Bundesweite Lieferung von Ökostrom für 2026 bis 2028

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
BARMER Beschaffung und VergabeProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.03.2025
Bekanntmachungsnummer
202197-2025
Verfahrensnummer
c1f7924e-5337-4f84-9c4e-a83181a05f97
CPV-Codes
09310000 · Elektrizität

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Kurzbeschreibung

Beschafft wird die bundesweite Versorgung mit Ökostrom für die Vertragsjahre 2026 bis 2028. Auftraggeber ist die BARMER Beschaffung und Vergabe mit Sitz in Wuppertal. Der Bedarf umfasst derzeit 419 Abnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) und 47 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM); der Gesamtstrombedarf lag 2023 bei etwa 12,7 Gigawattstunden und 2024 bei etwa 12,5 Gigawattstunden, für 2026 werden rund 10,8 Gigawattstunden prognostiziert.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Bundesweite Stromversorgung der BARMER mit Ökostrom für die Vertragsjahre 2026 bis 2028.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bundesweite Stromversorgung der BARMER mit Ökostrom

    Es handelt sich derzeit um 419 SLP-Abnahmestellen und 47 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtfremdstrombedarf im Jahr 2023 von ca. 12,7 GWh und im Jahr 2024 von ca. 12,5 GWh. Für das erste Bezugsjahr 2026 wird mit einem prognostizierten Gesamtbedarf von ca. 10,8 GWh ausgegangen.

    Frist: 05.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung Zuverlässigkeit Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt in Ziffer 2.1 des Fragenkatalogs durch Ankreuzen von "JA" insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat. Falls die Frage mit "Nein" beantwortet wird, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Fehlt eine solche Erläuterung oder handelt es sich um eine unzureichende Selbstreinigungsmaßnahme, wird das Angebot ausgeschlos-sen . Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen.Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" auszufüllen. Iim Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellver-tretend für die anderen Mitglieder abzugeben. s.o. Eigenerkärung zu Russlandbezug Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, (unter Fragenkatalog Ziffer 2.2. durch Ankreuzen von "JA" ) 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Verga-beverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen die aufgrund Gesetz oder ausdrücklicher Regelung in der Bekanntmachung zwingend mit dem Angebot vorzulegen sind, ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt: Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antwor-ten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Refe-renzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Bundesweite Stromversorgung der BARMER mit Ökostrom

Arbeitspreis AP = α * Base-Notierung + β * Peak-Notierung + γ + δ α = Base-Anteil [%] β = Peak-Anteil [%] γ = Aufschla[€/MWh] δ = HKN [€/MWh] Preisindikatoren für Terminmarktmengen + Aufschlag für HKN •Die Komponenten α und β werden gemeinschaftlich für die RLM- und SLP-Abnahmestellen mit den wertungsrelevanten Kursnotierungen aus Terminmarkt der Euro-pean Energy Exchange (EEX; Base = α und Peak = β) eines Jahres multipliziert und die beiden Ergebnisse addiert. Zu diesem Ergebnis wird der Aufschlag des Lieferanten γ so-wie der Preis δ für den Herkunftsnachweis (HKN) je Megawattstunde hinzugerechnet. Das Ergebnis ist der Arbeitspreis für RLM und SLP gemeinsam/einheitlich für eine Megawatt-stunde des jeweiligen Lieferjahres. •Sodann wird der Arbeitspreis mit der jeweils prognostizieren Menge (Wirkarbeit in Mega-wattstunden) aller RLM-/SLP-Abnahmestellen des jeweiligen Zeitraums eines Lieferjahres multipliziert. Das kumulative Ergebnis aus allen Lieferjahren sind sodann die Gesamtkos-ten (€) für die Terminmarktbeschaffung. •Die wertungsrelevanten Kursnotierungen sind (siehe auch Anlage "Preisblatt Strom_V1"): oBase: Settlementpreis* für den Jahresfuture Base an der EEX, Marktgebiet Deutschland, für das jeweilige Kalenderjahr am Börsenhandelstag 02.05.2025 oPeak: Settlementpreis* für den Jahresfuture Peak an der EEX, Marktgebiet Deutschland, für das jeweilige Kalenderjahr am Börsenhandelstag 02.05.2025 Der daraus ermittelte niedrigste Gesamtpreis erhält den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet eine Verlosung unter den preisgleichen Angeboten. Gewinner ist das zuerst gezogene Los. Es ist keine Settlementpreisformel nötig. Diese Berechnung dient nur der Vergleichbarkeit der Angebote im Rahmen der Ausschreibung und wird für alle Anbieter gleichermaßen verwendet.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Eigenerklärung Zuverlässigkeit Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt in Ziffer 2.1 des Fragenkatalogs durch Ankreuzen von "JA" insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat. Falls die Frage mit "Nein" beantwortet wird, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Fehlt eine solche Erläuterung oder handelt es sich um eine unzureichende Selbstreinigungsmaßnahme, wird das Angebot ausgeschlos-sen . Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen.Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" auszufüllen. Iim Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellver-tretend für die anderen Mitglieder abzugeben. s.o. Eigenerkärung zu Russlandbezug Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, (unter Fragenkatalog Ziffer 2.2. durch Ankreuzen von "JA" ) 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Verga-beverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen die aufgrund Gesetz oder ausdrücklicher Regelung in der Bekanntmachung zwingend mit dem Angebot vorzulegen sind, ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt: Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antwor-ten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Refe-renzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 357532-2025
Vergleichbare Verfahren243vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag131 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 38 Vergaben

