aller Leistungsstufen0

HB-D2 Besondere Lstg Bund

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15
Fachplanung TragwerksplanungVII.12.4Teil HB-D2HB Besond. Lstg. BundZellverknüpfungenBezeichnung Tabellenblatt:
Besondere Leistungen Hochbau BundVertragsnr.:HB-D2 Besondere Lstg Bund
Maßnahmennr:12ll.200034Vergabenr.:BauR I-40222-2026
Maßnahme:Ersatzneubau BW 40/2
Bieter:
Beschreibung der Besonderen Leistungen Hochbau Bund Leistungstext (Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichen zum Vertrag)Vorgabe AG [optional]v.H. Satz (von Teil E  Z 4.9)pauschal [EURO netto]GP [EURO netto]Übertrag Honorar
Besondere Leistungen Hochbau Bund sind nicht Teil dieser Honorarermittlung!490475.1716
zu Leistungsstufe 1v.H.psch.
1.01Nachweise zum konstruktiven BrandschutzFalseFalseFalse
1.02Vorgezogene prüfbare und für die AusführungFalseFalseFalse
geeignete Berechnungen wesentlicher tragender Teile
1.03Nachweise zur Erdbebensicherung (vereinfachterFalseFalseFalse
und/oder genauer rechnerischer Nachweis)
1.04FalseFalseFalse
1.05FalseFalseFalse
1.06FalseFalseFalse
1.07FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 10
zu Leistungsstufe 2
2.01FalseFalseFalse
2.02FalseFalseFalse
2.03FalseFalseFalse
2.04FalseFalseFalse
2.05FalseFalseFalse
2.06FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 20
zu Leistungsstufe 3
3.01Mitwirkung bei der Prüfung und WertungFalseFalseFalse
3.02FalseFalseFalse
3.03FalseFalseFalse
3.04FalseFalseFalse
3.05FalseFalseFalse
3.06FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 30
zu Leistungsstufe 4
4.01Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung desFalseFalseFalse
Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
4.02FalseFalseFalse
4.03FalseFalseFalse
4.04FalseFalseFalse
4.05FalseFalseFalse
4.06FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 40
zu Leistungssstufe 5
5.01FalseFalseFalse
5.02FalseFalseFalse
5.03FalseFalseFalse
Summe Leistungsstufe 50
Summe über alle Leistungsstufen0

