Lieferung von 100 % Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 5.037.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Castrop-Rauxel
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- CPV-Codes
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- Elektrizität (09310000)
- Beratung im Bereich Energieeinsparung (71314300)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 342878-2026
- Verfahrensnummer
- 4b749285-4861-4711-adcc-c7312a50ff73
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Castrop-Rauxel beschafft ab dem 1. Januar 2027 elektrische Energie aus nachweislich vollständig erneuerbaren Quellen für 214 städtische Abnahmestellen in Castrop-Rauxel. Der durchschnittliche Bedarf liegt bei rund 4.542.626 Kilowattstunden pro Lieferjahr; enthalten sind auch Netznutzung, Messstellenbetrieb, weitere verbundene Leistungen sowie Energieberatung. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden; der geschätzte Auftragswert liegt bei 5.037.000 Euro.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Castrop-Rauxel (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) schreibt die Lieferung von elektrischer Energie mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2027 für eine Laufzeit von zwei Jahren in einem offenen Verfahren europaweit aus. Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der zu liefernde Strom soll nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem auf Grund dieser Ausschreibung erfolgreich berücksichtigtem Bieter (nachfolgend auch "Auftragnehmer" genannt) und der Auftraggeberin ein Liefervertrag über die Versorgung mit Strom gemäß dem Muster-Stromliefervertrag (Leistungsbeschreibung Anlage 4 v2) zustande. Die Versorgung umfasst die Lieferung von Strom einschließlich Netznutzung, Messtellenbetrieb und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages". Ziel des Vertrages ist eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen. Neben der Lieferung von Strom hat der Auftragnehmer Energieberatungsleistungen gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen ab 2027
Entsprechend den in der Abnahmestellenliste aufgeführten Daten beträgt der Gesamtstrombedarf gemittelt über die vergangenen 3 Jahre 4.542.626 kWh je Lieferjahr und teilt sich auf 214 Abnahmestellen auf. Die in den Abnahmestellenlisten angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten der Jahre 2023, 2024 und 2025. Diese dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine verbindlichen Abnahmewerte dar. Die Lastprofile 2025 für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) stehen ebenfalls zur Verfügung. Zu Liefern ist Ökostrom. Ökostrom ist Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom. Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas. Der eingesetzte Ökostrom muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden können. Unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms. Der Auftragnehmer hat ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom und die Einhaltung der angebotenen Qualitätskriterien mit Herkunftsnachweisen des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) oder vergleichbaren Nachweisen zu belegen. Um zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger zu setzen hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren. Die Förderbeträge sind zeitnah einzusetzen. Hierzu legt der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres einen Förderplan vor, aus dem die Verwendung der Förderbeträge hervorgeht. Zudem sind Energieberatungsleistungen zu erbringen. Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen seiner Energielieferung Beratungsleistungen zu Energieeffizienzmaßnahmen und Leistungen nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Folgende Dienstleistungen sind im Rahmen einer Energielieferung angedacht: - Beratung bei Energiethemen (Licht und Wärme) im Rahmen von Gebäudesanierungen, Austausch von Heizungsanlagen und Neubauten - Beratung bei den Einsatzmöglichkeiten von regenerativen Energien und dem Einsatz von BHKWs Die Ergebnisse sind schriftlich aufzubereiten, dem Auftraggeber zu präsentieren und zu überlassen. Der Energieberatungsumfang wird je Lieferjahr angesetzt. Der zu leistende Zeitumfang in Stunden pro Lieferjahr liegt bei 40 Stunden. Für diese Leistungen ist ein Pauschalpreis im Preisblatt (Anlage 1 v2) anzubieten. Mit dem Pauschalpreis sind alle Kosten zur Erbringung der Energieberatungsleistung einschließlich von Reisekosten, Spesen und sonstiger Nebenkosten abgegolten. Der Pauschalpreis wird in die Wertung des Angebotes einbezogen. Sollte sich ein weiterer Bedarf an Energieberatungsleistungen (ingenieurtechnische Beratung) ergeben, sind die Zusatzleistungen mit einem Stundesatz abzurechnen. Der Stundensatz für die Zusatzleistungen ist als Information in das Leistungsverzeichnis/Preisblatt einzutragen. Der Stundensatz wird nicht in die Wertung einbezogen. Nicht in Anspruch genommene Stunden der pauschalen Energieberatungsleistung sind am Jahresende nach dem Stundensatz für Mehrstunden zurückzuerstatten. Der maximale Rückerstattungsbetrag ist auf den angebotenen Pauschalpreis begrenzt.
