Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Lieferung von Rillenschienengleis für Straßen in Essen

Status
Offen
Angebotsfrist
27.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Ruhrbahn GmbH
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
01.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bergbau, Basismetalle und zugehörige Erzeugnisse (14000000)
  • Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
Bekanntmachung
subreport-elvis.de
Bekanntmachungsnummer
25879614

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 1 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Ruhrbahn GmbH beschafft Rillenschienengleis für die Altendorfer Straße und die Naathlandstraße in Essen. Eine Liefermenge oder ein Lieferzeitraum ist nicht angegeben; die Angebotsfrist endet am 27. Oktober 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Lieferung von Rillenschienengleis Lieferung von Rillenschienengleis für Altendorfer Straße / Naathlandstraße in Essen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Lieferung von Rillenschienengleis für Altendorfer Straße / Naathlandstraße in Essen

    Lieferung von Rillenschienengleis Lieferung von Rillenschienengleis für Altendorfer Straße / Naathlandstraße in Essen

    Frist: 27.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

1 Datei laut Portal · Stand 01.10.2026
1_Ausschreibung.zipSonstiges -

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.