Lieferung von vier Gerätewagen für die niedersächsische Landesverwaltung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.700.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.04.2025
CPV-Codes
Kraftfahrzeuge (34100000)
Bekanntmachungsnummer
229537-2025
Verfahrensnummer
08605ca3-a96d-48a3-a7b8-ea7bcd965c73

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen, Außenstelle Hannover, beschafft im Auftrag der niedersächsischen Landesverwaltung vier Gerätewagen. Dafür soll mit einem Unternehmen eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden; abrufberechtigt sind das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport sowie das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,7 Millionen Euro, die Vertragsdauer 720 Tage, und die Angebotsfrist endet am 12. Mai 2025 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Gerätewagen. Es werden verbindlich vier Gerätewagen nach Zuschlagserteilung bestellt. Abrufberechtigt sind das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) und das Niedersächsi-sches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und der Anlage 1 "Angaben des Bieters" und Anlage 2 "Beladungsliste" zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Gerätewagen

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Gerätewagen. Es werden verbindlich vier Gerätewagen nach Zuschlagserteilung bestellt. Abrufberechtigt sind das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) und das Niedersächsi-sches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und der Anlage 1 "Angaben des Bieters" und Anlage 2 "Beladungsliste" zu entnehmen.

    Frist: 12.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Gerätewagen

Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 397970-2025

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