Microsoft-365-Lizenzen mit zentraler Lizenzverwaltung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.08.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1.810.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.Profil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.07.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 492797-2025
- Verfahrensnummer
- 63059c57-fd06-4818-a11b-27bc1d457ced
- CPV-Codes
- 48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme
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Kurzbeschreibung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. in München beschafft über einen Rahmenvertrag Microsoft-365-Lizenzen sowie eine zentrale, durch den Auftraggeber selbst verwaltbare Lizenzverwaltung. Die Abrufberechtigung gilt auch für eine noch zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung; 2025 sollen Lizenzen monatlich flexibel hinzugebucht oder gekündigt werden können, für 2026 bis 2029 ist ein jährlicher Abruf vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,81 Millionen Euro, die Leistung ist der Region München zugeordnet und die Angebotsfrist endet am 5. August 2025 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG e.V.) sucht für einen noch zu gründenden Rechtsträger in der Rechtsform einer GmbH einen Dienstleister, welcher MS Office Produkte andient und darüber hinaus eine zentrale Lizenzverwaltung zur Verfügung stellt. Diese muss vom CTC (dazu sogleich) selbst verwaltet werden können. Die Abrufberechtigung unter dem hier ausgeschriebenen Rahmenvertrag besteht somit sowohl für MPG e.V. als auch für den noch zu gründenden Rechtsträger CTC.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Vergabe MS 365 Lizenzen
Im Jahr 2025 sollen die Lizenzen auf Monatsbasis angeboten werden und abgerufen werden können. Die Lizenzen sollen somit je nach Bedarf hinzugebucht oder abgekündigt werden können. Alle monatsweise im Jahr 2025 beauftragten Lizenzen enden ohne weiteres Zutun des Auftraggebers mit Ablauf des 31.12.2025 Der Abruf der Lizenzen für die Jahre 2026 bis 2029 soll jährlich zum Anfang des Jahres nach und nur in dem Fall der Gewährung der Haushaltsmittel erfolgen. In den Jahren 2026 - 2029 sollen die Lizenzen auf Jahresbasis (stets mit Enddatum 31. Dezember) angeboten werden. Der Auftraggeber plant hierzu, ab dem 01.01.2026 Jahresabonnements abzuschließen und einzelne Nutzer in der oben beschriebenen Menge, ggf. auch unterjährig, zu diesen hinzuzufügen. Es ist derzeit vorgesehen, für vorübergehend und unterjährig beschäftigte Personen Monatslizenzen zu beschaffen. Auch für den Fall eines unterjährigen Aufwuchses der Beschäftigtenzahl behält sich der Auftraggeber die Beschaffung von Monatslizenzen vor.
Frist: 05.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen sowie § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden sowie nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), sowie § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), als auch den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein mit dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. vgl. § 56 Abs. 2 VgV
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen sowie § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden sowie nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), sowie § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), als auch den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein mit dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. vgl. § 56 Abs. 2 VgV
Änderungen und Bieterfragen
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| MPMax Planck Information and Technology (MaxIT) | München | 8 | 25.08.2026 |
| ILInformationsverarbeitung Leverkusen GmbH | Leverkusen | 8 | 12.01.2026 |
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| F-Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 | München | 4 | 21.07.2026 |
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Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
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Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Microsoft-365-Lizenzen mit zentraler LizenzverwaltungCrayon Deutschland GmbHMax-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.München, Deutschland2,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.09.2025noch 39 Monate31.12.2029
Letzte Verfahren
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| 03.09.2026 | Kauf von Quantum StorNext-Archiv- und Backup-Systemen | Vergeben | QCQuantum Coorporation | 1 € |
| 19.09.2025 | Lieferung von Nagetieren für wissenschaftliche Versuchszwecke | Vergeben | CRCharles River Laboratories, Research Models and Services, GmbH | 2 € |
| 28.07.2025 | Microsoft-365-Lizenzen mit zentraler Lizenzverwaltung | Vergeben | CDCrayon Deutschland GmbH | 2,2 Mio. € |
| 07.04.2025 | Microsoft-365-Lizenzen mit zentraler Lizenzverwaltung | Offen | - | - |
| 13.12.2024 | Rahmenvertrag für Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Steuerberatung | Vergeben | KAKPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 1,1 Mio. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenMicrosoft-Cloud-Lizenzen für Betriebssysteme und Office-Anwendungen
Leipzig · Offen
Die ONTRAS Gastransport GmbH aus Leipzig beschafft Microsoft-Cloud-Lizenzen über ein direkt mit Microsoft abzuschließendes Enterprise Agreement. Der Vertrag läuft drei Jahre vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2027 und umfasst Client-Betriebssysteme sowie Client-Office-Anwendungen für bis zu 1.000 Anwender.
