Lieferung von Plug-in-Hybrid-Funkstreifenwagen der Mittelklasse
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 19.213.000 EUR
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.03.2025
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 157912-2025
- Verfahrensnummer
- 19599f6a-efa3-4a93-944a-1a55cd71cbca
- CPV-Codes
- Kraftfahrzeuge (34100000); Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen (34115200)
Kurzbeschreibung
Das Logistik Zentrum Niedersachsen, Landesbetrieb und Außenstelle Hannover, beschafft über drei Lose Plug-in-Hybrid-Funkstreifenwagen (PHEV) der Fahrzeugklasse M1 und Mittelklasse. Darunter fallen reguläre Fahrzeuge für die Polizei sowie neutral ausgestattete Fahrzeuge für Polizeidienststellen in Niedersachsen, Bremen beziehungsweise Bremerhaven und Thüringen. Der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 19,2 Millionen Euro; die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von 720 Tagen, und die Abrufe erfolgen online über den Webshop des Auftraggebers.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV ( Los 1: Funkstreifen-wagen (FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 2: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 3: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV). Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt für Los 1 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 2 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen, Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 3 sind die Dienststellen der Polizei Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 - 3 zu entnehmen.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Funkstreifenwagen (FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV9.328.000 EUR
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV ( Los 1: Funkstreifen-wagen (FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 2: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 3: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV). Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt für Los 1 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 2 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen, Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 3 sind die Dienststellen der Polizei Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 - 3 zu entnehmen.
Frist: 15.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 / Mittelklasse / PHEV4.935.000 EUR
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV ( Los 1: Funkstreifen-wagen (FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 2: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 3: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV). Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt für Los 1 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 2 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen, Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 3 sind die Dienststellen der Polizei Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 - 3 zu entnehmen.
Frist: 15.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV4.950.000 EUR
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV ( Los 1: Funkstreifen-wagen (FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 2: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 3: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV). Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt für Los 1 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 2 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen, Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 3 sind die Dienststellen der Polizei Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 - 3 zu entnehmen.
Frist: 15.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Funkstreifenwagen (FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV
- Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrizen zu den Losen 1, 2 und 3 jeweils zu entnehmen. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- 70 %
- Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrizen zu den Losen 1, 2 und 3 jeweils zu entnehmen. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- 30 %
LOT-0002 · Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 / Mittelklasse / PHEV
- Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrizen zu den Losen 1, 2 und 3 jeweils zu entnehmen. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- 70 %
- Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrizen zu den Losen 1, 2 und 3 jeweils zu entnehmen. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- 30 %
LOT-0003 · Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV
- Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrizen zu den Losen 1, 2 und 3 jeweils zu entnehmen. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- 70 %
- Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrizen zu den Losen 1, 2 und 3 jeweils zu entnehmen. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 324889-2025
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