Lieferung von Fahrzeugreifen sowie Kraftfahrzeug- und Fahrradzubehör und Ersatzteilen

Status
Offen
Angebotsfrist
16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
840.000 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Schmiermittel (24951100)
  • Enteisungsmittel (24951310)
  • Leuchten und Beleuchtungszubehör (31520000)
  • Reifen für Normalbeanspruchung und Hochleistungsreifen (34350000)
  • Reifen für Kraftfahrzeuge (34351100)
  • Teile und Zubehör für Fahrräder (34432000)
  • Verschiedene Ersatzteile (34913000)
  • Fahrradschlösser (34913510)
Bekanntmachungsnummer
720093-2026
Verfahrensnummer
fc616a8a-65c1-4213-ab69-9323f913c827

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Ausgeschrieben ist die Lieferung von Fahrzeugreifen sowie Kraftfahrzeug- und Fahrradzubehör und Ersatzteilen in zwei Losen. Auftraggeber ist das Logistik Zentrum Niedersachsen, Landesbetrieb, Außenstelle Hannover; der geschätzte Gesamtwert beträgt 840.000 Euro. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 360 Tage, der Leistungsbezug ist der Region Hannover zugeordnet.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von Fahrzeugreifen, KFZ und Fahrrad Zubehör sowie Ersatzteilen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Fahrzeugreifen680.000 EUR

    Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Die Zentralen Polizeidirektionen Niedersachsen und Bremen sowie die Polizeidirektionen der Länder Niedersachsen und Bremen werden von der vorliegenden Rahmenvereinbarung nicht umfasst, da hier bereits eine Rahmenvereinbarung existiert. Die in der Ausschreibung enthaltene Dienstleistung wird in einem LZN-Webshop gelistet. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5 festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

    Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · KFZ- und Fahradzubehör und Ersatzteile160.000 EUR

    Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Die Zentralen Polizeidirektionen Niedersachsen und Bremen sowie die Polizeidirektionen der Länder Niedersachsen und Bremen werden von der vorliegenden Rahmenvereinbarung nicht umfasst, da hier bereits eine Rahmenvereinbarung existiert. Die in der Ausschreibung enthaltene Dienstleistung wird in einem LZN-Webshop gelistet. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5 festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

    Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Fahrzeugreifen

Die Zuschläge in den Losen 1 und 2 werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Ge-samtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
1 %

LOT-0002 · KFZ- und Fahradzubehör und Ersatzteile

Die Zuschläge in den Losen 1 und 2 werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Ge-samtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
1 %

Vergabeunterlagen

16 Dateien laut Portal · Stand 19.10.2026
a. Anlage Dienststellenliste.pdfSonstiges614 KB
a. Leistungsbeschreibung-Allgemeiner Teil (Teil A).pdfLVLeistungsverzeichnis699 KB
Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdfAnschreiben478 KB
b. Angebotsvordruck ZKF.xlsxFormular194 KB
c. Auflistung der Bieternachweise.docx.pdfSonstiges282 KB
d. Angaben zur Firma und zum Firmenprofil EU L_06.26.pdfSonstiges614 KB
e. Erklärung der Bietergemeinschaft_02.26.pdfFormular286 KB
f. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Dritten.pdfFormular309 KB
g. Eigenerklärung Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern.pdfFormular320 KB
h. Eigenerklärung Russland-Sanktionen_02.26.pdfFormular398 KB
i. Eigenerklärung VV-NB_02.26.pdfFormular462 KB
j. Eigenerklärung zum Urheberrecht_02.26.pdfFormular279 KB
k. Bewerbungsbedingungen EU.pdfAnschreiben60 KB
l. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB).pdfVertragsbedingungen264 KB
m. Allgemeine Vertragsbedingungen VOL-B.pdfVertragsbedingungen172 KB
n. Checkliste für Bieter.pdfSonstiges265 KB

Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

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