Lieferung elektrischer Energie für das Amt Hörnerkirchen und die amtsangehörigen Gemeinden

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.07.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
01.06.2026
CPV-Codes
Elektrizität (09310000)
Bekanntmachungsnummer
371674-2026
Verfahrensnummer
291fe2f4-0d8c-436e-8adc-48fa4466f98a

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Amt Hörnerkirchen, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, beschafft elektrische Energie für seine Abnahmestellen sowie die Abnahmestellen der amtsangehörigen Gemeinden. Der Lieferzeitraum reicht vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028; vorgesehen sind etwa 457.960 Kilowattstunden pro Jahr. Angebote können bis zum 1. Juli 2026 um 11:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit, UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Hörnerkirchen und der amtsangehörigen Gemeinden; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028; Liefermenge: ca. 457.960 kWh/Jahr.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Los Amt Hörnerkirchen 2027-2028

    Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Hörnerkirchen und der amtsangehörigen Gemeinden; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028; Liefermenge: ca. 457.960 kWh/Jahr.

    Frist: 01.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 506981-2026

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