Lieferung von 100 % Ökostrom für öffentliche Abnahmestellen

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412

Status
Offen
Angebotsfrist
29.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.09.2026
Originalbekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
657455-2026
Verfahrensnummer
96bd01a5-35bf-4b1b-a234-b1655bf06d66
CPV-Codes
Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie (09300000)

Kurzbeschreibung

Das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR schreibt für öffentliche Verwaltungsträger die Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien aus. Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Lose mit insgesamt etwa 499 Abnahmestellen und einem jährlichen Referenzverbrauch von rund 4,3 Gigawattstunden (GWh) in Schleswig-Holstein. Die Lieferung ist für das Jahr 2027 vorgesehen; je Los wird ein Rahmenvertrag mit einem Anbieter geschlossen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) als Vollstromversorgung für die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Abnahmestellen der Auftraggeber. Der zur Versorgung der Abnahmestellen gelieferte Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Zulässige Energiequellen sind insbesondere: Wasserkraft einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie der biologisch abbaubare Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Soweit Strom aus Biomasse eingesetzt wird, müssen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an die eingesetzten Energieträger sowie, soweit einschlägig, die gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt sein. Strom aus Kernenergie sowie Strom, der aus fossilen Energieträgern, insbesondere Kohle, Erdgas oder Mineralöl, erzeugt wurde, erfüllt die Anforderungen dieser Ausschreibung nicht. Dies gilt auch für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, soweit dieser unter Einsatz fossiler Energieträger erzeugt wurde. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausschreibung umfasst insgesamt 2 Lose mit ca. 499 Abnahmestellen und einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca. 4,3 GWh. Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle auf 2 Lose verteilt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Toleranzband: Für das Lieferjahr 2027 gilt für jeden Auftraggeber ein Toleranzband von ± 10 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Die Mindestabnahmemenge zu den vereinbarten Lieferkonditionen beträgt je Auftraggeber 90 % der Gesamt-Referenzmenge des Lieferjahres 2027. Die Maximalabnahmemenge zu den vereinbarten Lieferkonditionen beträgt je Auftraggeber 110 % der Gesamt-Referenzmenge des Lieferjahres 2027. Für die Prüfung des Toleranzbandes werden die tatsächlichen Verbrauchsmengen sämtlicher im Lieferjahr 2027 zur Versorgung angemeldeter Abnahmestellen des jeweiligen Auftraggebers gemeinsam betrachtet. Soweit innerhalb eines Auftraggebers unterschiedliche Preis- oder Messgruppen bestehen, werden deren Verbrauchsmengen für die Prüfung des Toleranzbandes zusammengefasst. Verbrauchsabweichungen innerhalb des Toleranzbandes führen zu keiner gesonderten Mehr- oder Mindermengenabrechnung. Eine gesonderte Mehr- oder Mindermengenabrechnung kann ausschließlich für Verbrauchsmengen erfolgen, die außerhalb des vorstehend festgelegten Toleranzbandes liegen. Hinsichtlich der Einzelheiten der Mehr- und Mindermengenabrechnung wird auf Ziffer 10 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Betrachtung des Toleranzbandes erfolgt für jeden Teilnehmer gesondert. Maßgeblich ist die Summe der tatsächlichen Verbrauchsmengen sämtlicher im Lieferjahr 2027 zur Versorgung angemeldeter Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers im Verhältnis zu dessen Gesamt-Referenzmenge. Ein Ausgleich von Mehr- oder Minderverbräuchen zwischen verschiedenen Teilnehmern desselben Loses findet nicht statt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge. Der Mengenbereich zwischen 110 % und 150 % der jeweiligen Gesamt-Referenzmenge gehört nicht zum Toleranzband und wird nach den Regelungen zur Mehrmengenabrechnung abgerechnet. Die vorstehenden Höchstmengen stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum Toleranzband und der sonstigen Vertragsbestimmungen. Mit Erreichen der für das jeweilige Los festgelegten absoluten Höchstmenge können aus der Rahmenvereinbarung keine weiteren Liefermengen zu den Bedingungen dieser Ausschreibung verlangt werden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Pro Los wird ein Rahmenvertrag mit einem Anbieter geschlossen. Es erfolgt keine Los- oder Zuschlagslimitierung.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Amt ST

