Lieferung und Montage einer Straßenbahn-Fahrleitungsanlage in Essen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 04.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Ruhrbahn GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
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- Saatgut (03111000)
- Fahrleitungsbauarbeiten (45234160)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 686977-2026
- Verfahrensnummer
- f96ab2ef-6925-448c-bd90-2b5d1b7fc6b7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Ruhrbahn GmbH beschafft die Lieferung und Montage einer Fahrleitungsanlage für eine rund 650 Meter lange, zweigleisige Straßenbahnstrecke an der Haus-Berge-Straße in Essen. Zum Umfang gehören unter anderem jeweils rund 1.500 Meter Fahrleitung und Tragseil, etwa 30 Ausleger sowie Schalt-, Montage- und Inbetriebnahmearbeiten. Die Arbeiten sind nach derzeitiger Planung von März bis Ende 2027 vorgesehen; die Anlage soll bis November 2027 betriebsbereit sein, abschließende Nachregulierungen sind bis Mitte 2028 geplant.
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Leistungsbeschreibung
Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. m Rahmen der Gesamtmaßnahme „Citybahn“ in Essen soll durch den Bau einer Bahnhofstangente eine Entlastung des Tunnelsystems herbeigeführt werden. Im Zuge dessen findet der Ausbau des Straßenbahnnetztes im Bereich des Kreuzungsbereich der Haus-Berge-Straße/ Bocholder Straße bis zur Einmündung in die Zollstraße statt. Der Streckenneubau umfasst den Neubau der Gleis- sowie der Fahrleitungsanlage. Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung und Montage einer Fahrleitungsanlage im Bereich Haus-Berge-Straße, Essen (hierbei handelt es sich um die VE 4.10). Die Vergabeeinheit VE 4.10 „Fahrleitungsanlage Haus-Berge-Straße“ umfasst den Neubau einer ca. 650 m langen, zweigleisigen Straßenbahnstrecke einschließlich der hierfür erforderlichen Fahrleitungsanlage. Die Ausführung erfolgt als nachgespannte Hochkettenfahrleitung mit Fahrleitungsaufhängung an Masten mittels Querfeldern und Auslegern. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: I. Lieferung und Montage von ca. 1.500 m Fahrleitung, II. Lieferung und Montage von ca. 1.500 m Tragseil, III. Lieferung und Montage von ca. 30 einspurigen Hochkettenauslegern, IV. Lieferung und Montage von 3 Querfeldern (Hochkette), V. Lieferung und Montage von 8 Nachspannfedern (Tensorex), VI. Lieferung und Montage von 3 Mastschaltern einschließlich Fernantrieben, VII. Demontage von 2 temporären Masten einschließlich Standfundamenten, VIII. erforderliche Montage-, Befestigungs-, Kabel- und Leitungsarbeiten sowie Prüf-, Einstell-, Nachregulierungs- und Inbetriebnahmearbeiten, und IX. erforderliche Anpassungen und Anschlüsse an die bestehende Fahrleitungsanlage. Die Fahrleitungsanlage ist für eine Nennspannung von 750 V DC (Betriebsspannung ca. 825 V DC) auszulegen. Die Regelfahrdrahthöhe beträgt ca. 5,50 m über Schienenoberkante; die Systemhöhe beträgt ca. 1,80 m. Die Fahrleitung wird als nachgespannte Hochkettenfahrleitung ausgeführt. Die Arbeiten sind in die Bauabläufe der Gesamtmaßnahme und insbesondere in die parallel ausgeführten Straßen-, Kanal- und Gleisbauarbeiten zu integrieren. Eine durchgehend zusammenhängende Baufreiheit kann nicht gewährleistet werden. Die Leistungen sind daher abschnittsweise und entsprechend den vorgegebenen Bauphasen auszuführen. Die Bauausführung erfolgt grundsätzlich unter Aufrechterhaltung des Individualverkehrs und des öffentlichen Busverkehrs. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit dem mit der Verkehrssicherung beauftragten Unternehmen sowie mit den weiteren am Bau Beteiligten zu koordinieren. Die wesentlichen Bauphasen für die Fahrleitungsarbeiten erstrecken sich nach derzeitiger Planung von März 2027 bis Ende des Jahres 2027. Vorgesehen sind insbesondere die Herstellung und Montage der Fahrleitungsanlage in den Bauphasen 4 bis 6 sowie Restarbeiten, Nachregulierung und Abnahmen in der anschließenden Bauphase. Die Fahrleitungsanlage soll bis November 2027 betriebsbereit und betriebssicher hergestellt sein. Die abschließende Nachregulierung ist bis Mitte 2028 vorgesehen. Die konkreten Ausführungszeiten und Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und dem Rahmenterminplan. Änderungen der Bauzeiten infolge des Baufortschritts der Gesamtmaßnahme bleiben vorbehalten. Sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlichen Geräte, Hebezeuge, Gerüste, Werkzeuge, Prüfmittel, Hilfsmittel und Montageeinrichtungen sind, soweit in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich anders geregelt, durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Detaillierte Informationen, insbesondere die vollständigen technischen Anforderungen, sind dem Leistungsverzeichnis einschließlich Baubeschreibung/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Montage einer Fahrleitungsanlage im Bereich Haus-Berge-Straße in Essen
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung und Montage der Fahrleitungsanlage für den ca. 650 m langen, zweigleisigen Straßenbahnneubau auf der Haus-Berge-Straße in Essen im Rahmen des Projekts „Citybahn“ (VE 4.10). Der Leistungsumfang umfasst insbesondere ca. 1.500 m Fahrleitung und Tragseil, ca. 30 Hochkettenausleger, 3 Querfelder, 8 Nachspannfedern sowie 3 Mastschalter einschließlich Fernantrieben. Darüber hinaus sind temporäre Fahrleitungsmasten einschließlich Standfundamenten zu demontieren sowie sämtliche erforderlichen Montage-, Anschluss-, Prüf-, Einstell- und Nachregulierungsarbeiten auszuführen. Die Leistungen sind abschnittsweise und unter Berücksichtigung der parallel laufenden Straßen-, Kanal- und Gleisbauarbeiten auszuführen. Die Bauausführung erfolgt voraussichtlich von März 2027 bis Ende des Jahres 2027; die Fahrleitungsanlage soll bis November 2027 betriebsbereit hergestellt sein. Die abschließende Nachregulierung ist bis Mitte 2028 vorgesehen. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 04.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "einige fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
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Anforderungen
Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "einige fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
Änderungen und Bieterfragen
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