46 % ähnlichBetriebs-, Support- und Projektleistungen für zentrale Kommunikations- und Kollaborationsplattformen
München · Offen · Frist 16.10.2026
Die Max Planck Information and Technology (MaxIT) in München beschafft Betriebs-, Support-, Projekt- und Weiterentwicklungsleistungen für zentrale Kommunikations- und Kollaborationsplattformen. Die Vergabe umfasst zwei Bereiche: die Cisco-VoIP-Telefonieinfrastruktur einschließlich ergänzender Kommunikationsdienste sowie Videokonferenzen mit Telefoniefunktionen über Webex und künftig Microsoft Teams beziehungsweise Microsoft 365; für den Videobereich ist auch die Migration von Webex zu Microsoft Teams vorgesehen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt insgesamt rund 4,135 Millionen Euro netto, die Höchstwerte der Rahmenvereinbarungen liegen zusammen bei 4,962 Millionen Euro netto; Angebote sind bis zum 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) einzureichen.
45 % ähnlichMicrosoft-Lizenzen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Tauberbischofsheim · Offen · Frist 16.10.2026
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim sucht einen autorisierten Microsoft-Handelspartner für Microsoft-365-Lizenzen, Software Assurance für bestehende Lizenzen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Beschafft werden unter anderem Produkte aus den Bereichen Microsoft 365, Intune, Visio, Defender, SQL Server, Windows Server und Exchange über die Bezugsmodelle Cloud Solution Provider (CSP) und Select Plus; der geschätzte Auftragswert beträgt 4,4 Millionen Euro. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst 36 Monate und kann einmalig um 12 Monate verlängert werden, sodass eine maximale Laufzeit von 48 Monaten entsteht; Angebote sind bis zum 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
41 % ähnlichBeschaffung von Microsoft-Kauf- und Mietlizenzen mit optionaler Software-Assurance
Offen · Frist 28.09.2026
Die Conciliamus GmbH beschafft neue oder gebrauchte Kauflizenzen des Herstellers Microsoft, wahlweise mit oder ohne Software-Assurance, sowie Mietlizenzen. Die Lizenzen sollen über vom Anbieter gewährleistete Beschaffungswege bezogen werden, beispielsweise aus Rahmenverträgen des Bundes oder der Länder. Der Leistungsort liegt in der Region DE3; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
40 % ähnlichBeschaffung von Microsoft-Lizenzen
Offen · Frist 28.09.2026
Die Conciliamus GmbH beschafft Microsoft-Lizenzen; Angaben zum genauen Umfang oder geschätzten Auftragswert liegen nicht vor. Die Ausschreibung ist der im Datensatz mit DE3 bezeichneten Region zugeordnet, und die Frist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
40 % ähnlichBeschaffung von Microsoft-Lizenzen und begleitenden Supportleistungen
Frankfurt am Main · Offen · Frist 09.10.2026
Die Landwirtschaftliche Rentenbank mit Sitz in Frankfurt am Main beschafft Microsoft-Lizenzen einschließlich begleitender Serviceleistungen. Der Auftragnehmer soll die Lizenzen als Licensing Solution Partner und Enterprise Software Advisor, also als autorisierter Lizenzierungs- und Beratungsdienstleister, bereitstellen. Die Vertragslaufzeit soll am 1. Februar 2027 beginnen und 48 Monate betragen; eine Beendigung durch die Rentenbank nach 36 Monaten ist möglich, und Angebote müssen bis zum 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
39 % ähnlichMicrosoft Academic-Lizenzen über EES und Select Plus Academic
Leipzig · Offen · Frist 12.10.2026
Die Lecos GmbH in Leipzig sucht einen Handelspartner für eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Microsoft Academic-Lizenzen. Die Lizenzen sollen über ein Enrollment for Education Solutions (EES), ein Lizenzprogramm für Bildungseinrichtungen, sowie über einen bestehenden Select Plus Academic-Vertrag bezogen werden. Der Leistungsort liegt in der Region Leipzig; die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
38 % ähnlichRahmenvereinbarung über Proxmox-Subscriptions für Forschungseinrichtungen
Neuherberg · Offen · Frist 19.10.2026
Das Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) beschafft bedarfsgerecht Proxmox-Subscriptions für sämtliche Standorte des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie weitere genannte Forschungseinrichtungen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Vertragspartner geschlossen; Einzelaufträge können ohne erneutes Vergabeverfahren erteilt werden. Angebote sind bis zum 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen. Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Neuherberg; als Gebietskennzeichnung ist DEA23 angegeben.