Frist: 23.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
-alle in Ziffer 1 des "Verzeichnisses einzureichender Unterlagen" genannten Unterlagen, mit Ausnahme des Angebotsschreibens v2 sowie der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt v2.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, dass bei Anfragen der Auftraggeberin eine Reaktionszeit von 24 Stunden (Montag bis Freitag, außer Feiertage) nicht überschritten wird, wird ein Zusatzpunkt angerechnet. Ohne diese Zusage wird kein Zusatzpunkt angerechnet.
- Der Auftragnehmer erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft im Rahmen der gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zu leistenden Energieberatungen an Terminen in Castrop-Rauxel teilzunehmen, sofern diese Termine von der Auftraggeberin für erforderlich gehalten werden. Hierfür wird ein Zusatzpunkt angerechnet. Ohne diese Zusage wird kein Zusatzpunkt angerechnet.
- Gemäß Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren. Verpflichtet sich der Auftragnehmer, dass der Förderbetrag im Stadtgebiet Castrop-Rauxel investiert wird, werden drei Zusatzpunkte angerechnet. Ohne diese Zusage wird kein Zusatzpunkt angerechnet.
- Wenn der Auftragnehmer einen persönlichen Ansprechpartner samt Vertretung mit direkten Durchwahlen ohne Warteschlange benennt und somit einen reibungslosen telefonischen Kontakt ohne langwierige Warteschlangen und automatisierte Abfragen ermöglicht wird ein Zusatzpunkt angerechnet.
- Stellt der Bieter dem Auftraggeber kostenfrei eine über das Internet erreichbare Plattform zum jederzeitigen Download oder auf Anforderung per E-Mail die Lastgänge für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) für das Lieferjahr innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Lieferjahres zur Verfügung, wird ein Zusatzpunkt angerechnet. Stellt der Bieter die Lastgänge für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) nicht kostenfrei zur Verfügung, wird kein Zusatzpunkt angerechnet.
- Um das Beschaffungsrisiko zu mindern, werden die Arbeitspreise je Preisgruppe für die Energielieferung an verschiedenen Preisfixierungsterminen ermittelt. Dabei werden für das Lieferjahr 2027 und 2028 sowie für die möglichen Verlängerungsjahre 2029 und 2030 jeweils 2 Preisfixierungstermine im dem Lieferjahr vorausgehenden Kalenderjahr festgelegt. Dabei setzt sich der mit dem Auftragnehmer abzurechnende Arbeitspreis für die Energielieferung aus einem Preisaufschlag PA und einem Börsenpreisanteil BP zusammen. Der Arbeitspreis für Energielieferung AP ist somit: AP= BP+PA Ct/kWh Preisaufschlag Mit dem Preisaufschlag PA werden die mit der Stromlieferung verbundenen Dienstleistungen insbesondere für Strukturierung, Energiebeschaffung, Fahrplanmanagement, Bilanzkreismanagement, Portfoliomanagement, Kundenbetreuung und Abrechnung sowie die Marge des Anbieters abgegolten. Er ist im Preisblatt an den vorgesehenen Stellen einzutragen. Der Börsenpreisanteil BP ist der Mittelwert der zu den Preisfixierungsterminen ermittelten spezifischen Börsenpreisanteile. Der Börsenpreisanteil wird auf drei Stellen nach dem Komma gerundet. Die Ermittlung der spezifischen Börsenpreisanteile wird von der Auftraggeberin einheitlich für alle Bieter vorgegeben und errechnet sich nach folgender Formel: BP= [0,75*Base(LJ)+0,25*Peak(LJ)]/10 Ct/kWh Dabei bedeuten: Base(LJ): Abrechnungspreis des Jahreskontrakts "Baseload-Jahr" des Lieferjahres am jeweiligen Preisfixierungstermin in EUR/MWh Peak(LJ): Abrechnungspreis des Jahreskontrakts "Peakload-Jahr" des Lieferjahres am jeweiligen Preisfixierungstermin in EUR/MWh LJ: Lieferjahr Preisfixierungstermine Für das Lieferjahr 2027 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben: - Freitag 07.08.2026 - Freitag 27.11.2026 Für das Lieferjahr 2028 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben: - Freitag 21.05.2027 - Freitag 24.09.2027 Für das Lieferjahr 2029 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben: - Freitag 19.05.2028 - Freitag 22.09.2028 Für das Lieferjahr 2030 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben: - Freitag 18.05.2029 - Freitag 21.09.2029
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
-alle in Ziffer 1 des "Verzeichnisses einzureichender Unterlagen" genannten Unterlagen, mit Ausnahme des Angebotsschreibens v2 sowie der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt v2.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 510464-2026
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