E Honorarberechnung

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15Unnamed: 16Unnamed: 17Unnamed: 18Unnamed: 19
Fachplanung TragwerksplanungVII.12.4Teil EHonorarberechnungZellverknüpfungenBezeichnung Tabellenblatt:
HonorarberechnungVertragsnr.:E Honorarberechnung
Maßnahmennr:12ll.200034Vergabenr.:BauR I-40222-2026
Maßnahme:Ersatzneubau BW 40/2
Bieter:
HonorarberechnungStraßenbau
Zeile [Z]EURO
Angaben zur Art des Honorars(= HT)(<> HT)
1Anrechenbare Kosten für Leistungsphasen 1 bis 9siehe VII.12.4 Teil A8019000TrueFalse
2Honorarzone:siehe VII.12.4 Teil B4
3Bei dem Berechnungshonorar handelt es sich um ein(Keine Eingabe)(Eingabe mehrfach)(Ber.Honorar)
3.1Vorläufiges HonorarTrueFalseFalseTrue
3.2Endgültiges Honorar (pauschal)False(Honorar <> HT)
False
Ermittlung des Honorars
4Basishonorar Leistungsphasen 1 bis 9nach § 52 HOAI
4.1Basishonorarsatz der Honorartafel490475.1716490475.1716
4.2Honorarsatz außerhalb der Honorartafel0
4.3
4.4Abweichung vom Honorarsatz außerhalb der Honorartafel (Überschreitung)False
4.5zuzüglich:v.H.
4.6der Differenz z.oberen Honorarsatz der Honorartafel00
Begründung:
4.7Abweichung vom Honorarsatz außerhalb der Honorartafel (Unterschreitung)False
4.8abzüglich:v.H.0
Begründung:
TWP für Ing.-bauwerk m. großer Längenausdehnung unter gl. Bed.(Honorarangabe für Besondere Lst. Hochbau)
4.9Basishonorar für die Grundleistungen (100% des Leistungsbildes)490475.1716490475.1716
5Minderung/ Erhöhung des Basishonorars § 7 (1) HOAI(Keine Eingabe)(Eingabe mehrfach)(Eingabe richtig)
Entsprechend der Unverbindlichkeit der Honorarsätze kann vom Bieter eine Erhöhung oder Minderung des Honorars in Prozent angeboten werden.TrueFalseFalse
5.1Minderung des Basishonorars:v.H.FalseFalse
5.2Erhöhung des Basishonorars:v.H.FalseFalse
5.30
5.4Basishonorar der Leistungsphasen 1 bis 9490475.1716
6Grundleistungensiehe Teil StB-C1
6.1Die Grundleistungen werden bewertet mit:v.H.97
6.2Honorar für Grundleistungen in Höhe von475760.916452
7Umbauzuschlag nach § 6 (2) HOAI(Keine Eingabe)(Eingabe mehrfach)(Eingabe richtig)
7.1Das Honorar für Grundleistungen umfasst keine Umbauten und Modernisierungen bzw.TrueFalseFalseTrue
7.2Instandsetzungen und Instandhaltungen. Ein Zuschlag wird nicht vereinbart.
7.3Zum Honorar für Grundleistungen wird für Umbauten und Modernisierungen einFalseFalse
7.4Zuschlag v. H. vereinbart (0 bis max. 50 v.H. § 52 (4) HOAI) in Höhe von:
7.5kein Umbauzuschlag0
7.6Honorar für Grundleistungen in Höhe von475760.916452
8Wiederholungen nach § 11 (3) HOAI
8.1Für Wiederholungen nach § 11 (3) HOAI mit Minderung der Leistungsphasen 1 - 6False
bei im Wesentlichen gleichen Ingenieurbauwerken wird nach § 11 (3) HOAI eine Minderung der Prozentsätze der Leistungsphasen 1 - 6 für Wiederholungen vereinbart. (1. bis 4. Wiederholung 50 %, 5. bis 7. Wiederholung 60 % und ab 8. Wiederholung 90 v.H. Minderung)
8.2Berechnung für Wiederholung Nr.:
8.3keine Wiederholungen
8.400
8.5Honorar für Grundleistungen in Höhe von475760.916452
9Besondere Leistungensiehe Teil StB-D1
9.1Honorar für die Besonderen Leistungen wird vereinbart in Höhe von0
9.2Honorar für Grundleistungen und Besondere Leistungen in Höhe von475760.916452
10Nebenkosten einschl. Reisekosten(Keine Eingabe)(Eingabe mehrfach)(Eingabe richtig)
10.1Die Nebenkosten nach § 14 HOAI werden nicht gesondert erstattet. [ausgenommen Z 11.1]FalseFalseFalseTrue
10.2pauschal in Prozent des Nettohonorars:0TrueFalse
10.3insgesamt pauschal in EURO:0FalseFalse
10.4pauschal in Prozent des Nettohonorars nach Leistungsphasen:False
10.51Grundlagenermittlung0
10.62Vorplanung0False
10.73Entwurfsplanung0False
10.84Genehmigungsplanung0False
10.90
10.105Ausführungsplanung0False
10.116Vorbereitung der Vergabe0False
10.127Mitwirkung bei der Vergabe0
10.130
10.148Bauoberleitung0
10.159Objektbetreuung0
11Ergänzende Vereinbarung zu den NebenkostenFalse
11.1Die Nebenkosten nach § 14 HOAI sind im Angebotsdokument anzugeben.False
Folgende hier aufgeführten Kosten werden gesondert auf Einzelnachweis vergütet:
11.2ReisekostenFalse
11.3z.B. MehrfertigungenFalse
Auftragssumme
12Honorar Fachplanung Tragwerksplanung netto475760.916452
13zzgl. MwSt.0.1990394.574126
14Honorar Fachplanung Tragwerksplanung brutto[vorläufig]566155.490578
Zusätzliche Angaben zum Vertrag
15Stundensätze für Leistungsänderungen (soweit nicht über HOAI zu vergüten)
15.1Ingenieur nach Ing.-GesetzEURO/h nettoTrue
15.2TechnikerEURO/h nettoTrue
15.3Technische Zeichner, sonst. MitarbeiterEURO/h nettoTrue
16Fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistung:Teilleistung >0Grundlst.StB-D1HB-D1HB-D2
LeistungsphasenFachlich VerantwortlicherLph 1False00
Es ist eine Person für alle Leistungsphasen fachlich verantwortlich.FalseLph 2True1000
Es sind mehrere Personen für die Leistungsphasen fachlich verantwortlich.FalseLph 3True150
16.11GrundlagenermittlungNameLph 4True300000.0
16.2QualifikationLph 5True4000
16.32VorplanungNameLph 6True200
16.4QualifikationLph 7False0000.0
16.53EntwurfsplanungNameLph 8False000
16.6QualifikationLph 9False000
16.74GenehmigungsplanungNameSumme97
16.8Qualifikation
16.95AusführungsplanungName
16.10Qualifikation
16.116Vorbereitung der VergabeName
16.12Qualifikation
16.137Mitwirkung bei der VergabeName
16.14Qualifikation
16.158BauoberleitungName
16.16Qualifikation
16.179ObjektbetreuungName
16.18Qualifikation
16.99Wertung Honorarangebot über fiktiven AufwandsansatzTrue
zur Herbeiführung der Vergleichbarkeit der Angebote
17Stunden für Leistungsänderungen
17.1Ingenieur nach Ing.-Gesetzh500
17.2Technikerh500
17.3Technische Zeichner, sonst. Mitarbeiterh500
18Sonstige Vereinbarungen:MengeEP
18.1Inhalt aus Z 11.3(Felder werden nur rot, wenn Vorgabe durch AG erfolgt ist)
18.2
19Summe fiktiver Aufwandsansatz0
Wertungssumme
20Angebotssumme netto [ Z 12 + Z 19 ]475760.916452
21zzgl. MwSt.0.1990394.574126
22Angebotssumme brutto566155.490578
Die Angebotssumme wird zur Ermittlung der Wertungsreihenfolge herangezogen; jedoch nicht Vertragsbestandteil!

