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A-8_Anti-Terror-Erklärung.docx

Lieferung und Montage einer Straßenbahn-Fahrleitungsanlage in Essen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Maßnahme: 2026/ EU 038

Montage Fahrleitungsanlage, VE 4.10

Anti-Terror-Erklärung

Rolle im Vergabeverfahren:

[ ] Bewerber/Bieter selbst

[ ] Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft

[ ] Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe

[ ] Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe

Ich/wir erkläre(n) hiermit, dass wir nicht auf der „Anti-Terror-Liste“ geführt sind, welche die Europäische Gemeinschaft auf Grundlage der VO 881/2002 und VO 2580/2001 in Verbindung mit dem Standpunkt des Rates 2001/931/GASP führt.

Zur Information:

Nach den EU-Verordnungen VO 881/2002 und VO 2580/2001 ist es jedem verboten, den auf der „Anti-Terror-Liste“ veröffentlichten Personen, Firmen und Organisationen „wirtschaftliche Ressourcen“ bereitzustellen. Bereits die fahrlässige Zahlung von Geldern an einen solchen Vertragspartner ist gemäß § 17 Abs. 1, Nr. 2 Außenwirtschaftsgesetz mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.

Handelt es sich beim Bewerber/Bieter um eine Bewerber-/Bietergemeinschaft, ist dieses Formblatt zu vervielfältigen und von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft unterschrieben abzugeben.

Unterschrift (in Textform nach § 126b BGB) Firma Name des Erstellers Ort, Datum
Dieses Formblatt ist in Textform an dieser Stelle mit dem Namen des Bewerbers/Bieters und der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, zu versehen.
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