Lieferung erneuerbarer elektrischer Energie für die Stadt Geilenkirchen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.09.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 545662-2026
- Verfahrensnummer
- 305d47a5-3e99-45ff-a5eb-23ed9144b1bd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Geilenkirchen beschafft elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen für ihre Abnahmestellen, darunter die Straßenbeleuchtung. Die Lieferung umfasst insgesamt rund 10 Millionen Kilowattstunden für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 und ist in zwei Lose aufgeteilt.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Geilenkirchen; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 3.332.115 kWh/2027, 3.343.696 kWh/2028 und 3.343.003 kWh/2029.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1 Stadt Geilenkirchen (SB)
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung der Stadt Geilenkirchen; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: 934.155 kWh/Jahr.
Frist: 07.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 Stadt Geilenkirchen (MIX)
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Geilenkirchen; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: 2.397.960 kWh/2027, 2.409.541 kWh/2028 und 2.408.848 kWh/2029. .
Frist: 07.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 727456-2026
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