Herstellung und Lieferung von Elektro-Niederfluromnibussen für den Linienverkehr
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.08.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.07.2024
- CPV-Codes
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- Kraftfahrzeuge (34100000)
- Elektrobusse (34144910)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 422892-2024
- Verfahrensnummer
- b981a8ec-6165-44da-a02e-0b18c72edd14
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH beschafft im Rahmen einer Vereinbarung serienreife Elektro-Niederflur-Solo- und Gelenkbusse für den inner- und außerstädtischen Linienverkehr in Göttingen. Die Vereinbarung legt die Bedingungen für mögliche Einzelverträge über die Lieferung der Fahrzeuge fest, ohne einen Anspruch auf deren Abschluss zu begründen. Die Beschaffung ist für das Jahr 2025 vorgesehen; die Laufzeit der Vereinbarung reicht vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Bewerbungen müssen bis zum 14. August 2024 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Die Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (im Folgenden auch GöVB) schreibt mit Hilfe eines europaweiten Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Elektro-Omnibussen (im Folgenden auch Fahrzeuge) aus. In dieser Rahmenvereinbarung werden die Bedingungen für den Abschluss von Einzelverträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die Lieferung von Elektro-Omnibussen festgelegt. Außerdem werden die wesentlichen Regelungen, nach denen die Einzelverträge abzuwickeln sind, vereinbart. Diese Rahmenvereinbarung begründet keinen Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf den Abschluss von Einzelverträgen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH - Beschaffung von Elektro-Omnibussen
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung und Lieferung von Elektro-Omnibussen insbesondere nach Maßgabe des Auftraggebers. Die GöVB plant im Jahr 2025 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Elektro-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Die Laufzeit beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026.
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 44607-2025
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