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Lieferung von Ökostrom für kommunale AbnahmestellenBetriebssitz GelsenkirchenGelsenkirchen, Deutschland24.07.2026 -
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Lieferung von Ökostrom für die Stadt Niederkassel und das AbwasserwerkStadt NiederkasselNiederkassel, Deutschland28.04.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
NAN-ERGIE AGNürnberg14024.08.20261,4 Mio. €steigend
EAenercity AGHannover4015.09.20266,1 Mio. €steigend
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SAStadtwerke Augsburg Energie GmbHAugsburg3024.08.20261,4 Mio. €steigend
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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (53) · Nordrhein-Westfalen (48) · Baden-Württemberg (20) · Niedersachsen (15) · Hessen (15) · Rheinland-Pfalz (13)

Laufende Rahmenverträge

Nordrhein-Westfalen
  • Lieferung von 100 % Ökostrom für kommunale AbnahmestellenNEW Niederrhein Energie und Wasser GmbHStadt ViersenViersen, Deutschland
    27.10.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Ökostromlieferung für kommunale Abnahmestellen und StraßenbeleuchtungStadtwerke Kamp-Lintfort GmbHStadt Kamp-LintfortKamp-Lintfort, Deutschland
    4,1 Mio. €
    29.07.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Ökostrom für öffentliche Einrichtungen der Stadt KorschenbroichNEW Niederrhein Energie und Wasser GmbHStadt KorschenbroichKorschenbroich, Deutschland
    28.11.2024noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Kauf und Lieferung von Ökostrom für LWL-LiegenschaftenLogoEnergie GmbHLandschaftsverband Westfalen-LippeMünster, Deutschland
    30.10.2024noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von 100 % Ökostrom an 214 städtische AbnahmestellenStadtwerke Castrop-Rauxel GmbHStadt Castrop-RauxelCastrop-Rauxel, Deutschland
    5 Mio. €
    29.06.2026noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Ökostrom für kommunale LiegenschaftenStadtwerke HaanStadt HaanHaan, Deutschland
    880 Tsd. €
    01.09.2026noch 39 Monate31.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

BARMER Beschaffung und Vergabe

Aktiv seit 2023 · 104 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr37Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 104 seit 2023Spitze KW 21 · 2026 · 6

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenverträge für Arzneimittel mit verschiedenen WirkstoffenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    02.09.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Erstellung von Seminarpaketen und Durchführung von Online-Seminaren zur SozialversicherungMBO Verlag GmbHBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    12.12.2024noch 5 Monate28.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Druck und Lieferung monatlicher BriefbeilegerWarlich Druck Meckenheim GmbHBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    29.04.2024noch 7 Monate30.04.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Arzneimittel mit Denosumab und TeriflunomidAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    19.06.2025noch 9 Monate30.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag über Arzneimittel mit verschiedenen Wirkstoffen und BeitrittsoptionAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    18.12.2025noch 9 Monate30.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenverträge für diverse Arzneimittel mit BeitrittsoptionAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    19.12.2025noch 12 Monate30.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rabattvereinbarungen für Abirateron-Fertigarzneimittel in zwei WirkstärkenZentiva Pharma GmbH +2 weitereBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    -1 €
    30.06.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung und Verlängerung von Softwarelizenzen und SubskriptionenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    24.01.2024noch 16 Monate23.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Pflege, Wartung und Weiterentwicklung von SAP- und GKV-AnwendungssystemenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    14 Mio. €
    02.04.2024noch 18 Monate31.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung und Verlängerung von Standardsoftware-Lizenzen und SubskriptionenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    31.01.2024noch 18 Monate31.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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09.09.2026Briefzustellung mit IdentitätsprüfungGeplant - -
04.09.2026Betrieb des GKV-Kernsystems oscare® in einer SAP-S/4HANA-UmgebungGeplant - -
03.09.2026Bundesweite Lieferung und Montage von Büro- und BesucherstühlenOffen - -
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22.07.2026Abschluss von Rabattvereinbarungen für diverse ArzneimittelOffen - -
21.07.2026Sanierung elektrischer Anlagen, Kommunikations- und Sicherheitstechnik sowie GebäudeautomationOffen - -
21.07.2026Sanierung der Sanitäranlagen und Feuerlöschtechnik im BARMER-Campus WuppertalOffen - -
21.07.2026Sanierung der Wärmeversorgung und Klimatisierung am BARMER-Campus WuppertalOffen - -
21.07.2026Sanierung der Lüftungsanlagen auf dem BARMER-Campus in WuppertalOffen - -
14.07.2026Rahmenvertrag für Gesundheitsförderung und Prävention in PflegeeinrichtungenVergebenTGTeam Gesundheit GmbH -
02.07.2026Erstellung, Personalisierung und Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten sowie LichtbildserviceOffen - -

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