Lieferung von Elektro-Pkw, Kompaktvans und Transportern für den Flughafen München
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.12.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
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- Kraftfahrzeuge (34100000)
- Personenkraftwagen (34110000)
- Elektrofahrzeuge (34144900)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 755898-2026
- Verfahrensnummer
- dfdb9cd7-5d2a-449c-a09f-644c3654349c
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Flughafen München GmbH und ihre Tochtergesellschaft AeroGround Flughafen München GmbH schreiben eine Rahmenvereinbarung über serienmäßige Elektrofahrzeuge in vier Klassen aus: Kleinwagen, Kompaktvans, Kleintransporter und Transporter. Die Schätzmengen summieren sich auf rund 358 Fahrzeuge; während der Laufzeit von zwei Jahren mit zwei möglichen Verlängerungen um jeweils ein Jahr können die Fahrzeuge je nach Bedarf abgerufen werden, wobei die vereinbarte Höchstmenge die Schätzmengen um bis zu 20 Prozent überschreiten kann. Die Fahrzeuge sind für den Einsatz am Flughafen München und für dienstliche Fahrten im Umfeld vorgesehen; die Bewerbungsfrist endet am 3. Dezember 2026.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und eine Option auf zweimalige Verlängerung des Vertrages mit einer Laufzeit von jeweils einem weiteren Jahr über die Lieferung von serienmäßigen Elektrofahrzeugen in verschiedenen Fahrzeugklassen für die Flughafen München GmbH (FMG) und die Tochtergesellschaft AeroGround Flughafen München GmbH (AE). Insgesamt werden vier Lose ausgeschrieben. LOS 1 Elektro-Kleinwagen, LOS 2 Elektro-Kompaktvan, LOS 3 Elektro-Kleintransporter und LOS 4 Elektro-Transporter. Es ist beabsichtigt, den Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer je LOS und Auftraggeber zu schließen (ausgenommen LOS 4, alleiniger Auftraggeber Flughafen München GmbH). Die Fahrzeuge werden insbesondere zur Unterstützung der betrieblichen Abläufe auf dem Flughafengelände sowie für dienstliche Fahrten im Umfeld des Flughafens München eingesetzt. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die FMG und AE während der Vertragslaufzeit Fahrzeuge in den ausgeschriebenen Fahrzeugkategorien sowie gegebenenfalls optionale Ausstattungen bedarfsgerecht abrufen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, die wesentlichen kaufmännischen, technischen und vertraglichen Bedingungen für die Beschaffung von Standardfahrzeugen verbindlich festzulegen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die berechtigten Bedarfsträger der FMG während der Vertragslaufzeit ihren Fahrzeugbedarf flexibel, wirtschaftlich und standardisiert decken können. Die Abrufe erfolgen entsprechend dem jeweiligen Bedarf in den ausgeschriebenen Fahrzeugkategorien und Ausstattungsvarianten. Die in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen definieren die Standardausstattung der geforderten Fahrzeuge. Darüber hinaus gibt es einige optional abrufbare Ausstattungen, die nicht zur Standardausstattung des Fahrzeugs gehören. Während der Vertragslaufzeit entscheidet der AG im Einzelfall, ob diese optionalen Ausstattungen benötigt werden oder nicht. Diese optional abrufbaren Ausstattungen sind jeweils mit dem Zusatz (optional) gekennzeichnet. Die optional abrufbaren Ausstattungen, die als A-Kriterium gekennzeichnet sind, müssen zwingend angeboten werden. Die optional abrufbaren Ausstattungen, die als Z-Kriterium gekennzeichnet sind, müssen nicht zwingend angeboten werden, führen aber zu zusätzlichen Bewertungspunkten. Das voraussichtliche Beschaffungsvolumen (Schätzmenge) wurde im Rahmen einer Bedarfsabfrage ermittelt. Da es sich um reine Schätzmengen handelt, ist nicht auszuschließen, dass die angegebenen Schätzmengen deutlich über- oder unterschritten werden innerhalb den Vertragsjahren. Im Sinne einer Vertragsobergrenze wird folgende Höchstabnahmemengen vereinbart: Überschreitung der angegebenen Schätzmengen um bis zu 20%. Die nachfolgenden Schätzmengen beinhalten die angegebene Überschreitung von 20% nicht. 1. Vertragsjahr, LOS 1 Elektro-Kleinwagen (gesamt 137 Fahrzeuge): FMG 40 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 2. Vertragsjahr FMG 30 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 3. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 20 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 4. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 25 Fahrzeuge AE 7 Fahrzeuge. 