Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Solo- und Gelenk-Elektrobussen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.02.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Öffis Nahverkehr Hameln-Pyrmont GmbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.01.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 32136-2025
- Verfahrensnummer
- 87fdae85-797a-4932-a93e-89c1cc0b2cd6
- CPV-Codes
- 34100000 · Kraftfahrzeuge; 34144910 · Elektrobusse
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Kurzbeschreibung
Die Öffis Nahverkehr Hameln-Pyrmont GmbH beschafft serienreife Stadt-Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienbusse mit Elektroantrieb für ihr inner- und außerstädtisches Liniennetz im Raum Hameln-Pyrmont. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, die die Bedingungen für spätere Einzelaufträge über die Herstellung und Lieferung der Fahrzeuge festlegt. Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten; die Lieferung ist für das Jahr 2026 vorgesehen, die Bewerbungsfrist endet am 14. Februar 2025 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Öffis Nahverkehr Hameln-Pyrmont GmbH (im Folgenden auch Öffis) planen im Jahr 2026 die Beschaffung von serienreifen Stadt-Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Elektro-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Die Öffis schreibt hierzu mit Hilfe eines europaweiten Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Solo- und Gelenk-Elektro-Omnibussen (im Folgenden auch Fahrzeuge) aus. Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung privilegierte Einzelaufträge durch den Abschluss von Einzelaufträgen vergeben. Rahmenvereinbarungen sind mithin Vereinbarungen, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung erst eröffnet werden soll. Sie legen typischerweise nur die wesentlichen Parameter für die Erteilung von Einzelaufträgen fest, die den eigentlichen Beschaffungsvorgang ausmachen. Konkrete Leistungspflichten werden zumeist nicht durch die Rahmenvereinbarung, sondern erst durch den jeweiligen Einzelauftrag begründet. Eine Rahmenvereinbarung ist mithin nur die Vorstufe des öffentlichen Auftrags und ein Instrument zur Bündelung von Einzelaufträgen. In der zu vergebenen Rahmenvereinbarung werden daher die Bedingungen für den Abschluss von Einzelaufträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die Lieferung von Solo- und Gelenk-Elektro-Omnibussen festgelegt. Außerdem werden die wesentlichen Regelungen, nach denen die Einzelaufträge abzuwickeln sind, vereinbart. Diese Rahmenvereinbarung begründet keinen Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf den Abschluss von Einzelaufträgen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Öffis Nahverkehr Hameln-Pyrmont GmbH :Beschaffung von Elektro-Omnibussen
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die die Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens zum Abschluss von Einzelaufträgen für die Herstellung und Lieferung von Solo- und Gelenk-Elektro-Omnibussen zu Gegenstand hat. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate. Es wird derzeit vom Auftraggeber beabsichtigt, Einzelaufträge über die Lieferung folgender Fahrzeuge zu schließen, wobei sich der Auftraggeber vorbehält, die Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Vertragsjahren zu verändern. Die geschätzten Bestellmengen sind der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb bzw. der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Öffis Nahverkehr Hameln-Pyrmont GmbH :Beschaffung von Elektro-Omnibussen
- Der Preis ergibt sich aus dem Tabellenblatt Preisblatt in der Anlage 2 "Lastenheft und Preisblatt"
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- Die Leistungspunkte ergeben sich aus dem Tabellenblatt Anforderungen in der Anlage 2 "Lastenheft und Preisblatt"
- 50 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 454620-2025
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| 16.01.2025 | Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Solo- und Gelenk-Elektrobussen | Vergeben | DBDaimler Buses GmbH | -1 € |
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Höchstadt · Offen · Frist 13.11.2026
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Northeim · Offen · Frist 15.10.2026
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Offen · Frist 19.10.2026
Die Walter Althoff GmbH & Co. beschafft zwei etwa 12 Meter lange Niederflur-Solobusse mit batterieelektrischem Antrieb. Der Auftrag ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
58 % ähnlichRahmenvereinbarungen für den Kauf von Personenkraftwagen mit verschiedenen Antrieben
Hamburg · Offen · Frist 06.10.2026
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Inneres und Sport, sucht Rahmenvertragspartner für den Kauf verschiedener Personenkraftwagen. Vorgesehen sind Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb, Plug-in-Hybrid-Antrieb sowie weiteren Antriebsarten wie Hybrid, Gas, Benzin oder Diesel für Hamburger Behörden, Ämter, Landesbetriebe, Hochschulen und weitere öffentliche Einrichtungen; der jährliche Bedarf liegt bei etwa 127 Fahrzeugen. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 17,7 Millionen Euro, die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
58 % ähnlichRahmenvereinbarung für bis zu 22 Niederflur-Stadtlinienbusse mit komprimiertem Erdgas
Dachau · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtwerke Dachau beschaffen eine Rahmenvereinbarung über bis zu 22 Niederflur-Stadtlinienbusse für den städtischen öffentlichen Personennahverkehr in Dachau. Vorgesehen sind Solo- und Gelenkbusse mit komprimiertem Erdgas (CNG) als Antrieb; die Mindestabrufmenge beträgt vier Gelenk- und drei Solobusse. Die Vereinbarung läuft fünf Jahre und kann um drei Jahre verlängert werden; Teilnahmeanträge sind bis zum 29. September 2026 um 11:00 Uhr einzureichen.
