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Anlage_2_Allg. Einkaufbedingungen der Ruhrbahn GmbH.pdf

Lieferung und Montage einer Straßenbahn-Fahrleitungsanlage in Essen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:48 (Europe/Berlin)

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Ruhrbahn GmbH (Stand: 08.2017)

I. Allgemeines 2. Dem AN steht gegenüber dem AG ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehal-

  1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen der Ruhr- tung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. bahn GmbH (im Folgenden AG oder Käufer genannt). Allgemeine Geschäftsbedin- 3. Dem AG stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlichen gungen des Auftragnehmers (im Folgenden AN oder Verkäufer genannt) werden Umfang zu. nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn der AG ihnen nicht ausdrücklich IX. Lieferung und Gefahrübergang widerspricht oder wenn der AN in Schreiben auf eigene Allgemeine Geschäftsbe- dingungen hinweist. Sie gelten nur, wenn der AG sie ausdrücklich schriftlich aner- 1. Die Lieferung durch den AN hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen. kennt. 2. Der AN ist verpflichtet, alle mit dem Transport im Zusammenhang stehenden
  2. Vertragsgrundlage sind in der folgenden Geltungsreihenfolge: national und international geltenden Vorschriften (z. B. Ein- und Ausfuhrgesetze und
  • die Bestellung, Durchführungsverordnungen) zu beachten. Transport und ordnungsgemäße Verpa-
  • die in der Bestellung genannten besonderen Einkaufsbedingungen des AG und ckung sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials sind Aufgabe des AN. sonstige Anlagen, 3. Für jede Lieferung ist dem AG eine Versandanzeige unter Angabe der Bestell-
  • diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen des AG. nummer, des Lieferinhaltes, des Versandtages und des voraussichtlichen Datums II. Bestellungen des Eintreffens an der Verwendungsstelle zu übersenden. Mündliche Bestellungen des AG und mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie 4. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein mit der Bestellnummer des AG beizufügen. vom AG schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen Der Warenempfänger ist zu benennen. und Ergänzungen der Bestellung. Abweichungen von der Bestellung durch den AN 5. Zu Teillieferungen ist der AN nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des AG bedürfen immer der schriftlichen Zustimmung durch den AG. berechtigt. III. Vertragsabwicklung 6. Die Gefahr geht, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, erst nach
  1. Der AN ist verpflichtet, die Bestellung, übergebene Unterlagen und Weisungen Übergabe der Ware am Erfüllungsort, bei Werkleistungen mit Abnahme auf den AG des AG unverzüglich auf Fehler, Unplausibilität oder Ungeeignetheit zu prüfen. Hat über. der AN Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder gegen die 7. Beim Versand der Ware bzw. des Werks trägt der Verkäufer die Transportgefahr. Leistung anderer Unternehmer, muss er dem AG diese Bedenken unverzüglich, Die §§ 447 Abs.1 und 644 Abs.2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind aus- möglichst vor Ausführung, schriftlich mit Begründung mitteilen. Der AN ist verpflich- geschlossen. tet, Optimierungen vorzuschlagen, soweit die Änderungen den Auftrag des AN X. Sach- und Rechtsmängel betreffen.
  2. Ist der AN auf Grund einer mangelhaften Leistung zur Nacherfüllung verpflichtet
  3. Die Zustimmung des AG zu Unterlagen oder Arbeiten des AN befreit den AN nicht bzw. berechtigt, so gilt die Nacherfüllung nach dem zweiten erfolglosen Nachbesse- von seiner Haftung für die Richtigkeit und Geeignetheit der von ihm erstellten Unter- rungsversuch als fehlgeschlagen. lagen und seiner Lieferungen und Leistungen.
  4. Nimmt der AN nach einer Rüge des AG Arbeiten zur Mängelbeseitigung vor, so
  5. Der AN hat dem AG auf Verlangen seine Nachunternehmer schriftlich mitzuteilen. liegt hierin die Anerkennung des Mangels. IV. Preise
  6. Der AG ist verpflichtet, die Waren innerhalb einer angemessenen Frist auf Quali-
  7. Die in der Bestellung benannten Nettopreise sind bindend. Die Umsatzsteuer ist täts-und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Im Falle offensichtlicher Mängel oder gesondert auszuweisen. Abweichungen ist eine Rüge i.S.d. § 377 HGB rechtzeitig erfolgt, soweit sie inner-
  8. Mit den vereinbarten Preisen sind sämtliche Leistungen des AN – einschließlich halb einer Frist von 5 Arbeitstagen ab Zugang der Ware beim AN eingeht. Die Fracht und Verpackung, Reisekosten, Spesen und sonstiger Kosten – abgegolten, vorgenannte Frist gilt bei verdeckten Mängeln i.S.d. § 377 Abs.3 HGB entspre- soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Die Preise verstehen sich als Festpreise chend, gerechnet vom Zeitpunkt ihrer Entdeckung an. für die Zeit der Vertragserfüllung. Preisgleitklauseln werden nicht Vertragsbestand- XI. Beistellungen des AG teil, es sei denn, der AG stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. Gesetzliche Rech- Wenn der AG Material beistellt, bleibt er Eigentümer des Materials. Eine Bearbei- te des AN zur Erstattung von Aufwendungen bei Gefahr im Verzug bleiben unbe- tung oder Umbildung von vom AG beigestellten Material erfolgt für ihn als Hersteller rührt. gem. § 950 BGB. Der AN hat verarbeitete Gegenstände für den AG kostenlos zu V. Zahlungsbedingungen verwahren. Bei zufälligem Untergang oder Beschädigung beigestellten Materials hat
