Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS und Fachdienstausstattung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 48.700.000 EUR
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.09.2026
- CPV-Codes
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- Tanklöschfahrzeuge (34144212)
- Feuerlöschfahrzeuge (34144213)
- Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit (35110000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 728866-2026
- Verfahrensnummer
- f3c3fe29-03cd-4893-a28d-15bd5bac4c83
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, schreibt Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen für den Katastrophenschutz (LF 20 KatS) und deren Ausstattung aus. Die drei Lose umfassen Fahrgestell und Aufbau für die Regionen Ost und West sowie Fachdienstausstattung; der geschätzte Gesamtwert beträgt 48,7 Millionen Euro. Das LZN kann während der Laufzeit Einzelaufträge für niedersächsische Landesstellen und bezugsberechtigte Kommunen abrufen; die Angebotsfrist endet am 16. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Fahrgestell und Aufbau Region Ost18.200.000 EUR
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Fahrgestell und Aufbau Region West20.500.000 EUR
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Fachdienstausstattung für LF 20 KatS10.000.000 EUR
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Fahrgestell und Aufbau Region Ost
- Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Zuschlagserteilung nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Wertung unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtangebote. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamtsumme (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2, erfolgt anhand der im Angebotsvordruck ausgewiesenen Gesamtsumme (netto). Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils das wertbare Einzelangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Anschließend werden die Gesamtsummen dieser beiden Einzelangebote addiert. Liegen Gesamtangebote für die Lose 1 und 2 vor, wird das wertbare Gesamtangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Die Gesamtsumme dieses Gesamtangebots wird mit der Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2 verglichen. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots niedriger als die Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots höher, werden die Zuschläge getrennt auf die jeweiligen preisgünstigsten Einzelangebote für die Lose 1 und 2 erteilt. Bei Preisgleichheit zwischen mehreren Angeboten innerhalb eines Loses wird die Zuschlagsentscheidung durch ein Losverfahren getroffen. Entspricht die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots für die Lose 1 und 2 der Summe der Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt.
- 100 %
LOT-0002 · Fahrgestell und Aufbau Region West
- Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Zuschlagserteilung nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Wertung unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtangebote. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamt-summe (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2, erfolgt anhand der im Angebotsvordruck ausgewiesenen Gesamtsumme (netto). Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils das wertbare Einzelangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Anschließend werden die Gesamtsummen dieser beiden Einzelangebote addiert. Liegen Gesamtangebote für die Lose 1 und 2 vor, wird das wertbare Gesamtangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Die Gesamtsumme dieses Gesamtangebots wird mit der Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2 verglichen. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots niedriger als die Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots höher, werden die Zuschläge getrennt auf die jeweiligen preisgünstigsten Einzelangebote für die Lose 1 und 2 erteilt. Bei Preisgleichheit zwischen mehreren Angeboten innerhalb eines Loses wird die Zuschlagsentscheidung durch ein Losverfahren getroffen. Entspricht die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots für die Lose 1 und 2 der Summe der Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt.
- 100 %
LOT-0003 · Fachdienstausstattung für LF 20 KatS
- Für Los 3 wird der Zuschlag auf das wertbare Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamtsumme (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis. Da die Beschaffung der Fachdienstausstattung nach Los 3 die Beschaffung der Fahrzeuge nach den Losen 1 und 2 voraussetzt, wird Los 3 nur dann bezuschlagt, wenn mindestens eines der beiden Lose 1 oder 2 bezuschlagt werden kann. Können weder Los 1 noch Los 2 bezuschlagt werden, erfolgt für Los 3 kein Zuschlag. In diesem Fall kann das Vergabeverfahren für Los 3 insgesamt gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben werden, da der Beschaffungsbedarf für Los 3 entfällt und sich dadurch die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.
- 100 %
Vergabeunterlagen
24 Dateien · geladen 28.09.2026| Leistungsverzeichnis | 858 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 466 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 690 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 128 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Leistungsverzeichnis | 236 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 400 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 318 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 874 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 279 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 301 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 231 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 313 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 388 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 452 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 273 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 126 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 118 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Anschreiben | 58 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 258 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.10.2026Berichtigung 1Die Eignungsanforderungen und die Verfahrensfristen wurden aktualisiert und vollständig losbezogen bekannt gemacht. Für die Lose 1 und 2 wurden die Referenzanforderungen neu gefasst. Die geforderten Mindestmengen können durch eine oder mehrere Referenzen nachgewiesen werden. Werden mehrere Referenzen angegeben, werden die darin nachgewiesenen Fahrzeugmengen zur Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderung zusammengerechnet. Die Anforderung an ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 oder einem gleichwertigen Standard gilt für die Lose 1 und 2. Für Los 3 wird diese Anforderung nicht gestellt. Für alle Lose wird die Anforderung an eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie von mindestens 100.000,00 Euro für Vermögensschäden vollständig losbezogen bekannt gemacht. Die Angebotsfrist wird für alle Lose vom 30.10.2026, 10:00 Uhr, auf den 16.11.2026, 10:00 Uhr, verlängert. Die Angebotsbindungsdauer wird von 88 auf 98 Tage angepasst. Die Bindefrist endet am 22.02.2027. Bieterfragen können bis einschließlich 02.11.2026 über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen wurden entsprechend aktualisiert und über die Vergabeplattform bereitgestellt.
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