Leasing dieselbetriebener Polizeifahrzeuge mit polizeispezifischer Ausstattung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 5
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.04.2025
- CPV-Codes
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- Kraftfahrzeuge (34100000)
- Personenkraftwagen (34110000)
- Polizeifahrzeuge (34114200)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 232047-2025
- Verfahrensnummer
- e92a5cf0-39af-41ea-b20c-d38ffe507f2f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg beschafft für die Polizei Baden-Württemberg dieselbetriebene Fahrzeuge der Kompakt- und Mittelklasse sowie Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung in fünf Losen. Über die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarungen werden voraussichtlich insgesamt 1.036 Fahrzeuge abgerufen, wobei Mehr- oder Mindermengen möglich sind. Die Fahrzeuge werden je nach Los für 36 oder 60 Monate geleast und sollen ab Januar 2026 auf Abruf in Baden-Württemberg geliefert werden; eine Verlängerung der Rahmenvereinbarungen bis zu einem weiteren Jahr ist möglich.
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Leistungsbeschreibung
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) dieselbetriebene Fahrzeuge der Kompakt-, Mittelklasse und Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) in 5 Losen mittels Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auf-tragnehmer zu beschaffen. Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die voraussichtliche Abrufmenge über alle 5 Lose beträgt in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 1036 Fahrzeuge (vgl. Anlage 04 - Auslieferungszeiten). Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine erwartete, d.h. geschätzte Menge; Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Die Fahrzeuge werden im Los 1 über einen Zeitraum von 36 Monaten, in den Losen 2 bis 5 über 60 Monate geleast. Alle Fahrzeuge sind auf Abruf und ab Januar 2026 gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu liefern.
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Leistungen nach Losen (5)
LOT-0001 · silber-verkehrsblaue Fahrzeuge Transporter für den Einsatz auf Bundesautobahnen (BAB)
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähig-keit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 30, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 45 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 60, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 76 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 300, maximal 750 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 505 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 150, maximal 450 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 223 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 178 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 5, maximal 40 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge
Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · silber-verkehrsblaue Fahrzeuge der Kompaktklasse (SUV)
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähig-keit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 30, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 45 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 60, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 76 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 300, maximal 750 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 505 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 150, maximal 450 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 223 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 178 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 5, maximal 40 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge
Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · neutrale Fahrzeuge der Kompaktklasse (SUV)
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähig-keit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 30, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 45 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 60, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 76 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 300, maximal 750 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 505 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 150, maximal 450 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 223 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 178 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 5, maximal 40 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge
Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · neutrale Fahrzeuge der Mittelklasse (SUV)
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähig-keit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 30, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 45 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 60, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 76 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 300, maximal 750 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 505 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 150, maximal 450 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 223 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 178 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 5, maximal 40 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge
Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · neutrale Fahrzeuge der Mittelklasse (Kombi)
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähig-keit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 30, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 45 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 60, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 76 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 300, maximal 750 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 505 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 150, maximal 450 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 223 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 178 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 5, maximal 40 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge
Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0005 · neutrale Fahrzeuge der Mittelklasse (Kombi)
- Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
- 6 %
- Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a) werden bewertet.
- 20 %
- Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
- 4 %
- Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
- 50 %
- Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
- 10 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
- 8 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c) bewertet.
- 2 %
LOT-0001 · silber-verkehrsblaue Fahrzeuge Transporter für den Einsatz auf Bundesautobahnen (BAB)
- Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
- 50 %
- Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
- 6 %
- Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a) werden bewertet.
- 20 %
- Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
- 4 %
- Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
- 10 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
- 8 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c) bewertet.
- 2 %
LOT-0002 · silber-verkehrsblaue Fahrzeuge der Kompaktklasse (SUV)
- Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
- 50 %
- Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
- 6 %
- Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a) werden bewertet.
- 20 %
- Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
- 4 %
- Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
- 10 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
- 8 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c) bewertet.
- 2 %
LOT-0003 · neutrale Fahrzeuge der Kompaktklasse (SUV)
- Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
- 50 %
- Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
- 6 %
- Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a) werden bewertet.
- 20 %
- Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
- 4 %
- Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
- 10 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
- 8 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c) bewertet.
- 2 %
LOT-0004 · neutrale Fahrzeuge der Mittelklasse (SUV)
- Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
- 50 %
- Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
- 6 %
- Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a) werden bewertet.
- 20 %
- Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
- 4 %
- Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
- 10 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
- 8 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c) bewertet.
- 2 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 605806-2025
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