Planungsleistungen für Ersatzneubauten von Brückenbauwerken im Autobahnkreuz München Nord

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.04.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
11.03.2026
CPV-Codes
Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
170798-2026
Verfahrensnummer
cb1e8600-879d-4ca8-a8c8-3aa69afaeafe

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Planungsleistungen für den Ersatzneubau von sechs Brückenbauwerken (BW 24-1 bis 24-6) im Autobahnkreuz München Nord aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die jeweils zwei Bauwerke umfassen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

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Leistungsbeschreibung

Planungsleistungen BW 24-1 bis 24-6 (Los 1 bis 3)

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1 Planungsleistung BW 24-5 und -6

    Im Autobahnkreuz München Nord (A9 / A99) sollen die Bauwerke von BW24/1 bis 24/6 ersatzneugebaut werden.

    Frist: 16.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 Planungsleistung BW 24-3 und -4

    Im Autobahnkreuz München Nord (A9 / A99) sollen die Bauwerke von BW24/1 bis 24/6 ersatzneugebaut werden.

    Frist: 16.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 Planungsleistung BW 24-1 und -2

    Im Autobahnkreuz München Nord (A9 / A99) sollen die Bauwerke von BW24/1 bis 24/6 ersatzneugebaut werden.

    Frist: 16.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 Planungsleistung BW 24-5 und -6

Der Zuschlag wird nach § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
100 %

LOT-0002 · Los 2 Planungsleistung BW 24-3 und -4

Der Zuschlag wird nach § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
100 %

LOT-0003 · Los 3 Planungsleistung BW 24-1 und -2

Der Zuschlag wird nach § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 394188-2026

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