F Honorarübersicht

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15Unnamed: 16Unnamed: 17Unnamed: 18Unnamed: 19Unnamed: 20
Fachplanung TragwerksplanungVII.12.4Teil FHonorarübersichtBezeichnung Tabellenblatt:
HonorarübersichtVertragsnr.:F Honorarübersicht
Maßnahmennr:12ll.200034Vergabenr.:BauR I-40222-2026
Maßnahme:Ersatzneubau BW 40/2
Zellverknüpfung
Bieter:
Minderung aufgrund Wiederholung um§ 7 (1)
Honorarübersicht   Straßenbau00
Anrechenbare Kostennach KostenrahmenEUROHonorarzone: siehe Teil B4Basishonorar der Honorartafelohne AbweichungEURO
Lph 1 bis 9 (Teil A Z 7)8019000Leistungsphasen 1 bis 9 (Teil E Z 4.9)490475.1716
GrundleistungenBesondere LeistungenZwischensummeNebenkostenHonorar Fachplanung Tragwerksplanung nettoMwSt.Honorar Fachplanung Tragwerksplanung brutto
Leistungsstufe/ LeistungsphaseHOAIBewertungKeine WiederholungHonorarKeine Minderung bzw. ErhöhungHonorar - kein Umbauzuschlagnetto
v.H.v.H.%EUROEUROEUROEUROEUROEUROEUROEUROEURO
300000000000
Lst 1BVorplanung1010049047.51716049047.51716049047.51716049047.517169319.0282658366.54542
Lst 2AEntwurfsplanung1515073571.27574073571.27574073571.27574073571.2757413978.54239187549.818131
Lst 3AGenehmigungsplanung50300147142.551480147142.551480147142.551480147142.5514827957.084781175099.636261
Lst 3BAusführungsplanung40400196190.068640196190.068640196190.068640196190.0686437276.113042233466.181682
Lst 3CVorbereitung der Vergabe2209809.50343209809.50343209809.50343209809.5034321863.80565211673.309084
000000000000
000000000
000000000000
000000000000
Summe120970475760.9164520475760.9164520475760.9164520475760.91645290394.574126566155.490578

G Honorarabrechnung

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12
Fachplanung TragwerksplanungVII.12.4Teil GHonorarabrechnungZellverknüpfungenBezeichnung Tabellenblatt:
HonorarabrechnungVertragsnr.:G Honorarabrechnung
Maßnahmennr:12ll.200034Vergabenr.:BauR I-40222-2026
Maßnahme:Ersatzneubau BW 40/2
Bieter:
Honorarabrechnung Straßenbau
Hauptauftrag
Anrechenbare KostenEUROAuftragsabwicklung
LPh 1 bis 9 (Teil A Z 7)8019000incl. Stufenabruf Nr.:
Leistungsstufen/    LeistungsphasenHauptauftragbeauftragte SummeHonorarabrechnung
Honorar Fachplanung Tragwerksplanung bruttobeauf-tragtanteiliges Honorar        bruttoerbrachte Leistunggeprüftes Honorar        brutto
EUROEUROProzentEURO
000False
Lst 1BVorplanung58366.5454258366.54542True
Lst 2AEntwurfsplanung87549.818131False
Lst 3AGenehmigungsplanung175099.636261False
Lst 3BAusführungsplanung233466.181682False
Lst 3CVorbereitung der Vergabe11673.309084False
000False
0False
000False
000False
Honorar - Hauptauftrag566155.49057858366.545420
Vertragsergänzung
Nr.BezeichnungEUROProzentEURO
Ergänzung 01zusätzliche Leistung0
Ergänzung 020
Ergänzung 030
Ergänzung 040
Ergänzung 050
Ergänzung 060
Honorar incl. Vertragsergänzungen058366.545420
Abrechnung
Honorarsumme (kummulativ)0
gem. §12  VI.1 AVB (Hochbau)0.05
bisher abgerechnet:Abrechnungsstand vom:
Auszahlungsbetrag:0