  9. Rechnungen sind vom AN für jede Bestellung gesondert unter Angabe der Be- der AN keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Be- und Verarbeitung. stellnummer, des Bestelldatums und der Umsatzsteueridentifikationsnummer des XII. Schutz- und Nutzungsrechte AN in einfacher Ausfertigung an die in der Bestellung genannte Rechnungsanschrift
  10. Der AN haftet dafür, dass durch seine Lieferungen und Leistungen Patente oder zu senden. Alternativ kann ein elektronischer Rechnungsversand an rech- andere Schutzrechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Er hat den AG auf erstes nung@ruhrbahn.de erfolgen. Sämtliche Abrechnungsunterlagen sind beizufügen. Anfordern von allen Ansprüchen freizustellen, wenn der AG wegen Verletzung eines
  11. Zahlungen leistet der AG, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen Patentes oder Schutzrechtes von einem Dritten im Zusammenhang mit den Liefe- nach Zugang der prüffähigen Rechnung und vollständiger Lieferung und Leistung. rungen und Leistungen des AN in Anspruch genommen wird.
  12. Zahlt der AG binnen 14 Tagen nach Zugang der prüffähigen Rechnung und 2. Der AN räumt dem AG an Lieferungen, Leistungen und Unterlagen des AN ein vollständiger Lieferung und Leistung, gewährt der AN dem AG 3 % Skonto, wenn einfaches, unwiderrufliches, übertragbares, räumlich und zeitlich nicht beschränktes nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Nutzungsrecht ein.
  13. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Vornahme der Zahlungs- XIII. Geheimhaltung und Veröffentlichungen handlung durch den AG, bei einer Überweisung also die Erteilung des Überwei-
  14. Der AN hat alle Unterlagen und Informationen, die ihm der AG übergeben hat, sungsauftrages. strikt vertraulich zu behandeln und sie nur zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages zu
  15. Die Bezahlung einer Rechnung stellt keine Abnahme und kein Anerkenntnis dar. verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die dem AN
  16. Bei Vorliegen von Bauleistungen hat der AN eine aktuelle Freistellungserklärung nachweisbar ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht bereits bekannt waren nach § 48b EStG vor dem Einreichen von Rechnungen vorzulegen. Liegt eine oder von denen er nachweisbar anderweitig Kenntnis erlangt hat. solche nicht vor, wird der AG die gesetzlichen Abzüge vornehmen. 2. Der AN ist verpflichtet, vertrauliche Informationen und Unterlagen nur Mitarbeitern VI. Termine und Nachunternehmern zugänglich machen, die diese Informationen und Unterla- gen für die Erfüllung des jeweiligen Auftrages zwingend benötigen.
  17. Die vereinbarten Termine sind für den AN bindend. Bei Überschreitung der Termine gerät der AN auch ohne Mahnung in Verzug. 3. Informationen und Unterlagen, die der AG dem AN übergeben hat, verbleiben im Eigentum des AG. Der AN ist nicht berechtigt, diese für andere Zwecke als für die
  18. Wenn Termine gefährdet sind, hat der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich Erfüllung des jeweiligen Auftrages zu verwenden, sie zu kopieren oder sie Dritten mitzuteilen. Die voraussichtliche Dauer der Verzögerung und die Gründe für die zugänglich zu machen. Sie sind vom AN auf Verlangen jederzeit zurückzugeben. Verzögerung sind anzugeben. Ansprüche des AG wegen Verzugs bleiben unbe- Der AG behält sich sämtliche gewerblichen Schutzrechte vor. rührt.
  19. Dem AN ist es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG gestat-
  20. Erforderliche Mitwirkungen des AG, wie Freigaben oder Entscheidungen, vom AG tet, auf die mit dem AG bestehende Geschäftsbeziehung oder auf mit dem AG beizubringende Genehmigungen oder Unterlagen, wird der AN rechtzeitig schriftlich geschlossene Verträge in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken hinzuweisen. unter Setzung einer angemessenen Frist anfordern, so dass Terminverzögerungen vermieden werden. XIV. Anwendbares Recht, Sprache
  21. Gerät der AN in Verzug, stehen dem AG die gesetzlichen Ansprüche zu. Der AG 1. Für alle Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bun- kann insbesondere Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Hat der AG den AN desrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten fruchtlos unter Fristsetzung zur Nacherfüllung aufgefordert oder ist die Fristsetzung Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG). dem AG unzumutbar, kann der AG Schadenersatz statt der Leistung verlangen 2. Die Vertragsabwicklung muss mündlich und schriftlich in deutscher Sprache und/oder vom Vertrag zurücktreten. gewährleistet sein. Erforderliche Unterlagen werden vom AN in deutscher Sprache VII. Haftung erstellt. Der AN haftet für alle von ihm selbst oder seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehil- XV. Erfüllungsort fen verursachten Schäden in gesetzlichem Umfang. Er stellt den AG insoweit von Erfüllungsort ist die vom AG genannte Lieferanschrift/Verwendungsstelle. Sofern allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei. Der AN verzichtet gegenüber dem AG nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, hat die Anlieferung Montags bis auf die Entlastungsmöglichkeit gem. § 831 Abs.1 Satz 2 BGB. Donnerstags von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr und Freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr VIII. Übertragung, Aufrechnung und Zurückbehaltung zu erfolgen.
  22. Der AN darf Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung mit dem AG nur XVI. Gerichtsstand nach der vorherigen schriftlichen Einwilligung des AG übertragen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen AG und AN ist Essen. Der AG ist berechtigt, den AN auch am Sitz des AN zu verklagen.
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