Sicherheitssoftware und Service zur Kontrolle von Geräteschnittstellen in Krankenhäusern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.08.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0,01 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.07.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Antivirensoftwarepaket (48761000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
451045-2025
Verfahrensnummer
a1102f32-991e-4f60-af16-34e243cd772b

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH beschafft für Krankenhäuser der Sana Kliniken AG eine Sicherheitssoftware für Endgeräte (Endpoint Security) zur feingranularen Kontrolle von Geräteschnittstellen auf Computern und Servern. Die Leistung umfasst Pflege, umfassenden Service sowie die Installation und Einbindung in die Sicherheitsarchitektur der abrufberechtigten Kliniken, insbesondere auch für Terminalserver und virtuelle Desktops. Die Rahmenvereinbarung gilt für 540 Tage und betrifft Kliniken in Coburg sowie weiteren in der Ausschreibung genannten Regionen; die Frist endet am 13. August 2025 um 08:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Endpoint Security Schnittstellenkontrolle für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine Endpoint Security Schnittstellenkontrolle erweitert und ergänzt werden. Die Kontrolle der Schnittstellen der eingesetzten Rechner stellt eine wirkungsvolle Ergänzung zur Absicherung gegen Bedrohungen dar. Dadurch soll der Schutz vor bekannten sowie unbekannten Bedrohungen auf Clients und Servern erhöht werden. Benötigt wird die feingranulare Kontrolle aller Geräte-Schnittstellen, die für jegliche Software der AG erreichbar sind. Dies gilt herausgehoben insbesondere auch für Schnittstellen von Terminalserver-Sitzungen und Virtuellen Desktops, die konzernweit in erheblichem Umfang eingesetzt sind. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Software vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Einführung bzw. Erweiterung einer Endpoint Security Schnittstellenkontrolle in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben, um Computerarbeitsplätze zu schützen. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Endpoint Security - Schnittstellenkontrolle

    Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Endpoint Security Schnittstellenkontrolle für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine Endpoint Security Schnittstellenkontrolle erweitert und ergänzt werden. Die Kontrolle der Schnittstellen der eingesetzten Rechner stellt eine wirkungsvolle Ergänzung zur Absicherung gegen Bedrohungen dar. Dadurch soll der Schutz vor bekannten sowie unbekannten Bedrohungen auf Clients und Servern erhöht werden. Benötigt wird die feingranulare Kontrolle aller Geräte-Schnittstellen, die für jegliche Software der AG erreichbar sind. Dies gilt herausgehoben insbesondere auch für Schnittstellen von Terminalserver-Sitzungen und Virtuellen Desktops, die konzernweit in erheblichem Umfang eingesetzt sind. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Software vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Einführung bzw. Erweiterung einer Endpoint Security Schnittstellenkontrolle in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben, um Computerarbeitsplätze zu schützen. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

    Frist: 13.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Schnittstelle. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

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LOT-0001 · Endpoint Security - Schnittstellenkontrolle

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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Schnittstelle. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 593383-2025

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