36 % ähnlichLieferung von 1.000 Microsoft Office 2024 LTSC-Volumenlizenzen
Homberg · Offen · Frist 19.10.2026
Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises beschafft 1.000 Volumenlizenzen für Microsoft Office 2024 LTSC. LTSC steht für „Long-Term Servicing Channel“ und bezeichnet eine Version mit langfristiger Unterstützung, die die Büro-IT der Verwaltung modernisieren und den laufenden Betrieb sowie Sicherheitsupdates sichern soll. Die Lieferung ist für die Verwaltung im Schwalm-Eder-Kreis vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 07:30 Uhr.
36 % ähnlichCitrix Universal Hybrid Multi Cloud Lizenzen
München · Offen · Frist 28.09.2026
Das Bayerische Landeskriminalamt beauftragt die Überlassung von Citrix Universal Hybrid Multi Cloud Lizenzen (Concurrent User). Die Lizenzlaufzeit erstreckt sich vom 03.01.2027 bis zum 02.01.2030 (1080 Tage). Es handelt sich um ein reines Liefer‑ und Nutzungsrecht ohne weitere Leistungen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
34 % ähnlichFortführung und Erweiterung der Software-Assurance für Microsoft-Lizenzen
Leipzig · Offen · Frist 05.10.2026
Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH beschafft die Fortführung der Software Assurance für bestehende Microsoft-Lizenzen, darunter Microsoft 365 E5, F5 Copilot und SQL Server. Der Umfang umfasst außerdem optionale Erweiterungen und Nachkäufe im Rahmen eines Enterprise-Agreement-Vertrags. Die Leistung wird für den Standort Leipzig ausgeschrieben; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
31 % ähnlichBeratung zur Digitalisierung von Basisinfrastruktur und Reisekostenprozessen
München · Offen · Frist 21.09.2026
Das Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik in München beschafft Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung und Begleitung der Digitalisierung für die Institute MPA, MPE und MPCDF. Die Leistungen werden auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung erbracht und umfassen insbesondere Reisekostenmanagement, Dokumentenmanagementsysteme, digitale Signaturen, Prozessoptimierung, Marktanalysen sowie die Bewertung geeigneter Lösungen und Beschaffungsstrategien. Der Leistungsort liegt in den Regionen München und Oberbayern; die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
31 % ähnlichMicrosoft Unified Enterprise Support für zentrale IT-Systeme
Eschborn · Offen · Frist 06.10.2026
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beschafft Supportleistungen für ihre Microsoft-365- und Microsoft-Azure-Dienste sowie hybride und lokale Microsoft-Komponenten. Der Leistungsumfang umfasst Foundational Services und Enhanced Designated Engineering, also erweiterte technische Unterstützungsleistungen für die Verfügbarkeit, Stabilität und Betriebsbereitschaft der Systeme. Der Auftrag wird von der GIZ in Eschborn vergeben, hat eine Laufzeit von 990 Tagen und endet mit der Angebotsfrist am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
31 % ähnlichManaged Detection and Response mit Sophos-Sicherheitslizenzen und deutschsprachigem Service
Offen · Frist 30.09.2026
Der Verein Geisteswissenschaftliche Zentren Berlin e. V. beschafft Managed Detection and Response (MDR), also die fortlaufende Erkennung und Bearbeitung von Sicherheitsbedrohungen, einschließlich Sophos-Sicherheitslizenzen und deutschsprachiger Serviceleistungen. Die Leistung wird für 36 Monate in der Region Berlin bereitgestellt. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 11:00 Uhr (UTC).
31 % ähnlichIT-Leistungen für den Weiterbetrieb der pädagogischen Musterlösung paed.ML
Stuttgart · Offen · Frist 06.10.2026
Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg in Stuttgart beschafft IT-Leistungen für den Weiterbetrieb der pädagogischen Musterlösung „paed.ML“. Die sieben Lose umfassen unter anderem Lizenzen und Subskriptionen für UCS, OPSI und Nextcloud sowie Entwicklungs-, Wartungs-, Qualitätssicherungs- und Supportleistungen für Schulkonsole, Windows-Komponenten und Octogate. Die Verträge sollen am 1. Januar 2027 beginnen und jeweils 1.095 Tage laufen; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
31 % ähnlichMicrosoft-Softwarelizenzen und Software Assurance im Rahmen eines Enterprise-Agreement-Vertrags
Troisdorf · Offen · Frist 12.10.2026
Die Stadt Troisdorf in Nordrhein-Westfalen beschafft einen neuen Enterprise-Agreement-Vertrag (EA) für Microsoft-Softwarelizenzen. Der Vertrag soll ab dem 1. Januar 2027 nahtlos an den bis zum 31. Dezember 2026 laufenden Vertrag anschließen, die Software Assurance (SA) für bereits lizenzierte Produkte fortführen und den Erwerb zusätzlicher Lizenzen ermöglichen. Die Einzelaufträge werden ausschließlich für den eigenen Bedarf der Stadt vergeben; eine konkrete Lizenzmenge oder ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben.