    Stadt Niebüll, Gemeinde Leck, Amt Südtondern mit ca. 234 Abnahmestellen und einer Referenzmenge von 2,6 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge. Der Mengenbereich zwischen 110 % und 150 % der jeweiligen Gesamt-Referenzmenge gehört nicht zum Toleranzband und wird nach den Regelungen zur Mehrmengenabrechnung abgerechnet. Die vorstehenden Höchstmengen stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum Toleranzband und der sonstigen Vertragsbestimmungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit Erreichen der für das jeweilige Los festgelegten absoluten Höchstmenge können aus der Rahmenvereinbarung keine weiteren Liefermengen zu den Bedingungen dieser Ausschreibung verlangt werden

    Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Kom 27

    Gemeinden des Amtes Südtondernmit ca. 265 Abnahmestellen und einer Referenzmenge von 1,7 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge. Der Mengenbereich zwischen 110 % und 150 % der jeweiligen Gesamt-Referenzmenge gehört nicht zum Toleranzband und wird nach den Regelungen zur Mehrmengenabrechnung abgerechnet. Die vorstehenden Höchstmengen stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum Toleranzband und der sonstigen Vertragsbestimmungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit Erreichen der für das jeweilige Los festgelegten absoluten Höchstmenge können aus der Rahmenvereinbarung keine weiteren Liefermengen zu den Bedingungen dieser Ausschreibung verlangt werden

    Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Amt ST

12. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) für Los 1 einzureichen.
100 %

LOT-0002 · Kom 27

12. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) für Los 2 einzureichen.
100 %

Vergabeunterlagen

29 Dateien laut Portal · Stand 24.09.2026
Anlage 1_2 zur LB Losdarstellung.pdfSonstiges -
Anlage 1_4 zur LB Erlaeuterungen Preismodell.xlsxSonstiges -
Anlage vorzulegende Nachweise.pdfSonstiges -
eForm_16_3731.pdfSonstiges -
Hinweis Preisblatt.xlsxSonstiges -
Hinweis Preisblatt.xlsxSonstiges -
Hinweise_zur_Angebotsabgabe.pdfSonstiges -
Los Amt ST.xlsxSonstiges -
Los Kom27.xlsxSonstiges -
Preisblatt Los 1.xlsxSonstiges -
Preisblatt Los 2.xlsxSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 23.09.2026 (PDF)Sonstiges -
2_01 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen.pdfSonstiges -
2_02 Angebotsaufforderung.pdfSonstiges -
2_03 Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis -
2_04 Anlage 1 zur LB Daten Erlaeuterungen.pdfSonstiges -
2_09 Anlage 2 zur LB Muster Rahmenvereinbarung.pdfSonstiges -
2_10 Anlage 3 zur LB Muster Stromliefervertrag.pdfVertragsbedingungen -
2_11 Anlage 4 zur LB Bietererklaerung Energie.docxFormular -
2_12 Anlage 5 zur LB Erklaerung Erzeugungsarten Oekostrom.docxFormular -
2_13 Anlage 6 zur LB Eigenerklaerung Sanktionsvorschriften.docxFormular -
2_14 Angebotsschreiben.docxAnschreiben -
50440758181_2025.xlsxSonstiges -
50448740198_2025.xlsxSonstiges -
50453358259_2025.xlsxSonstiges -
50455176691_2025.xlsxSonstiges -
51415178172_2025.xlsxSonstiges -
51415178578_2025.xlsxSonstiges -
51415178867_2025.xlsxSonstiges -

Anforderungen

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

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