Ökostromlieferung für kommunale Abnahmestellen und Straßenbeleuchtung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.07.2025, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
4.291.000 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.06.2025
CPV-Codes
Elektrizität (09310000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
394621-2025
Verfahrensnummer
c2855805-356d-418b-8d83-c2ca044667e7

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Kamp-Lintfort im Kreis Wesel beschafft Ökostrom in einem Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027, mit einer optionalen Verlängerung um zwei weitere Jahre. Die Lieferung umfasst insgesamt 4.252.079 kWh für 248 Abnahmestellen in zwei Losen: 2.105.248 kWh für 230 Stellen ohne Leistungsmessung einschließlich Straßenbeleuchtung sowie 2.146.831 kWh für 18 Stellen mit registrierender Leistungsmessung. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis; Angebote müssen bis zum 17. Juli 2025 um 7:30 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung ÖKO-Strom, Rahmenvertrag 01.01.2026-31.12.2027 mit optionaler Verlängerung um weitere zwei Jahre. Los 1 Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und Straßenbeleuchtung, der Gesamtstrombedarf beträgt 2.105.248 kWh und ist auf 230 Abnahmestellen verteilt. Los 2 Abnahmestellen mit registrierenden Leistungsmessung (RLM), der Gesamtstrombedarf beträgt 2.146.831 kWh bezieht sich auf 18 Abnahmestellen.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und Straßenbeleuchtung

    Stromlieferung für Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und Straßenbeleuchtung

    Frist: 17.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Abnahmestellen mit registrierenden Leistungsmessung (RLM)

    Stromlieferung für Abnahmestellen mit registrierenden Leistungsmessung (RLM)

    Frist: 17.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 und §124 GWB. Eigenerklärungen und Nachweise dürfen in der Regel nicht älter als 3 Monate sein und müssen Gültigkeit haben.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und Straßenbeleuchtung

100% Preis

LOT-0002 · Abnahmestellen mit registrierenden Leistungsmessung (RLM)

100% Preis

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 und §124 GWB. Eigenerklärungen und Nachweise dürfen in der Regel nicht älter als 3 Monate sein und müssen Gültigkeit haben.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 509849-2025

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