H §52 HOAI

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11
HonorartafelBezeichnung Tabellenblatt:
H §52 HOAI
Berechnung Basishonorarnach § 52 HOAI
Anrechenbare Kosten8019000EUR
Honorarzone4
Kosten EUROHonorar Min EUROHonorar Max EUROErgebnis EURO
Basissatz7500000466001545767490475.1716
Höchstsatz10000000583892683838574430.5396
Honorartafel zu § 52 HOAI - Tragwerksplanung
Anrechenbare Kosten EURZone 1 Min EUROZone 2 Min EUROZone 3 Min EUROZone 4   Min EUROZone 5 Min EUROZone 5 Max EURO
10000146116242064257530153178
15000201122342841354341494373
25000300633404247529662036537
5000051875763732791391070311279
750007135792810080125721472415517
1000008946994012639157631846119455
150000123031367017380216772538726754
250000183702041125951323653790639947
350000239092656533776421254933551992
500000315943510544633556666519468705
750000434634829361401765788968694515
100000054495605507698496014112449118504
1250000649407215591740114418134003141218
15000007493883265105865132034154635162961
200000093923104358132684165483193808204244
3000000129059143398182321227389266311280651
5000000192384213760271781338962396983418359
7500000264487293874373640466001545767575154
10000000331398368220468166583892683838720660
15000000455177505686642943801873939131989699

Z Preisspiegel

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6
FachbereichMaßnahmennrMaßnahmeVergabenrBieterWertungssumme
VII.12.4 Fachplanung Tragwerksplanung12ll.200034Ersatzneubau BW 40/2BauR I-40222-20260566155.490578
BezeichnungAngebotIndex
1 Anechenbare Kosten80190001
2 Honorarzone42
4.9 Basishonorar für Grundleistungen490475.17163
5.1 Minderung des Basishonorars in v.H.04
5.2 Erhöhung des Basishonorars in v.H.05
5.4 Basishonorar der Leistungsphasen490475.17166
7.4 Umbauzuschlag in v.H.07
8.2 Wiederholung Nr.08
6 Leistungsphase 1     mit v.H.09
6 Leistungsphase 1010
6 Leistungsphase 2     mit v.H.1011
6 Leistungsphase 249047.5171612
6 Leistungsphase 3     mit v.H.1513
6 Leistungsphase 373571.2757414
6 Leistungsphase 4     mit v.H.3015
6 Leistungsphase 4147142.5514816
6 Leistungsphase 5     mit v.H.4017
6 Leistungsphase 5196190.0686418
6 Leistungsphase 6     mit v.H.219
6 Leistungsphase 69809.50343220
6 Leistungsphase 7     mit v.H.021
6 Leistungsphase 7022
6 Leistungsphase 8     mit v.H.023
6 Leistungsphase 8024
6 Leistungsphase 9     mit v.H.025
6 Leistungsphase 9026
8.5 Summe Honorar für anteilige Grundleistungen475760.91645227
9.1 Summe Honorar für Besond. Leistungen (s.Teil C)028
9.2 Summe Grundhonorar und Besond. Leistungen475760.91645229
10.2 Nebenkosten  in %030
10 Nebenkosten031
12 Auftragssumme netto475760.91645232
13 Mehrwertsteuer in %1933
13 Mehrwertsteuer90394.57412634
14 Auftragsumme brutto566155.49057835
15.1 Ingenieur nach Ing.-Gesetz036
17.1 Ingenieur nach Ing.-Gesetz  mit 50 Std.037
15.2 Techniker038
17.2 Techniker  mit 50 Std.039
15.3 Technische Zeichner, sonst. Mitarbeiter040
17.3 Technische Zeichner, sonst. Mitarbeiter   mit 50 Std.041
18 Sonstige Vereinbarungen:42
20 Wertungssumme netto475760.91645243
21 Mehrwertsteuer90394.57412644
22 Wertungssumme brutto566155.49057845
Bezeichnung Besond LstgMengeEinheitEP-PreisNetto-GP-Preis
2.02 Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung1psch00
4.04 Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC)1psch00
6.03 Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks1psch00
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung