Lieferung von drei Wechselladefahrzeugen für Abrollbehälter (WLF 32)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.06.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
831.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.05.2025
CPV-Codes
Kraftfahrzeuge (34100000)
Bekanntmachungsnummer
308032-2025
Verfahrensnummer
1c44152f-5384-4890-8174-4797091125b6

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Kurzbeschreibung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen, Außenstelle Hannover, beschafft im Auftrag niedersächsischer Landesbehörden drei Wechselladefahrzeuge für Abrollbehälter (WLF 32). Abrufberechtigt sind das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport sowie das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Die Rahmenvereinbarung gilt 720 Tage, der geschätzte Auftragswert beträgt 831.000 Euro netto; die Lieferung ist für Niedersachsen vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Wechselladefahrzeugen für Abrollbehälter (WLF 32). Es werden verbindlich drei Fahrzeuge nach Zuschlagserteilung bestellt. Abrufberechtigt sind das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) und das Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und der Anlage 1 "Angaben des Bieters" und Anlage 2 "Beladungsliste" zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Wechselladefahrzeugen für Abrollbehälter (WLF 32)

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Wechselladefahrzeugen für Abrollbehälter (WLF 32). Es werden verbindlich drei Fahrzeuge nach Zuschlagserteilung bestellt. Abrufberechtigt sind das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) und das Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und der Anlage 1 "Angaben des Bieters" und Anlage 2 "Beladungsliste" zu entnehmen.

    Frist: 03.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Wechselladefahrzeugen für Abrollbehälter (WLF 32)

Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 545978-2025

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