Herstellung und Lieferung von Frühstück, Mittagessen und Vesper für Kindertageseinrichtungen in Zeesen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.09.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 31.07.2024
- CPV-Codes
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- Schulmahlzeiten (15894210)
- Zubereitung von Mahlzeiten (55321000)
- Auslieferung von Schulmahlzeiten (55523100)
- Verpflegungsdienste für Schulen (55524000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 459362-2024
- Verfahrensnummer
- fc9e43b6-181e-4b9e-a502-f763a11fb0d0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Königs Wusterhausen beschafft im Ortsteil Zeesen eine Rahmenvereinbarung für die tägliche Herstellung und Lieferung eines gesunden, ausgewogenen Frühstücks, Mittagessens und einer Vesper für Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen. Die Mittagsverpflegung soll als Warmverpflegung nach dem Verfahren „Cook & Hold“ erfolgen, bei dem Speisen nach der Zubereitung warmgehalten und geliefert werden. Die Angebotsfrist endet am 3. September 2024 um 09:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Die Leistung beinhaltet die Herstellung und Lieferung eines täglichen, gesunden, ausgewogenen und schmackhaften (Voll-)Verpflegungsangebotes (Frühstück, Mittagessen, Vesper) für die Kinder der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Königs Wusterhausen OT Zeesen (Verpflegungssysstem der Mittagsverpflegung: Warmverpflegung - "Cook & Hold").
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Essenversorgung der Kindertageseinrichtungen des Ortsteils Zeesen
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Frist: 03.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Essenversorgung der Kindertageseinrichtungen des Ortsteils Zeesen
- Unterkriterien: - Verwendung frische/tiefgekühlte Produkte - Verwendung saisonale Produkte - Verwendung Produkte aus ökologischem Anbau - Dauer der Warmhaltezeit - Menüzyklus - Produkte aus fairem Handel Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
- 50 %
- Unterkriterien: - Abmeldung der Mittagsversorgung - Nutzerfreundliches Bestellsystem Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
- 20 %
- Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 708233-2024
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