57 % ähnlichLieferung von Elektro- und Diesel-Omnibussen
Nordhausen · Offen · Frist 07.10.2026
Die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH schreibt die Beschaffung von insgesamt 12 Omnibussen aus, unterteilt in fünf Lose. Der Auftrag umfasst sieben Elektrobusse (Batteriebusse mit Gelegenheitsladung und Gelenkbusse) sowie fünf Diesel-Omnibusse (Low Entry und Gelenkbusse). Die Vergabe erfolgt in Losen, wobei eine Zusammenfassung der Elektro- bzw. Dieselbusse angestrebt wird.
57 % ähnlichBeschaffung von fünf niederflurigen Batterie-Solobussen
Offen · Frist 22.09.2026
Die Omnibusbetrieb Robert Lövenich GmbH & Co. KG beschafft fünf niederflurige, batterieelektrisch angetriebene Solobusse für den öffentlichen Personennahverkehr. Der Auftrag ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 10:00 Uhr.
56 % ähnlichAnschaffung eines Elektro-Hochdach-Transporters
Offen · Frist 23.09.2026
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft einen Elektro-Hochdach-Transporter als Ersatzfahrzeug. Der Auftrag ist der Region Niedersachsen zugeordnet; die Frist endet am 23. September 2026.
55 % ähnlichLieferung von vier Elektrobussen
Nordhorn · Offen · Frist 29.09.2026
Die Nutzfahrzeuge Nordhorn GmbH in Nordhorn beschafft vier Elektробusse gemäß Lastenheft. Die Fahrzeuge sollen spätestens bis zum 31. Januar 2028 vollständig funktionsfähig und vertragsgemäß ausgeliefert werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 2 Millionen Euro. Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
54 % ähnlichWasserstoffhybrid- und batterieelektrische Solobusse mit Wartung und Reparatur
Köln · Offen · Frist 15.10.2026
Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) beschafft für den öffentlichen Personennahverkehr im Rheinland 8 verbindliche Wasserstoffhybrid-Solobusse und 49 verbindliche batterieelektrische Solobusse; optional können bis zu 29 beziehungsweise 19 weitere Fahrzeuge abgerufen werden, insgesamt höchstens 105 Busse. Die Beschaffung erfolgt in der Region Köln, Euskirchen, Rheinisch-Bergischen Kreis und Rhein-Sieg-Kreis sowie in weiteren bedienten Städten und ist für die Jahre 2027 bis 2029 vorgesehen. Für die Fahrzeuge sind Wartung und Instandhaltung über eine zwölfjährige Lebensdauer einschließlich eines geeigneten Werkstättennetzes vorgesehen; Teilnahmeanträge müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 13:00 Uhr eingereicht werden, wobei die Vergabe von der Bewilligung ausreichender Fördermittel abhängt.
53 % ähnlichLieferung von vier batterieelektrischen Solobussen mit 12 Metern Länge
Hattenhofen · Offen · Frist 19.09.2026
Die FNV Frank Nahverkehr GmbH in Hattenhofen beschafft vier batterieelektrische Solobusse mit einer Länge von jeweils 12 Metern in Ausstattung des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS). Die Fahrzeuge werden für den gewonnenen Linienverkehr benötigt und müssen nach den aktuellsten Busförderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg förderfähig sein. Die Ausschreibung betrifft die Region Göppingen; die Frist endet am 19. September 2026 um 08:30 Uhr UTC.
52 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Daimler Buses GmbH
Zuschlagswert: -1 EUR · Vertragsschluss: 01.07.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
268 vergleichbare Verfahren, davon 133 mit erfasstem Zuschlag · 105 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 555.555 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 28 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Daimler Buses GmbH · Leinfelden-Echterdingen
17 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH · München
8 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sachsengarage GmbH
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bayerische Motorenwerke Aktiengesellschaft
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Volkswagen Automobile Berlin GmbH · München
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Volkswagen Leasing GmbH · Dresden
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Autohaus Peter GmbH · Nordhausen
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AAC-Albert Sigg GmbH · Affing
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Daimler Buses GmbH · Mannheim
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Autohaus Graf Hardenberg GmbH · Karlsruhe
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Niedersachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Elektrische Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienbusse für den Linienverkehr
regiobus Hannover GmbH · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 12.12.2026
Auftragnehmer: Daimler Buses GmbH
Vertragsschluss: 12.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Herstellung und Lieferung von Elektro-Niederfluromnibussen für den Linienverkehr
Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH · Göttingen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 23.12.2026
Auftragnehmer: Daimler Buses GmbH
Vertragsschluss: 23.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung von vier Gerätewagen für die niedersächsische Landesverwaltung
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 17.06.2027
Auftragnehmer: Freytag Karosseriebau GmbH & Co.KG
Vertragsschluss: 17.06.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Lieferung von drei Wechselladefahrzeugen für Abrollbehälter (WLF 32)
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.07.2027
Auftragnehmer: Freytag Karosseriebau GmbH & Co.KG
Vertragsschluss: 07.07.2025
Zuschlagswert: 831.000 EUR
- Lieferung batterieelektrischer Funkstreifenwagen als Kombilimousinen
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.07.2027
Auftragnehmer: Haberl Electronic GmbH&Co.KG
Vertragsschluss: 29.07.2025
Zuschlagswert: 24.400.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Öffis Nahverkehr Hameln-Pyrmont GmbH
31785 · Hameln
vergabestelle@bbt-kanzlei.de+49 5151 788 9883 erfasste Verfahren, davon 3 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Regierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@bbt-kanzlei.de+49 5151 788 988
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 15:14 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 16.01.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:40 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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