29 % ähnlichRahmenvertrag für Microsoft-Lizenzen und zugehörige Softwareleistungen
Bergheim · Offen · Frist 20.10.2026
Der Rhein-Erft-Kreis mit Sitz in Bergheim beschafft einen Rahmenvertrag für Microsoft-Lizenzen und damit verbundene Leistungen. Der Umfang umfasst Lizenzen mit Software Assurance, die Verlängerung dieser Leistungen sowie weitere Leistungen aus dem Microsoft-Volumenlizenzprogramm Enterprise Agreement, einschließlich Server & Cloud Enrollment und möglicher Software-Assurance-Vorteile. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC; der Zuschlag wird ausschließlich anhand des angebotenen Rabatts auf die Microsoft-Basisrabatte ermittelt.
28 % ähnlichProjektsteuerung für Umbau und Erweiterung eines Forschungsgebäudes in Hannover
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung und Bauabteilung in München, sucht eine Projektsteuerung für Bauarbeiten am Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Im Mittelpunkt stehen der Umbau des Gebäudes 3405 zu physikalischen Laborflächen von etwa 1.240 m² sowie die Errichtung oder Umnutzung von rund 684 m² Büroflächen; zusätzlich ist die parallel verlaufende Sanierung des verbundenen Gebäudes 3401 zu koordinieren. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.800 Tage, die Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr.
28 % ähnlichTragwerksplanungsleistungen für Neubau- und Sanierungsprojekte
München · Offen · Frist 06.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft vergibt über ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) über voraussichtlich sechs Jahre Leistungen der Tragwerksplanung für verschiedene Bauvorhaben. Die Einzelaufträge betreffen Büro- und Verwaltungsgebäude sowie hochkomplexe Gebäude für wissenschaftliche Nutzungen, sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen im Bestand, und werden bundesweit vergeben. Die Teilnahmefrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
28 % ähnlichWartung und Support für bestehende Splunk-Lizenzen
München · Offen · Frist 12.10.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern als zentrale Vergabestelle, beschafft die Verlängerung der Wartung und des Supports für vorhandene Splunk-Lizenzen des IT-Dienstleistungszentrums im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Der Vertrag beginnt am 1. Dezember 2026, läuft zunächst ein Jahr und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Leistung ist für den Standort München beziehungsweise den Zuständigkeitsbereich Bayern vorgesehen.
28 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Crayon Deutschland GmbH
Zuschlagswert: 2.200.000 EUR · Vertragsschluss: 24.09.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
281 vergleichbare Verfahren, davon 189 mit erfasstem Zuschlag · 152 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 850.992 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 55 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
SoftwareONE Deutschland GmbH · Leipzig
24 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Crayon Deutschland GmbH · Unterhaching
16 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareOne Deutschland GmbH · Leipzig
9 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle AG · Neckarsulm
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Leipzig
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle-Comsoft GmbH · Neckarsulm
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle GmbH & Co. KG · Neckarsulm
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
EOMI AG · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DYNACON GmbH · München
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-Lösung
Stadt Aschaffenburg · Aschaffenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: SoftwareONE Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 01.09.2025
Zuschlagswert: 462.828 EUR
- Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen Handelspartner
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR · Bayreuth
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.10.2026
Auftragnehmer: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Vertragsschluss: 28.10.2025
Zuschlagswert: 6.000.000 EUR
- Befristete Überlassung der Software Fujitsu BeanConnect für 36 Monate
Deutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher Service · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2026
Auftragnehmer: Fujitsu Services GmbH
Vertragsschluss: 30.11.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen und begleitende Dienstleistungen
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.12.2026
Auftragnehmer: CANCOM GmbH
Vertragsschluss: 11.12.2023
Zuschlagswert: 89.559.168,07 EUR
- Lizenzen und Netzwerkkomponenten für die Mathematica-Software
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: uni software plus GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Sicherheitssoftware und Service zur Kontrolle von Geräteschnittstellen in Krankenhäusern
Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH · Coburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.02.2027
Auftragnehmer: DriveLock SE
Vertragsschluss: 26.08.2025
Zuschlagswert: 0,01 EUR
- Endpoint-Security- und Antiviruslösung für Krankenhäuser
Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH · Coburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.02.2027
Auftragnehmer: Controlware GmbH
Vertragsschluss: 26.08.2025
Zuschlagswert: 0,01 EUR
- Beschaffung von Payara Server Enterprise, Confluent Kafka, Next Cloud Enterprise und Dropsolid DXP inklusive Support
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.03.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
80539 · München
sekretariat@mpg-muenchen.de0006 erfasste Verfahren, davon 5 vergeben. 5 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
poststelle@reg-ob.bayern.de+49 8921760
abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB
vergabeverfahren@abante.de+49 341238203-00
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 28.07.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:38 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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