1. Vertragsjahr, LOS 2 Elektro-Kompaktvan (gesamt 116 Fahrzeuge): FMG 15 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 2. Vertragsjahr FMG 25 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 3. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 20 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 4. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 35 Fahrzeuge AE 6 Fahrzeuge. 1. Vertragsjahr, LOS 3 Elektro-Kleintransporter (gesamt 80 Fahrzeuge): FMG 10 Fahrzeuge AE 3 Fahrzeuge. 2. Vertragsjahr FMG 25 Fahrzeuge AE 4 Fahrzeuge. 3. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 10 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 4. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 15 Fahrzeuge AE 8 Fahrzeuge. 1. Vertragsjahr, LOS 4 Elektro-Transporter (gesamt 25 Fahrzeuge): FMG 5 Fahrzeuge AE 0 Fahrzeuge. 2. Vertragsjahr FMG 10 Fahrzeuge AE 0 Fahrzeuge. 3. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 5 Fahrzeuge AE 0 Fahrzeuge. 4. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 5 Fahrzeuge AE 0 Fahrzeuge. Unter Verweis auf Ziffer 2.1 "Verfahren" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber vorbehält, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung, insbesondere der Leistungsbeschreibung und der mitgeteilten Schätzmengen, zur Verfügung zu stellen. Insbesondere können sich die für die AeroGround Flughafen München GmbH (AE) genannten Schätzmengen für LOS 1 und LOS 2 im Zuge der Überarbeitung der Vergabeunterlagen erhöhen.
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Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Elektro-Kleinwagen (KBA-Segment: Kleinwagen)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und eine Option auf zweimalige Verlängerung des Vertrages mit einer Laufzeit von jeweils einem weiteren Jahr über die Lieferung von serienmäßigen Elektrofahrzeugen für die Flughafen München GmbH (FMG) und die Tochtergesellschaft AeroGround Flughafen München GmbH (AE). LOS 1 Elektro-Kleinwagen gemäß KBA muss zum Personen-Transport am und im Flughafen München eingesetzt werden können. KBA Segment: Kleinwagen. Das voraussichtliche Beschaffungsvolumen (Schätzmenge) wurde im Rahmen einer Bedarfsabfrage ermittelt. Da es sich um reine Schätzmengen handelt, ist nicht auszuschließen, dass die angegebenen Schätzmengen deutlich über- oder unterschritten werden innerhalb den Vertragsjahren. Im Sinne einer Vertragsobergrenze wird folgende Höchstabnahmemengen vereinbart: Überschreitung der angegebenen Schätzmengen um bis zu 20%. Die nachfolgenden Schätzmengen beinhalten die angegebene Überschreitung von 20% nicht. 1. Vertragsjahr, LOS 1 Elektro-Kleinwagen (gesamt 137 Fahrzeuge): FMG 40 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 2. Vertragsjahr FMG 30 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 3. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 20 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 4. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 25 Fahrzeuge AE 7 Fahrzeuge.
LOT-0002 · Elektro-Kompaktvan (KBA-Segment: Utilities)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und eine Option auf zweimalige Verlängerung des Vertrages mit einer Laufzeit von jeweils einem weiteren Jahr über die Lieferung von serienmäßigen Elektrofahrzeugen für die Flughafen München GmbH (FMG) und die Tochtergesellschaft AeroGround Flughafen München GmbH (AE). LOS 2 Elektro-Kompaktvan gemäß KBA-Segment (Utilities) muss zum Personen-Transport/Werkstattwagen am und im Flughafen München eingesetzt werden können. Das voraussichtliche Beschaffungsvolumen (Schätzmenge) wurde im Rahmen einer Bedarfsabfrage ermittelt. Da es sich um reine Schätzmengen handelt, ist nicht auszuschließen, dass die angegebenen Schätzmengen deutlich über- oder unterschritten werden innerhalb den Vertragsjahren. Im Sinne einer Vertragsobergrenze wird folgende Höchstabnahmemengen vereinbart: Überschreitung der angegebenen Schätzmengen um bis zu 20%. Die nachfolgenden Schätzmengen beinhalten die angegebene Überschreitung von 20% nicht. 1. Vertragsjahr, LOS 2 Elektro-Kompaktvan (gesamt 116 Fahrzeuge): FMG 15 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 2. Vertragsjahr FMG 25 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 3. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 20 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 4. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 35 Fahrzeuge AE 6 Fahrzeuge.
LOT-0003 · Elektro-Kleintransporter (KBA-Segment: Utilities)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und eine Option auf zweimalige Verlängerung des Vertrages mit einer Laufzeit von jeweils einem weiteren Jahr über die Lieferung von serienmäßigen Elektrofahrzeugen für die Flughafen München GmbH (FMG) und die Tochtergesellschaft AeroGround Flughafen München GmbH (AE). LOS 3 Elektro-Kleintransporter gemäß KBA-Segment (Utilitie) muss zum Personen-Transport/Werkstattwagen am und im Flughafen München eingesetzt werden können. Das voraussichtliche Beschaffungsvolumen (Schätzmenge) wurde im Rahmen einer Bedarfsabfrage ermittelt. Da es sich um reine Schätzmengen handelt, ist nicht auszuschließen, dass die angegebenen Schätzmengen deutlich über- oder unterschritten werden innerhalb den Vertragsjahren. Im Sinne einer Vertragsobergrenze wird folgende Höchstabnahmemengen vereinbart: Überschreitung der angegebenen Schätzmengen um bis zu 20%. Die nachfolgenden Schätzmengen beinhalten die angegebene Überschreitung von 20% nicht. 1. Vertragsjahr, LOS 3 Elektro-Kleintransporter (gesamt 80 Fahrzeuge): FMG 10 Fahrzeuge AE 3 Fahrzeuge. 2. Vertragsjahr FMG 25 Fahrzeuge AE 4 Fahrzeuge. 3. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 10 Fahrzeuge AE 5 Fahrzeuge. 4. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) FMG 15 Fahrzeuge AE 8 Fahrzeuge.
LOT-0004 · Elektro-Transporter (KBA-Segment: Utilities)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und eine Option auf zweimalige Verlängerung des Vertrages mit einer Laufzeit von jeweils einem weiteren Jahr über die Lieferung von serienmäßigen Elektrofahrzeugen für die Flughafen München GmbH. LOS 4 Elektro-Transporter gemäß KBA-Segment (Utilitie) muss als Werkstattwagen am und im Flughafen München eingesetzt werden können. Das voraussichtliche Beschaffungsvolumen (Schätzmenge) wurde im Rahmen einer Bedarfsabfrage ermittelt. Da es sich um reine Schätzmengen handelt, ist nicht auszuschließen, dass die angegebenen Schätzmengen deutlich über- oder unterschritten werden innerhalb den Vertragsjahren. Im Sinne einer Vertragsobergrenze wird folgende Höchstabnahmemengen vereinbart: Überschreitung der angegebenen Schätzmengen um bis zu 20%. Die nachfolgenden Schätzmengen beinhalten die angegebene Überschreitung von 20% nicht. 1. Vertragsjahr, LOS 4 Elektro-Transporter (gesamt 25 Fahrzeuge): 5 Fahrzeuge. 2. Vertragsjahr 10 Fahrzeuge. 3. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) 5 Fahrzeuge. 4. Vertragsjahr (im Falle der Vertragsverlängerung) 5 Fahrzeuge
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Elektro-Kleinwagen (KBA-Segment: Kleinwagen)
- s. Vergabeunterlagen
- 80 %
- s. Vergabeunterlagen
- 20 %
LOT-0002 · Elektro-Kompaktvan (KBA-Segment: Utilities)
- s. Vergabeunterlagen
- 80 %
- s. Vergabeunterlagen
- 20 %
LOT-0003 · Elektro-Kleintransporter (KBA-Segment: Utilities)
- s. Vergabeunterlagen
- 80 %
- s. Vergabeunterlagen
- 20 %
LOT-0004 · Elektro-Transporter (KBA-Segment: Utilities)
- s. Vergabeunterlagen
- 80 %
- s. Vergabeunterlagen
- 20 %
Vergabeunterlagen
7 Dateien laut Portal · Stand 30.10.2026| Sonstiges | 797 KB | |
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| Anschreiben | 76 KB | |
| Anschreiben | 76 KB | |
| Sonstiges | 637 KB |
Anforderungen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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